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Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 13.1906
- Erscheinungsdatum
- 1906
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I 787
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454418Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454418Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454418Z
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Bemerkung
- Original unvollständig (6. Kunstbeilage fehlt)
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 13 (1. Juli 1906)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Vereinigung (Zentralstelle zu Leipzig)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftLeipziger Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 13.1906 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Abbildung1. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1906) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1906) 17
- Abbildung2. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1906) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1906) 49
- Abbildung3. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1906) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1906) 81
- Abbildung4. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 7 (1. April 1906) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1906) 113
- Abbildung5. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1906) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1906) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1906) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1906) 177
- Abbildung7. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1906) 193
- ArtikelDeutsche Uhrmacher-Vereinigung (Zentralstelle zu Leipzig) 193
- ArtikelDer 333-Stempel 195
- ArtikelAlte Uhren 196
- ArtikelSollen wir Inventur machen? 197
- ArtikelDie III. deutsche Kunstgewerbeausstellung zu Dresden 198
- ArtikelDie Union Horlogère (Schluß) 200
- ArtikelVersuche mit einem Nickelstahlpendel (Schluß) 201
- ArtikelKettenmaschinen 202
- ArtikelElektrische Uhrenanlagen 202
- ArtikelDeutsch-schwedischer Handelsvertrag 203
- ArtikelPatent-Rundschau 204
- ArtikelVon goldplattierten Uhren 205
- ArtikelAus der Werkstatt - Für die Werkstatt 206
- ArtikelGeschäftliche Mitteilungen 206
- ArtikelPersonalien 207
- ArtikelVereinsnachrichten 207
- ArtikelVermischtes 207
- ArtikelFragekasten 207
- ArtikelPatente 208
- ArtikelBüchertisch 208
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1906) 209
- Abbildung8. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 15 (1. August 1906) 225
- AusgabeNr. 16 (15. August 1906) 241
- Abbildung9. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1906) 257
- AusgabeNr. 18 (15. September 1906) 273
- Abbildung10. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1906) 289
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1906) 305
- Abbildung11. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 21 (1. November 1906) 321
- AusgabeNr. 22 (15. November 1906) 337
- Abbildung12. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1906) 353
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1906) 369
- BandBand 13.1906 I
- Titel
- Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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Ceip3iger Ubrmacber Leitung Organ Oer Deutfcben Ubrmacber-Vereinigung, 3 entralftelle 3U Ceip3ig öes Verbanöes eifafcCotbringfcber Ubrmacber, öer freien Innung für öas Ubrmacbergewerbe im Stabt* unö Canökreis Bielefelb, öer 3wangsinnung öer Ubrmacber, Golöfcbmieöe unö Optiker 3U Bochum, öer 3wangsinnung für öas Uhrmacher*, Gotö* unö Silberarbeiter = Banöwerk öes Rreifes Iferlobn, öer Ubrmacber = 3wangsinnung 3U (Bünjter i. Weftf. unö öer Ubrmacber ^Vereinigung 3U Stenöal. Abonnements- unö Infertions-Beöingungen fiehe auf Öem Citelblatt. Uetegramrmflöreffe: Ubrmacber=3eitung Diebener, Ceip 3 ig. Sernfprecb^flnfcblufe Ho. 2991. ilacfoörucfc ift nur nacfo vorheriger Vereinbarung unter genauer Quellen-Angabe geftattet! no. t3 Ceip 3 ig, 1. Juli 1906 13. Jabrg. Deutfcbe Ubrmacber-Vereinigung (3entralftelle 3U Ceip 3 ig). Bericht über die Sitzung vom 18. Juni 1906 im Weißen Schwan. Anwesend waren die Mitglieder Herren Diebener, Friedrich, Hahn, Hofmann, Magdeburg, Scheibe, Scholze, Wacker und Wildner, während die Herren Herrmann und Schneider entschuldigt fehlten. DerVorsitzende beglückwünschte zunächst denKollegenScheibe, der vor kurzem sein 40jähriges Geschäfts- und 50jähriges Berufs- jubiläum feiern konnte. Die Zentralstelle schloß sich den Glück wünschen an und gab der Hoffnung Ausdruck, daß der Jubilar in der gleichen Rüstigkeit und Frische noch lange zu uns gehören möge und Herr Scheibe versicherte, so lange er könne, treu zur Stange halten zu wollen. Über den 333 -Stempel entspann sich eine Erörterung infolge des vom Schriftführer er statteten Berichtes über das Ergebnis der erneuten Umfrage. Leider sind die der Nr. 11 beigelegten Karten nur sehr spärlich beant wortet worden, ein Zeichen dafür, daß die Mehrzahl der Kollegen entweder aus Bequemlichkeits- oder sonstigen Gründen sich scheut, zu der Frage Stellung zu nehmen. Das Verhältnis der Zustim mungen zu den Ablehnungen ist aber fast das gleiche wie bei der hannoverschen Umfrage, nämlich 8:1. Es ist nur bedauerlich, daß eine so große Menge Uhrmacher es versäumt, ihre Meinung zum Ausdruck zu bringen, weil dadurch ein richtiges Bild über die Stellungnahme zur Einführung des Stempels nicht gewonnen werden kann. Leider fehlen uns die Mittel, um dies zu ändern, und da die freiwillige Mitarbeit versagt, so kann die Angelegenheit eben nicht mit dem nötigen Nachdruck verfolgt werden. Unsere Mitglieder wird es interessieren, daß der Thüringer Uhrmacherverband beschlossen hat, die Regierung um Zulassung des Stempels für Uhren zu ersuchen, während der Württembergische Landesverband sich einstimmig gegen eine Stempelung erklärt hat. Inwieweit diese Beschlüsse die wahre Meinung sämtlicher Kollegen jener Landesteile wiedergeben, ist natürlich nicht feststellbar. Aus Württemberg sind uns z.B. mehr Zustimmungen als Verneinungen zugegangen und in Thüringen sind sicher auch einige Gegner des Stempels. Das könnte freilich nur durch eine Zwangsabstimmung festgestellt werden. Um gegen die Mißstände im Ausverkaufswesen, welche unsere Zentralstelle schon mehrfach zum Gegenstand von Eingaben gemacht hat, erneut vorzugehen, hat die Versammlung beschlossen, dem Reichsamt des Innern den folgenden Gesetz entwurf einzureichen, der jedem einzelnen Mitgliede vorher zur Begutachtung unterbreitet worden war. Die Genehmigung erfolgte unverändert einstimmig. An das Hohe Reichsamt des Innern in Berlin. Dem Hohen Reichsamt des Innern erlaubt sich die ehr erbietigst Unterzeichnete Deutsche Uhrmacher-Vereinigung einen Gesetzentwurf zu unterbreiten, in welchem nach eingehenden Beratungen alle die Wünsche festgelegt worden sind, welche in den Kreisen der deutschen Uhrmacher in bezug auf das Aus verkaufswesen laut geworden sind. Wenn wir dieselben gleich in einen, selbstverständlich unmaßgeblichen Gesetzentwurf ge kleidet haben, so geschah das, weil dadurch am präzisesten hervortritt, was übrigens nicht nur in den Kreisen der Uhr macher, sondern auch in denen der deutschen Goldschmiede für erstrebenswert gehalten wird. Wir hoffen, daß unsere Aus führungen dem Hohen Reichsamt des Innern bei Behandlung der Materie mit als Anregung dienen werden und zeichnen in größter Hochachtung und Ergebenheit Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Ausverkaufswesens. § 1 . Wer einen Ausverkauf von Waren veranstalten will, hat dies der Ortspolizeibehörde anzumelden, welche ihm eine Bescheinigung über die erfolgte Anmeldung und Genehmigung ausstellt. § 2 - Diese Bescheinigung ist von ihm auf Erfordern der zustän digen Behörden oder Beamten vorzuzeigen und sofern er hierzu nicht imstande ist, der Betrieb bis zur Herbeischaffung der Legiti mationskarte einzustellen. §3. Der Ausverkauf untersteht der Überwachung der Ortspolizei behörde und ist deren Organen jederzeit Zutritt zu den Geschäfts räumen zu gestatten, sowie jede verlangte Auskunft, unter Vor weisung der Unterlagen, zu erstatten. §4. Die Ortspolizeibehörde ist befugt, die Genehmigung zur Ver anstaltung des Ausverkaufes zu versagen, wenn: a) gegen den Antragsteller der Verdacht begründet ist, daß er Ausverkäufe gewohnheits- oder gewerbsmäßig veranstaltet; b) es den Anschein hat, als ob die zum Ausverkauf kommenden Waren eigens zum Zwecke der Veranstaltung eines solchen auf Bestellung angefertigt, bezw. aufgekauft worden sind; c) kurz vor der Anmeldung des Ausverkaufes noch ein Auf käufen von Waren in beträchtlichem Umfange stattgefunden hat;
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