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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 01.05.1878
- Erscheinungsdatum
- 1878-05-01
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-187805017
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18780501
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18780501
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1878
- Monat1878-05
- Tag1878-05-01
- Monat1878-05
- Jahr1878
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 01.05.1878
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Grschctnt lSgltch früh 6V. Uhr. Aedoeüo, m» ««mdtkw, Johanmsgaffe 3». -Mchßoodm »rr «tröLttt»,: Vormittag- 10—12 Uhr. Nachmittags 4—S Uhr. der für die »ächst- Nummer defltuunfe« «u Wochentage* dt« Nachmittag«, a» So«»- esttageuftühbts'/.SUtzr. »a de, NUatt, M ZaL Ammtz«: Ott» Klemm, UuiversttLtSstr.», -«Itt« Lösche. Latharmeafir. 18.P. «ur di« '/^8 Uhr. WpMer.TagMM Anzeiger. Organ für Politik, Localgeschichk, Handels- und GrschLstsdcrkehr. «>n»,e 12,10». Abemrrmeatiertl« vierlelj. 4'/,Md. tncl. Bringerloh» b Mt, Lurch die Post bezogen ü Ml. Jede einzelne Stummer 2L Pf. Belegexemplar 10 Pf. Sedübren für Extrabeilagen ohne Postbefürderung 30 Ml. mit PosldejSrdevuug 4L Ml. ZastreN Saesp. Petitzeile ro Pf. Größer« Schrilteu laut nuferem preitzverzcichniß —Tadellanfcher Satz nach höherem Tarif. Uectame» »Irr de« Rrdacllmmstrt- Li« Spaltzeile 40 Pf. Inserate find stets an d. Gepedtllo» zu senden. — Rabatc »ird nicht gegeben. Zahlung z>r»«nun«r»Läo oder durch Postvorfchuß. ^ 1L1. Mittwpch den t. Mai 1878. 72. Zahrgang. An das Stadtverordneten-Collegium ist seitens de« DirectoriumS der Ricolaischule eine Einladung zu der «« 1. Mai ». e. Parwtttag« 1« Uhr i» aümchter Anstalt ßattfindenden Nachfeier de« Geburtstage- Sr. Majestät de- Königs gelangt, welche ich himwurch »ur Kenntniß der Mitglieder bringe. Leipzig, am 29. April 1878. , , ^ ^ vr. Schill. Bekanntmachung. Unter Bezugnahme auf di« hierunter beigedruckte Verordnung des Königlichen Ministerium deS Innern vom 1. December 1884 fordern wir hiermit alle hiesigen Einwohner, welche Nachtigallen halten, auf, die darauf gelegte JahreSfteuer ohne Verzug an die in der zweiten Etage des Rathhauses befindlich« Hunde- steuev-Emnahme zu zahlen. die angedrohte Strafe deS dreifachen Betrags der Steuer verfallen Diejenigen, welch« bis zum Bekanntmachung. «tt Znsttmmn», der Herren Stadtverordneten stellen wir eine größere «nz«dl ««n Vau- Plätzen «» der «rudt- und «oltkestratze östlich der Südstrafte zum Verkauf. »te «inthetlun, der Parzellen, die Vorschriften für deren vebauun«, somie »te an letztere geknüpften sonstige» vedtnguugen find ans unserem vauamt etnzufetze«. «edote ans die Plötze au unsere Stnanzdepntati»« z» richte«. Leipzig, den 27. April 1878. DerNath der StadtLetpzi«. I>r. Georgi. Meffrrschmtdt. Bekanntmachung. I. nicht die Steuer abgeführt haben. Leipzig, am 15. März 1878. Der «ath der Stadt Leipzig. vr. (Seorgi. Lanrprecht. Verordnung, die Besteuerung der -tchchtigallen betresteud, vom 1. December 18S4 Auf Anttag der Ständeversammlung wird hierdurch Folgendes verordnet: Wer eine Nachtigall gefangen hält, hat dafür vom 1. Mai 1865 an sine jährliche, der Armencaffe feine- Wohnorts zufließende Abgabe von 4 Thalern und zwar in der Regel am 1. Mai jeden IahreS zu entrichten. Die Sproffer, d. h. die großen, sogenannten ungarischen oder polnischen Nachtigallen (NachtschlLger) find jedoch dieser Abgabe nicht unterworfen. Üeber die erfolgte Abentrichtung der gedachten JahreSfteuer ist in den Städten eine von dem Stadtrath« ausiuserligende, auf dem Vlatten Lande eine von dem Armencafsen-Einnehmer des betreffenden OrteS unter Bciorückuna deS Gemeindesiegels auszustellende Quittung zu ertheilen, die in jedem Falle auf den Namen des SteuerlegerS zu verlauten hat. Seht innerhalb des vom 1. Mai bis zum nächsten 30. April laufenden StenerjahreS eine auf daS letztere bereit- versteuerte Nachtigall in den bleibenden Besitz einer anderen Person über, so kann sich die Letztere »on der außerdem selbst für die betreffende Nachtigall zu leistenden Entrichtung der Steuer auf das bis »um nächsten 30. Avril noch laufende Steuerjahr nur durch den Vorweis der auf das letztere lautenden, von dem betreffenden Stadtrathe, beziehentlich dem Armencafsen-Einnehmer, auf ihren Namen übertragenen Quittung über die seiten- des vorigen Besitzers der Nachtigall auf das laufende Steuerjahr bereits bewirkte Zahlung der Steuer befreien. Die volle Steuer ist auch von Demjenigen zu entrichten, welcher eine erst während des laufenden Steuer jahre« eingefangene Nactriaall hält. Hinterziehungen der Nachtigallensteuer sind mit dem ebenfalls der Ortsarmencafle zufließenden dreifachen Betrage derselben zu ahnden. besten- der in dieser Angelegenheit competenten Nrmenpolizeibehörden ist dabei, insoweit es sich nicht um Eontraventionen und deren Bestrafung handelt, allenthalben kostenfrei zu exvediren. Hiernach haben sich Alle, tue es angebt, gebührend zu achten. Insonderheit haben die Stadträthe, sowie di« Gerichtsämter und Gemeindevorstünde dafür, daß dem Vorstehenden genau nachgegangen werde, gehörige zu tragen. den L. December 1884 «tnistertum deS Inner«. ' Frhr. v. Beutz. Lehmann. Ser am 1. «at p. I. fällige zweite Termin der Grundsteuer ist nach der zum Gesetz vom 13. De cember vor. Jahre- erlassenen Ausführungs-Verordnung vom 4. dieses MonatS mit Zwei nutz et« Fünftheil Pfennige von jeder Steuereinheit »u entrichten und werden die hiesigen Steuerpflichtigen hierdurch aufgefordert, ihre Stenerbeträge nebst den städtischen Gesällen au ^ von der Steuereinheit von genanntem Tage ah his spätestens 14 Tage «ach demselben an die Stadt-Sleuer-Einnabme hier, Ritterstraße 15, Georaenhalle. 1 Treppe links — zu bezahlen, da nach Ablauf der Frist die gesetzlichen Maßregeln gegen die Säumigen eintreten müssen. Gleichzeitig ist der von den Kirchen-Vorständen ausgeschriebene Grundsteuerzuschlag nach Höhe von Pfg. beziehentlich Pfg. für genannten Termin mit zu entrichten. Lerpzig, am 89. April 187«. Der «ath der Stadt Leipzig. vr. Georgi. Taube. Bekanntmachung. Auf der Dresdner Straße sollen 060 Qu.-Meter Gerinnpflaster von Bruchsteinen hergestellt und an einen Unternehmer in Accord verdungen werden. Die Bedingungen können in unserem Ingenieur-Bureau, RathhauS, ll. Etage, Zimmer Nr. IS. ein gesehen werden, woselbst auch die Offerten mit der Aufschrift: „Gcrinnpftaster in der »resdner Strafte" bis zum 6. Mat l. I. Nachmittags 5 Uhr unterschrieben und versiegelt emzureichen sind. Leipzig, den 35. April l«78. »er Rath der Stadt Leipzig. vr. Tröndlin. Wangemann. Bekanntmachung. Mit Zustimmung der Herren Stadtverordneten stellen wir einen Bauplatz von ca. 403 lü Meter an der kleinen vurggafse, einen dergl. von ca. 835 HD Meter an der Ecke der Letzteren und der Harkortftraße und einen dergl. von ca. 475 (D Meter an der Harkortstraße (Nr. I, 2 und 5 de- betreffenden ParcellirungsplanS) zum Verkauf. Plan, Lerkaufsbedingungen und Bauvorschriften sind auf unserem Bauamt einzusehen -. Offerten bitten wir an unsere Finanzdeputation zu richten. Leipzig, den L«. April lg78. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Georgi. Mefferschmidt. Bekanntmachung. Bekanntmachung. Di« Formulare I, U, M, IV, V, deren «lei» sich diejenigen Herren Aerrte, welche Impfungen vor nehmen. i« nach Verschiedenheit der Fälle zu bedienen haben, liegen auf dem Rathhause 3. Etage, Zimmer Nr. 16 zum Abholen bereit. Ueber die auSgeführten Impfungen haben die Herren Merzte für jeden Ort, tu welche« sie solche z«Nf»«ge« »ornehme«, eine besondere Litte nach dem Formulare V und zwar vollstiindtg aufzuftellen, sowie bi- zum Schluffe des Kalenderjahres ohne jede weitere Aufforderung an die zuständige Behörde, also für die in Leipzig aufhältlichen Impflinge anher <Rathhaus, 3. Et., Zimmer Nr. 16) einzureichen, widrigen falls! sie nach g. 15 des RerchS-Jmpfgesetzes vom 8. April 1874 mit Geldstrafe bis zu IOC Mark bestraft werden würden. Auch weisen wir diejenigen Eltern, Pflegeeltern und Vormünder, welche ihre Kinder und Pflegebefohlenen durch Privatärzte impfen lasten, darauf hin, daß es ebenso in ihrem eigenen Interesse liegt, darauf zu achten, daß die ärztliche» Zengntffr und Impfscheine nach den »bbezetchneten Formularen ausgestellt werden, da von ihnen der erforderliche Nachweis bei Vermeidung der gesetzlichen Strafe lediglich mittelst der vor- geschrtedencn Bescheinigungen zu erbringen, eine andere Form des Nachweises aber als genügend nicht zu erachten ist. Leipzig, am 80. April 1878. ' »er «ath der Stadt Leipzig. vr. Georgi. Kretschmer. Auf dem zwischen der Zeitzer Straße und dem Floßplatze gelegenen Tracte der Albertstraße sollen Granit- schwellen gelegt und die hierzu erforderlichen Arbeiten einschließlich der Schwcllenlieferung an einen Unter nehmer vergeben werden. Die betreffenden Bedingungen und Anschlagsformulare können auf unserem Bauamt (RathhauS, 3. Etage) eingesehen werden, woselbst auch die Offerten mit der Aufschrift: „Schwelleulegung tn der Aldertstratze" bi- zum 7. Mat d. I. Nachmittags 5 Uhr unterschrieben und versiegelt einzureichen sind. Leipzig, den 18. April 1878. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Tröndlin. Wangemann. Bekanntmachung. Bekanntmachung. Auf dem zwischen der Hiller- und Marfchnerftraße gelegenen Tracte der Plagwitzer Straße sollen die Dahrstraße mit bofstrten Steinen gepflastert, die Fußweganpflafterung mit Mosaikpflaster hergestellt und die hierzu erforderlichen Arbeiten an einen Unternehmer in Accord vergeben werden. Die betreffenden Bedingungen und Anschlag»formulare können auf unserem Bauamte, RathhauS, L Etage, eingesehen »erden, woselbst auch die Offerten mit der Aufschrift: ,,Pflasterungen tn der Plagwitzer Strafte" bis zum 7. M«t P. 3. Nachmittags 5 Uhr unterschrieben und versiegelt emzureichen sind. LÄzig. den 18. April 1878. Der Rath der Stadt Letpzi« vr. Tröndlin. Wangemann Bekanntmachung. Auf der Wurzener Chaussee sollen an der Grenze mit der Flur Anger, in der Nähe der Grünen Schenke WS Qu.-Meter Brucbsteinpflaster neuhergestellt und lll Qu.-Meter desgleichen umgelegt und diese Arbeiten an einen Unternehmer in Accord verd'Mgen werden. Die Bedingungen kür diese Arbeit können in unserem Hngenieurbureau, Rathhau«, 3. Etage, Zimmer 1», angesehen werden, woselbst auch die Offerten mit der Aufschrift: ^Pflasterung aus der Wnrzener Ehauffee" bi« mm tz. Mat b. I. Nachmittag« 5 Uhr unterschrieben und versiegelt «inzureichan find. Leipzig, den 8b. April 1878. »er Rat- »er «tadt Leipzig vr. Tröndlin. Wangemann. Königlich Sächsisches Standesamt. Vogen Reinigung der Loealitätan sind die Expeditionen des Standesamtes »tenOGg den 8«. April und Mittwoch tze» 1. Mat tz. von Mittags 13 Uhr an geschloffen. Leipzig, am 37. Npchß I«7S. »er Srantzasdeamte. " " » Hu Die Lieferung der zur Dampfkeffelheizung in der hiesigen Stadtwafferkunst auf die Zeit vom I. Juli 1878 bis mit 30. Juni 1879 erforderlichen circa 40,000 Ctr. --- 3,000,000 Kilogramm Kohlen soll vorbehältlich der Auswahl unter den Submittenten an den Mindestfordernden vergeben werden. Offerten sind bis zu dem 39. Mai d. I. Abends 6 Uhr schriftlich und versiegelt an das Burean der Stadtwafferkunst (RathhauS, 2. Etage) abzugeben, woselbst auch die Lieferungsbedingungen eingesehen und in Empfang genommen werden können. Leipzig, 23. April 1878^^ res Raths Deputation zur Wafferknnst. 8täi1ti8(;k6 ^ort!)i1tlunA88( Iiulo lUr Xnaben. ver viiterrietil beginnt sw 30. >pril. dieueintretenite keküler >,«>>>„ >ick »m 39., 30 iVpiil, 1., 3. Istsi, 10—1 vkr Vormittsgs, 4—6 Ubr kisekmittsg«, in 3er III. kürgerüdiule, Orinmi« selier trteinveg -io. 17/18, bei sein nnterreiekneten vireetor ru weläen. l,eiprig, »m 30. Xpril 1878. vr. 8r»vaUx»m. Geschästslocal -Vcrmiethung. Dir. Julius Purckhardt. In Folge eingetretener Kündigung wird das gegenwärtig an das Droguengeschäft der Firma Albert Wagner Nachfolger vermiethete «ewSlve nebst Schreibstube und Niederlage in dem an der Querstraße gelegenen Seitengebäude des Grundstücks „Stadt »resdcu", Grimma'icber Steinweg Nr. 11/13, zum 1. Oetober d. I. nucthfrei und soll dasselbe sammt Zubehör von diesem Zeitpunkte an aus drei Jahre anderweit meistbietend vermiethet werden. Hierzu ist Termin auf Mittwoch, den st. Mai d. I., Vormittags ll Uhr angesetzt und werden Miethliebkaber ersucht, sich zu dieser Zeit in, Universitäts-Rcutamte (Paulinum), m welchem auch die LicitationSbedingungen zur Einsicht ausliegen, einzufinden und ihre Gebote abzugeben. Die Auswahl unter den Licitanten und die Entschließung in der Sache überhaupt bleibt Vorbehalten. Leipzig, am 37. April 1878. 0ni»ersttüt»-Ne»Ita«t. Graf. Fortbildungsschule zu Reudnitz. Die Ostern 1878 auS der Schule entlassenen, zum Besuche der Fortbildungsschule verpflichteten hiesigen, sowie von auswirt« «ach Uendnttz gezogenen Schüler haben sich bei dem Sebuldlrector Herrn vr. Wittstock in der Zeit vom «. bis 11. Mai d. I., wochentags vormittag »on 1« bi» 12 Uhr in der Schul-Expedition (Kohlgartenttraße Nr. 5«) unter Beibringung ihrer Schulentlaffungszeugniffe anzumelden. Eltern, Lehrherren, Dienstherrschaften, Arbeitgeber haben bei Vermeidung einer Geldstrafe bis zu SO .4t die schulpflichtigen Knaben zu dieser Anmeldung anzuhalten oder letztere selbst zu bewirten. Der Unterricht besinnt — mit Rücksicht auf die Leipziger Messe — erst am 13. Mai d. I., an welchen: Tage sich die sämmtlichen Schüler Vormittag- lo Uhr im Rathhaussaale einzufinden habe«. Reudnitz, den 8». April 1878. Her Tchul-Vorstanb. Sparjig, Bors. Letzet«. »0. April. Der 1. Mai, der Eröffnungstag der Pariser Weltausstellung, ist heranaenaht, ohne daß der europäische Friede gepchert wäre, und es fleht auch gar nicht danach aus, als ob in diesem Monat, der doch „alle Knospen springen" macht, euch diese Wunderblume sich ausschließen sollte. Ja. wie eine Wunderblume würde der Friede uns überraschen, wenn er schließlich doch noch auS all de« Treiben der letzten Tage und Wochen hervor- sche» sollte; denn da» schöne Wort kommt zwar uoch in de« sich endlos dahinsvmnenden diploma tischen Verhandlungen vor, aber nur so einge- *»elt und verclansulirt, daß man es kaum noch herau-hvrt, während die Rüstungen hüben und drüben eine sehr vernehmliche, eine donnernde Sprache reden. Die Formfragen, in die sich der Gegensatz zwi schen England und Rußland hüllte, verblüffen mehr und mehr; um so schärfer tritt dieser Gegensatz selbst heraus, den zu überbrücken kaum noch mvg- sich erscheint. Es mag sein, daß das Amendement »u dem Frieden von San Stefano, welches die Wiener „Presse" gestern mittheilte, nicht die be reits amtlich festgeftellten und kundgegebenen For derungen England- enthält (Begrenzung Bul gariens durch den Balkan, Schaffung nnes starken griechischen Gegengewichte- im SUven des Balkan, Belastung Beffaraoiens bei Rumänien und Batums bei der Türkei). Daß aber diese grundstürzenden Abänderungsvorschläge ungefähr die Ansichten und Absichten der englischen Regierung aussprechen, ist klar. England hat als See- und Handelsmacht ein sehr große- Jntereffe daran, daß Rußland nicht ans Aegeiscbe Meer komme, daß es sich nicht drohend an der asiatischen Seite des Schwarzen Meeres aufpflanze, daß e» nicht die Donaumün dungen in Beschlag nehme. Rußland kann jetzt un möglich mehr aus diese oder ähnliche Forderungen ein- aehen, und in London täuscht man sich wohl auch schwerlich darüber. Die Forderungen in Betreff Best arabienS, der griechischen Landschaften und BatumS habe«, wenn sie wirklich gestellt sein sollten oder gestellt würden, zugleich de» Zweck, für den wahr scheinlichen Fall der Ablehnung und de- Kriegs ausbruches Rumänien, Griechenland und die Türkei an England zu ketten. Die beiden letzteren Staaten dürsten denn auch srübee oder später in den Kampf eingreisen, und zwar keineswegs zu Gunsten Ruß lands; denn auch Griechenland ist nicht gut auf den Frieden von San Stefano zu sprechen und wird begierig die dargebotene Gelegenheit ergreife», um nachträglich sein Theil einzuheimsen. Rumä nien ist vorläufig mundtodt gemacht und würde erst Luft bekommen, wenn auch Oesterreich in die Action träte. — Wie steht eS nun mit Oester reich? ES verkantete neuerdings sehr bestimmt, daß der Einmarsch in Bosnien und die Herzegowina nun- mehr bevorstehe. Ein Wiener Telegramm stellt das heute sehr entschieden in Abr^e Das Lögeru
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