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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.10.1905
- Erscheinungsdatum
- 1905-10-14
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-190510141
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19051014
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19051014
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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9242 Nichtamtlicher Teil. — Sprechsaal. 240, 14. Oktober 1905. förderten Passagiere und nach der Reisedauer des einzelnen Schiffs. Einige Bibliotheken sind von respektabler Größe, so befinden sich z. B. an Bord des neuen Riesendampfers »Amerika«, der soeben seine erste Reise angetreten hat, etwa 1400 Bände. Bei der Auswahl der Bücher sind durchweg die Neuerscheinungen der deutschen, englischen (amerikanischen) und französischen schönen Literatur mit berücksichtigt, außerdem, je nach Fahrtrichtung des Schiffs und Nationalität seiner Passagiere, spanische, portugiesische, italienische und holländische Unterhaltungs lektüre. Befindet sich ein Klavier an Bord, so sind der Bücherei eine Anzahl Musikalien für Klavier und Gesang beigegeben. lesene und verwöhnte Paffagiere, sondern auch für solche Reisende von Bedeutung ist, die daheim im Drange der Berufsarbeit für schöne Literatur nicht Zeit fanden und denen jetzt die Ozeanreise eine vielleicht lange ersehnte Gelegenheit bietet, sich mit den be deutendsten Neuerscheinungen der belletristischen Weltliteratur be kannt zu machen. Dem Lesebedürfnis der Schiffsmannschaften hat die Hamburg- Amerika-Linie seit kurzem durch Aufstellung besonderer Mann- schaflsbüchereien Rechnung getragen, mit denen gegenwärtig * Aquarell-Ausstellung. — Vom Sonntag den 15. d. M. ab wird in der Aula der Königlichen Akademie für graphische Künste und Buchgewerbe zu Leipzig (Wächterstraße 11) eine Aus stellung von Schülerarbeiten der Aquarellklasse für Lithographen (Lehrer Maler Robra) geöffnet sein. Die Ausstellung wird 3 Wochen dauern. Besuchszeit: Sonntags 11—1 Uhr, wochentags 11—5 Uhr. * Deutsche Bücher für Deutschlands Kolonien. — Unter dieser Überschrift erläßt Ernst v. Wildenbruch einen Aufruf zur Stiftung von Büchern für die Bevölkerung unsrer Kolonien. Für die Erhaltung und Stärkung des Deutschtums in den Kolonien wird eine solche Hilfeleistung von Wert sein. Das Kolonial amt des Deutschen Reichs hat seine Mitwirkung zugesagt. Mit Deutsch-Südwestafrika soll der Anfang gemacht werden. Alle für die Kolonien bestimmten Bücher sind unter dem Begleit vermerk »Für die Büchereien in Deutsch-Südwestafrika« an die Kolonialabteilung des Auswärtigen Amtes in Berlin >V., Wilhelm- straße 62, einzusenden. Das Kolonialamt wird die Bücher sammeln, nach vorliegendem Bedürfnis verteilen und ihrer Bestimmung zuführen. Neu aufgefundene Rembrandts. — über die neuent deckten Werke Rembrandts, die in den letzten Monaten zum Vor schein gekommen sind, gibt der Geheime Regierungsrat vr. W. Bode, Direktor des Kaiser Friedrich-Museums in Berlin, auf Grund eigner Prüfung einen zusammenfassendcn Überblick in der »Zeit schrift für bildende Kunst«. Wertvoll für die Entwicklungs geschichte des Meisters ist eine jetzt im Prager Privatbesitz be findliche Komposition »Bileams Esel«, die den jungen Meister in enger Beziehung zu seinem Lehrer Pieter Lastman zeigt; doch bilden die realistische Auffassung, die kräftigen Lokal farben, die genaue Darstellung der Einzelheiten eine Eigenart des jungen Rembrandt. Ein weiteres Jugendgemälde ist ein herb aus gefaßtes Bild der Saskia aus Schweizer Privatbesitz, das die Braut des Künstlers in phantastischem Aufputz als Flora darstellt. Mehrere neu ausgefundene Studienköpfe (in London und in Paris) verraten in reicher Farbenwirkung schon die sichere Meisterschaft. Nicht weniger als drei Variationen einer Kom position sind in der Eremitage, in London und in Paris aufgetaucht; sie stellen Christus und die Samariterin am Brunnen dar, vielleicht in Anlehnung an ein Bild Giorgiones aus des Künstlers Besitz, von dem er sich infolge seiner Jnsolvenzerklärung trennen mußte. Die schönste dieser drei Dar stellungen, in englischem Privatbesitz, erinnert mit ihrer Leucht kraft und feinen Durchbildung in mehr als einer Beziehung an venezianische Vorbilder. Das interessanteste der Bilder ist eine größere Darstellung aus dem Jahre 1693, die vor kurzem noch in einer Londoner Versteigerung um wenige Pfund Sterling verkauft wurde und seitdem durch den Restaurator, Professor Hauser in Berlin, ihren ursprünglichen Zustand wieder erhalten hat. Einem jugendlichen römischen Feldherrn, der an der Spitze seiner Truppen in der Mitte hält, will ein greiser Krieger seine Burg und sein Heer übergeben. Das Ganze, mit der etwas mysteriösen dunklen Be leuchtung und der nicht sonderlich lebendigen Darstellung der Hauptfiguren, ist wohl nur ein großer Entwurf, vielleicht für das Amsterdamer Stadthaus, der dann, wie die Darstellung des Claudius Civilis, nicht den gewünschten Beifall fand. Dagegen geben, aus der Ferne die Burgrampen Herabkommen und, in weitem Bogen heranziehend, den Eindruck großer Truppenmassen erwecken, die genial skizzierende Hand des Meisters. In der großen Ausführung hätte das Bild interessante Parallelen zu einer ähnlichen Darstellung, zu Velasquez' »Übergabe von Breda« geboten. Verein »Insel«, Tübingen. — Aus Tübingen wird uns geschrieben: Der Buchhändler-Verein -Insel« in Tübingen feierte sein 32. Stiftungsfest mit einem Festkommers am Sonnabend den 30. September, abends, und mit der ortsüblichen Wagenausfahrt am Sonntag den 1. Oktober. Wie im letzten Jahre hatten nahmen, die vortrefflich gelungen sind. Später hielten uns ein Tänzchen, Liedersang und Deklamation noch in fröhlichster Stim mung beisammen, bis die Stunde zur Heimfahrt geschlagen hatte. In Tübingen folgte dann noch weitere fröhliche Geselligkeit. (Sprechsaal.) Rechtsfrage. Leistungsverzug des Schriftstellers. Entgangener Gewinn. Die Redaktion d. Bl. empfing folgendes zur Veröffentlichung: Eine Verlagsbuchhandlung erhält eines Tags von einem außerordentlich bekannten und beliebten Verfasser die Mitteilung, daß dieser der Firma für eine ihrer Zeitschriften einen längeren Roman liefern würde, falls die Firma dem Verfasser' einen größern Vorschuß auf das Honorar gewähren würde. In der Erwartung, daß durch Erwerb und Abdruck dieses Romans die Zeitschrift einen größern Aufschwung nehmen und neue Abonnenten erzielen würde, geht die Firma auf diesen Vorschlag ein und stimmten Zeitpunkt ab. Der Verfasser hält seine Verpflichtung nicht ein, und nachdem eine mehrmalige weitere Verschiebung des Termins erfolglos ge wesen ist, sich auch auf gütlichem Wege nichts erreichen läßt, klagt die Firma 1. auf Rückerstattung des gezahlten Vorschusses, 2. auf Schadenersatz für durch Nichtlieferung entgangenen Gewinn. Im ersten Termin bestreitet der Verfasser, daß der Verlags buchhandlung ein tatsächlicher Gewinn entgangen ist. Durch Sach verständige wird nachgewiesen, daß die Firma effektiv einen Schaden erlitten hat. Das Gericht erkennt das an. In einem zweiten Termin behauptet der Beklagte aber unter Bezugnahme auf Gutachten von Sachverständigen: daß sich eine Usance gebildet habe, nach welcher der Verleger einen Schadenersatz im Falle des Verzuges oder der Nichtlieferung seitens des Schriftstellers nur dann verlangen könne, wenn eine Konventionalstrafe ausdrücklich vereinbart sei. Das Gericht hat auf diese Behauptung hin Beschluß gefaßt, den gerichtlichen Sachverständigen darüber abzuhören, ob sich unter der Herrschaft des neuen Rechts bereits eine solche Usance dahin gebildet hat. Die anfragende Firma bittet um Aussprache und Mit teilungen aus dem Kollegenkreise, ob und wie in ähnlichen Fällen gerichtlich entschieden worden ist, bczw. ob sich eine derartige Usance, wie der Beklagte behauptet, seit Inkrafttreten des neuen Urheber- und Verlagsrechts bereits gebildet hat.
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