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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 13.11.1873
- Erscheinungsdatum
- 1873-11-13
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-187311130
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18731113
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18731113
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1873
- Monat1873-11
- Tag1873-11-13
- Monat1873-11
- Jahr1873
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 13.11.1873
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Erscheint täglich früh 6»/, Uhr. tclactlou »»> Srgrdltl«« Johcumisgafs« 3S. krr-iuw Rcdacre« /r HüIIncr. Lprechstundc d. Redaction donuiiiag» vo» II—» Ulr »Uchmuiag» von 1—b Uh.. Rmaiiulk der für die niichst- ülacndk Auminer beslinniucn vnrrale an Wochentagen viS zlldr diachlnitkags. au Zo.iu- wdFeiuagen frül, dis '/^9 Uhr. Maie für Iiiscralcnaunahmk: tno Klcmi», UniversilütSstr. 22, ttuiü Lüsche, Haiustr. 21, park. Tageblatt Anzeiger UmMstt W Königl. BezirkSMchtS und des RM der SM SeivM «»!>»,, II,«««. zd»nt>ru>r»I»»rri» vierteljährlich 1 Thlr. 15 Ngr incl. vringerlohn 1 Thlr. 20 Ngr Jede rlujetne stummer 2'/, üigr Belegexemplar I Ngr. Vevühcen für Extrabeilage» odue Postbejörderung 11 Thlr. mit Postbesörderuag 14 Thlr. Inserate SgespalteiikVourgoiSzeile l'/,Ngr Grüße re Schriften laut nuferem PreiSverzeichniß. Lcclamru nnlcr d. Lkdacilonsfici- die Spaltgcilr 2 Ngr. Donnerstag den 13. November. M3. Zur gefälligen Beachtung. Mehrfach vorgekommene Differenzen zwingen uns die dringende Bitte an das geehrte Publicum »richten, Me Holzschnitte oder Clich-s» «lche uns zum Abdruck im Tageblatte übergeben werden, nach Beendigung der Insertion sofort bei unS wieder in Empfang nehmen zu lassen, da wir nach gemachtem Gebrauch rmr Garantie für dicfelben nicht übernehmen können. Bekanntmachung. Der am 1. November ». v. fällige vierte Lern»!« der Wrnndstener ist nach tn zum Gesetze vom 8 April vor. Jahr, erlassenen Ausführungsverordnung vom 9. deff. Mon. mit Zwei Pfennige« ordentlicher Grundsteuer von jeder Steuereinheit ,, entrichten, nnv werden die hiesigen Steuerpflichtigen hierdurch aufgefordert, ihre Steuerbeträge »«Hst de» städtische« Gefällen an S,SS Pf. von jeder Steuereinheit von diese« Lag« ab biS spätestens 14 Lage nach demselben an die Stadt-Steuer-Einnahme allhier zu bezahlen, da nach Ablauf der Frist die gesetzlichen Maßregeln gegen die Säumigen ein- tuten müssen. Leipzig, den 29 October 1873. Der Rath der Stadt Leipzig. . vr. E. Stephani. Taube. Bekanntmachung^ In Gemäßheit der Verordnung vom 13. October d. Z ist die katholische Kirchen» «läge ans daS Jahr 1873 nach den durch die Verordnung vom 12. Oclober 1841, tztz. 7, 8, 1ü und 11 bestimmten Sätzen, von denen jedoch die in tz. 7 unter d und o bestimmten Sätze auch für vieSmal auf drei Viertheile, mithin auf resp. >/« und »/« des von den betreffenden Paro- äianen zu entrichtenden Gewerbe- und PersonalsteuerfatzeS herabgesetzt siud, beziehentlich unter Hinweis auf die Verordnung vom 28 März 1873 ausgeschrieben worden und somit fällig. Die hiesige« katholische« Beitragspflichtige« werden daher aufgesordert, die auf sie fallenden Beträge hiS zvm LS. November dieses Jahres a» die Stadt Stener-Gt»- »,h«e allhier (RathhanS 2..Etage, Zimmer Nr. S) unertnnert abzuführen Leipzig, den 7. November 1873. Der Nath der SSndt Leipzig. vr. Loch. Taube. Bekanntmachung! Nachdem von der Königlich Sächsischen Lande«. Commission kür die Wiener WeitanSstelnng »cherc Exemplare derjenige« Anordnungen, welche die Deutschs Central Lommiffion bezüglich der Verpscknng «nd NiiSsendnng der ««SsteEmmg-OEAM Httroffeo hat, an die nnterzetchoete Kammer gelangt sind, werden die derselben angehörigen «Meller hiervon mit dem vemerb» in kruutniß gesetzt, daß die gedachten Anordnungen von heut« ab in de» Kammerbureau (Bahnhof straße Nr. 2 parterre) zur Einsicht au-liegen, und da- die darnach zu erstattenden Anmeldungen »»»erziiglich zu bewirke» sind. Leipzig, am 1t. November 1878. Die GeA»«rP»DWW»«er -«selbst. M Krasse, Schmidt, stellvertr. BorsttzachG. Secretatr. Bekanntmachung. Die für die Neuwahl dcS Stadtverordneten-Collegium- angefertigte Stt a h z 1 i st «r ist von heute an auf dem Saale und im Durchgänge dcS Raihhaufe» zu Jedermann- Ansicht auS» gehängt und in der zweiten Etage der Alten Waage auSgelcgt; auch werden Abdrücke derselben unter die stimmberechtigten Bürger verlheilt weroen. Einsprüche gegen die Wahlliste sind sofort und längsten« bis mit dem L8. lauf. Monat» zu unserer Kenntniß und Entscheidung zu bringen, widrigenfalls solche bei gegenwärtiger Wah nicht berücksichtigt werden können Zur Abgabe der Stimmzettel sind die T"ge d»S 2« und 27. November lauf JahreS Vormittags von S—12»/, Uhr und NachmiitagS von 2'/,—tt Uhr testgesetzt worden, nnd eS habe« sich die Lbstimmenden innerhalb dieser Zeit vor der Wahldcputation in dem Partcrreiaal der Suchhändlerbörse, bei Verlust ihre- Stimmrechts für diese Wahl, in Person einzufinden und ihre Stimmzettel abzugeben. Uever da* weitere Verfahren enthält unsere Bekanntmachung vom 16. laufenden Monat«, welche an den oben erwähnten Orten einzusehen ist und wovon den Stimmberechtigten Abdrücke zugcstellt werden, da« Nähere. Leipzig, den 10. November 1873. Der Nath -er Stadt Leipzt«. vr. E Stephani. G. Mechler. Bekanntmachung. Da« 29. Stück de« diesjährigen Reichs - Gesetzblattes ist bei unS emgcganqen und wird bis r»« 28. dieses Monats auf dem RathhauSsaale öffentlich au-häugen. Dastelbe enthält: Nr. 9K7. Deklaration des Artikel 11 der zusätzlichen Nwereinkunft vom 12 Oktober 1871 zu dem Frieden-Verträge vom 10. Mai 1871 zwischen Deutschland und Frankreich Vom 8 Oktober 1873. Bekanntmachung, betreffend die Ernennung eine- Bevollmächtigten zum BundeSralhe Vom 3. November 1873 Bekanntmachung, betreffend die portopflichtige Korrespondenz zwischen den Be. Hörden de- Reichs und Oesterreich-Ungarn«. Vom 31. Oktober 1873. Leipzig» den 1v. November 1878. Der Rath der Stadt Leipzig. Cer 968. 969. vr. Koch. lerutti. Bekanntmachung, die Anmeldnpg uenrr Schüler in dt« Wendker'fche Aretschnl« betreff««-. Diejenige» Ettern, Pstepeeltern rc, welche für nächste Oster» die Aufnahme ihrer Kinder oder Pfl.gebesohlenen in dm Wendler'fche Freischnl« wünschen, wollen sich persönlich mit den Kindern Montag den 17. November und DienSlag den 18. November, Nachmittag- 2 Uhr, im Schnlgebände der vereinigten Raths- und Wendler'schen Schule einfinden. Taufzeugniffe, sowie Bescheinigung über Einimpsen der Gchutzpocken find milzubringen. Noch wird bemerkt, daß nur Kruder ausgenommen werden können, welche zu Ostern 1873 da- 8. Lebens» jahr nicht überschritten haben. Leipzig, io. November 1873. DaS Directortn« d«r Weadler'söhe» Stistnng. lke Staals-irnrr-Grhalte. i. Jeder Wohlmeinende wird der Regierung Bei fall zellen bezüglich derjenigen Schritte, welche «euereingS zu einer durchgreifenden Ausbesserung der EtaatSdiener-Gehalte gethan worden find. Nuß mau auch etnerscits beklagen, daß nicht, Nie die« für die Reich«-Beamten geschehen ist, »eben der allgemeinen Erhöhung der Gehalte a» sich noch WohnnugSgelder.Zuschüffe (GerviS) i» dem Budget ausgeworfen worden find , eine kiurichtung, welche allein im Stande ist, die Un- blrichhriten zwischen dem Aufwand für da- Leben m der großen, der mittleren und der kleineren Stadt auszugleichen, so darf doch andererseits »icht verkannt werden, daß diese Einrichtung ineSmLßigerer Weise der Zukunft Vorbehalte» dlabt, da erst dann zu übersehen ist, welchen Leamteu Dienstwohnungen gewährt werden Wunen und welche« nicht Schon hier aber möchten wir der Iisicht eutgegeutreten. al» sei «ine den wirk« lich bestehenden Verhältnissen entsprechende Aus- «leichung der Berschirdeuhert der WohnuugSpreffe so außerordentlich schwierig, da ja diese Frage durch da- von der RcichSregieruug sowohl beim Militair wie bei den Post» und Telegraphen- Veawtrn angewandte Princip bereit- al- gelöst zu betrachten sein dürste. Wenn die GtaatSregierung die gegenwärtigen Gehaltssätze nicht nach bestimmten Proceut-Ver« hiillmssrn erhöht, vielmehr eine allgemeine Re. difiou der Gehalte aller Elasten von Beamte« dergestalt vorgenommen hat, daß sie die Gehalte »ach Lerhältniß der an die Stelle zu gaschenden Ansprüche neu regultrt hat, so tau» DaS jedenfalls nur gebilligt werden. Wir möchten aber behaupten, daß dieser durchaus ge. rechte Grundsatz nicht allenthalben mit voller Schärfe zur Anwendung gebracht worden ist, wenigsten» muß sich nach unserem Dafürhalten diel« Wahrnehmung einem Jeden aufdrängen, welcher da-Budget der Justiz mit denjenigen der anderrn Ministerien eingehend vergleicht. ES ist eine bc kannte Thatsache, daß bei dem llebergang der Patrimontual Gerichtsbarkeit an deu Staat im Jahre 1856 bei den Gehalten der Beamte« ebenso wie bei allen sonstige« Einrich tungen im Justiz-Ressort in einer Weste gekargt worden ist. daß noch heute viele- nachgeholt, Sieles gutgewacht »erden muß; aber eben mit Rücksicht aus de» von der Regierung proclamirteu obenerwähnter, Ernndsatz hätte man wohl er- »arte» können. da- hei der jetzige» allgemeinen Neurrgulirrma dte VeamlsW d.s Justiz Reffort noch bester als geschehen bernDt»erden würden. Gehen wir auf da- Einzelne ei», so finde« wir die Gehalte der Minister und der ihnen bei- gegebenen RSthe sowie der Minister ial-Eauzlei- Beamten durchweg so ziemlich gleichmäßig reg», lirt, aber weiter huiuuter findet sich keines wegs allenthalben eine solche Regulrrung, wie sie den an dis betreffs»»«« Stelle« zu machenden Ansprüche« entspricht. Wir übergehe» die für da- Ober-Appel- lationsgertcht ausgeworfene» Gehalte als im Wesentlichen sachgemäß, und wende« un« sofort zu den Appellattou-gsrichte». Hier finden wir allenthalben sttr de» Präsiden ten 4000 Dhlr. und für bis Räthe Gehalte zwischen 2000 und 2500 Lhlr. ansgeworsen. Wm mau auch diese Gehalt« an sich al- ge nügend gölte» lasten, f« find st« doch zu gering im Verhält»,- zu denjenigen, welche in anderen Ministerien auSgeworseu worden find; so sollen in Zukunft die Räthe bet den Krei-Hauptmamstchaften 2280 bis 2-00 Thlr. jährliche» Gehalt bekom men, und in ähnlicher Hiche find die Gehalte der Zollräthe und der Kreisfieuerräthe postulirl. Wüßte jeder Abgeordnete, welch« Anstrengung mit der Stelle eines AppellatiovSratheS ver bunden ist, und wie leicht, unbedeutend und geringfügig Dem gegenüber Dasjenige ist, was ein Regierungs-, ein Zoll-, ein Steuerrath zu leisten hat, man würde wahrlich keine Minute Bedenken tragen, für die zuletzt gedachten drei vcamten- Kategorien wesentlich geringere Gehaltssätze zu normireu. WaS soeben dou den AppellatiovSräthen ge sagt wurde.» gilt in gleickcm Maße vou den Räthen der Bezirksgerichte, de» Staatsanwälten und den GerichtSamtSteuten. Sei allen diesen Stellungen werden, was Kenntniß, Pflichttreue, Fleiß und Verantwortlichkeit avlavgt, au die betreffenden Beamten Anforderungen gestellt, welche «eit über Das htnansgehen, was von einem Regternvgs-, Zoll- oder Steuerrath ver langt wird. Erscheint es deshalb schon unbillig, diese zuletzt gedachte« drei Bemntenclaffen günstt- ger zu stellen als die Appellattonsräthe, um wie viel schroffer gestaltet sich zu Uugunsten der Justiz der Unterschied im Zusammenhalt mit deu Gehalten der Bezirksgertchtsräthe, Staatsanwälte und Gerichtsamtlente, welch« durchweg durch schnittlich nnr mit ca. 1790 Lhlru ansgeworfen worden find. Wir behaupte» dreist »ud fordern Irden auf uns zu widerlegen, daß, während dies« eben gedachte» richterliche» Beamte« tagtäglich mindestens S Stmweu t» Bewältigung der schwie rigsten Arbeite« ihrem Berufe leben müssen, ein Re. Hier»««--, Zoll- oder Steuerrath seine in der Regel über alle Maße« leichten Geschäfte in der Hälfte der Zeit täglich erledigt. Es wäre in der Thal zu wün schen, daß die von dem Landtaasabgeordneten Schreck gewünschte Eommisston, welche berufen sein sollte, zu prüfe», ob und welche Stellen im Staats- dieufle entbehrlich seien, welche nicht, unter Zu ziehung unparteiischer Fachmänner einmal Ein- sicht nähme in den Geschäftsgang eines Appel, lationsgeiichts, Bezirksgerichts und Gerichtsamts einerseits und den einer KreiSdirection, der Zoll- und Steuer-Dirrction, der Kreissteuerräthe und der bisherigen Amtshauptmannschaften an- derersetts. Da würde es klar werden, daß die rechlsaelebrten Justiz - Beamten das Doppelte und Dreifache von Dem zu leisten hrben, Wa den rechtsgelehrte« verwaltungsbeamtcn zu leisten augesonnen wird. Fern sei cs nun von unS, Jene «m ihrer schwierigen Stellung willen zu beklagen, Diese um ihrer leichteren und beque- meren willen zu beglückwünschen; aber Das wird Niemand behaupten wollen, dcß hier allenthalden die Gehalte nach Maßgabe der au die Stelle zu machenden Ansprüche normirt worden wären. Ueberhaupt merkt man dem Justiz. Budget allenthalben noch die Unterscheidung von Ober-, Mittel- und Unterbehvrde an, während doch nach den »eueren und noch zu erwartenden neuesten Ein« richtungen des Protestes die Unter Instanz die schwierigsten Aufgaben hat und also eine durch gängig gleiche Normirung der Gehalle der selbst, ständigen Rlchlerstellen allein den an die Stelle zu machenden Anforderungen entspricht. Ja dieser Beziehung steht da» Mi nisterium de- Innern ganz auf dem richtigen Standpunct Zwischen der Bezahlung der Ge heimen Regierungsrälhe (Odcr - Instanz), der RegierungSrälhe (Mittel. Instanz) und der AmtS- hauptleute (Unler Instanz) soll nach dem neuen, mit Rücksicht aus die künftige Organisation auf. «stellten Budaet gar kein wesentlicher Unterschied sein Alle diese Gehalte liegen in der Scala zwischen 1800 »nd 8000 Thlr. Ganz mit Recht. Denn der unterste BerwaltungS-Beamte (Amts hanptmanu) nützt auf setuem Posten dem Staate genau so viel wie der mittlere (Regierungsrath) und der obere (Geheime Rcgierungsralh) auf dem feiuigen Je nach der individuelle» Bega, buag wird der Eine «ehr dorthiu, der Andere «ehr dahin paffen Warum aber dieses gerechte Prireip bei der Verwaltung adoptircn und bet der Justiz verläugnen? Man werfe die Gehalte der GerichtSamlleute, Staatsanwälte, Be» zirksgerichtSräthe, Bezirksgerichts. Direktoren, Apprllationsräthe, Ober - Apprllationsrälhe und Geheimen Justizräthe au« in den Rahmen zwi schen 1800 Thlr. und 3000 Thlr. und stelle auf diese Weise die Justiz ebenbürtig neben die Ver waltung! Wir haben hier zwei gleich wichtige Säulen des StaatSgcbäudcs; die eine muß wie die andere gut im Stande gehalten werden. Den oft benutzten Einwand, daß mit den Vermal- lungsstellen Repräsentation«.Aufwand verbunden sci, lassen wir nicht gelten. Was in dieser Be ziehung wirklich nöthH ist, das ruht auf deu Schultern der Kreishauptleute, und dafür be kommen diese, ebenso wie die Präfioenten der Apprllationsgerichte, die auch zu repräjentiren habe« wie Jene, 4000 Thlr. Bei dem Amts- Hauptmann beschränkt sich rte ganze Repräsen tation auf Haltung einer Equipage, und dafür find extra die nölhtgcn Zuschüsse ausgeworfen. Im Uebrigrn soll jeder Justizbeamte tu selbst ständiger richterlicher Stellung gerade so gut der Würde des GtandrS entsprechend leben wie der Verwaltung-beamte der unterst?» Instanz. Wenn in dieser Beziehung bei der kärglichen Dotirung der Richtergehalte zeither Unterschiebe obgewaltet haben, so verlangt die Billigkeit von nun an deren Beseitigung. Im Anschluß hieran verdient auch ein auf- fälliger Unterschied Erwähnung hirfichllich der Normirung der Gehalte der juristischen HülsS- arbeiter bei der Justiz einerseits, bei der verwal- tung andrerseits. VorauSzuschick-n ist dabei, daß die im Justiz-Budget mit 1150 Thlr. etatistrteu ca. 50 Assessoren meistenthcils in der Thai nur Referendare find, welche, je nachdem mit oder ohne den T'tel „EommlssionSrath", kleine eiuzel- richierliche Nebenposten al« letzke Staffel ihrer Carriire erhaltcn. Die wirkliche», da« höchste Staattexamen bestanden baberden Assessoren stecken mit in jenen 450 Referendaren, für welch« S GehaltSciaffen zu 350, 500, 600, 800, SOS und 1000 Thlr gebildet find. Hier sollte doch auch bezüglich »cs GchallS unterschieden werdeu zwischen Assessoren und Referendaren. Es muß deu iungeu Richter, welcher da« höchste Examen bestaudeu hat, kränken, «cnn er im Gehalte schlechte, qv- stellt ist als der ältere Referendar, der aus Ja- dolenz »der Mangel an Befüh gung das Staats examen gar nicht macht. Dm letztaevachte Kate gorie von studnten Beamte», welch« bet hoher Bezahlung nur den ausstr.beuden gebildeten Sub- allernbeamten deu Platz wegntmmt und faktisch
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