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Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 13.1906
- Erscheinungsdatum
- 1906
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I 787
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454418Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454418Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454418Z
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Bemerkung
- Original unvollständig (6. Kunstbeilage fehlt)
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 19 (1. Oktober 1906)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Arbeitgeber-Interessen im Handwerk
- Autor
- Krause, M.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Ist das Reparaturgeschäft des Uhrmachers Haupt- oder Nebenerwerb? (Schluß)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftLeipziger Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 13.1906 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Abbildung1. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1906) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1906) 17
- Abbildung2. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1906) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1906) 49
- Abbildung3. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1906) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1906) 81
- Abbildung4. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 7 (1. April 1906) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1906) 113
- Abbildung5. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1906) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1906) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1906) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1906) 177
- Abbildung7. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1906) 193
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1906) 209
- Abbildung8. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 15 (1. August 1906) 225
- AusgabeNr. 16 (15. August 1906) 241
- Abbildung9. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1906) 257
- AusgabeNr. 18 (15. September 1906) 273
- Abbildung10. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1906) 289
- ArtikelDeutsche Uhrmacher-Vereinigung (Zentralstelle zu Leipzig) 289
- ArtikelDie Arbeitgeber-Interessen im Handwerk 290
- ArtikelIst das Reparaturgeschäft des Uhrmachers Haupt- oder ... 291
- ArtikelModerne Taschenuhr-Dekorationen 292
- Artikel400jähriges Stadtjubiläum von Glashütte 293
- ArtikelEin Uhrwerk aus Glas 294
- ArtikelPatent-Rundschau 295
- ArtikelAus der Werkstatt - Für die Werkstatt 296
- ArtikelAufforderungen zum Etablieren 296
- ArtikelRheinisch-Westfälischer Verband der Uhrmacher und Goldschmiede 297
- ArtikelAuszug aus dem Bericht des Aufsichtsrates der Deutschen ... 299
- ArtikelVereinsnachrichten 300
- ArtikelPersonalien 300
- ArtikelGeschäftliche Mitteilungen 301
- ArtikelGeschäftsnachrichten 301
- ArtikelFachschulnachrichten 302
- ArtikelVermischtes 302
- ArtikelFragekasten 303
- ArtikelBriefkasten und Rechtsauskünfte 304
- ArtikelBüchertisch 304
- ArtikelPatente 304
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1906) 305
- Abbildung11. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 21 (1. November 1906) 321
- AusgabeNr. 22 (15. November 1906) 337
- Abbildung12. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1906) 353
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1906) 369
- BandBand 13.1906 I
- Titel
- Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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No. 19 LEIPZIGER UHRMACHER-ZEITUNG 291 Interesse der Arbeitnehmer entgegensteht. Das Kapital ist ge wöhnlich mit dem Arbeitgeber eng liiert; um Arbeitgeber sein zu können, bedarf man in unserer heutigen Wirtschaftsordnung in der Reael eines größeren Kapitals. Wenn dies nun auch im Hand werk nicht so sehr der Fall ist, wie z. B. in der Industrie, so muß doch das Handwerk viel zu sehr mit der kapitalistischen Produktionsweise, in der wir leben, rechnen, um unabhängig vom Kapital sein zu können. Der Handwerksmeister als Arbeitgeber muß sich deshalb — mag er wollen oder nicht — den Forderungen des Kapitals anpassen und dies bringt ihn in einen Gegensatz zu seinen Arbeitnehmern, die im Kapital ob mit Recht oder Unrecht, sei hier dahingestellt — ihren Feind sehen. Immerhin ist aber der Gegensatz im Handwerk zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht so groß, wie in der Industrie, weil es dem Handwerk an großen Kapitalmengen fehlt; der Gegensatz würde sich bei nur einigem guten Willen auf beiden Seiten zu einem großen Teile beseitigen lassen, wo er insoweit nicht schon be seitigt ist, zumal die Arbeitnehmer, was ihre wirtschaftliche Frei heit anbelangt, im Handwerk weit günstiger gestellt sind, als in der Industrie. Es braucht in dieser letzteren Beziehung nur an geführt zu werden, daß der Handwerksgehilfe gewöhnlich viel seitiger ausgebildet ist, wie der Industriearbeiter, was dem Hand werksgehilfen die Wanderfreiheit auf einem viel größeren Gebiete erlaubt, als dem Industriearbeiter. Dieser ist bei der weitgehenden Arbeitsteilung in der Industrie oft nur auf einen Handgriff, auf eine Handreichung geübt, weshalb er nur in den Gegenden seine Kenntnisse verwerten kann, wo die Industrie ihren Sitz hat, wäh rend der in seinem Handwerkszweige ausgebildete Handwerks gehilfe überall, wo sein Gewerbe vertreten ist, eine seiner Aus bildung entsprechende Beschäftigung finden kann. Was hat nun das Handwerk speziell für Arbeitgeberinteressen? Das Handwerk verlangt vor allem nach solchen Arbeitnehmern, die in ihrem Gewerbezweig umfassend und vielseitig ausgebildet sind, keine Maschinenmenschen, die rein äußerlich auf Handgriffe abgerichtet sind, sondern mit Liebe und Lust im Handwerksboden wurzelnde, in ihrer Arbeit aufgehende und die Tiefen erfassende Handwerksgehilfen. Mögen die Auffassungen im Denken bei ihnen noch so verschieden sein — die Hauptsache ist, daß sie bei jeder Arbeit denken und sie nicht bloß mechansich verrichten. Das Handwerk gebraucht eben selbständig denkende Gehilfen und das ist gerade der Unterschied, der in den Arbeitgeberinteressen des Handwerks mit denen der Industrie besteht. In dieser, wo die Maschine durch das ganze mehr oder weniger große Fabrik gebäude herrscht, ist kein Platz für individuelles Schaffen, für selbständiges Denken — der Fabrikleiter muß die Köpfe seiner Arbeiterschaft bei deren Arbeit wie ein Bündel Telephondrähte Zusammenhalten und ihr Denken dirigieren. Die Industrie hat so als Arbeitgeber das Hauptinteresse gerade daran, daß ihre Arbeit nehmer sich dieser Eindämmung selbständigen Denkens anpassen, daß sie in der obersten Leitung aufgehen; das Handwerk als Arbeitgeber hat dagegen zum Hauptinteresse, daß seine Arbeit nehmer selbständig und individuell zu schaffen vermögen. Der Handwerkmeister wird sich, soweit dies nur mit seinem Hand werksbetriebe zu vereinbaren ist, den individuellen Verschieden heiten in den Leistungen seiner Gehilfen gern anpassen, wobei natürlich vorausgesetzt werden muß, daß diese Leistungen auch auf der Höhe der Zeit stehen. Wenn wir jetzt den Unterschied dargelegt haben, der in den Arbeitgeberinteressen von Handwerk und Industrie besteht, so müssen wir auch auf das Gemeinsame hinweisen, das Hand werk und Industrie in ihren Arbeitgeberinteressen verbindet. Es ist dies das, was man darunter versteht, daß jeder Arbeitgeber „Herr in seinem Hause“ bleibt, unbeschadet dessen, daß sich jeder Handwerksgehilfe im Geben seiner besten Leistung einer weitgehenden individuellen Freiheit zu erfreuen vermag. Aber daß das Bestimmungsrecht darüber, was als minderwertige Leistung des Arbeitnehmers zu bezeichnen ist, dem Arbeitgeber verbleibt, das ist für das Handwerk noch von viel größerer Notwendigkeit, als für die Industrie — zum mindesten stimmen darin die In teressen der Arbeitgeber in Handwerk und Industrie überein. Es würde der Todesstoß für das Handwerk sein, wenn jemals das Bestimmungsrecht des Arbeitgebers darüber, was als gute oder gar vorzügliche, was als weniger gute und minderwertige Leistung seiner Abeitnehmer zu bezeichnen ist, ganz oder teilweise auf die Seite der Arbeitnehmer überging, wie diese es heute am lieb sten möchten Denn das Handwerk schöpft all seine Lebens kräfte aus der individualistischen Auffassung und Betätigung, was bei jedem Handwerksbetrieb in dessen Inhaber, dem Handwerks meister, seinen höchsten Ausdruck findet. In dem Augenblick, wo diesem das Bestimmungsrecht über die Leistungen seiner Arbeitnehmer genommen würde, wäre der Rückgang in der Qua lität der Handwerkerleistung besiegelt, die geist- und massen tötende Vorherrschaft der Industrie würde dann ihre Triumphe feiern, was mit einem gewaltigen Rückgänge unserer Kultur gleich bedeutend wäre. Das sollten sich die falsch beratenen Hand werksgehilfen merken, die mit der Industriearbeiterschaft in ein Horn blasen, indem sie das Mitbestimmungsrecht bei der Be wertung ihrer Arbeitsleistungen fordern. Sie graben damit wirt schaftlich ihr eigenes Grab. Ift Öas Reparaturgefcbäft Öes Uhrmachers ßaupt- oöer tlebenerwerb? (Schluß.) Nun haben wir aber nicht nur mit wohlhabenden Kunden, sondern mit minder bemittelten Leuten zu rechnen, die das Geld nicht so glatt aus dem Ärmel schütteln können, sondern mit jedem Pfennig rechnen müssen, besonders bei der ständig zu nehmenden Teuerung. Bei dieser, bekantlich das „Groß“ bilden den Kundschaft, ist es aber ausgeschlossen, in derartigen Fällen eine bessere Uhr zu verkaufen. Diese Leute begnügen sich ein fach mit dem denkbar billigsten Fabrikat und wenn dieses dann den Dienst versagt, dann heißt es einfach, daß die bei dem Uhrmacher X. gekaufte Uhr nicht zu brauchen sei (Der Preis kommt gar nicht zur Sprache!) und dadurch werden die Uhr macher alle schwer diskreditiert! Das Publikum verliert das Vertrauen zu den Uhrmachern überhaupt und wendet sich an die Versandgeschäfte. Passiert es dann noch, daß eine aus letzteren bezogene Uhr ausnahmweise einige Monate im Gang erhalten bleibt, dann wird für die Versandgeschäfte agitiert! Ja wohl! Immer findet sich dann jemand, der Bestellungen sammelt unter Hinweis auf seine „gutgehende“ Versandhausuhr. Der Absatz von Uhren durch die Versandhäuser muß dem Uhrmacher selbstredend einen recht fühlbaren Abbruch verursachen, der ihn zwingt, diesen Ausfall durch das Reparaturgeschäft auch noch wett zu machen. Dieses ist daher nicht etwa als Nebenerwerb zu betrachten, sondern muß als Grundlage für den Erwerb des Urmachers gelten, die er unter keinen Umständen untergraben darf! Wir müssen mit vereinten Kräften dahin wirken, diese Grundlage nach Möglichkeit zu festigen und nicht etwa das Reparatur- und Verkaufsgeschäft als zwei getrennte Geschäftszweige behandeln, sondern im Gegen teil als ein untrennbares Ganzes Zusammenhalten und ständig abwägen, welche Folgen durch irgend welche Maßnahmen in dem einen Geschäftszweig auf dem anderen entstehen können, um etwaige Fehler zu verhüten, durch die der Inhaber dieses un trennbaren Geschäfts im Einkommen geschmälert würde. Und ein solcher unverzeihlicher Fehler ist es, wenn ich abends nach Geschäftsschluß rechnen muß z. B.: An den drei verkauften Uhren habe ich M. A.as verdient und zwar ohne nennenswerten Zeitver lust, während ich bei Ausnutzung eines Teiles der mir danach übrig gebliebenen Zeit an den mir (durch den erwähnten Verkauf der drei Uhren) entgangenen Reparaturen bequem M. BA.— verdienen konnte! Müssen wir hiernach aber das Reparaturgeschäft als Haupt erwerb ansehen, dann ist es auch ganz selbstverständlich, daß wir in erster Linie dafür zu sorgen haben daß wir hier durchaus auf der Höhe der Zeit stehen und das gilt nicht nur für unser persönliches Können, sondern in gleich hohem Maße für die Einrichtung unserer Werkstatt, sowohl hin-
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