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Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 13.1906
- Erscheinungsdatum
- 1906
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I 787
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454418Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454418Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454418Z
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Bemerkung
- Original unvollständig (6. Kunstbeilage fehlt)
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 20 (15. Oktober 1906)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Vereinigung (Zentralstelle zu Leipzig)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftLeipziger Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 13.1906 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Abbildung1. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1906) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1906) 17
- Abbildung2. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1906) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1906) 49
- Abbildung3. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1906) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1906) 81
- Abbildung4. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 7 (1. April 1906) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1906) 113
- Abbildung5. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1906) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1906) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1906) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1906) 177
- Abbildung7. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1906) 193
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1906) 209
- Abbildung8. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 15 (1. August 1906) 225
- AusgabeNr. 16 (15. August 1906) 241
- Abbildung9. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1906) 257
- AusgabeNr. 18 (15. September 1906) 273
- Abbildung10. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1906) 289
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1906) 305
- ArtikelDeutsche Uhrmacher-Vereinigung (Zentralstelle zu Leipzig) 305
- ArtikelIst eine gemeinsame Garantie möglich? 306
- ArtikelDie Wasseruhren der Alten 307
- ArtikelZur Turmuhrfrage 311
- ArtikelAus Glashütte 313
- ArtikelDer Schwerpunkt 314
- ArtikelPatent-Rundschau 314
- ArtikelAus der Werkstatt - Für die Werkstatt 315
- ArtikelNeues "praktisches Verfahren" Taschenuhren schnell und gründlich ... 316
- ArtikelPersonalien 316
- ArtikelVereinsnachrichten 317
- ArtikelGeschäftliche Mitteilungen 317
- ArtikelGeschäftsnachrichten 318
- ArtikelVermischtes 318
- ArtikelFragekasten 319
- ArtikelBriefkasten und Rechtsauskünfte 320
- ArtikelBüchertisch 320
- ArtikelPatente 320
- Abbildung11. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 21 (1. November 1906) 321
- AusgabeNr. 22 (15. November 1906) 337
- Abbildung12. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1906) 353
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1906) 369
- BandBand 13.1906 I
- Titel
- Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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Cetp5J0er Ubrmacber*3eitung Organ Oer Deutfcben übrmacber - Vereinigung, 3entralftelle 3 « Celp3ig 5 es Verbanbes eifafcCotbringfcber Uhrmacher, 5er freien Innung für bas Uhrmachergewerbe im Stabt* unb Canbkreis Bielefelb, ber 3 wangsinnung ber Uhrmacher, Golbjcbmiebe unb Optiker 3 U Bochum, ber 3 wangsinnung für bas Uhrmacher*, 6 oib= unb Silberarbeiter * Banbwerk bes Greifes Iferlobn, ber Uhrmacher = 3wangsinnung 3 U (Dünfter i. Weftf. unb ber Uhrmacher ^Vereinigung 3 U Stenbal. Abonnements- und Infertions-Beöingungen fiebe auf Dem Citelblatt. Uelegramrruflöreffe: llbrmacber=3eitung Diebener, Ceip 3 ig. §ernIpred>Anjcblufe Ho. 2991. Hacböruck ift nur nach vorheriger Vereinbarung unter genauer Quellen-Angabe geftattet! no. 20 Ceip 3 ig, 15. Oktober 1906 13. Jabrg. Deutfcbe Ubrmacber-Vereinigung <3entralftelle 3 U Ceip 3 ig). Nachstehend veröffentlichen wir den Arbeitsvertrag, welcher in unserer letzten Sitzung festgestellt worden ist, und bitten alle Kollegen ihm ihre Aufmerksamkeit zuzuwenden. Et waigen Abänderungsvorschlägen sehen wir gern entgegen, die, so weit als es tunlich ist, vor dem Druck der Verträge Berück sichtigung finden werden. Arbeits (Dienst) - Vertrag. Zwischen dem Uhrmacher, Herrn in als Arbeitgeber und dem Uhrmachergehilfen, Herrn in als Arbeitnehmer ist heute nachstehender Arbeits (Dienst)-Vertrag abgeschlossen worden. § 1 . Herr stellt Herrn in seinem in befindlichen Uhrmachergeschäft als Gehilfen an, und verpflichtet sich Herr sein eigenes Werkzeug zu halten, alle im Geschäft vorkommenden Arbeiten pünktlich und sorgfältig auszuführen, im Verkehr mit der Kundschaft zuvorkommend und höflich aufzutreten, überhaupt alle Interessen des Geschäftes wahrzunehmen. Es wird als selbstver ständlich betrachtet, daß der Gehilfe Uhren von der Kundschaft holt und hinbringt, und die für die Instand- und Sauberhaltung des Lagers und Schaufensters nötigen Arbeiten übernimmt. § 2 . Herr tritt seine Stellung am an. Zwischen dem Vertragschließenden wird eine Kündigungsfrist von .... Tagen*), welche an dem letzten Tag einer Woche gebunden ist, vereinbart. Die Arbeitszeit wird auf vormittags von ... bis .... Uhr und nach mittags von....**) bis Uhr festgesetzt. Für Ueberstunden in der Ausnahmezeit wird nach besonderer Vereinbarung vergütet. Die Mittagspause beträgt Stunde. § 3. u u-ii. r- „• . • wöchentlichen Herr..... erhalt für seine Dienstleistungen einen T .—r — monatlichen Lohn von.... Mk., abzüglich der Krankenkassen- und Invaliden kassenbeiträge. Die Zahlung des Lohnes erfolgt am *) Man verlege die Kündigung auf den 1. und 15 . oder den letzten Tag der Woche, oder vereinbare gar keinen bestimmten Tag. **) Die Arbeitszeit soll 12 Stunden betragen und in dieser Zeit die Mittags pause mit l 1 ^ Stunde, Frühstücks- und Vesperpause mit je i/i Stunde gewährt werden, so daß die wirkliche Arbeitszeit nicht Uber 10 Stunden dauert. § 4. Sollte Herr von seinen Dienstleistungen während einer nicht erheblichen Zeit, also auf Stunden und ein bis zwei Tage durch Krankheit verhindert sein, so wird der Gehalt fortgezahlt. Bei längerer Verhinderung, sowie bei militärischen Dienstleistungen jedoch nicht. § 5. Herr verpflichtet sich für verursachten Schaden, der ab sichtlich oder durch Fahrlässigkeit seinerseits herbeigeführt wird, Ersatz zu leisten und räumt Herrn insoweit das Recht der Zurückhaltung des Lohnes ein. § 6. Als Gründe zur sofortigen Entlassung sollen außer den gesetz lich festgelegten gelten: Die Ausführung von Reparaturen und der Verkauf für eigene Rechnung des Gehilfen. Dafür wird dem Ge hilfen von Herrn für die von ihm dem Rrinzipal aus seinen Bekanntenkreisen zugewiesenen Verkäufe eine Provision von .. .°/o gewährt. § 7. Sofern Herr ohne Kündigung vorzeitig die Stellung ver lassen sollte, ohne daß hierzu ein gesetzlicher Grund gegeben wird, verpflichtet er sich, an Herrn als Entschädigung die Summe eines halben Monats — resp. zwei Wochen — Gehalts zu zahlen, ohne daß Herr zum Nachweis eines Schadens verpflichtet wäre. § 8 . Nach erfolgter ordnungsmäßiger Kündigung wird Herrn auf sein Ansuchen zur Aufsuchung anderweitiger Beschädigung, die notwendige Zeit eingeräumt. Die Tageszeit wird von Fall zu Fall festgesetzt. Wird die freie Zeit in anderer Weise verwendet, so kann eine sofortige Entlassung seitens des Herrn verfügt werden. § 9 . Bei Abgang wird Herrn ein Zeugnis über die Art und Dauer seiner "Dienstleistungen ausgefertigt. Dasselbe wird auf Wunsch auch auf seine Führung und Leistungen ausgedehnt. § io. Soweit in den vorstehenden Pharagraphen Bestimmungen nicht getroffen worden sind, sollen die Vorschriften der Gewerbeordnung in § 121 ff. der Gewerbeordnung maßgebend sein. (Nachtrag) den 190 Wir hoffen und wünschen, daß unser Vertrag ein Mittel zur Verhütung von Streitigkeiten zwischen Prinzipalen und Gehilfen wird und dazu beiträgt, bei den letzteren das Bewußtsein zu er wecken, daß jeder Prinzipal bereit ist, seinen Mitarbeitern das,
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