01-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 18.03.1917
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1917-03-18
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-19170318012
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-1917031801
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-1917031801
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1917
- Monat1917-03
- Tag1917-03-18
- Monat1917-03
- Jahr1917
-
1
-
2
-
3
-
4
-
5
-
6
-
7
-
8
-
9
-
10
-
11
-
12
-
13
-
14
-
15
-
16
-
17
-
18
-
19
-
20
-
21
-
22
-
23
-
24
-
25
-
26
-
27
-
28
-
-
-
-
- Titel
- 01-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 18.03.1917
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
61. Jahrgang »krt,III»rNch In Dreien »,t,weim,»,«r Zukaaun, <»n Sinn- »nd M»nla,«n nur «innml» »,r» M.. I Die e«n>p-llt»e Z'Ue <«,w» » Eliten» »li Pf.. N«iju«»plitze und Nn,eigen in Nummern nach «»«»> -oezugs-^ieoulir ,n »„ v,.«r>«n «. «et einmal Zustetzun, »Uk» die P»,t M. <a»n, «.„.»„Id). I "BzeigeN'Preise. und Srt^tachen „ui r-et,. - Nu.-iriig- «u,Ir,ge nur gegen D°r»niie»>h,ung. - Belezbl», > lv P,. Nachdruck nur mit deutlicher vuellenangede <,Dr«»dn«r Nachr."» tulLIfig. — Unmrlengi« SchrisMck, werden nicht miibewahrt. Sonntag» 18. Mürz 1917. Schrifllettung und Hanvizeschllst» still«: Marienstrastc »84«. Druck u. Verlag von tziegjch ch «eichord» in Dnrden. »(unstLusslsüuns kmi! ^iektsi', N.'13. WU»«ll» a« » ck gquixetlo s r»Ick>nung,n vonner»i»g, «i.n «. diltrr, »d.nck» ?>/, Ukr: Vortrsgssbenä Lrnsl Vvulsek: K.rian! 4 «. O.Id. » >0 bei Lmt» «I«Nt»r. IcktlNNI« lti«1Ml! Kaktee K38Il105eestr biackiAzittas» unck sdenelar Joslia l>akato» aus Ungarn, cker bekannte Kapellmeister uncl Lvinbalkünstler. Im beliebten tzVoin-Salon „Irlanon": Saitgemllüe Strmmungs - Konrerte. <ler ,,mit cker Siexelmarice" irur Stsrloine «es Maxe cker Nerven, Lcnt in Orixinai- ckes stsaxens unli Verbau mix rovle rur Kräktixunx cler Nerven, stascsten 1,25 »Ntl 2 dtsrlc. Versanck nacli auscvsrts. Depot: U vre^äon, ^Zü» ^6olk Güter 7L« L8SS Drahtanschrift: «achrichten »»»«d««. gernIprecher-Lammelnummer: »S»4L Nur für Nachtgesprich«: »VVU. ^ ^ -Fch Prei/NAtz - Knöant- 8el»»k»ta-e vrei^nrg -^Al,m-Sckok,l»-e ^ ^ Vr«4E«- 3C»k«o. ^ Völlige Verwirrung der Lage in Rußland Alidii>1«»il d» Zarr» z»»»»sirll der SroWrsten Mcharl «lrrandrawitsch. — Bnjicht der SroWrften Michael «leraalirotMsch aas de» rhrv«. — ök eaglische Matar in kahlaad. — Re Anstände In «aakaa. — kn LuftschiffaaM aas Snglaad. Ser dratlche Nbeadkericht. Bcrli«. 17. März. abends. (Amtlich. ». T. V.j An der lllrt«iS,Fr»nt von der «vre dis zur Oise uud auf dem östlichen Maas-User zeitweilig lebhafte Ge« sechtstätigkeit. > I« Oste« bei anhaltender Kälte nicht» Besonderes. I« Mazedonien wnrden französische Angriffe zwischen Ochrida» und PreSpa-Sfe, sowie nordwestlich von Monastir adgewiese«. Nördlich der Stadt wurde abends »och gekämpft. , > ' -,» .. Iz sWMssth gMllschrr striegabericht. U i ««.Amtlich »strd verlantdart den 17. März 1»17: Vk^üichrr ^rirgEschmiPsgß, Nördlich des Oitoz-PasseS, westlich von Solo- twina «ud südwestlich von StauiSla« wurde» russische Vorstöße abgeschlagen. In de« Waildkarpathen von Erfolg begleitete Patro«i»enarbeit. Nördlich des Dnjestr »ei be trächtlicher Kälte geringe Kampstätigkeit. Güdweftlicher Zirieg»schaM>latz. Ans der Seftabell« eroberte« «nsere lruppen die am 1. März verloren« Vorstellung zurü», nahmen ö Offi ziere u«d 34 Alpini gefangen «nd erbeuteten r Maschinen gewehre. Südöstlicher Zlriegsschauplatz. Aus Alba«den nichts zu melden. Der Stellvertreter des Ehef» de» GeneralstabeS: i». r. B.s ».Höfe». ?7rld«arscha»>8««tna«t. der Sesrdrnwurf M vrninsachung du Rechtavstege im Kriege. Ter dem Reichstage vorgclcgte Gesetzentwurf zur Ver einfachung der Rechtspflege im Kriege darf grundsätzlich der allgemeinen Zustimmung sicher sein,- denn cs handelt sich darum, eine grvhc Anzahl von Krästen, die durch die Rechtsprechung in Anspruch genommen find, i« noch wcitc- rxm Umfange als bisher für die Aufgaben des vater ländischen Hilfsdienstes frei zu machen. Wenn aber ans irgendeinem Gebiete Neuordnungen trotz aller grundsätz lichen Anerkennung der sorgfältigsten Prüfung im ein zelnen bedürfen, so ist dies hier der Kall, wo cs sich um das kostbare Gut der Rechtssicherheit mit handelt, die eine Grundsäulc des staatlichen Lebens bildet und dem deutschen Volke auch nicht zeitweise — die Dauer des Gesetzes ist auf zwei Jahre nach Krirdcnsschluf, berechnet — ge schmälert werden darf. In diesem Punkte herrscht denn auch wohl auf allen Seiten Tlnmütigkeit. Wir veröffent lichten jüngst die Zuschrift eines Leipziger Richters, die ungefähr die gleichen Vorschläge machte, auf denen sich der jetzige Entwurf ausbaut, und in der ausdrücklich betont wurde, -ah eine genaue parlamentarische Durchberatung „numgängliH sei. Ebenso hat der Staatssekretär des Reichssustizamte» vor "einiger Zeit in einem Hitiweis auf den damals ilr der Vorbereitung befindlichen Entwurf her- vorgehobe». bah auch für diese Notmahnahmeu eine un- übcrschrcitbarc Grenjc in den Lcbensbedingungen einer gedeihlichen' Rechtspflege gegeben sei. Die Gefahr der Durchpeitschnng einer so einschneidenden Vorlage besteht daher keinesfalls, sondern cS ist mit einer eingehenden Würdigung aller einzelnen Bestimmungen in bezug ans ihre Tragweite.für die Gewährleistung einer nnpartci- schcn und gerechten Justiz, wie sic immer der Stolz der Leiitschen Nation'gewesen ist, zu rechnen. Soweit die Zivilrcchtspslcgc in Betracht kommt, ist die wichtigste Mahn ahme die Ersetzung der Zivilkammern durch Eiuzelrichter in gehobener Stellung, in erster Linie Landgcrtchtspräsideutcn und LandgerichtSdircktorc», denen die Entscheidung übertragen wird. Hiergegen wird, da es sich nur um eine ttebergaiigSmahnahnie handelt, kaum etwas Ernstliches cinzuwendcn sein. Man darf sogar hoffen, dah die von einer solchen Regelung zu crwaric»- den Vorteile einer schnelleren Erledigung bürgerlicher Rcchtsstreitigtciten auch für den Frieden nachwirken und uns eine dauernde Vereinfachung des jetzt an vielfachen unnötige» Umständlichkeiten krankenden Zivilprozchver- fasjizWiü^tülchLrest werden. * Die für die Strafgerichtsbarkeit vorgeschlageneii Acn-«- runge« beziehen sich auf eine El Weiterung der Zuständig keit des AmtStichters als Einzclrichtcr, auf die BergröhD- rung des Kreises der vom Schöffengericht zu erledigenden Strafsachen durch die der Staatsanwaltschaft gegebene Be fugnis, solche Sachen, die bisher von den Strafkammern zu erledigen waren, vor das Schöffengericht zu bringen, ferner ans die Entlastung der Schwurgerichte durch die Herabsetzung der Zahl der Geschworencri von zwölf auf sirben und durch die Zuweisung eines Teils der bisher von den Schwurgerichten abzunrtcilenden Straftaten an die Strafkammern der Landgerichte. Zwei weitere Be stimmungen, die ganz besonders zu bcgrühcn sind, be treffen die Einschränkung des Privatklageunwcsens mi die Durchbrechung des unbedingten amtlichen Vcrsol- gnngszwangcs der Staatsanwaltschaft. Privalklagc- sachen dürfen nach dem Entwurf während dcö Krieges nur insoweit verhandelt werden, als sic auf Antrag deS Klägers oder des Bcschuldiglcn vom Gericht znr Kriegs sachc erklärt werden. Damit wird der unseligen privaten Händeisttcht, die sich bisher wie eine ewige Krankheit durch unsere Strafrechtspflege hindurch- slhiepptc uud geradezu zu einer Entwürdigung der Justiz führte, ein wirksamer Riegel vorgeschoben, und cs ist driugtnd zu wünschen, dah später auch für die Fricdcns- zcit irgendwelche beschränkende Vorschriften cingeführt werden, Sic cs'verhindern, -ah Frau Schulze oder Frau Müller, die sich zu Hanse oder in der Markthalle gezankt und sich gegenseitig einige Grobheiten an den Kopf ge worfen haben, Monate hindurch mit ihrer »Ehrensache" die Gerichte in Atem halten können. Des gleichen, unge teilten Beifalles darf die Einengung des amtlichen Bcr- solgungszwangcs sicher sein. Rach dem bestehenden starren, sogeirannten Offizial- oder Lonalitätsprinzip ist die Staats- amvaltschaft verpflichtet, wegen jeder Kleinigkeit, die zu ihrer Kenntnis gelangt, Anklage zu erheben, nnd dadurch wird auf einer Seite die Strafrechtspflege enorm über lastet, während auf Ser anderen Seite in der Bevölkerung viel vermeidbare Verärgerung, Verstimmung mrd Ver bitterung erzeugt wird. Diesen beiden Ncbclstänben Hilst der Entwurf dadurch ab, dah er dem Staatsanwalt das Recht einränmt, geringfügige Verfehlungen des täglichen Lebens, die nach seinem Ermessen eine gerichtliche Ahn dung nicht erheischen, nnvcrsolgt zu lasse». Der Entwurf hat also zweifellos seine grvhc» Vorzüge, aber eS fehlt auch nicht a» einem sehr wunden Pu n k l, der i» der Erweiterung der Z.» st ä n d i g k c i t der Straska m mcrn für schwerere Verbrechen ohncgle ! ch- zeitige Einführung der Berufung in die Er- schcinung tritt. Den Strafkammern «verdcn nämlich die bisher von dev Schwurgerichten abznurteilenden Verbrechen der Urknnbenfälschuitn. de« betrügerischen BankcrottS, der Depotunterschlagung, des Meineids, sowie AmtSverbrcchcn und gewisse Sittltchkeitsverbrcchen zngewiesen. Demgegen über ist zu bedenken» dah schon der bisherige Zustand zu einer allgemein peinlich cinpsnndcncn, „Allmacht" der Straf kammern geführt hat. und zwar deswegen, weil bei »»srrer Ltiasprvzchordnttlig die grohe Lücke des M angclscincr Bernfiing gegen die erstinstanzliche» Ur teile der Straflani »i e r n llassl.« Ter Militärstras- prvzch ist uns in dieser Hinsicht voraus, da gegen die Urteile der de» Strafkammer» entsprechenden Kriegsgerichte die Bcrusung an das Obcrkriegsgcricht n»d die Revision au das Reichsmilitärgcricht staiisindci. Ter bürgerliche Snni prozch kennt dagegen nur die Revision gegen die Straf kammcrurtcilc. Die Revision aber ist ein Znsallsrechls mittet das -»von nbhnngt, ob sich das is-richl irgendwie eines formalen Vcrstohes schuldig macht, und wenn ein solcher formaler Vcrstoh nicht voiliegt. m»k die Revision zurückgcwiesen werden, auch wenn der Angeklagte^ imstande ist. nachträglich seine Unschuld z» erweisen: den» ans eine ei stcttke Rcwcisauinahmc dars sich das Rcvisionsgerichi nick' «ri'Ijiifsest. Die Berufung dagegen gib! dem zu Unrcch! An geklagten die Möglichkeit, die ganze Verhandlung in zweilei Instanz noch einmal auszurollcn und durch neue Beweis mittel, deren Wichtigkeit ihm erst in der ersten Verstand lung z»m Bewusstsein gekommen ist. seine Unschuld dar zutuii oder, salls er nicht unschuldig, aber doch weniger schuldig ist, eine angemessene mildere Strafe zu erzielen. Das Reichsiustizamt hat auch schon längst die Bedeutung der Bcrnfilngsfrage erkannt und i>» lotsten Jahrzehnt zwei mal den Versuch gemacht, die Berufung cinzuiührc«. ist aber mit seinen Bemühungen beide Male an der »nbegicii- lich uncinsichtsvollcn Haltung des Reichstages gescheitert, der durchaus zurzeit nnersnllbgrc Wünsche befriedigen wollte und sich aus den verfehlte» Standpunkt des „Alles oder nichts" stellte. Fetzt bietet sich für Rcichsjusiizgint und Reichstag eine günstige Gelegenheit, in verständnisvoller Zusammenarbeit endlich die so dringend nötige Reform zu verwirklichen. Wenn man bei jedem Obcrlandcsgerich! ine B c r n fu n g s k a in m c r gegen erstinstanzliche Urteile der Strafkammern errichtet und diese während der Kriegsdaner nur mit drei Richtern besetzt, so lässt sich eine solche Mast »ckhmc ohne irgendwelche ins Gewicht sallendc Heran »ichung von Pcrsonalkrästcn dugchstthrcn »nd cs wäre mit -er Berufung ein Anfang gemacht, der, vorbcbaltlich ,veile rer Ausgestaltung im Frieden, jedenfalls besser als gar nichts wäre und als Gegengewicht gegen die ansterorderst liehe Erweiterung der Zuständigkeit der Straslammern im Interesse einer gedeihlichen Rechtspflege nickst länger ent behrt werden ln»». Es ist zu hossc», dost von seiten des Reichstages bei der Beratung der Vorlage im Ansschnst eine derartige Anregung gemacht werde» wird, und dann ist auch zu erwarten, daß das Reichsiustizamt, das früher bereits zweimal in der Berufungssragc die Initiative ergriffen hat, seine Mithilfe bei der Regelung dieser sttr unsere Strn! rcchtspslegc liochbedcutsamen Angelegenheit nicht versagen wird, um endlich eine gesetzliche Bürgschaft gegen die setzt bestehende Gefahr zahlreicher, mehr oder minder schwerer Justizirrtlimcr, wie sic mit dem bcrnsniigslvscn Zustand ver bunden ist, zustande zu bringen. »« AbdankuuMmmileft der Sarrn Allel««». Ans Petersburg meldet die Petersburger Telegraphen- Agentur vom 1«. März: KaiserlichesManifest. , Wir von Gottes Gnaden Nikolaus II., Kaiser aller Nnsfen, Zar von Polen. Grohfttrst von Finnland ns«., tun unseren getreuen Untertanen hierdrvrch folgendes knnd: In den Tage« des groben Kampfes gegen den änhercn Feind, der sich seit drei Jahren bemüht, unser Vaterland ä« unterjoche«, hat Gott Rußland eine neue Prüfung schicken gewollt. Innere Schwierigkeiten drohen eine ver hängnisvolle Rückwstrknng auf den endgültigen Ausgang des hartnäckigen Krieges aus,«üben. Die Zukunft Ruß lands. die Ehre nnserer Armee, das Glück des Volkes und die ganze Zuknuft nnscres leneren Vaterlandes verlangen, dah der Krieg «m jeden Preis bis znm sieg reiche» Ende geführt werde. Der grausame Krieg macht seine legten Anstrengungen, nnd der Angcnbink ist nahe, wo «nser tapfere- Heer in ttebereinstimmnng mit
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Keine Volltexte in der Vorschau-Ansicht.
- Einzelseitenansicht
- Ansicht nach links drehen Ansicht nach rechts drehen Drehung zurücksetzen
- Ansicht vergrößern Ansicht verkleinern Vollansicht