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Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 13.1906
- Erscheinungsdatum
- 1906
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I 787
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454418Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454418Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454418Z
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Bemerkung
- Original unvollständig (6. Kunstbeilage fehlt)
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 8 (15. April 1906)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Vereinigung (Zentralstelle zu Leipzig)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Elektronormaluhren
- Autor
- Cohen, Heinrich
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftLeipziger Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 13.1906 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Abbildung1. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1906) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1906) 17
- Abbildung2. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1906) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1906) 49
- Abbildung3. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1906) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1906) 81
- Abbildung4. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 7 (1. April 1906) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1906) 113
- ArtikelDeutsche Uhrmacher-Vereinigung (Zentralstelle zu Leipzig) 113
- ArtikelElektronormaluhren 115
- ArtikelWann kann der Uhrmachergehilfe beim Abgang am letzten Tage die ... 117
- ArtikelDer Chronographenmechanismus, seine Einrichtung, Repassage und ... 118
- ArtikelNeue Chronometer-Hemmung 119
- ArtikelEtwas über das Entmagnetisieren von Werkzeugen 120
- ArtikelÜber die Erfindung des Fernrohrs 121
- ArtikelDer Geschäftsbetrieb der Reisenden der Gold-, Silberwaren-, ... 123
- ArtikelVerjährung der Mängeleinrede für gelieferte Gold- und Silberware 124
- ArtikelAus der Werkstatt - Für die Werkstatt 125
- ArtikelPersonalien 126
- ArtikelVermischtes 126
- ArtikelFragekasten 127
- ArtikelBriefkasten und Rechtsauskünfte 128
- ArtikelBüchertisch 128
- ArtikelPatente 128
- Abbildung5. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1906) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1906) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1906) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1906) 177
- Abbildung7. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1906) 193
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1906) 209
- Abbildung8. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 15 (1. August 1906) 225
- AusgabeNr. 16 (15. August 1906) 241
- Abbildung9. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1906) 257
- AusgabeNr. 18 (15. September 1906) 273
- Abbildung10. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1906) 289
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1906) 305
- Abbildung11. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 21 (1. November 1906) 321
- AusgabeNr. 22 (15. November 1906) 337
- Abbildung12. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1906) 353
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1906) 369
- BandBand 13.1906 I
- Titel
- Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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No. 8 LEIPZIGER UHRMACHER-ZEITUNG 115 zum Zwecke der Verpfändung hergestellten Ware festzustellen, andererseits aber bei Erfüllung des Antrages Vorkehrungen dahin getroffen werden müßten, daß das Kreditbedürfnis des gewerbe treibenden Publikums, das bei Geldverlegenheit einen Massen versatz von Teilen seines Warenlagers vorzunehmen sich gezwungen sieht, anderweitig Befriedigung fände. Im übrigen würde auf eine strengere Ausgestaltung bzw. Handhabung des Aufsichtsrechts über die Pfandleihanstalten Bedacht zu nehmen sein. Der unter 3 erhobenen Forderung, wonach Pfandscheine fortan als „Inhaberpapiere“ behandelt und der Handel darin ge wissen, ähnlich den für letztere oder für Lotterielose vorgesehenen erschwerenden Bestimmungen unterworfen werden möge, konnte die Kammer sich gleichfalls anschließen, wobei sie allerdings dahingestellt sein lassen mußte, ob mit einer solchen Maßnahme der gewünschte Erfolg erreicht werden wird. Nach den statt gehabten Feststellungen findet in Pfandscheinen ein schwunghafter Hausierhandel statt, der zum Teil gewerbsmäßig, zum Teil auch nur gelegentlich ausgeübt wird. Es sind in der Regel stellenlose Kellner, Arbeiter usw., die sich diesem Erwerbszweige widmen und die ihre Abnehmer teils auf der Straße, teils in Gastwirt schaften, Nachtcafes, Volkskaffeehallen usw. finden. Nicht selten werden Käufer für Pfandscheine auch durch Inserate in den Tages zeitungen zu gewinnen gesucht. Auch die unter 4 aufgeführte Forderung, „Erlaß eines Verbotes an die Pfandleihanstalten, in Verbindung mit dem Pfandgeschäft ein Verkaufsgeschäft zu betreiben“, fand die Unterstützung der Kammer. Hier in Hamburg hat der Betrieb von Pfandleihgeschäften in Verbindung mit offenen Verkaufsstellen dermaßen überhand genommen, daß man sagen kann, diese Betriebsform bilde für die Ausübung des Pfandleihgewerbes heute allgemein die Regel. Es liegt auf der Hand, daß damit eine Irreführung des Publikums be absichtigt ist oder doch tatsächlich erzielt wird, insofern, als die Verbindung oder Anlehnung des einen Geschäftsbetriebes an den anderen in dem Kaufliebhaber den Glauben erweckt, er kaufe hier billiger als in dem Detailgeschäft. Diese Täuschung wird aber häufig durch Plakate mit der Aufschrift: „Verkauf unein gelöster Pfänder“, die in dem Ladengeschäft ausgehängt sind, vollkommen. Auch schien der Hinweis darauf beachtenswert, daß die bemängelte Verbindung des Pfandleihgeschäftes mit einem Verkaufsgeschäft die für das Pfandleihgewerbe erforderte polizei liche Kontrolle außerordentlich erschwert und gefährdet. Diese Rücksicht auf das polizeiliche Interesse ist offenbar bestimmend dafür gewesen, daß nach der Gesetzgebung einzelner ausländischer Staaten der gleichzeitige Betrieb des Pfandgewerbes mit anderen Gewerben nur mit besonderer Genehmigung gestattet ist. In diesem Sinne ist die Kammer beim Vorstande des Deutschen Handelstages vorstellig geworden. Unsere Mitglieder werden aber erkennen, daß die Leihhaus frage die beste Aussicht hat, ihre Lösung zu finden und die Be schneidung der Auswüchse auf gesetzlichem Wege bald erfolgen wird. Mit kollegialem Gruß Deutsche Uhrmacher-Vereinigung H. Wildner Zentralstelle zu Leipzig Alfred Hahn Schriftführer. Vorsitzender. eiehtronormolubren von föeinricb Coben jr., ?abrih elektrijcber Uhren, CDüncben. Das Bestreben, die Zeitmeßmaschinen zu immer höherer Voll kommenheit zu bringen, die Zeitangabe immer gleichmäßiger und übereinstimmender zu gestalten, ist im Laufe der Jahrhunderte immer deutlicher zutage getreten. Bedingt wurde dieses Bedürfnis durch den sich stets steigernden Verkehr und durch die dringende Notwendigkeit der geregelten Ausnützung der Zeit in Industrie und Gewerbe, nicht zuletzt durch die Wissenschaft. Wenn nun infolge der Unvollkommenheit der früheren Uhren eine vollständig gleichmäßige Zeitangabe an räumlich getrennten Orten nicht zu ermöglichen war, so kann das jahr 1839 als ein Wendepunkt in der Geschichte der Zeitmeßkunst betrachtet wer den. — Die unter anderen durch Sömmering verwirklichte Idee, mittels jener geheimnisvollen Na turkraft, die wir Elektrizität nennen, auf weite Entfernung Zeichen zu übermitteln, mag wohl den Gedanken nahegelegt haben, außer Buchstaben und Wortzeichen auch die Zeitangabe einer Uhr durch den elektrischen Strom auf entfernte Orte zu übertragen, zumal die ersten so genannten Zeigertelegraphen in ihrer Anordnung und Wirkungs weise einem älteren elektrischen Zeigerwerk nicht unähnlich ge baut waren. Als erster kann der rühmlichst bekannte Münchener Forscher Steinheil genannt werden, der im Jahre 1839 eine Uhr mit einer Einrichtung ver sah, durch welche jede Minute der Stromkreis einer galvani schen Batterie geschlossen und geöffnet wurde. Dieser Strom, durch einen Draht an seinen Bestimmungsort geleitet, erregte hier einen Elektromagneten, der seinerseits das Vorrücken der Zeiger um je eine Minute bewirkte. Wenngleich diese Art der Anwendung der galvanischen Elek trizität für die Zeitmessung auch nur eine bloße Zeitübertragung oder selbsttätige Zeittelegraphie darstellte, so muß sie doch als Anfang der elektrischen Uhren betrachtet werden; denn schon im darauffolgenden Jahre 1840 verfer tigte der Mechaniker Alexander Bain, geboren 1810 zuThurso in Schottland, ein Pendel, das durch Elektromagnetismus in Schwingung erhalten wurde. Ein Zeigerwerk, das bei jeder Schwingung des Pendels um je einen Zahn weiter gerückt wurde, vervollständigte den an und für sich idealen Ge danken, eine Uhr ohne Anwendung von Gewicht oder Federkraft in Gang zu erhalten. Dieses System fand im Laufe der Zeit vielfache Nachahmung, ohne jedoch bis auf den heutigen Tag allen Ansprüchen genügt zu haben, die billigerweise an eine elektrische Uhr gestellt werden dürften. Die Ursache hierfür ist man nigfachster Art. Zunächst muß die Stromquelle, namentlich wenn galvanische Elemente Verwendung finden, als nicht gleichbleibend betrachtet werden. Hipp suchte den schwanken den Elektromagnetismus dadurch auszugleichen, daß der Antrieb des Pendels nicht bei jeder Schwingung erfolgte, sondern der Stromkreis jeweils dann geschlossen wurde, wenn sich die Schwingungsweite bis auf ein bestimmtes Maß verringert hat. Bei den meisten Nachahmungen erfolgt der Antrieb des Pendels an der Spitze, also an dem empfindlichsten Teil desselben. Hier
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