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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 17.05.1872
- Erscheinungsdatum
- 1872-05-17
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-187205177
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18720517
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18720517
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1872
- Monat1872-05
- Tag1872-05-17
- Monat1872-05
- Jahr1872
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 17.05.1872
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>l'C»Nb l ^-säE "folgt» r-Sgest^ Schreit» fl» Lin nit sei,« >tdnsp,^ lufsaff«, "sächlich^ »g »ech, iraivelich ammlv» anjöfista Aniahw 'Inkraa «, -diek^ caz »mH darauf in lchte ei,» qaetr ütn I stou bt«f. von PnU > hloß Litt 0rknM. pro iW»a is »Mn» ritz an eiuuch, ° bei dm dich Rch > m. Verathllw wurde «j g von da new Ge«. Kinijindet ' darauf di, »S zu M ftltche; «, >tgt worda folgen. Zpl Papst um), e mch!k-:pl Telegrao»! >, daß «I o zwar di»! eselbeMI de. I gestern i»I 'lngS Coli. eine lLnaäl der R.liM erricht- «AI r Gefrhml der M»I ationr» w>> ogmaS W procla»««! rtschritl sn h Bnitka.1 >«n bchoom l n den läge»! n stattgefü»-! en. Lerlutzl ageu. md -del. VM^j w. Schvu »rf. -a-brlsl ui» LlteMtzf chter au« kl. h»f- rch-ll, Metz »«in, Htz«A >. etkbrs., tz» ia. H-e-rlnt. Mütla«-««l. ». Grch. jh»tä h.drNM. tt, H. >. palnü c Schwa». Stadt X»» H.».Dr»Ww d« vadien. Hambira, er aa« 3ntw» ». Lachter M H. da «isfir ß. Gt. Dresdw frau u. Jnngin, el Harrsir. »er Vanw. lt ladorg, tzwl q. «. -aerfech «rscheüü täglich früh 6'/, Uhr. Ml» JvhamNSgaff« sn. «rdactror Fr. Sparchstrmdr d. Nedaaivn «»»»«»,« von 1,-tt Uhr ^ »» »—» Uy,. tip)iM.T>l-MM de, für die nächst- Nummer bestimmten l Hchwrr in den Wochentagen B S LH, Nachmittags. Anzeiger. Amtsblatt der Köuigl. NezirkSgerichtS uud dkS Raths der Stadt Leipzig. Auflage S85V. Ldo«»n»nil«»ret» vierteljLhrltch t Thlr. ?>/, Na,., n cl. Bringklohn t Thlr. 10 Ngr. Yev« «ttaela« Nammer ,»/, Ng». Gebübren tür SxNabetlaqeN , ahne Pafibefvrdenmg s Thlr mit Poftbrfvrderung 12 Thlr laseratr «gespaltene BoaravtSrekei '/,Ngr isrößere Christen laM unserem PreiSverzetchniß. Nutawr« mtter d. »rdactisu»»»^ di, «palt-etlr 2 Ngr. Ftttaie Otto Xlemm. UniverfitLtsstr. 12 Moral.LomvtSS, Hatnftraßer i W 138. Freitag den 17. Mai. 1872. Bekanntmachung. > AK den Betrieb de, Pferdeeisendahn innerhalb de- städlischm Weichbildes wird hiermit Fol» ,kvdrt «geordnet. 1. DaS Tabakrauchrn ist in den offenen Wagen aüemhalben, in den übrigen vor auf den kßnea Kitzen derselben gestattet, ia dev geschloffenen WagearLmnen dagegen untersagt. 2. Da- Mitnehmer» von Hund»u in di« Wagen ist verboten. z. Die Wagen der Pferdeetsenbaha dürfen nur diejenige Zahl von Passagieren enthalten, wiche nach oorgäugiger Prüfung der Wagen vom Rath genehmigt werden. Diese Zahl ist an der fhlßeuseite der Wagen zu verzeichnen. Luch müsse« di« Wagen zur Abendzeit ärchrriich in drr Nähe US -ulschersitzeS, sowie im Innern beleuchtet werden. Die Conductrnr« sind hierfür allenthalben »wörtlich. «. Jedermann, welcher die Bahn betritt und jede- Fuhrwerk, welche- deren Gleise pasfirt oder mii druMn hält, ist verpflichtet, beim Heraunaheu eine- Bshnzug- diesem zu weichen und zwar deqestalt rechtzeitig und bi- zu solcher Entfernung (l Meter), daß der vahuzug unbehindert und »hu« jlifeuthait vorübersahren kann. Erforderlichenfalls ist so lang« zu warten, bi- der Bahnzug voütber ist. 5. Lus dem Bahngleise uud in einer Entfernung von 0.6 Meter von demselben darf zu lauer Zeit irgend ein Gegenstand aufgestellt oder abgelegt werden. k. Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmungen werden mit Geld bi- zu 50 Thaler oder nMvitzmäßiger Hafk bestraft. Leipzig, den 13. Mai 1872. Der Rath der Gtadt Leipzig. vr. E. Stephani. G Mechler. Bekanntmachung. In Folge de- Betriebe- der Pserde^iseubahn hat sich eine theilwrise Verlegung von Droschken- fklionSpläy«« in hiesiger Stadt nothwendig gemacht, und zwar wird vom 16. d. M. ab di« b.Sherige Station am Postgebäude vor di« Front« de- Grundstück»- Nr. 61 de- Grimma'schen SteinwegrS nach dem Augufluiplatz in der Richtung bi- zur Johanni-gaffe, die bisherige Station am Dresdener uud Magdeburger Bahnhof auf die Gorthestraße von der Promenade ab bi- zur Parkstraße, dt« bisherige Station am AuSaange der Hallt'schen Straße, welche theilwrise auf dem durch die Glers« der Pferderistnbahn abgrschnittruen, durch diise, die Hauptpromrnad« und östlich durch die Fahrstraße nach der Gerberstraße begrenzten Dreück verbleibt, zum audern Thette ans da- gegenüber, östlich der eben bezetchneten Fahrstraße gelegen» Dreieck, und die bisherige Station an drr uördltchrn Spitze de- König-Platze- nach der Straße „am -önigSplatz" und zwar auf den Tract gegeoübrr dem von Haugk'scheu Hause »ntlaug der Ostfront« de- KönigSpIutzeü in dev, Richtung nach der Handelsschule >nl»gt. — Leipzig, am 14. Mai 1872. Der Rath »«d da- P»ttzeta»t der Gtadt Leipzig. ----- - hi E I. bi- Abeads « Uhr Or. S. Sttphaui. vr. Rüder. eechler. l Bekanntmachung. Da- betheiligle Handelspubiicum wird hierdurch benachrichtigt, daß eine Restitution von Meß- Unkosten für Propre» und Tranfito-Güter, di« während der gegenwärtigen Ostermeffe im freien Verkehr hier eingepemgen find, nur dann gewährt werden kann, wenn die hierüber unzureichenden Verzeichnisse nebst Unterlagen längst«pö ste» 18. Mtat h allhier abgegeben sind. Später eingehende Reclamationen können von hier au- keine Berücksichtigung finden. Leipzig, am 15. April 1872. Königliches Haapt«Zoll-A»t. Meisel Bekanntmachung. Im vorderen Hofe der Ga-anstalt soll Mittwoch de» LA. Mat d. I NachnitttagS 4 Uhr eine alte Gasometerglockc von ungefähr 4000 Cublkfug Inhalt an den Meistbietenden, ledoch mit Vorbehalt der Auswahl unter den Licitanren, öffentlich versteigert «erden Die Gebote erfolgen per Zollcrntnrr. Dt« Zahlung ist nach Maßgabe de- zu ermittelnden Gewicht- bei der Abfuhr au die Caffe der G-Sanstalt zu leisten. Leipzig, den 10. Mai 1872. DeS Raths Deputation zur «asanstalt. Holzauktion. Mittwoch de« 2L. dsS. Mts. werden in Connewitzer Revier auf dem Mittelwaldschlagt, Abtheilung 19 c unv 20 ab ca. 600 Stockholzhaufeu unter den an Ort und Stelle angeschlageurn Bedingungen versteigert. Zusammenkunft: Nachmittag- 3 Uhr am sog. Haken an der Connewitzer Linie. Leipzig, am 8. Mai 1872. Der Rath der Gtadt Leipzig. Bekanntmachung. Zwischen dem Lagerhos und de« LHAringer Bahnhof soll eine 306 .,77 Meter lange Schleuß« 3. Claffe und in der Ulrtchsgafse ein« de-gl. in einer Länge von 446 57 Meter erbaut werden. Diejenigen, welch« dies« Arbeiten zu übernehmen beabsichtigen, werden hierdurch aufgrfordert, Zeichnungen und Bedingungen im RaihSbauamte etnzusehen, woselbst auch Anschlagdsormulare grgen Coptalgrbühr »u erhallen sind. Die mit Preisen und Namen-uuterschrift versehenen Offerten sind gelrernt unter drr Aufschrift „Schleußenbau zwischen dem Lagerhof und dem Thüringer vah.chof" und „Schleußenbau in der Ulrtch-gaffe" bi- zum SO. d. M. Abend- 6 Uhr im RaihSbauamt« versiegelt abzugrben. Ltipzig, de» 17. Mai 18^2 Die RathS-Baudeputatio«. Mittwad«, sc. ArffeuMchr isertlauöluugrn üer Lta-tvrrordnekn am 1. Mai 187 2.*) 1st»f»r»»d de-Protokolls bearbeitet u. verisfentltcht.) I« Abwesenheit de- zum Retch-tage einberufenen Vorsteher- Herr» vr. Georgr eröffnet und leitet -Versammlung Herr V'.cevorsteher Göy. Vei den Mitrheilungen, die der Herr Vorsteher «iS der Registraude macht, gelangt zunächst die litwort de- Rath- auf den diefleitigen Antrag kzitglich Lu-sührung der Promenadenanlagen an dn Schnlgaffe zum Vortrag. Dieselbe lautet da- hu>, daß der Rath sofort, nachdem da- Gerücht, Idrß die Schnriderherbrrge sowie mehrere an der gstraßr gelegen«, an dieselbe angrenzende »udfiücke von der Immobtliengeselljchaft äuge st seira, Bestätigung erhalten hatte, somit aber atlSgisetzt werden könnt«, daß dieser Sradt» eck eine wesentliche Umgestaltung erhalte» würde, tanlafsuüg genommen habe, die Frage za er» ern, ob di« von der Stadt beschlossenen und lii Angriff genommenen dortigen Arbeiten zur ldkerteu Verbindung mit der Promenade sowie die Umwandrluvg drr angrenzenden Anlagen etwa zu sistirw ftNn. Auf Befragen habe Doch der »tt dqr» Au-führuvg beauftragte Stavegärtrur Herr Wittenberg erklärt, daß der kostspielige Theil dies« Kriaitev bereit- beendigt und tm Wesent liche» »in »och geringe -osten für letzte Plant» rurg u»d Anpflanzung auszuwrnden seien. Da man SU» bst de« neuen Anlagevprojrcte auf et»M küSftin Abänderung de- kdrttgen Ge- bä-VecAnpk.xis nrkch Mvglichkeit Rücksicht ae» »ommen hätte, übrigen- aber auch güitfiigstrn "-Ü- vor nächstem Frühjahre die zu erwartend« kugekaltung nicht erfolgen könne, bi- dahin «tu ungeordneter Zustand der Anlage« sehr sein würde, der für die Anlagen noch zu env« Aufwand aber nur sehr unbedeutend wesr» wäre, so habe der Rath die Vollendung auf da- Nothwendigste beschränkten Arbeiter» gerechtfertigt erachtet. Herr -raus« bemerkt hierzu, daß e- rathsam » dürfte, die kürzlich bewilligt« Legung einer SaSzuleitung-röhre in der Schulgaffe zu fistirrn, iS die veränderten Etraßenanlageu definitiv fest- estellt find. Er ersuche die Versammlung dir- >ei« Rathe zu beantragen. p, n»d an« H«»S«4 Palwb«». «rawef, ,«l>a- >«trl». Dreßwe Dieser Antrag findet einhellig Annahme. Koda»» wird folgende vom Rathe abschriftlich »stzeiheilt» Verordnung der königlichen -rei-- «irectio», dt« Verbretterung de- BrandwegeS be- reffend, dnrch Vorfefev zur -euniniß de- Tol- «gt«v- gebracht. „Dt« königlich, -rei-directiov läßt auf den vom ötadtrarh» »iersrlbst anläßlich der anher gerich» «r, Vorstellung der hiesigen Stadtverordnete» «) v«t der «rd«ü— de- Tageblatts ringeganar» > l« «at. unter dem 20. 25. vorigen Monat- erstatteten Bericht nach Eir sicht der mitringrrtichten Acten XX-X. 59 und der bei den diesigen Stadtver ordneten ergangenen Acten, Verüeiterung de- BrandwegeS beireffend, Ihre Entschiießung in Folgendem zuzehen. Zurächst die Formalien der Sache anlangead, so hat Man der von den Stadtverordneten unter dem 24. Februar / 4. März diese- Jahre- auher etngerrichten, von ihnen alS Recurü gege» dev ablehnenden Beschluß de- hiesigen Stadlrath- auf ihren Antrag wegen Verbretterung de- Brand- weg- bezetchneten Vorstellung »war die Bedeutung de- hier bezetchneten Recht-mittel- nicht beilegen können, da dev Stadtverordneten ein Recur-rrcht gegen Beschlüsse de- StadtrathS verfassungsmäßig überhaupt nicht zusteht. Dagegen har Man drr Eingabe in der Eigenschaft einer Beschwerde gegen den Stadtrath nach Maaßgabe der Bestimmungen in Z8. 115e. und 5. der Allgemeinen S:ädte» ordnung formelle Iubetrachtvabm« nicht versagen können. Den in dieser Beziehung in dem Be richte de- Stadtrath- erhobenen Zweifeln ist nächst dem Wortlaut d«r nur augezozenen Be stimmungen der Städteordnung noch insbesondere eutgegenzuhalten, daß ein Zurücktrrten der Stadt, verordnet«! von einem vor Jahren »wischen ihnen und dem Stadtrath« vereinbarten Beschlüsse, so lange derselbe noch nicht vollständig zur AuS- führung gelangt ist, an und für sich nicht un bedingt und gewiffermaaßen in intimtam für un statthaft erachtet werden kau«, vielmehr wird e» hierbei jederzeit hauptsächlich auf di« coucreten Verhältnisse ankomme» und in dieser Hinsicht im Allgemeinen der Grundsatz zur Richtschnur zu nehme» sein, daß elu solche- Zurvcktrete» durch später eingetretrn«, bet der «rsprünalichrn Fassung de- Beschlüsse- elMdrVtt nvch gvr nicht vor- Händen e oder in ihrer Bedeutung und ih«r Tragweite nicht übersehbar« Momente begründet sein muß. Diese Voraussetzung trifft aber, wie im weitern Verfolg darznlegen Gelegen-eit fein wird, gerade in dem hier vorNrgttdrn Falle »u. Daß dt« in Rede stehend« Beschwerde, bei welcher r- sich um ei» den Intention«» und Wünsch«« der Stadtverordneten znwiderlansrndrs Vorwehen de- StadtrathS hawdelt, den Stadtrath selbst bez. die zwtfchen ihm und dm Stadtverordneten bestehenden Verhältnisse betrifft, kann einem be gründeten Zweifel füglich nicht unterliegen, und die gegenthrilige Aufstellung in dem Berichte d»S StadlrathS kann um so wentger Beachtung finden, al- sie sich aus »in« einfache Verneinung ohne jedwede näher, Begründung beschränkt. Aber anch in materieller Htnflcht hat die köuigl. -reisdirertiou dem Avbrtngeu der Stadt- verordvilea Beachtung nicht versagen können. Di« von dem Stadtrathe gegen die von den Stadtverordneten beantragt« Verbretterung dr- Bravdweg- ans 30 bez 32 Ellen erhobenen Etvwävd« erstrecken sich, von der Ausfoffuvg aus gehend, daß dt« Sachlage tm Wesentlichen »och heute dieselbe sei, als zu der Zeit, wo zwischen dem Stadnathr uud den Stadtverordneten der BesLluß der Verbreiterung de- BrandwegS auf 24 Ellen vereinbart worden, nach der dreifachen Richtung, b) daß eine durch da- VerkehrSbedürfniß her- vorgerufene Notbwendtgkeit, diese Ver bretterung auf das gegenwärtig von den Stadtverordnettn gewünschte Maaß auSzu- dehnen, nicht vorhanden sei und auch künftig nie vorhanden sein werbe, weil der Brand weg, in Beziehung auf Verkehr, immer nur dir Eigenschaft einer Ncbenströße haben «erde, 2) daß in Ermanglung dieser Nothwnrdrgkeir die Anwendung de- «m Gesetz« vom 1l. Juni 1868 »achgelafsrnen ErpropriattonSverfahren- gegen diejenigen AdjaceLten, welche sich zu freiwilliger Ueberlaffung de- für die Ver breiterung de- Brandweg- auf da- von den Stadtverordnete» gewünschte Maaß erfordert- liehen Areal- nicht Vorsteher» wollten, nicht ausführbar sei, und S) daß der auf mindesten- 10,000 Thlr zu der- «»schlagende, der btadtcaffe durch dt« Aus führung de- ProjecteS erwachsend« Aufwand außer Verhältniß steh« zu den Lortheilen, welch« damit erreicht würde«, zumal dies« vortheile in der Hauptsache doch nur dm in der Nähr de- Brandweg- und an diese« selbst Wohnenden zu Gute kommen würden. Die köuigl. -rei-birectton hat diese Linwände reiflicher Erwignng unterzogen, keinen derselben hierbei jedoch so stichhaltig zu befinden vermocht, um e- vor dm tu Betracht zu ziehenden öffrnt- lichen Interessen verantworten zu können, die sich durch die Vorschläge und Anträge der Stadtver ordneten darbietmde Gelegenheit, die Verkehrs adern eine- der volkreichsten, blühendste» uud schönsten Stadttheil« Leipzig- um eine neue Linie zu vermehren, von der Haud zu «eisen. Tatsächlich steht fest, daß der Brandweg, indem er in der Richtung nach der Stadt hi» aus de» im Laufe der letzten Jahre planirtrn uud straßen- mäßig hergestellre» Floßplotz au-mvndrt in der Richtung von Connewitz her aber di« unmrtlel- bare Fortsetzung der von dem Gosmthale au- »ach Connewitz zu führmdeu 60 Ellen breite« Straße bildet, den integrirenden Lhetl einer direkten HavptVerkehrslinie »wische« der inneren Stadt uud dm südlich gelegenen Stadtthetlen schon gegenwärtig bildet, daß seine dteSfälltgr Bedeutung aber »och erheblich sich steigern wird und muß, wenn dereinst da-, wie der Stadtrath selbst einräumt, bereit- von ihm in Frage ge- zogen« Proiect eine- Durchbruch- vom Floßplatze au- nach der alttu Wasserkur st zu »och zur AuS- führung kommen sollte, wa- trotz der damit ver bunden e» arrßen Kosten uud der Schwierigkeiten, welch« die Auseinandersetzung mit deu bethriligten Grundstücksbesitzern verursachen mag. die mit Zuversicht zu verhofftnde f-rnerr Entwicklung Leipzig« zur Großstadt in deu Progressionen der letzten Jahrzehnte vorausgesetzt, Uber k lrz oder lang um so weniger zu umgehen sein wird, als zur Zeit von drr inneren Sia^r nach den südlich gelegenen S:adtthei'en nur eine einzig« für den größeren Verkehr benutzbare geradlinige S:r«ckr in dem PeterSsteinweg. der Zeiy.r Strafe und der Connewitzer Chaussee vorhanden ist. Für die Erlangung r,ner zweiten direkten Linie empfiehlt sich aber die Richtung dt- Floßplatzrü und deö BrandwegS um so mehr, aiS die Ausführung einer jeusril der Ze'tzer S.raßr licgenven Linie wegen der hier den Au-tritt au- der Stadt allem- Halden sperrenden Etablissement- de« Dächflich- Bayertscheu SlaatSbahnhofS rin für allemal zur Unmöglichkeit geworden ist. Die hiernach sich gewissermaßen selbst auf- dringende Krage, ob die Ausführung de- Brand wegeS al- Haupt- und nicht alS bloße Neben straße Nicht rin dringende- Orttbrdürfniß im Sinne von tz. 2 des Gesetze- vom 11. Juni l868 sei, kann gleichwohl auf sich beruhe» bleiben. Dieselbe würde nur von maatzgebendem Interesse sei», »eun zum Zwecke der Verbreiterung de- BrandwegeS »iS auf 30 bez. 32 Ellen fick eine Ex propriation von Privatgrundeigenthnm von Nöthen machte. Einer solchen Maßregel wird e- aber dermalen überhaupt nicht weiter bedürfen, nach dem. wie dem Stadtrathe au- der t« beglaubig, trr Abschrift beigehmden, unterm 22 ,23. März uumktelbar anher gnichteten Eingabe Bernhard Hüffer'S, der dieselbe zugtttch al- Beauftragter der übrigen Interessenten unterzeichnet hat, zu ersehen gegeben wird, inmittelst diejenigen Adja- cevtm de- BrandwegeS, welche Widerspruch gegen dessen Verbreiterung erhoben Hanen, denselben fallen gelassen und sich bereit erklärt habe», ihr Grnndeigenthnm gegen mäßig« Entschädigung ab- «treten. Mit dieser Erklärung findet zugleich der unter 2 erwähnte Etnwaud de- StadtrathS seine Erledigung und r- erübrigt nur noch, die Ausstellung de- StadtrathS, dag der auf min desten- 10,000 Thlr. zu veranschlagende, der Gtedtcaffi durch da- LrweiterungSproiect erwach send« Aufwand außer verhältniß stehe zu den vortheile«. welche damit erreicht würden, zumal diese vortheile doch nur den ,n der Stähe de- BrandwegeS und an diesem selbä Wohnenden zu Gute kommen würden, einer prüfenden Erörterung zu unterziehen. Zuvörderst hat mau die Be hauptung, daß die dnrch nie Verbretterung de- Brandwege- erwachsenden Vortheile nur den iu der Nähe de- BrandwegeS und an diesem selbst Lohnenden zu Gute kommen würden, rm Eio- klänge mit den thatsächltch bestebenderr Verhält nissen nicht befinden könne«. Wie bereit- er- wähnt, bildet der Brandweg schon gegenwänig einen integrirenden Lestandtheil jener Verkehrs linie au- drr inneren Stadt nach den südlich ge- legenen Stadttheil«», welche über den Floßplatz
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