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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 22.05.1862
- Erscheinungsdatum
- 1862-05-22
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186205229
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18620522
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18620522
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1862
- Monat1862-05
- Tag1862-05-22
- Monat1862-05
- Jahr1862
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 22.05.1862
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Anzeiger. Amtsblatt des Kövigl. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. M 142» Donnerstag dm 22. Mai. 1862» Erinnerung an Abführung des diesjährigen 2. Termins der Grundsteuern. Unter Bezugnahme auf unsre Aufforderung vom 3V. April d. I. werden die hiesigen Steuerpflichtigen nochmals an sofortige Abführung ihrer Rückstände erinnert mit dem Bedeuten, daß gegen die Säumigen mit erecutlvischen ZwangS- maßregeln verfahren werden wird. Leipzig, den 20. Mai 1862. Der Rath der Stadt Leipzig. v. Voll sack. Taube. ^ Bekanntmachung. Zu dem Reubau der Turnhalle sollen die Zimmerarbeiten im Wege der Submission vergeben werden. Die jenigen Herren, welche sich daran betheiligen wollen, werden veranlaßt, die Zeichnungen und Anschläge auf dem RathS- Bauamte einzusehen und ihre Forderungen bi- zum BA. Mai ». o. daselbst versiegelt abzugeben. Leipzig, den 17. Mai 1862. De- Raths Bau-Deputation. Bekanntmachung. Die GraS- und Heunutzung auf der beim Floßthore gelegenen Sauweide soll für gegenwärtiges Jahr in einzelnen Parcrven von ca. 1—2 Acker meistbietend verpachtet werden. Pachtlustige haben sich zu diesem Zwecke Dienstag den dV Mai diese- Jahre- Vormittag- LI Uhr auf hiesigem Rathhause einzufinden und können über die Eintheilung und Lage der Parzellen ebendaselbst im Bureau der Wafferbauinspection Auskunft erhalten. Leipzig, den IS. Mai 1862. De- Rath- der Stadt Leipzig Oekouomte-Deputation. Holz-Auction. SOV Stoekholzhaufen sollen Freitag den AL. Mai von L.UHr Nachmittags an auf den an der Leibnitz- brücke beginnenden Gehauen de» RpfenthalS gegen Anzahlung von 10 Ngr. für den Haufen und unter den übrigens an Ort und Stelle bekannt zu machenden Bedingungen meistbietend verkauft werden. Leipzig, am 17. Mai 1862. De- Rath- Fvrsideputation. Leipzigs Messen. Handel-geschichtliche Skizze von Otto Msr. Vor Zeiten Pflegte man von Leipzig zu sagen, es prange mit fünf Kleinodien, der Universität, dem Oberhofgericht, dem Con- sistorium, dem Schöppenstuhle und den Messen, doch ständen letztere obenan. Diese Behauptung ist denn auch insofern nicht unrichtig, als mit Gründung der Messen die erste Epoche der Ge schichte Leipzigs beginnt, welche sich bis zur Entstehung der Uni versität im Jahre 1409 erstreckte. Die Messen und der mit ihnen vervundene Handel versetzten die Stadt m Wohlstand, die Universität aber verlieh ihr, wie dem ganzen Lande, Cultur. Bis zum Jahre 1134 blieb Leipzig fast gänzlich unbekannt, da erwarb es vom Markgrafen Heinrich von Eilenburg der Ahnherr unseres Königshauses, Markgraf Konrad der Große. Dieser hielt hier 1155 einen Landtag und erhob den Ort zum Stapelplatze für Salz und Getreide, auch soll er ihm bereits einen Markt gegeben haben. Diese Nachrichten sind jedoch nicht urkundlich verbürgt. Erst unter Otto dem Reichen, KonradS Sohne, finden nur sichere Spuren von Leipzigs WachSthum, denn dieser Fürst hat den Ort durch Anlegung von Mauern und Gräben zur Stadt erhoben und gründete mit dem MarktverbietungSrechte auf eine Meile im Umkreise 1176 und 1182 die Jubilate- und MichaeliS- märkte. Wir haben somit im Jahre 1862 die sechshundert- undachtzigste Ostermesse abgehalten.— Die Urkunde Ottos des Reichen, Leipzigs ältestes Document, welches noch jetzt im geheimen RathSarchiv vorhanden ist, dürfte nur wenigen Leuten bekannt sein, deshalb wird man eine Mittheilung derselben in deutscher Sprache, wie sie der Stadt Leipzig SyndicuS und Skotar, Johannes Zeithoff, im Jahre 1651 übersetzte, gewiß willkommen heißen. Dieselbe lautet: »Weil die Nachkommen sich auS ihrer Vorfahren Schriften erinnern können, was bei diesen sich ereignet, so haben wir auch diese Schrift verfertigt, daß von Gottes Gnaden Otto Markgraf zu Meißen den Ott angewiesen, wohin die Stadt Leipzig er weitert werde» soll, auch derselben das Gtadtrecht, welches Halle ««d Magdeburg haben, verliehen und daneben sich erklärt, daß er, als ihr Herr, sie treulich schützen, den Bürgern aber keine Beschwerung zumuthen will, als im Fall der Noch, wenn er dem Kaiser einen Römerzug verrichten muß, und zwar daß er alsdann etwas Weniges von der Bürgerschaft bittweise fordern wird. Und damit man wissen mag, wie weit sich der Stadt Weichbild erstreckt, hat er vier Grenzzeichen benannt, als eins ipitten in der Elster, das andere mitten in der Parthe, das dritte am Steine der bei dem Galgen liegt und das vierte jenseits des Grabens, da man die Steine bricht. Den Wald aber, der Lich geheißen (die Bürgeraue) hat er der Bürgerschaft zum Nutzen verliehen, daß dieselbe dort die Gräserei, Fischerei und das Holz gebrauchen soll. Er hat auch Befehl gegeben, daß die Bürger keinem Andern den Huldigungseid ablegen, als dem, welcher sie mit diesen Freiheiten begnadigt. In gleichen soll innerhalb einer Meile von dieser Stadt kein Jahrmarkt gehalten werden. Und wenn Jemand aus der Bürgerschaft ein Lehn oder anderes unbewegliches Gut erkauft, soll er damit unter dasjenige Gericht gehören, unter dem er zuvor gewesen. Wenn aber Einer von seinen Gütern Etwas verkauft und der Käufer nicht bezahlen wollte, so mag der Verkäufer mit des Markgrafen Frohnen den Schuldner vor Gericht fordern und ihm nicht länger als vierzehn Nächte zur Zahlung Anstand lassen. Was das Mühlwerk betrifft, so hat der Markgraf verordnet, daß von jedem Getreide, das gemahlen wird, der achtzehnte Theil für das Mahlen entrichtet werden soll. Ferner hat er befohlen, daß so lange Jemand seinem Dechant (?) nickt ungehorsam seiu würde, er vor keinem andern Gericht zu stehen schuldig ist. Endlich hat er den Bürgern aufgeaeben, daß sie demjenigen, der als Richter gesetzt wird, unterthänig sein und wenn Jemand einem Bürger an seinem Gut Gewalt anthun will, so sollen sie mit gesammter Hand chm zu Hülfe kommen, da er sich erboten sie zu schützen. Bel Erlheilung dieser Freiheiten sind persönlich zugegen ge wesen Bischof Johannes (von Merseburg) Gottschalk von Skeuditz, der Stadt-^ckvov»ta> (Amtmann) Friedrich von Letznitz, Heinrich Burggraf von Donin, Ludwig von Kamberg, Heinrich Kitelitz, Albrecht von PereS und Walter von Meißen, des Markgrafen Eaprllan, der ObenstehendrS geschrieben hat.
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