Wer- lmeistervnnd Rathlnan der Stadt Dreszdcn / thun hirmit kund / vn- lsern Bürgern vnnd Einwohnern/ auch sonst allermenniglich/ Nachdem wir zu vnderthenigister folge/Khur vnnd Fürstlicher aus- gegangener Land§ordenung/die Apotecken alhie zu Datieren / vorordeneth / vnnd dieselbe Visitation volendet/ . .Dayiit auch nun sich niemands einiger beschwerung odder vbersetzung zubeklagen/ M§ haben wir mit rath vnd zuthun etlicher erfarneu Doctorn der Ertzney / vn Ztpotecker/einen rechtmesi sigG vnnd notdürfftiaen?ar oder wirdcruna' VkS jhenigen / st lÜäkk" ln der Äporecken teglich zuerholetMeget / stelLcn/vnLa^ vnMMachglw/auchüELApo^ teeren / anschlagcn lassen / dor- nach sich arm vnd reich zu richten haben möge/ Lautend wie folget.