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Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 13.1906
- Erscheinungsdatum
- 1906
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I 787
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454418Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454418Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454418Z
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Bemerkung
- Original unvollständig (6. Kunstbeilage fehlt)
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 10 (15. Mai 1906)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Patent-Rundschau
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die neuen Zolltarife im Ausland
- Untertitel
- I. Österreich-Ungarn
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftLeipziger Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 13.1906 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Abbildung1. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1906) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1906) 17
- Abbildung2. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1906) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1906) 49
- Abbildung3. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1906) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1906) 81
- Abbildung4. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 7 (1. April 1906) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1906) 113
- Abbildung5. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1906) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1906) 145
- ArtikelDeutsche Uhrmacher-Vereinigung (Zentralstelle zu Leipzig) 145
- ArtikelWann ist ein Wanderlager vorhanden? - Verkauf von Uhren bei ... 146
- ArtikelHarte Konkurrenz 147
- ArtikelNeues vom Schaufenster 148
- ArtikelDie Coïncidenzuhr 148
- ArtikelEine Enquete der französischen Fachzeitung "La France ... 150
- ArtikelDer Chronographenmechanismus, seine Einrichtung, Repassage und ... 150
- ArtikelBlattwender 151
- ArtikelSelbstaufziehende Uhr 152
- ArtikelEine neue englische Uhrmacher-Innung 153
- ArtikelPatent-Rundschau 154
- ArtikelDie neuen Zolltarife im Ausland 155
- ArtikelGeschäftliche Mitteilungen 156
- ArtikelPersonalien 157
- ArtikelVereinsnachrichten 157
- ArtikelVermischtes 158
- ArtikelFragekasten 159
- ArtikelBriefkasten und Rechtsauskünfte 160
- ArtikelBüchertisch 160
- ArtikelPatente 160
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1906) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1906) 177
- Abbildung7. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1906) 193
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1906) 209
- Abbildung8. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 15 (1. August 1906) 225
- AusgabeNr. 16 (15. August 1906) 241
- Abbildung9. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1906) 257
- AusgabeNr. 18 (15. September 1906) 273
- Abbildung10. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1906) 289
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1906) 305
- Abbildung11. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 21 (1. November 1906) 321
- AusgabeNr. 22 (15. November 1906) 337
- Abbildung12. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1906) 353
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1906) 369
- BandBand 13.1906 I
- Titel
- Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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No. 10 LEIPZIGER UHRMACHER-ZEITUNG 155 denen der Ausgleichkörper mit der Feder in Verbindung gebracht ist. 5. ist der Stützpunkt der Reguliergewichte der Reifen so angeordnet, daß die Ausgleichungsbewegung durch die Gewichte gleichsam unterstützt wird, anstatt wie es z. B. bei den nur aus Messing hergestellten Pendeln der Fall ist, den durch die Dehnung der Feder hervorgerufenen Gangfehler noch zu vergrößern. Schaltwerk für elektrische Uhren mit zwei Schalt- und zwei Sperr klinken von Karl Köhler in Neustadt, Bad. Schwarzwald. — Nr. 168441. Schaltwerke für elektrische Uhren, bei welchen mittels eines zweiarmigen Hebels und zweier Schaltklinken durch einen Elektro magneten jeweils die Weiterschaltung der Nebenuhren von einer X — i — X vtv yv /V den zweiarmigen Hebel c in hin- und hergehende Bewegung ver setzt, und zwar derart, daß der Hebel jeweils am Ende einer Minute in eine der punktiert angedeuteten Stellungen xx oder yy kommt. Um nun diese Bewegungen auf die Zeigerachse d derart zu über tragen, daß der Minutenzeiger bei jeder Schwingung des Hebels c um eine Minute weiterrückt, ist folgende Anordnung getroffen: Am Hebel c wird zunächst am Ende e eine Schaltklinke / und an einem fest angeschraubten Arm g eine weitere Schaltklinke h angeordnet. Ferner werden auf der Minutenzeigerwelle d zwei Schalträder ik mit je 30 Zähnen mit der Teilung zueinander ver setzt (oder auch ein Schaltrad mit 60 Zähnen) angebracht. Schwingt nun der Hebel c aus der Lage xx in die Lage yy, so nimmt die Schaltklinke / das Schaltrad k um eine halbe Teilung mit; schwingt dagegen am Ende der nächsten Minute der Hebel wieder in die Lage xx zurück, so schaltet die Schaltklinke h das Rad / um eine halbe Teilung weiter, so daß derart bei jeder Halbschwingung des Hebels die Minutenzeigerwelle d um Reo des ganzen Umfanges, also um eine Minute weiter geschaltet wird. Um nun den Minuten zeiger in jeder Stellung festzuhalten, wird einerseits am Ende l des Zentraluhr aus erfolgt, sind bereits mehrfach bekannt. Außerdem ist es auch bereits bekannt, an den Schaltklinken Hemmvorrichtungen anzubringen, jedoch war bisher ein genaues Einstellen der letzteren unabhängig vom Hub der Sperrklinke nicht möglich. Gegenstand vorliegender Erfindung ist ein Schaltwerk für elek trische Nebenuhren, bei welchem die Hemmvorrichtung (Sperrklinke) jeweils unabhängig vom Hub der Schaltklinke eingestellt werden kann, wodurch eine wesentlich größere Genauigkeit in der Wirkung des ganzen Schaltwerkes erzielt wird. In der Zeichnung ist in Fig. 1 das Schaltwerk in Rückansicht bei abgenommenen Elektromagneten, in Fig. 2 in Seitenansicht und in Fig. 3 in Oberansicht auf die Schalträder dargestellt. Das Schaltwerk wird durch einen von der Zentraluhr einge schalteten Elektromagneten a bewegt, welcher mittels eines Ankers b rv N JXL a Hebels c ein Arm m und andererseits am Ende n des Hebelarmes g ein Arm o so fest angeschraubt, daß jeweils in der Lage xx das Ende des Armes o und außerdem in der Lage yy das Ende des Armes m fest am Rücken eines Schaltradzahnes anliegt und das selbe so festhält. Der Hebel c wird hierbei zweckmäßig durch die Pole des Elektromagneten stets noch einige Sekunden in der be treffenden Stellung gehalten. Ein Weiterschalten durch das Gewicht des Zeigers, dessen lebendige Kraft o. dgl. ist somit ausgeschlossen. Der Hebel c kann selbstredend durch eine beliebige, von der Zentrale beeinflußte elektromagnetische Einrichtung bewegt werden, wesentlich ist nur, daß derselbe am Ende jeder Minute die oben näher bezeichneten Schwingungen macht. Die beiden Schaltklinken / und h werden in bekannter Weise durch kleine Federn gegen den Umfang des Rades gedrückt, um einen sicheren Eingriff zu erhalten. Der Arm m, sowie Arm g und o sind mittels kleiner Schrauben zu dem Hebel c verstellbar, um die Hemmung genau einstellen zu können. Der Anker b kann auf seiner Achse verschoben und durch die Schraube b 1 festgeschraubt werden. Die neuen 3olltarife im Ausland. I* Öfterreicb-Ungarn. Der Zusatzvertrag zum Handels- und Zollvertrag zwischen Deutschland und Österreich-Ungarn vom 6. Dezember 1891, der unter dem 25. Januar 1905 publiziert wurde, bringt wesentliche Abänderungen der bisher bestehenden Vorschriften, die für Fa brikanten und Grossisten, welche exportieren, wissenswert sind, um Weiterungen und Schädigungen zu entgehen. Es sei zunächst darauf hingewiesen, daß Edelmetallware, welche von Handlungsreisenden lediglich als Muster zum Zwecke des Vorzeigens im Eingangsvorvermerkverfahren gegen Zollsicher stellung eingeführt werden und daher nicht in den freien Verkehr übergehen dürfen, auf Verlangen der Partei vom Punzierungs- zwang zu befreien sind, wenn entsprechende Sicherheit geleistet wird, die im Falle des nicht termingemäßen Wiederaustrittes der Muster verfällt. Kaufleute, Fabrikanten und andere Gewerbtreibende, welche sich darüber ausweisen, daß sie in dem Staate, wo sie ihren Wohnsitz haben, die gesetzlichen Abgaben für das von ihnen be triebene Geschäft entrichten, sollen, wenn sie persönlich oder durch in ihren Diensten stehende Reisende Ankäufe machen, oder Bestellungen nur unter Mitführung von Mustern, suchen, in dem Gebiete des anderen vertragschließenden Teiles keine weitere Abgabe hierfür zu entrichten verpflichtet sein. Vorgeschrieben ist eine Gewerbelegitimationskarte. Die mit einer Gewerbelegitimationskarte versehenen Gewerb- treibenden dürfen nur Warenmuster, aber keine Waren mit sich führen. Für andere als in der Karte genannte Gewerbtreibende dürfen sie Geschäfte weder abschließen noch vermitteln. Auch dürfen sie ausschließlich im Umherreisen Bestellungen suchen und
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