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Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 13.1906
- Erscheinungsdatum
- 1906
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I 787
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454418Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454418Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454418Z
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Bemerkung
- Original unvollständig (6. Kunstbeilage fehlt)
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 14 (15. Juli 1906)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Vereinigung (Zentralstelle zu Leipzig)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Gewerbe- und Industrieförderung durch Arbeitgeberverbände
- Autor
- Krause, M.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftLeipziger Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 13.1906 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Abbildung1. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1906) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1906) 17
- Abbildung2. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1906) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1906) 49
- Abbildung3. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1906) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1906) 81
- Abbildung4. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 7 (1. April 1906) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1906) 113
- Abbildung5. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1906) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1906) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1906) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1906) 177
- Abbildung7. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1906) 193
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1906) 209
- ArtikelDeutsche Uhrmacher-Vereinigung (Zentralstelle zu Leipzig) 209
- ArtikelGewerbe- und Industrieförderung durch Arbeitgeberverbände 210
- ArtikelDer Chronographenmechanismus, seine Einrichtung, Repassage und ... 213
- ArtikelHuguenin frères 214
- ArtikelPrompte Lieferung 218
- ArtikelDer 333-Stempel 218
- ArtikelHandelsprovisorium mit Spanien 219
- ArtikelDer "Schwerpunkt" 219
- ArtikelAus der Werkstatt - Für die Werkstatt 220
- ArtikelEine Aufgabe zum Nachdenken 220
- ArtikelGeschäftliche Mitteilungen 221
- ArtikelPersonalien 221
- ArtikelVereinsnachrichten 221
- ArtikelVermischtes 222
- ArtikelFragekasten 223
- ArtikelBriefkasten und Rechtsauskünfte 224
- ArtikelBüchertisch 224
- ArtikelPatente 224
- Abbildung8. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 15 (1. August 1906) 225
- AusgabeNr. 16 (15. August 1906) 241
- Abbildung9. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1906) 257
- AusgabeNr. 18 (15. September 1906) 273
- Abbildung10. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1906) 289
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1906) 305
- Abbildung11. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 21 (1. November 1906) 321
- AusgabeNr. 22 (15. November 1906) 337
- Abbildung12. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1906) 353
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1906) 369
- BandBand 13.1906 I
- Titel
- Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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210 LEIPZIGER UHRMACHER-ZEITUNG No. 14 rung ihren Gewinn zu haben. Oft kommt es vor, daß mehrere Uhrmacher für eine Lieferung in derselben Fabrik Anschläge ein holen. Diese auszufertigen macht doch dem Fabrikanten eine Menge Arbeit und Kosten, von denen er voraus weiß, daß sie um sonst sind. Hat der Uhrmacher den Veranstalter der Submission nicht genannt, dieser ist aber dem Fabrikanten bekannt geworden und letzterer hat auch erfahren, daß der Uhrmacher von vielen Seiten Offerten eingeholt hat, dann greift er, um den Auftrag zu erhalten, noch selbst mit einer Offerte ein, denn den Uhrmacher betrachtet er nun nicht mehr als Förderer seiner Interessen. Wir werden einmal in einem besonderen Artikel über die Ent wicklung der Turmuhren-Industrie die jetzigen Verhältnisse noch näher darlegen, an dieser Stelle fehlt uns dazu der Raum, vielleicht ergreifen aber vorher diejenigen Kollegen, die Erfahrungen im Turmuhrengeschäft haben, das Wort, und beleuchten die Frage von ihrem praktischen Standpunkte aus. Für heute wollten wir nur auf die Mißstände hinweisen, welche als die Hauptsünden bezeichnet werden müssen. Zum Schlüsse kommen wir unseren Kollegen mit einer An gelegenheit, die auf den ersten Augenblick als nicht in unser Organ gehörig befrachtet werden kann, weil wir uns von Politik fernzuhalten haben, bei der näheren Prüfung wird aber jeder er kennen, daß eine Ausnahme vorliegt. Für die Reichstags-Ersatzwahl in Hofgeismar, Rinteln und Wolfhagen ist unser Syndikus Herr Dr. Rocke, Hannover, als Kandidat aufgestellt worden. Er hat sich erst auf wiederholtes Ersuchen bereit erklärt, die Kandidatur anzunehmen, nicht zuletzt aus der Erwägung, daß es ihm als Reichstagsabgeordneter noch besser möglich sein kann, die bisher von ihm vertretenen Interessen der Gewerbetreibenden zu fördern. Jedenfalls könnten wir Uhrmacher es nur begrüßen und wünschen, daß Herr Dr. Rocke in den Reichstag gewählt wird, denn wir er hielten dann einen Parlamentarier, der unsere Angelegenheiten genau kennt und schon bisher bewiesen hat, daß er auf unserer Seite steht. Es ist deshalb keine politische Stellungnahme, sondern eine rein wirtschaftliche, wenn wir unseren Kollegen der preußischen Landratskreise Rinteln, Hofgeismar und Wolfhagen empfehlen, am 20. Juli ihre Stimme Herrn Dr. Rocke zu geben. Sie fördern damit nur ihre eigenen Interessen. Mit kollegialem Gruß Deutsche Uhrmacher-Vereinigung H. Wildner Zentralstelle zu Leipzig Alfred Hahn Schriftführer. Vorsitzender Gewerbe- unö Inöuftrieföröerung öurcfo Arbeitgeberverbände. Von CD. lÄrauje, Ceip 31 Q. (Nachdruck verboten.) Die Arbeitgeberverbände von heute befinden sich in ihrer Entwicklung noch in der Periode, die man im Leben der Menschen als die Kinderjahre bezeichnet. Ihr Ziel steht fest: es ist die kraft- und machtvolle Regelung der Beziehungen zu den Arbeit nehmern, aber um dorthin zu gelangen — insbesondere, daß sie die überlegene Macht und die Kraft besitzen, diese Regelung vorzunehmen, selbst, wenn es notwendig ist, gegen den Willen der Arbeitnehmer — bis dahin ist noch ein weiter Weg zurück zulegen. Vor allem muß der Prozentsatz von Arbeitgebern, die in Arbeitgeberverbänden organisiert sind, noch ein viel größerer werden wie jetzt, denn die heutige Arbeitgeberorganisation ist noch außerordentlich lückenhaft. Um aber darin erhebliche Erfolge zu erzielen, werden die Arbeitgeberverbände ihre Aufgaben — gleichsam ihr Programmm — so zu wählen und nach der Richtung hin zusammenzustellen und zu vervollkommnen haben, daß damit eine recht große Werbekraft bei den noch abseits stehenden Arbeitgebern gegeben ist. Bei den politischen Parteien, die ja auch nur bei einer großen Gefolgschaft große Ziele ihrer Ver wirklichung zuführen können, ist es nicht anders: die Popularität ihres Programms muß ihnen in der Hauptsache die Massen von Anhängern zuführen. Von den Arbeitgebern in Deutschland haben diejenigen der Industrie schon eine recht gute Grundlage für ihre Organisation; die Arbeitgeber im Handwerk, im Gewerbe, stehen aber darin noch zurück, wenn auch nicht zu verkennen ist, daß auch hier sich brauchbare Ansätze gebildet haben. Wenn aber die Aufgaben der Arbeitgeberverbände befriedigend gelöst und das schon vorher erwähnte Ziel der Arbeitgeberorganisation erreicht werden soll, muß der allergrößte Teil der deutschen Arbeitgeber in Ver bänden organisiert sein; davon ist man jedoch, besonders noch im Handwerk, weiter entfernt, als im Interesse der Sache wünschens wert ist. Bei dem Zusammenhang, der zwischen den Arbeitgeber interessen im Handwerk und denjenigen in der Industrie besteht, bleibt die Tatsache, daß das Handwerk in seiner Arbeiterorgani sation noch sehr zurücksteht, nicht ohne Rückwirkung auf die Industrie, zumal manche Maßnahmen der Arbeitgeberverbände im Interesse ihrer nachdrücklichen Wirkung geradezu ein Zusammen gehen von Industrie und Handwerk verlangen. Und auch die Arbeitgeber des Handwerks bedürfen dringend einer wirksamen Organisation als Waffe gegen die immer überschwänglicher wer denden Forderungen ihrer Arbeitnehmer. Denn die im Handwerk bestehende Innungsorganisation ist bei der wirtschaftlich so einschneidenden Art und Weise, wie von den Arbeitnehmern der Kampf in heutiger Zeit geführt wird, bzw. nach den von den Arbeitnehmern in der Regel gewählten Kampfmitteln nicht recht brauchbar in der wirksamen Vertretung der Arbeitgeberinteressen, weil die noch aus alter Zeit stammende behördliche Beaufsich tigung der Innungen und die bekannte behördliche Stellungnahme zu einer entschiedenen Wahrnehmung der Arbeitgeberinteressen, wie dies seitens der Arbeitgeberverbände geschieht, einem frischen und kraftvollen Auftreten — den Arbeitnehmern gegenüber — bei den Innungen im Wege steht. Die aus dem Aufsichtsrecht der Behörden über die Innungen sich als notwendig ergebende Rück sichtnahme bei Innungsbeschlüssen in Arbeitgeberangelegenheiten vereitelt oder verzögert viele Maßnahmen, die im Interesse der Arbeitgeber lägen; frische, an keine andere Rücksicht nahme, als an das gewerbliche Wohl gebundene Initiative ist aber nach der Art des von den Arbeitnehmern geführten Kampfes ein Haupterfordernis für den Erfolg bei allen von den Arbeitgebern ausgehenden Maßnahmen und Aktionen. Soll nun das Handwerk zu einer in seinem eigenen Interesse, aber auch im Interesse der Industriearbeitgeber liegenden Be schleunigung im Ausbau seiner Arbeitgeberorganisation kommen, so bedarf es vor allem der Aufstellung und Durchbildung von Aufgaben für seine Arbeitgeberverbände, die in Handwerker kreisen die rechte Zug- und Werbekraft besitzen. Und auch die Arbeitgeberverbände in der Industrie können aus solchen, in ihren Kreisen ebenfalls werbend wirkenden Aufgaben noch Nutzen ziehen, um die den Verbänden noch fernstehenden Arbeit geber der Industrie zu gewinnen. Solche Aufgaben für Arbeit geberverbände gibt es aber; sie brauchen nur den Arbeitgeber interessen in Gewerbe und Industrie dienstbar gemacht zu werden — zum Teil ist dies auch, wie wir sehen werden, schon der Fall. Wir verstehen unter diesen werbend wirkenden Aufgaben von Arbeitgeberverbänden diejenigen, die daneben, daß sie den Arbeitgeberinteressen dienen, auch die Förderung von Ge werbe und Industrie zum Ziele haben. Man könnte darauf einwenden, daß es ja keine anderen Auf gaben von Arbeitgeberverbänden geben kann, als solche, die das Gewerbe und die Industrie — je nach der Zugehörigkeit — mit fördern. Denn da die Arbeitgeber nach unserer Wirtschaftsordnung doch das Rückgrat von Gewerbe und Industrie bilden, an dem gleichsam die Last des Gewerbe- und Industriekörpers hängt, so — wird man folgern — müsse alles dem Arbeitgeberinteresse Dienende auch Gewerbe und Industrie fördern. Das trifft aber zum mindesten nur bedingt zu. Von einer Aussperrung der Arbeitnehmer kann man doch nicht ohne weiteres sagen, daß sie Gewerbe oder Industrie fördert, denn jeder Arbeitgeber weiß, mit welchen Schäden für seinen Betrieb, für Gewerbe und In dustrie, Aussperrungen in der Regel verbunden sind. Wohl können
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