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Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 13.1906
- Erscheinungsdatum
- 1906
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I 787
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454418Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454418Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454418Z
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Bemerkung
- Original unvollständig (6. Kunstbeilage fehlt)
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 21 (1. November 1906)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Ist eine gemeinsame Garantie möglich?
- Autor
- Fleisch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftLeipziger Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 13.1906 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Abbildung1. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1906) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1906) 17
- Abbildung2. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1906) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1906) 49
- Abbildung3. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1906) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1906) 81
- Abbildung4. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 7 (1. April 1906) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1906) 113
- Abbildung5. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1906) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1906) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1906) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1906) 177
- Abbildung7. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1906) 193
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1906) 209
- Abbildung8. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 15 (1. August 1906) 225
- AusgabeNr. 16 (15. August 1906) 241
- Abbildung9. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1906) 257
- AusgabeNr. 18 (15. September 1906) 273
- Abbildung10. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1906) 289
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1906) 305
- Abbildung11. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 21 (1. November 1906) 321
- ArtikelDeutsche Uhrmacher-Vereinigung (Zentralstelle zu Leipzig) 321
- ArtikelEin ernsthaftes Kapitel über Selbstverständliches und ... 322
- ArtikelAlte Wasseruhren-Konstruktionen 325
- ArtikelIst eine gemeinsame Garantie möglich? 328
- ArtikelEine Standuhr in Kerbschnitt 329
- ArtikelGehilfengesuche 329
- ArtikelZum Artikel: "Schwerpunkt und kein Ende." 330
- ArtikelSteigen des Silberpreises 330
- ArtikelAus der Werkstatt - Für die Werkstatt 331
- ArtikelVereinsnachrichten 332
- ArtikelPersonalien 333
- ArtikelGeschäftliche Mitteilungen 333
- ArtikelGeschäftsnachrichten 333
- ArtikelFachschulnachrichten 334
- ArtikelVermischtes 334
- ArtikelFragekasten 335
- ArtikelBriefkasten und Rechtsauskünfte 336
- ArtikelBüchertisch 336
- ArtikelPatente 336
- AusgabeNr. 22 (15. November 1906) 337
- Abbildung12. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1906) 353
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1906) 369
- BandBand 13.1906 I
- Titel
- Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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328 LEIPZIGER UHRMACHER-ZEITUNG Ift eine gemeinsame Garantie möglich? No. 21 Die Beantwortung dieser Frage ist zweifellos eine höchst un dankbare Aufgabe, und damit erkläre ich mir auch die Zurück haltung, die die Kollegen beobachten. In der Tat ist es auch keineswegs leicht, annehmbare Vorschläge zu machen, deren Durch führung nicht direkt unmöglich erscheint. Zieht man aber außer dem noch in Betracht, wie tief das gegenwärtige Mißtrauen und der Konkurrenzneid unter den Kollegen eingewurzelt sind, dann wagt man es überhaupt kaum, mit seiner Ansicht hervorzutreten. Die direkte Aufforderung der verehrl. Redaktion (in Nr. 20) drückt mir indessen die Feder in die Hand, um im nachstehenden auf die aufgeworfene Frage näher einzugehen: Zunächst auf die klare Frage eine ebenso klare Antwort: „Eine gemeinsame Garantie halte ich für durchaus möglich.“ Hier bei gehe ich allerdings von dem Standpunkt aus, daß die große Mehrzahl der Kollegen sich den Vorteilen eines derartigen Zu sammengehens nicht verschließt. Nun heißt es, es sei kein Ideal, für einem fremden Kollegen die Uhren in Ordnung zu bringen und nichts dafür berechnen zu können. Darf man demgegenüber zwar darauf hinweisen, daß dies doch auf Gegenseitigkeit beruhe, so muß man immerhin zuge stehen, daß die Abneigung dagegen nicht ganz unverständlich ist. Es mag dahingestellt bleiben, ob der Zusammenschluß bisher an dieser „Klippe“ scheiterte, obwuhl doch die Mitglieder der Union auch damit rechnen müssen, und was diesen möglich ist, sollte den der Union fernstehenden Kollegen doch keineswegs unmög lich sein. Müssen wir denn vor diesem Hindernis zurückschrecken? Ich sage: nein! Aber wir haben außerdem noch einen anderen Weg, um die gemeinsame Garantie durchzusetzen und zwar auf folgende Weise: Nehmen wir an, der Käufer einer Uhr verzieht innerhalb der Garantiezeit nach einem anderen Platze und ist genötigt, auf Grund der Garantie einem an seinem neuen Wohnort ansässigen Kollegen in Anspruch zu nehmen, so halte ich es für ganz selbstverständ lich, daß diesem keineswegs zu viel zugemutet wird, einmal irgend eine Kleinigkeit unentgeltlich zu machen in dem Bewußtsein, daß im umgekehrten Falle jeder andere Kollege auch für ihn in gleicher Weise eintritt, wenn das einmal erforderlich ist. Der Umfang der- aitiger Kleinigkeiten läßt sich ja doch leicht vereinbaren und kann auf ganz wenige Fälle beschränkt werden. Ich meine, daß es sich zumeist nur darum handeln kann, den Rückerzeiger um eine Kleinig keit zu verschieben und dergleichen. Ist dagegen wirklich einmal eine umfangreichere Arbeit erforderlich, dann mag sie der Kollege an dem neuen Wohnort des Kunden nur ruhig ausführen, wofür ihn der Verkäufer nach einem vorher festgesetzten Tarif ent schädigt. Mit dieser Entschädigung übergeht dann die weitere Garantie auf den Kollegen des neuen Wohnortes des Kunden der dann mit dem Verkäufer überhaupt nichts mehr zu tun hat. ’ Der erkäufer aber wird den doch immer nur geringen Betrag gern zahlen, der ihn von der weiteren Garantie entbindet, wogegen er dafür entschädigt wird durch solche Kunden, die ihre Uhren an anderen Plätzen gekauft haben und dann innerhalb der Garantie zeit ihr Domizil nach seinem Wohnsitz verlegt haben. Die Ver rechnung würde dann die Zentralstelle ausführen, der von den Beträgen ein bestimmter Prozentsatz als Vergütung der ihr ent stehenden Kosten zufallen müßte. Der Übergang der Garantie neue sich sehr einfach durch eine gedruckte Postkarte für 3 Pfg. orto dem Kollegen mitteilen und ebenso auch — entweder von ball zu ball oder allmonatlich — die entsprechenden Beträge an die Zentralstelle zum Zwecke des Verbuchens anzeigen. Die Über nahme der weiteren Garantie wäre jedesmal durch entsprechende Abstempelung des betreffenden Garantiescheines kenntlich zu machen. fc, , Hierdurch bliebe es den Kollegen überlassen, ob sie etwaige Nacharbeiten unentgeltlich ausführen oder diese sich bezahlen assen un damit auch die weitere Garantie übernehmen wollen, mrf 'h a u Hin ~ und Versenden der Uhren würde vermieden würdP ‘? uch t . allc Versandkosten gespart. Der Kundschaft v 11 e . tierart ‘ge Organisation sicher imponieren, was uns nur zum Vorteil gereichen müßte, da ich es als ganz selbstverständ lich voraussetze, daß jeder Kunde sich in Bekanntenkreisen nur höchst anerkennend über die Einrichtung aussprechen würde. Das wäre eine Empfehlung, die wir gar nicht hoch genug anschlagen könnten. Der Kundschaft würde es gar nicht mehr einfallen, andere Geschäfte zu besuchen, als die, deren gemeinsame Garantie leistung ihnen <iie unbezahlbare Annehmlichkeit bietet, an jedem beliebigen Ort einen Kollegen für die Garantie des Verkäufers unentgeltlich in Anspruch nehmen zu können. Die Geschäfte der Kollegen, die sich der gemeinsamen Garantieübernahme anschließen, ließen sich leicht durch ein ent sprechendes Schild im Schaufenster kenntlich machen (ein ent sprechendes Plakat würde dieselben Dienste tun). Aus milch weißem Celluloid hergestellt, würden Schild oder Plakat auch abends bei Beleuchtung gut erkennbar sein. Ein Abdruck des Schildes resp. Plakates auf dem Garantieschein würde dem Kunden zur Vermeidung von Irrtümern gute Dienste leisten. Ich denke, daß mein Vorschlag für etwaige größere Nach arbeiten eine Vergütung gewähren zu müssen, keinen Kollegen abschrecken kann. Jeder Kollege, der sein Fach versteht, wird mir beipflichten, wenn ich darauf hinweise, daß derartige Nach arbeiten in höchst seltenen Fällen erforderlich sind — ja kaum Vorkommen können — wenn die Uhren vorher gut in Ordnung gebracht wurden. Dies ist doch aber ohnehin unerläßlich; man kann beim Verkauf einer Uhr doch gar nicht wissen, ob der Käufer innerhalb der Garantiezeit seinen Wohnsitz wechseln wird — das weiß doch selbst der Käufer nicht, von Einzelfällen abgesehen, und wir sind daher bestrebt, den Käufer von vorhinein zufrieden zu stellen, um Reklamationen vorzubeugen. Andererseits hält uns dann aber doch die Gegenseitigkeit vollauf schadlos! Welche Sicherheit würde uns aber ein Zusammenschluß begründen, wenn wir den Kunden dann sagen können: „Sie finden an jedem Platze einen Kollegen, der für die meinerseits übernommene Garantie eintritt, sofern Sie ihm nur den Garantieschein vorlegen.“ Wäre das etwa wertlos? Nein! Die Kundschaft würde wieder Vertrauen zu uns gewinnen, das gegenwärtig stark untergraben ist. Bei dieser Gelegenheit sei auch gleich darauf hingewiesen, daß ich es für durchaus verwerflich halte, für irgend eine billige und daher selbstredend mit allen erdenklichen Mängeln behaftete Uhr eine Garantie überhaupt einzugehen, wenn der Verkauf der artiger Uhren wirklich nicht zu umgehen ist. Nach meinen Er fahrungen hat das Publikum doch schon einsehen gelernt, daß der billige Schund eben nicht geeignet ist, den an eine brauchbare Uhr zu stellenden Anforderungen auch nur entfernt zu entsprechen. Wo es die Mittel auch nur einigermaßen erlauben, läßt man sich gern zum Ankauf besserer Uhren bestimmen und wir haben somit günstige Gelegenheit, bessere Qualitäten abzusetzen — trotz aller Kniffe der Versandhäuser! Ich würde daher empfehlen, die Garantie erst von einer bestimmten Preislage ab eintreten zu lassen und dann auch nicht auf eine endlose Dauer zu normieren. Den Versuch, durch Einzelabkommen im beschränkteren Um kreis, durch Empfehlungen Erfahrungen zu sammeln und von diesen die Erweiterung bis zur gemeinsamen Garantieübernahme abhängig zu machen, halte ich für durchaus verfehlt. In den weitaus selten sten Fällen können wir erfahren, daß ein Kunde nach einem anderen Ort verzieht und sitzen schon fest, wenn der Umzug nach einem Orte außerhalb der sog. „Zone“ stattfindet. Hier kann lediglich der Gesichtspunkt des großen Ganzen in Frage komme.., und zu der Durchführung meiner Vorschläge ist weder Geduld, noch „guter Wille“ nötig; vielmehr liegt diese Durchführung im eigensten Interesse eines jeden Kollegen, dem es an der Hebun 1 unseres Ansehens liegt, und da hierbei auch kein Risiko in Be tracht kommt, sondern im Gegenteil nur Vorteile i T ' «'»'herer Aus sicht stehen, wüßte ich durchaus nicht, was di' noch von einem dahinzielenden Zusammenschluß abhahe 1 Kann aber ein Kollege bessere Vorschläge aen, dann wird sie die verehr!. Redaktion sicher gern zur dvurteilung ver öffentlichen, und daher möchte auch ich an alle Kollegen die dringende Bitte richten, mit ihren Meinungen nunmehr nicht läm ?r zurückzuhalten, damit es möglich wird, das Beste heraus^u- suchen. l. in D.
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