1S20 zum E Ml >- hiesigen Stadt - Theater. ,1 Mit Sonnabend den 26. April schließt das Winter-Abonnement und erlaubt sich die Unterzeichnete Direktion, das geehrte Publicum zu zahlreicher Betheiligung an dem Abonnement zu den im nächsten Sommer stattfindenden Vorstellungen des hiesigen Stadt-TheaterS auf Grund der beigefügten Abonnements-Bedingungen ergebenst einzuladen. Anmeldungen werden im Eaffenzimmer des hiesigen Stadt-TheaterS wahrend derjenigen Stunden angenommen, in welchen der Billet-Verkauf stattfindet. Leipzig, den 24. April 1862. Die Dircction des Stadt-Theaters. Abonnements - Bedingungen. 1) Es findet nur ein halbjähriges Abonnement Statt. 2) Das Abonnement ist für folgende Plätze zulässig: 1) Parquet, 2) Sperrsitze der ersten Gallerte, 3) Sperrsitze der zweiten Gallerte, 4) Parterre-Logen, 5) Logen des ersten Ranges, 6) Logen des zweiten Ranges. DaS Sommer-Abonnement betr. 3) DaS Sommer-Abonnement erstreckt sich auf diejenigen Vorstellungen, welche Ln der Zeit von Ablauf der Ostermcffe bis zu Anfang der Woche vor Beginn der MichaeliSineffe auf hiesigem Stadt-Theater gegeben werden. Die Direktion über nimmt die-Verpflichtung, im Sommer-Abonnement 75 Abonnements-Vorstellungen stattfinden zu lasten; die Abonnenten dagegen verpflichten sich, dafern die Zahl von 75 Abonnements - Vorstellungen bereits vor dem Zeitpunkte erreicht wird, bis zu welchem das Abonnement sich erstreckt, die alsdann noch bis zum Schlüsse des Abonnements stattfindenden Vor stellungen nach den sub 4 berechneten Preisen zu vergüten und demgemäß Nachzahlungen zu leisten. 4) Im Sommer-Abonnement beträgt der Preis eines Billets für eine Vorstellung die Hälfte des Preises der TageSbilletS, somit 10 Ngr. resp. 7 Rgr. 5 Pf. 5) Die AbonnementSgelder für die 75 Sommer-Vorstellungen sind bei Eröffnung deS Abonnements Mnumoranäo zu entrichten. Das Winter-Abonnement betr. 6) DaS Winter-Abonnement erstreckt sich auf diejenigen Vorstellungen, welche in der Zeit von Ablauf der MichaeliSmesse bi- zu Anfang de* Woche vor Beginn der Ostermeffe auf hiesigem Stadt-Theater gegeben werden. Die Direktion über nimmt die Verpflichtung, im Winter-Abonnement 125 Vorstellungen stattfinden zu lassen; die Abonnenten dagegen ver pflichten sich, dafern die Zahl von 125 Abonnements-Vorstellungen bereits vor dem Zeitpunkte erreicht wird, bis zu welchem das nach den and 7) Im Winter-A und für die Plätze L 15 Ngr. für jede Vorstellung 10 Ngr. 8) Die AbonnementSgelder für die 125 Winter-Vorstellungen sind in zwei gleichen Raten prünumerLnäo dergestalt zu entrichten, daß die erste Rate mit Eröffnung deS Abonnements, die andere Rate aber mit der 64. Abonnements-Vorstellung gefällig Ll- > -- - M t» 'S*» L , welche sich auf da- Sommer- und Winter-Abonnement beziehen. Abonnement Theil nehmen zu wollezu det Direktion anzeigt. Ist eine derartige Erklärung bis zur angegebenen Zeit nicht abgegeben worden, so Werden Pie frei g/ewordeyeN Plätze anderweit vergeben. 10) Die'Direktion hat das Recht, bei einzelnen Vorstellungen daS Abonnement auszuheben. 11) Die Abonnements-BilletS find nicht persönlich, sondern gelten au porteur. 12) Jeder Abonnent erhält ein Billets wslcheS er dein Conttvleur vorzuzeigen und an dm Logenschließer abzuacben hat. Ohne Abgabe de- Billet- ist der Eintritt nicht gestattet. Die BilletS werden den Abonnenten am Schluffe der Vorstellung oder am nächsten Morgen wieder zugestellt. . Hierzu zwei Beilage«.