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Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 13.1906
- Erscheinungsdatum
- 1906
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I 787
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454418Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454418Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454418Z
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Bemerkung
- Original unvollständig (6. Kunstbeilage fehlt)
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 14 (15. Juli 1906)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Gewerbe- und Industrieförderung durch Arbeitgeberverbände
- Autor
- Krause, M.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftLeipziger Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 13.1906 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Abbildung1. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1906) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1906) 17
- Abbildung2. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1906) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1906) 49
- Abbildung3. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1906) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1906) 81
- Abbildung4. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 7 (1. April 1906) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1906) 113
- Abbildung5. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1906) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1906) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1906) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1906) 177
- Abbildung7. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1906) 193
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1906) 209
- ArtikelDeutsche Uhrmacher-Vereinigung (Zentralstelle zu Leipzig) 209
- ArtikelGewerbe- und Industrieförderung durch Arbeitgeberverbände 210
- ArtikelDer Chronographenmechanismus, seine Einrichtung, Repassage und ... 213
- ArtikelHuguenin frères 214
- ArtikelPrompte Lieferung 218
- ArtikelDer 333-Stempel 218
- ArtikelHandelsprovisorium mit Spanien 219
- ArtikelDer "Schwerpunkt" 219
- ArtikelAus der Werkstatt - Für die Werkstatt 220
- ArtikelEine Aufgabe zum Nachdenken 220
- ArtikelGeschäftliche Mitteilungen 221
- ArtikelPersonalien 221
- ArtikelVereinsnachrichten 221
- ArtikelVermischtes 222
- ArtikelFragekasten 223
- ArtikelBriefkasten und Rechtsauskünfte 224
- ArtikelBüchertisch 224
- ArtikelPatente 224
- Abbildung8. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 15 (1. August 1906) 225
- AusgabeNr. 16 (15. August 1906) 241
- Abbildung9. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1906) 257
- AusgabeNr. 18 (15. September 1906) 273
- Abbildung10. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1906) 289
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1906) 305
- Abbildung11. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 21 (1. November 1906) 321
- AusgabeNr. 22 (15. November 1906) 337
- Abbildung12. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1906) 353
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1906) 369
- BandBand 13.1906 I
- Titel
- Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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212 LEIPZIGER UHRMACHER-ZEITUNG No. 14 ganisation herabsinkt, oder sie suchen mit Hochdruck ihre eigene Organisation so zu stärken, daß diese schließlich der Arbeit nehmerorganisation gleichkommt. Im ersteren Falle werden sie sich negativer Mittel bedienen — negativ in dem Sinne, als diese Mittel Gewerbe und Industrie nicht fördern, sondern eher schädigen — wie es z. B. das Mittel der Aussperrung von Arbeit nehmern ist; im zweiten Falle werden sie positive Mittel zur Anwendung bringen, Mittel, die neben dem Zweck, dem Arbeitgeber interesse dienstbar zu sein, auch Gewerbe und Industrie zu fördern geeignet sind. Solche positive Mittel ergeben nun auch positive Aufgaben, wie es z. B. die Herbeiführung von Tarifgemeinschaften mit den Arbeitnehmern ist; das Mittel dazu ist der Abschluß von Tarifverträgen. Die Tarifgemeinschaften nützen durch ihren Friedenszweck gleichmäßig dem Gewerbe und der Industrie, in sofern sie während der Frist ihrer Aufrechterhaltung ein von allen Lohn- und sonstigen aus dem Arbeitsverhältnis sich ergebenden Streitigkeiten ungehindertes Schaffen gestatten. Tarifgemeinschaften bestehen heute schon recht viele in Gewerbe und Industrie, segensreich für das Wirtschaftsleben wirkend. Aber noch viel mehr Tarifgemeinschaften müssen sich in Gewerbe und Industrie bilden, wenn der Zweck voll erreicht werden soll. Eine weitere positive, der Gewerbe- und Industrieförderung dienende Aufgabe ist für Arbeitgeberverbände die Schaffung und Unterhaltung einer möglichst über den die Tarif gemeinschaft bildenden Parteien stehenden Institution zur Schlichtung von Streitigkeiten über Auffassung, Deutung und Handhabung der Tarifverträge, wie wir eine solche in Deutschland schon bei den Buchdruckern finden. Das Mittel dazu ist hier die Einrichtung eines von Vertretern beider Tarifparteien gebildeten Tarifamtes, das sozusagen eine ge werblich-industrielle Spruchbehörde bildet. Auch die Regulierung von Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkte ist eine Aufgabe für Arbeitgeberverbände. Dieser Aufgabe dienen als Mittel Arbeitsnachweisinstitutionen, die entweder unter Mitwirkung der Arbeitnehmer errichtet und ver waltet werden, sogenannte paritätische Arbeitsnachweise, oder die von den Arbeitgebern in einer anderen zweckmäßigen Weise organisiert sind. Das sind schon jetzt bestehende, der Ge werbe- und Industrieförderung dienende Aufgaben von Arbeitgeber verbänden. Wie vorher aber schon ausgeführt, werden sich im weiteren Verlaufe des Entwicklungsganges der Arbeitgeberorgani sation noch mehr Aufgaben ergeben und heranbilden, die neben dem, daß sie den Arbeitgeberinteressen dienen, auch Gewerbe und Industrie fördern. Hängt doch mit den Lohn- und Arbeits verhältnissen so vieles zusammen oder ist damit in Verbindung zu bringen, was das Gedeihen von Gewerbe und Industrie beeinflußt. Im nachstehenden sollen nun einige solcher Aufgaben bezeichnet und näher dargelegt werden. Vorher aber noch etwas über das Allgemein-Typische unserer Zeit. Das Prinzip freier Konkurrenz im Wirtschaftsleben hat sich in Deutschland bekanntlich erst in. der zweiten Hälfte des vorigen Jahrhunderts voll herausgebildet; vorher stand das Ge werbe unter obrigkeitlichem Zwange. Mit dem zur Herrschaft gelangten Prinzip freier Konkurrenz konnte sich eine mächtige Industrie in Deutschland entwickeln; die ungehinderte freie Kon kurrenz wurde aber, nachdem sie erst eine Reihe von Jahren be standen hatte, in ihren Schattenseiten, selbst in der Industrie, fühlbar. Die Preise waren gesunken, die Löhne aber infolge des erwachten und in die Tat umgesetzten Solidaritätsbewußtseins der Arbeitnehmer gestiegen. Und gerade in der Industrie sah man ein, daß das „freie Spiel der Kräfte“, die ungehinderte Kon kurrenz, im äußersten Extrem viel unnütze Kraftverschwendung bedeutet, insofern ein Konkurrent den anderen zu überbieten sucht und damit nicht nur dessen wirtschaftliche Existenzbedin gungen, sondern auch seine eigenen fortgesetzt schädigt und herabsetzt. Man begann einzusehen, daß man so nicht nur den Hammer, sondern auch den Amboß bilde. Es kam aus Er wägungen solcher Art heraus zur Bildung von „Syndikaten, Kartellen, Preiskonventionen — alles zu dem Zwecke, einem weiteren Sinken der Preise möglichst vorzubeugen, und eine Er höhung der Preise sowie andere Vorteile zu erstreben. Und in wac sendem Maße haben diese Bestrebungen zugenommen; wir gehen immer mehr einer Zeit entgegen, in der nicht mehr das eie bpiel der Kräfte, sondern ein berechnetes Spiel der Kräfte as ganze Wirschaftsleben regelt und beeinflußt. Das Handwerk hat von diesen Bestrebungen bisher noch keinen Nutzen ziehen können, sondern im Gegenteil Schaden davon gehabt — insofern Schaden, als durch die Kartellierungs- und Syndikatsbestrebungen die im Handwerk benötigten Rohstoffe verteuert wurden. Dies — die Verteuerung der Rohmaterialien — und weiter die Tatsache, daß die an die Arbeitnehmer im Handwerk zu zahlenden Löhne in den letzten Jahren ganz außerordentlich gestiegen sind, während die Preise für die Handwerkerleistungen und Lieferungen im all gemeinen nicht nur nicht gestiegen, sondern durch die auch im Handwerk herrschenden drückenden Konkurrenzverhältnisse eher gefallen sind, machen den Anschluß des Handwerks an die in der Industrie wahrzunehmenden, auf eine Erhöhung der Preise für Leistungen, Lieferungen usw. hinzielenden Bestrebungen zur ge bieterischen Notwendigkeit. Durch die Gewerbegesetzgebung (§ 100 q der Gewerbeordnung) ist den Innungen das erfolgreiche Wirken in dieser Beziehung versagt; es steht aber dem nichts im Wege, daß die Arbeitgeberverbände im Handwerk die dahin gehenden Bestrebungen in ihren Aufgabenkreis aufnehmen. Stehen doch diese Bestrebungen eng mit den Arbeitgeberinteressen in Verbindung, denn die Arbeitgeber im Handwerk — ebenso in der Industrie — vermögen die jetzt üblichen hohen Arbeitslöhne auf die Dauer nur dann zu zahlen, wenn sie zum mindesten vor einem weiteren Herabgleiten der Preise für ihre Leistungen usw. besser wie bisher geschützt sind. Wird dieses Herabgleiten der Preise doch auch durch die im Handwerk herrschenden, sich viel fach aus Mangel an hinreichendem Kapital ergebenden eigentüm lichen Verhältnisse und die damit zusammenhängenden Mißsiände im Submissionswesen ganz besonders begünstigt. Die Aufnahme solcher auf die Festlegung der Preise nach unten und — wo notwendig — auf die angemessene Erhöhung der Preise, unter Berücksichtigungangemessener Arbeitslöhne, hinzielenden Aufgaben in Arbeitgeberverbänden würde eminent gewerbefördernd wirken, besonders im Handwerk, da die aul Hebung des Hand werks gerichteten Bestrebungen im wesentlichen mit auf eine Erhöhung des Einkommens jedes selbständigen Handwerkers hinauslaufen. Und im Interesse aller deutschen Arbeitgeber würden solche Aufgaben ein rasches Fortschreiten im Ausbau der Arbeit geberorganisation bewirken, besonders im Handwerk, wo die ihnen zugrunde liegenden Bestrebungen sehr populär sind. Damit würde dem Ziele einer großen deutschen Arbeitgeberorganisation und, mit zunehmender Erstarkung der Arbeitgeberverbände, einem ge rechten Ausgleich der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerinteressen immer näher gerückt. Für manche, sich stark industriell ent wickelnde Gewerbszweige sind solche Aufgaben, verbunden mit starker Betonung der Arbeitgeberinteressen, fast das einzige Mittel, die aus der Verschiedenartigkeit der einzelnen Betriebe sich er gebenden Differenzen zu überbrücken. Fragen wir uns nun, bei der Wichtigkeit der Sache, wie die hier gekennzeichneten preisregulierenden Aufgaben von Arbeit geberverbänden gelöst werden könnten. Wir denken uns die Lösung am besten noch durch eine die Mitglieder des Arbeitgeber verbandes umfassende Preiskonvention, d. h. eine jedes Mit glied verpflichtende Vereinbarung von Mindestpreissätzen, unter die keines der Mitglieder bei Angeboten, Berechnungen und Kal kulationen gehen darf. Nach dem geltenden Recht und den vor liegenden Gerichtsentscheidungen ist allerdings eine andere als moralische Bindung für diese Mindestpreissätze bei den Mit gliedern des Arbeitgeberverbandes kaum möglich, wenigstens nicht bei denjenigen Verbänden, deren Mitglieder kapitalschwach sind, so daß mit Bareinzahlungen, die bei Nichteinhalten der Konvention verfallen würden, nicht gerechnet werden kann. Allein der moralische Zusammenhalt ist in der Regel durch den Kitt des Arbeitgeber interesses sehr stark und bei einigermaßen geschickter Benutzung der Umstände und mit Einwirkung der Fachpresse läßt sich schon ein alle Mitglieder fest umschließendes Band der Zusammen gehörigkeit schaffen, so daß der moralisch wirkende Zwang auf Einhaltung der Preiskonvention einen mit der Zeit wachsenden Erfolg verspricht. Weitere der Industrie- und Gewerbeförderung dienende Auf gaben von Arbeitgeberverbänden wären: 1. Einschränkung der die Preise und die Arbeitslöhne drücken den Konkurrenz unter den Mitgliedern, etwa derart, daß in jedem einzelnen Falle eine bestimmte Zahl von Angeboten bei Ausschreibungen, Submissionen usw. nicht überschritten wird. 2. Regulierung der Produktion und Einschränkung der Über produktion durch Vereinbarung der Mitglieder, Verteilung
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