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Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 13.1906
- Erscheinungsdatum
- 1906
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I 787
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454418Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454418Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454418Z
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Bemerkung
- Original unvollständig (6. Kunstbeilage fehlt)
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 1 (1. Januar 1906)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Berechnung der Reparaturpreise
- Untertitel
- Ein Kapitel aus unserem Leitfaden für die Gehilfen- und Meisterprüfung
- Autor
- Hahn, Alfred
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftLeipziger Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 13.1906 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Abbildung1. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1906) 1
- ArtikelZum neuen Jahre! 1
- ArtikelDeutsche Uhrmacher-Vereinigung (Zentralstelle zu Leipzig) 2
- ArtikelÜber die älteste Art den Tag einzuteilen und von den Sonnenuhren ... 3
- ArtikelDarf sich ein Uhrmacher Goldschmied nennen? 6
- ArtikelLeitfaden für die Gehilfen- und Meisterprüfung im ... 7
- ArtikelDie Berechnung der Reparaturpreise 8
- ArtikelPatent-Rundschau 11
- ArtikelAus der Werkstatt - Für die Werkstatt 12
- ArtikelPersonalien 13
- ArtikelVereinsnachrichten 13
- ArtikelGeschäftliche Mitteilungen 13
- ArtikelVermischtes 13
- ArtikelDie Theorie in der Werkstatt 15
- ArtikelFragekasten 15
- ArtikelBriefkasten und Rechtsauskünfte 16
- ArtikelBüchertisch 16
- ArtikelPatente 16
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1906) 17
- Abbildung2. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1906) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1906) 49
- Abbildung3. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1906) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1906) 81
- Abbildung4. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 7 (1. April 1906) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1906) 113
- Abbildung5. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1906) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1906) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1906) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1906) 177
- Abbildung7. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1906) 193
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1906) 209
- Abbildung8. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 15 (1. August 1906) 225
- AusgabeNr. 16 (15. August 1906) 241
- Abbildung9. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1906) 257
- AusgabeNr. 18 (15. September 1906) 273
- Abbildung10. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1906) 289
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1906) 305
- Abbildung11. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 21 (1. November 1906) 321
- AusgabeNr. 22 (15. November 1906) 337
- Abbildung12. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1906) 353
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1906) 369
- BandBand 13.1906 I
- Titel
- Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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LEIPZIGER UHRMACHER-ZEITUNG Warenkonto kommen, d. li. der Selbstkostenpreis muß zu dem Einkaufspreis in das Lagerbuch eingetragen werden. Würde ein Gehilfe mehr für den Verkauf tätig sein als für die Repa ratur, so könnte die Berechnung, wie wir sie für das Arbeits geschäft aufgestellt haben, nicht stimmen, weil wir dort 3000 Arbeitsstunden gerechnet und die Spesen auf diese 3000 Arbeitsstunden verteilt haben. Wenn aber im Arbeits buch nur die Hälfte oder nur ein Teil davon erscheint, so bliebe der Rest der auf die Reparaturen entfallenden Spesen unverrechnet. Wir wollen einmal versuchen, die Verteilung der Arbeitszeit zu konstruieren und nehmen ein Geschäft mit drei Gehilfen und einem Lehrling an. Auf jeden kommen wieder 3000 Geschäfts stunden, aber der Prinzipal verwendet, da er viel mit dem Lager, viel mit den Büchern und der auswärtigen Kundschaft zu tun hat, nur den dritten Teil seiner Zeit für Ausführung, Kontrolle und Regulieren der Reparaturen, also 1000 Stunden. Der erste Gehilfe, der den Chef zu vertreten hat, bringt es auf 2000 Arbeits stunden am Werktisch, während bei dem zweiten und dritten Gehilfen die Abhaltungen, Geschäftswege, das Uhrenaufziehen mit ganz geringen Ausnahmen für das Reparaturfach berechnet werden müssen, so daß hier volle 3000 Arbeitsstunden gerechnet werden können. Der Lehrling ist soviel mit Übungsarbeiten, Wegen und anderweitigen Arbeiten für seine Ausbildung zum prak tischen Gehilfen beschäftigt, daß er wohl auch nur die Hälfte der Geschäftszeit für Reparaturen verwendet; er braucht aber auch fast immer die doppelte Zeit, so daß seine nutzbringende Arbeitsleistung nur 1 / 4: derjenigen eines Gehilfen darstellt, also 750 Stunden. Nun sei aber gleich bemerkt, daß die vom Lehr ling ausgeführten Reparaturen dann nicht nach dessen Arbeits zeit, sondern darnach zu berechnen sind, wie lange Gehilfen dazu brauchten. An den Reparaturspesen sind also beteiligt: der Chef mit . . . 1000 Stunden der erste Gehilfe . . 2000 der zweite Gehilfe . . 3000 der dritte Gehilfe . . 3000 der Lehrling .... 750 „ 9750 Stunden. Zunächst kostet die Arbeitsstunde eines jeden Gehilfen dem Prinzipal den durch das Gehalt entstehenden Stundenlohn, ferner aber auch noch den Zuschlag für die sonstigen Spesen. Die gesamten Unkosten setzen sich aus folgenden Posten zusammen: Ladenmiete, Beleuchtung, Heizung, Fenster- und Ladenreinigung, F euerversicher ung, Gehälter, W eihn achtsgeschenke Kranken- und Invalidenkasse, Gehalt für den Arbeitsburschen, Zinsen für geliehenes Kapital, Reklame, Abgaben, Drucksachen, Geschäftspapiere, Benzin, Spiritus usw. für die Werkstatt, Verschiedene Ausgaben, Porlis, Abschreibungen an Einrichtung und Werkzeugen. Wenn die Weihnachtsgeschenke eine Gegenleistung für Mehrarbeit in Überstunden darstellen, so kann deren Berech nung als Reparaturspesen fortfallen, denn für diese Ausgabe findet dann eine bei der Stundenberechnung unberücksichtigte Mehrleistung statt. Von den genannten Posten entfällt auch auf das Reparaturgeschäft ein Anteil. Beim Geschäftsbeginn wird dieser zu schätzen, bei einem länger bestehenden Geschäft nach dem Verhältnis zwischen Reparatur und Verkaufsumsatz zu berechnen sein. Haben wir nun eine Summe gefunden für alle Spesen, die wir dem Reparaturgeschäft zuschreiben müssen, so verteilen wir sie in dem als Beispiel angeführten Fall auf 9750 Stunden und ermitteln dadurch den Selbstkostenpreis für die Arbeitsstunde eines jeden Gehilfen. Wir wollen annehmen, daß der so ermittelte Selbstkosten preis der Arbeitsstunde des einen Gehilfen 50 Pf. betrage. Wenn wir aber danach den Selbstkostenpreis für eine Reparatur ohne Furnituren, welche vier Stunden gedauert hat, mit 2 Mk. be rechnen wollten, so würde unsere Rechnung nur stimmen, wenn keine Nachhilfe notwendig ist und der Gehilfe in dieser Zeit die Uhr auch reguliert hat. Nachhilfen sind aber unvermeidlich, und der Selbstkostenpreis für Nachhilfen ist derselbe wie für Reparaturen; diese machen in ihrer Gesamtheit schon einen Faktor aus, der nicht außer Acht gelassen werden darf. Wir sehen, daß man über die eigenen Kosten einer Repa ratur bei oberflächlicher Berechnung sich sehr leicht zum eigenen Schaden täuschen kann, und es erscheint wichtig genug, und es wird sich allemal bezahlt machen, wenn die Gehilfen ein Arbeitsbuch führen. Da läßt sich nacliweisen, wieviel Zeit für Nachhilfen, wieviel für den Verkauf, für Wege usw. verwendet wird, da kann man wenigstens ungefähr erfahren, was die Reparatur Selbstkosten venu sacht. Der Selbstkostenpreis für Repassagen, für AVege zu der Kundschaft, für Uhraufziehen ergibt sich aus der gleichen Rechnung. Über die Furnituren wurde schon zu Anfang gesprochen; man täusche sich auch hier nicht: der Selbstkostenpreis des einzelnen verwendeten Stückes ist viel höher als es scheint. Zum Schluß seien noch einige Worte über den Aufschlag auf den Selbstkostenpreis gesagt. Im großen und ganzen mag es am richtigsten erscheinen, ihn wie beim Verkauf der AVare prozentual zu berechnen, jedoch ist man hier zu verschiedenen Ausnahmen gezwungen. Eines teils hat sich für manche Reparaturen, z.B. Ersatz der Feder, Reinigen eines Regulators usw., ein ortsüblicher Preis eingebürgert, von dem man ungern abgehen wird, auch wenn er nicht ganz unserer gewissenhaften Berechnung entspricht, anderenteils wird auch bei mancher Reparatur, z. B. Ersatz einer Uhrfeder, das Risiko für nachträgliche unentgeltliche Leistung größer sein, und schließlich muß auch einmal eine wider Erwarten schneller aus geführte Reparatur einen Ausgleich bilden für ein Mißgeschick, welches die einzelne Leistung zu sehr verteuern würde. Daß besonders schwierige oder nur durch besondere Kunstfertigkeit oder Kenntnisse auszuführende Reparaturen höher berechnet werden müssen, wurde ebenfalls zu Anfang gesagt. Wenn die riesige Konkurrenz alles in die Schablone' zwängt, wenn der kleine Geschäftsmann bange die riesige Entwicklung- großer Unternehmungen ansehen muß, so- bleibt dem Uhrmacher nichts weiter übrig: er muß zum Kaufmann werden. Wenn die ge waltige technische Entwicklung der Fabrikation das Handwerk zu vernichten droht, so schützen ihn Kenntnisse und Kunst fertigkeit, er muß Künstler sein. 1
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