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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 15.02.1878
- Erscheinungsdatum
- 1878-02-15
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-187802154
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18780215
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18780215
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images teilweise schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1878
- Monat1878-02
- Tag1878-02-15
- Monat1878-02
- Jahr1878
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 15.02.1878
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WWWWWWWMWWWWWWMWW «rw-tr»t tiiglich früh 6'/, Uhr. »> «r»rditt», Jsdamu dga fs e LL. »Mchß»»»e> »er iUt-rtt-m: vmcmittags 1v—12 llhr. Nachmittags 4—4 Uhr. der für die nächst" «»»»er bestimmten an Wochentagen dis Nachmittags, an Souu- >frA«S'/,VUHr. -« »ruFlUate» fik I»s..L»ah»e: Otto stiem«. UuioerflttltSstr. 22, iimstS Stiche, tttt-arincnstr. 18, p. «m bi, '/^ Uhr. Anzeiger. OlM für Politik, Localgeschichtt, HaudclS- md GtschaMerkchr. N»flst,e 1Ü.LL». -d»»»e»eik»orrt, viertelt. «»/.ML, iacl. «rmanlohn b «k.. durch di« Post bqoge» S Mk. Jede einzelne Nummer 2b Pi. Belegexemplar 10 Vf. Gebühren stir Sxtrabeimgm ohne PostbefSrderuog 36 Mk. mit Postbefdrderung 4L VN. Inserate Sarsp. Petiyeile 20 Pf. Größere Schriften laut nuferem Preirvcrzcichmß.—Tabellarischer Satz nach höhere« Tarif. »ert««r» ante, da» »röactiiaagrtch die SvaltzeUe 40 Pf. Inserate find stet« au d.strpchttt-, zu senden. — Rabatt «iw nicht gegeben. Zahlung praaoawonmdo oder durch Postvorschuß. ar 4«. Arettag den 15. Februar 1878. 72. Jahrgang. Bekanntmachung. »er a« 1. Februar b. I. sästtge erste Termin der Grundsteuer ist nach der »um Gesetz vom 13. December vor. Jahres erlassenen Ausführungs-Verordnung von demselben Tage mit drei Pfennigen Grundsteuer »an jeder Steuereinheit zu entrichten, und werden die hiesigen Steuerpflichtigen hierdurch aufgefordert, ihre Steuerbetrug« nebst de« städtische» Gefisten an Psg. »on der Steuereinheit von genannte» Taue ab dt» spateste«» 14 Tag» nach demselben an dre Stadt-Eteuer-Einnahme hier — Ritterstraße Nr. 1k, Georgenhalle, 1 Treppe links — zu bezahlen, da nach Ablauf der Frist die gesetzlichen Maßregeln gegen die Säumigen eintreten müssen. Leipzig, den 30. Januar 1878. »er «ath der Stadt Leipzig. vr. Georgi. Taube. Bekanntmachung. Die auf den Straßen verkehrenden Lastfuhrwerke sind häufig so mangelhaft geladen, daß Theile der Ladung, Fässer, Colli, Kisten, vorzugsweise aber Ziegel- und Bruchsteine während der Fahrt herabfallen. Hur Vermeidung der hieraus augenscheinlich erwachsenden Gefahren wird hierdurch Folgendes verfügt: 8 1. Lastfuhrwerke aller Art, mithin auch die Rollwagen, müssen so geladen, und die Ladung muß so verwahrt werden, daft Nichts von der Ladung herabfallen kann. 8 2. Hierfür ist sowohl der Geschirrfiihrer, als derjenige, welcher die Ladung zu besorgen hat, ver antwortlich. ß S. Insbesondere ist es verboten die Hasen der Rollwagen »u beladen. 8 4. Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe bis zu 60 Mark oder entsprechender Haft ge ahndet werden. Besonders hoher Strafe haben Geschirrführer sich zu gewärtigen, welche von den Wagen herabgefallene Steine auf der Straße liegen lasten. Leipzig, den 7. Februar 1878. Ter Rath der Stadt Leipzig. vr. Tröndlin. vr. Reichel. Bekanntmachung. An der städtischen Gewerbeschule sind zu Lstern d. I. je » Freistellen an Schüler des Tages- und deS AbendcurseS zu vergeben. Bewerber um solche Freistellen haben ihre Gesuche, welchen Zeugniste über den letzten Schulunterricht und über die Bedürftigkeit der Eltern beizusügcn sind, bis zum 0. März d. I. bei uns einzureichen. Formulare zu den beizubringenden Schulzeugnissen können auf unserer Schulexpeditton, Rathhaus, 8. Etage, Zimmer Nr. 8, unentgeltlich in Empfang genommen werden. Leipzig, den 11. Februar 1878. Ter Rath der Stadt Leipzig. vr. Tröndlin. Wilisch, Res. än88eror<lelltllede SltLimx tl«8 Lrrtllekvii öerlrl^verelns Äer Mitwelt I-«tpntßr. rrvltag, ä«n IS. kodraar, 8 Vdr, krvwouaäoanaal ckvr ( «nlralballo. Tugooorännng r I) Vortrsg d«8 Herrn 8»n.-v. vr. v. fürxt: „Heber »rrtlieke Veebt88ckutrvereine mit be8onäerer verieknng sus 1-eipriger Verb»Itni88e". — 2) Vortrsg de8 Herrn Ver.-^rrte8 vr. 8iege>: ' „dliltbeiluagen über 1mplergekni88e de8 .Iskre8 1876 im 1-sndberirIce veiprig". — (Die IVsbl rnm 6e8onäbeit8su88«bu88 findet sm 19. d. Hl. 8t»tt.) vr. klv88. Bekanntmachung. In Gewäßbeit deS 8. 1 der Instruction für die Ausführung von Wasserleitungen und Wasseranlagen in Privatgrundstücken vom 7. Juu 1885 bringen wir hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß der Klempner . Herr Georg Bernhard Schanze, Lehmanns Garten Nr. 2w parterre und 1 Treppe, zur Nebeknahme solcher Arbeiten bei uns sich angemeldet und den Besitz der hierzu erforderlichen Vor richtungen nachgewiesen hat. Leipzig, den 13. Februar 1878. »er «attz per Stapt Leipzig. vr. Tröndlin. Harrwitz. Holzpflanzen-Verkauf. Von dem städtischen Forstrevier Burgau können durch den Revierverwalter Herrn Oberförster »teste <S«rfthau» vurga«, Postamt Lindenau bei Leipzig) die nachveneichneten Heilpflanzen zu den beigesetzten Preisen gegen Baarzahlung oder Nachnahme abgegeben werden, als: 500 Stück großblätt. Ulmen 500 - Birken looo . de, gl. 1000 - dergj. 500 - Ebereschen 1000 - Ltnpen 1000 - eschenblätt. Ahorn 500 - «tzorn 25oo GÄtze» 10,000 - Weißbuchen zu Hecken 500 - Lärchen mit Ballen 1'/'.—IV. 5000 - Fichten - - 1—1'/« 1000 - dergl. - - 1',.—3 Leipzig, am 11. Februar 1878. 3 Meter Höhe 2'/,—3 1V.-2V. - - I'/.-I'/. - ' 3-2V, - - 2V.-2V. - - 2—2'/, - 1V.-3 - - 1'/,—3 ä Stück 1 50 40 30 50 75 35 -4, » Stück — .4! 50 .^, - - — - 50 - - - 1 r — - r> Hundert SO ^l « » 40 > « » 35 » - . 25 . - - 40 . - - 70 - r - 30 - - . 10 . - - 10 » - 1 - - - 40 . - - 40 . . » 90 - 50 Submission. »es «aths Forst-Teputatio». Die zur Herstellung der Ueberwölbung des ElstermühlgrabenS im Ranstädter Steinwege und der an liegenden Ufermauern rc. erforderlichen Arbeiten und Materiallieferungen sollen an einen Unternehmer ver geben werden. Die Zeichnungen zu diesen Bauwerken liegen auf unserem Bauamte aus und können in den Expe ditionsstunden daselbst eingesehen werden; die Bedingungen und Anschlagsformulare find ebenfalls an ge nannter Stelle in Empfang zu nehmen. ' . Die Submittenten haben die Anschlagsformulare mit den eingesetzten Preisofferten mit ihren Namen unterschrieben versiegelt und mit der Aufschrift „Ueberwölbung des ElstermühlgrabenS" versehen bis Pen 28. Februar P. I. «beups 5 Uhr auf unserem Bauamte abzugeben. Der Zuschlag erfolgt, nachdem dem Bau entgegenstehende Hindernisse beseitigt sein werden. Leipzig, den 4. Februar 1878. »er »attz per Statt Leipzig. . Ve. Tröndlin. M. Der Inhaber des von unserem II. Filial als abhanden gekommen angezeigten JnterimSscheines über das Sparkassenbuch Serie II. Nr. 19247 wird hierdurch aufgefordert, denselben innerhalb drei Monaten und längstens am 20. Mai d. I. an die Unterzeichnete Anstalt zurückzugeben oder sein Recht daran zu beweisen, widrigenfalls der Sparcassen-Ordnung gemäß dem Anzeiger das Buch ausgehändigt werden wird. Leipzig, den 13. Februar 1878. Die Verwaltung des Leihhauses unp Per Spareasse. Leipzig, 14. Februar. Ueber die bevorstehende Pcrpstwahl dringen nur halbe und verworrene Nachrichten aus dem Vatikan in die profane Welt. Nur Das scheint sestzustehen, daß sowohl die Partei der Versöhnung als die des unversöhnlichen HasseS, des verschärften Kampfes in der Minderheit bleiben wird ; die Mehr heit der Cardinäle neigt zwar nicht zum Frieden, noch weniger zur Unterwerfung unter den modernen Staat, will aber auch den Kamps nicht bis zum Aeußersten treiben, sondern sich vorläufig mit der Beibehaltung deS jetzigen Provisoriunis, mit dem stillschweigenden Hinweggchen Uber die ein mal vollzogenen Thatsachen begnügen. Eine solche Stimmung schließt wenigstens die Möglichkeit nicht aus, daß die Kirche später doch noch einmal ihren Frieden mit der modernen Staatsordnung mache. Ein Theil der Cardinäle hatte zwar nicht übel Lust, sofort mit einer Kriegserklärung zu be ginnen und hierdurch dem zukünftigen Papst die Hände zu binden; man wollte die Wahl außerhalb Rom- vornehmen und sich dabei zugleich über die seither geltenden Bestimmungen hinwegsetzen. Dieses Unternehmen ist vereitelt worden, und die Wahl wird unter Beachtung der ihre Rechtskraft der bürgenden Bestimmungen in Rom vor sich gehen — ein Beschluß, auf den die Haltung der bei dieser Frage betheiligten Mächte sicher einen großen Einfluß geübt hat. Bon großem Interesse ist in dieser Beziehung ein römisches Telegramm der „Jndependance velge", wonach Italien schon im vergangenen Jahre sich mit den katholischen Mächten hinsichtlich der Freiheit deS Conclave geeinigt und Bürgschaft für dieselbe übernommen habe, falls diese Mächte den Cardinälen den Rath erthcilen, die Traditionen zu respectiren. Andernfalls hätte Italien jede Bürgschaftsübernahme abgelehnt. Dieser Einigung der katholischen Mächte zufolge ist denn auch angesichts der bevorstehenden Papst wahl vorgegangen worden. Ein Telegramm der „Republique franeaise" bestätigt jene Meldung und fügt noch hinzu, daß auch Deutschland sich dem Concert der katholischen Möchte (Italien, Frankreich, Oesterreich, Spanien und Portugal) angeschlossen habe, daß eS gleichfalls in die Verständigung behufs Sicherung der Freiheit des Conclave einbegriffen sei. Frankreich habe, so melden beide genannten Blätter übereinstimmend, anfangs eine zweideutige Stellung eingenommen und mit seiner Zustimmung zu der zwischen den übrigen Mächten getroffenen Vereinbarung ge- wgert. Erft die Uebernahme de» auswärtigen Portefeuilles durch Herrn Waddington habe hierin eine Aendcrung geschaffen und die nachträgliche Zu stimmung Frankreich« zur Folge gcbabt. Der „UniverS" glaubt zu wissen, Herr Waddington habe den Vertreter Frankreichs beim Heiligen Stuhle, Baron Baude, dahin instruirt, bei der Wahl des künftigen Papstes sich der strengsten Neutralität zu befleißigen. Wiener Blätter be richten, daß von Oesterreich schon seit Jahren Vor kehrungen in diesem Sinne, im Einvernehmen mit der italienischen Regierung, getroffen worden sind. Uns Deutschen aber darf es zu besonderer Be friedigung gereichen, daß diese gemeinsame Stellung nahme der weltlichen Mächte zur Papstwahl aus einer Anregung der deutschen Politik hervorge gangen ist. Diese Anregung ist enthalten in einem Circularerlaß, den der Reichskanzler Fürst Bis marck unterm 14. Mai 1872 vertraulich an die Vertreter des Reiches richtete. Das höchst be merkenswerthe Schriftstück (das seinerzeit durch den Arnim-Proceß an die Oeffentlichkcit gelangte) hat gerade jetzt ein erhöhtes Interesse erhalten, da cS ein bedeutsames Licht aus die Vorgeschichte der Papstwahl wirft. Cs möge daher hier seinem Wortlaute nach folgen: „Berlin, l4. Mai 1872. Die Gesundheit deS Papstes Pius' IX. ist nach allen uns zukommenden Berichten eine durchaus befriedigende und keine Symptome einer baldigen Auflösung darbietende. Ueber kurz oder lang aber muß eine neue Papstwahl immer eintreten, nur der Zeitpunkt entzieht sich der menschlichen Berechnung und Voraussicht. Die Stellung des Oberhauptes der katholischen Kirche ist für alle Regierungen, innerhalb deren Länder diese Kirche eine anerkannte Stellung hat, von solcher Bedeutung, daß eS ge boten scheint, sich die Folgen eines Wechsels in der Person des Papstes rechtzeitig zu vergegenwärtigen. Es ist schon früher anerkannt worden, daß die Regierungen, welche katholische Unterthanen haben, dadurch auch ein großes und unmittelbares In teresse an einer Papstwahl haben, sowohl an der zu wählenden Persönlichkeit selbst, alS besonders auch daran, daß die Wahl von all' den Garan tien in formaler und materieller Beziehung um geben sei, welche es den Regierungen möglich machen, sie als eine gültige und allen Zweifel aus« schließende auch für sich und den Theil der katho lischen Kirche in ihren Ländern anzuerkennen. Denn daß die Regierungen, ehe sie dem durch die Wahl constituirten Souverain, der berufen ist. so weitgreifende, in vielen Stücken nahe an die Sou- vcrainetät grenzende Reckte in ihren Ländern auS« zuüben, diese Rechte faktisch zugestehen, ver pflichtet sind, gewiffenbaft zu erwägen, ob sie die Wahl anerkennen können, darüber scheint mir kein Zweifel sein zu können. Ein Papst, welchem die Gesammthcit oder die Mehrzahl der europäischen Eouverainc aus formalen oder materiellen Gründen glaubte die Anerkennung versagen zu müssen, würde so wenig denkbar sein, wie es denkbar ist, daß ein LandeSbischos in irgend eine« Lande Rechte auSübte, ohne von der StciatSregierung anerkannt zu sein. Die- galt schon unter der früheren Ordnung der Dinge, wo die Stellung der Bischöfe noch eine selbstständigere war und die Regierungen nur in selteneren Fällen in kirchlichen Dingen mit dem Papste in Berührung kamen. Schon die im Anfänge dieses Jahrhunderts geschloffenen Con cordate haben direktere und gewissermaßen intimere Beziehungen zwischen dem Papste und den Regierungen hervorgerufen; vor Allem aber hat das vatikanische Concil und seine beiden wichtigsten Bestimmungen über die Unfehl barkeit und über die Jurisdiction des Papstes die Stellung des Letzteren auch den Regierungen gegen über gänzlich verändert, und das Interesse der letzteren an der Papstwahl aufs Höchste gesteigert, damit aber ihrem Rechte, sich darum zu kümmern, auch eine um so festere Basis gegeben. Denn durch diese Beschlüsse ist der Papst in die Lage gekommen, in jeder einzelnen Diöcese die bischöf lichen Rechte in die Hand zu nehmen und die päpst liche Gewalt der landesbischöflichen zu substituiren. Die bischöfliche Jurisdiction ist in der päpstlichen aufgegangen, der Papst übt nicht mehr, wie bis her, einzelne bestimmte Reservatrechte aus, son dern die ganze Fülle der bischöflichen Rechte ruht in seiner Hand; er ist im Princip an die Stelle jedes einzelnen Bischoses getreten und es hängt nur von ihm ab, sich auch in der PrariS in jedem einzelnen Augenblick an die Stelle desselben gegen über den Regierungen zu setzen. Die Bischöfe sind nur noch seine Werkzeuge, seine Beamten ohne eigene Verantwortlichkeit; sie sind den Regierungen gegenüber Beamte eines fremden Souverains ge worden und zwar eines Souverains, der vermöge seiner Unfehlbarkeit ein vollkommen absoluter ist — mehr als irgend ein absoluter Monarch in der Welt. Ehe die Regierungen irgend einem neuen Papste eine solche Stellung einrimmen und ihm die Ausübung solcher Rechte gestatten, müssen sie sich fragen, ob die Wahl und die Person desselben die Garantien darbieten, welche sie gegen den Miß» brauch solcher Gewalt zu fordern berechtigt sind. Dazu kommt noch, daß gerade unter den fetzigen Verhältnissen nicht mit Sicherheit zu erwarten steht, daß auch nur die Garantien, mit welchen in früheren Zeiten ein Eonckave umgeben war. und welche es selbst in seinen Formen und seiner Zusam mensetzung darbot, zur Anwendung kommen werden. Die vom römischen Kaiser, von Spanien und von Frankreich geübte Exclusive hat sich oft genug als illusorisch erwiesen. Der Einfluß, welchen die verschiedenen Nationen durch Cardinäle ihrer Na tionalität in Eonclaven ausüben konnten, hängt von zufälligen Umständen ab. Unter welchen Um ständen die nächste Papstwahl stattsinden, ob die selbe nicht vielleicht in übereilter Weise versucht wird, so daß die früheren Garantien auch der Form nach nicht gesickert wären — wer wollte daS voraussehen? Aus diesen Erwägungen scheint eS mir wünschenS- werth, daß diejenigen europäischen Regierungen, welche durch die kirchlichen Interessen ihrer katho lischen Unterthanen und durch die Stellung der katholischen Kirche in ihrem Lande bei der Papst wahl intcressirt sind, sich rechtzeitig mit den die selbe betreffenden Fragen beschäftigen und womög lich sich unter einander über die Art und Weife verständigen, wie sie sich derselben gegenüber ver halten wollen und über die Bedingungen, von welchen sie event. die Anerkennung einer Wahl abhängig machen würden. Eine Einigung der europäischen Regierungen in diesem Sinne würde von unermeßlichem Ge wicht und vielleicht im Stande sein, im Voraus schwere und bedenkliche Complicationen zu ver hindern. Ew. :c. ersuche ich daher ergebenst, die Regie rung, bei welcher Sie beglaubigt zu sein die Ehre haben, zunächst vertraulich anzufragen, ob sie ge neigt sein möchte, zu einem Ideenaustausch und einer eventuellen Verständigung mit uns über diese Frage die Hand zu bieten. Die Form, in welcher dies geschehen könnte, würde dann leicht gefunden werden, wenn wir vorerst der Bereitwilligkeit sicher sind. Ich ermächtige Ew. rc., diesen Erlaß vorzulesen, bitte Sie aber, einstweilen denselben noch nicht an der Hand zu geben und die Sache überhaupt mit Diskretion zu behandeln. igez.) v. Bismarck." Auf die Verhandlungen der Ausschüsse des Bun- desrathS über die Stellve rtretunqsvorlage fällt nunmehr von officiöser Seite einiges Lickt. Es wird bestätigt, daß unter den Bundesregie rungen über die Nothwendigkeit der Ermöglichung einer vollen Stellvertretung de- Reich-kanzlcre Uebereinstimmung besteht, während die in der Vor lage vorgeschlagene Form Widerspruch findet. Mit der Einrichtung eineS BicekanzlerS für den ganzen Umfang der Competenz des Reichskanzlers scheint man sich ziemlich allgemein befreundet zu Haben, nicht aber mit der Uebertraaung der verant wortlichen Vertretung auf me hre rc Bevollmächtigte. Sieht man näher zu, so erkennt man leicht, daß der Grund diese- Widerspruch- nicht etwa in einer Ab neigung gegen das Collegialsystem, wie sie der Fürst BiSmarck selbst bekanntlich hegt, sondern in der Furcht vor dem vielerwähnten Projekte einer Personal union von Reichsämtern mit preußischen Ministe rien zu suchen ist. Man erzählt sich, daß bei einzelnen Mitgliedern des Bundesrath- die Absicht bestehe, auf die Uebertragung einer Stellvertretung an mehrere Bevollmächtigte sich nur unter der Be dingung der Aufnahme einer Elausel in das Gesetz einzulaffen: nach welcher die Stellvertreter nicht zugleich Minister - der Einzelstaaten würden sein dürfen. Da die Stellvertreter de- Reichskanzler- in der Reichsverwaltung, sobald e- mehrere sein sollen, selbstverständlich nur die obersten Leiter der verschiedenen BerwaltungSzwcige sein können, so
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