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Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 13.1906
- Erscheinungsdatum
- 1906
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I 787
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454418Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454418Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454418Z
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Bemerkung
- Original unvollständig (6. Kunstbeilage fehlt)
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 23 (1. Dezember 1906)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Vereinigung (Zentralstelle zu Leipzig)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Ein ernsthaftes Kapitel über Selbstverständliches und Nichtselbstverständliches (Schluß)
- Autor
- Verus
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftLeipziger Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 13.1906 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Abbildung1. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1906) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1906) 17
- Abbildung2. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1906) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1906) 49
- Abbildung3. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1906) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1906) 81
- Abbildung4. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 7 (1. April 1906) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1906) 113
- Abbildung5. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1906) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1906) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1906) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1906) 177
- Abbildung7. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1906) 193
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1906) 209
- Abbildung8. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 15 (1. August 1906) 225
- AusgabeNr. 16 (15. August 1906) 241
- Abbildung9. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1906) 257
- AusgabeNr. 18 (15. September 1906) 273
- Abbildung10. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1906) 289
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1906) 305
- Abbildung11. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 21 (1. November 1906) 321
- AusgabeNr. 22 (15. November 1906) 337
- Abbildung12. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1906) 353
- ArtikelDeutsche Uhrmacher-Vereinigung (Zentralstelle zu Leipzig) 353
- ArtikelEin ernsthaftes Kapitel über Selbstverständliches und ... 354
- ArtikelKunstvolle Standührchen aus der Uhrmacherschule zu Chaux-de-Fonds 356
- ArtikelDas Umtauschen zu Weihnachten 356
- ArtikelStraßenuhr 357
- ArtikelPatent-Rundschau 357
- ArtikelWer haftet für eine zerbrochene Schaufensterscheibe? 359
- ArtikelGemeinsame Garantie 360
- ArtikelAus der Schweiz 360
- ArtikelIm Kampf gegen die Mißstände des Ausverkaufswesens 361
- ArtikelAus der Werkstatt - Für die Werkstatt 362
- ArtikelDie Uhr 362
- ArtikelVereinsnachrichten 363
- ArtikelPersonalien 364
- ArtikelGeschäftliche Mitteilungen 364
- ArtikelGeschäftsnachrichten 365
- ArtikelVermischtes 365
- ArtikelFragekasten 367
- ArtikelBriefkasten und Rechtsauskünfte 368
- ArtikelBüchertisch 368
- ArtikelPatente 368
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1906) 369
- BandBand 13.1906 I
- Titel
- Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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354 LEIPZIGER UHRMACHER-ZEITUNG No. 23 Von dem Verband Deutscher Turmuhrenfabrikanten welcher am 19. und 20. November in Leipzig eine Versammlung abgehalten hat, haben wir den nachstehenden Statutenauszug, welcher das Verhältnis zu den Uhrmachern betrifft, erhalten. Statut des Verbandes Deutscher Turmuhrenfabrikanten. (Auszug.) § 23. Über den Verkehr mit Zwischenhändlern, wie Uhrmacher und andere, wird folgendes bestimmt: a) Für die Mitteilung der Adresse eines Käufers werden 3% be zahlt, falls eine Bestellung durch diese Mitteilung erzielt wird. b) Wirkt ein Zwischenhändler als anerkannter Vertreter eines Turmuhrenfabrikanten und wird durch seine Tätigkeit ein Ge schäft abgeschlossen, so kann ihm dafür eine Provision bis zu 10% bezahlt werden. Auf jeden Fall muß er jedoch nach- weisen, daß das Geschäft nur durch ihn perfekt geworden ist. c) Tritt ein Zwischenhändler selbst als Käufer auf, liefert er die Uhr und stellt er dieselbe ausschließlich unter seiner alleinigen Garantie auf, so erhält er in diesem Falle eine Provision von 15%. Der Fabrikant hat dem Dritten gegenüber durchaus keine Verpflichtungen noch Verantwortung. Der Vermittler muß sämtliche Maße und sonstige Angaben bezügl. der Auf stellung der Uhr so rechtzeitig und vollständig einsenden, daß sich der Fabrikant nicht selbst an Ort und Stelle zu begeben braucht. Die erwähnten Provisionen von 3, 10 und 15% sind auf die Einzelbeträge von Uhr, Zifferblätter und Zeigerwerke zu gewähren. Auf alle anderen noch in Betracht kommenden Beträge, wie z. B. für Glocken, Schränke, Aufstellungskosten u. a. m. wird keine Provision bewilligt. § 20. Zur Regelung von etwaigen Streitigkeiten zwischen einem Fabrikant und seinem Vertreter (Uhrmacher) wird ein Schiedsgericht eingesetzt, welches von Fall zu Fall neu zu bilden ist. Beide Par teien ernennen hierzu je zwei oder drei Schiedsrichter, welche einer seits dem Verband der Turmuhrenfabrikanten und andererseits den deutschen Uhrmacherverbänden angehören müssen; diese Schieds richter haben einen Obmann zu ernennen, welcher Nichtfachmann sein soll (etwa ein Kaufmann oder Jurist pp.). Das Urteil wird durch Stimmenmehrheit entschieden. Gegen dasselbe ist Berufung an das bürgerliche Gericht nicht statthaft. Wir können dazu bemerken, daß in einer persönlichen Aus sprache, die der Unterzeichnete Schriftführer als Vertreter der Zentralstelle mit den in Leipzig versammelten Turmuhrenfabrikanten gehabt hat, letztere zu erkennen gaben, daß Abänderungs vorschläge zu den jetzt festgesetzten Bedingungen jederzeit gemacht werden können. Die einzelnen Uhrmacherverbände möchten ihre Miiglieder auffordern, sich zu dem Statut des Verbandes der Turm uhrenfabrikanten zu äußern, und falls erhebliche Einwendungen erfolgen sollten, wären sie bereit, in einer späteren Versammlung mit den Vertretern der Uhrmacher über eine bessere Fassung der Statuten zu beraten. Der II. Vorsitzende des Verbandes, Herr A. Ungerer-Straß- burg hat uns noch besonders mitgeteilt, daß er gern bereit ist, die aus den Kreisen der Uhrmacher laut werdenden Wünsche entgegen zu nehmen. Der Verband sei bestrebt, mit den Uhr machern gute Beziehungen zu unterhalten und der Vorschlag der Schiedsgerichtsbildung beweist uns das. Wir glauben deshalb unseren Kollegen raten zu können, bei ihren Turmuhrbezügen die Mitglieder des Verbandes Deutscher Turmuhrenfabrikanten zu be rücksichtigen, weil diese unseren Mitgliedern durch das Schieds gericht eine nicht zu unterschätzende Gewähr bieten. Mit kollegial. Gruß Deutsche Uhrmacher-Vereinigung H Wiidner Zentralstelle zu Leipzig Alfred Hahn Schriftführer. Vorsitzender. Cin ernftbaftes Rapitel über SelbftverftänÖlicbes unö ntcbtfelbftverftänölicbes. (Schluß. Um jeden Zweifel auszuschließen, ist es bei solchen Geschäften, die wohl abgeschlossen, aber noch nicht durch Lieferung beendet sind, üblich, daß die Bestellung schriftlich fixiert ist. Dazu benutzt unser Geschäftsmann ein Durchschreibebuch, damit er auch den Kunden eine Kopie geben kann, notiert Qualität von Gehäuse und Werk, Farbe, Blatt und Pendelmuster, Lieferfrist bzw. Tag und Stunde der Lieferung, Adresse des Käufers, Preis, event. diesbezügliche Abmachungen und alles erforderliche, und läßt bei ihm fremden Bestellern diesen Bestellschein unterschreiben. Damit ist er und auch der Kunde gedeckt, er, gegen falsche An sprüche, die der Kunde nachträglich machen und davon behaupien könnte, daß sie Bedingung gewesen seien, der Kunde, gegen un richtige oder mangelhafte Lieferung. Eine Fülle von Ärge Ursachen ist durch solche Fixierung beseitigt und auch dieses, zwar un gewohnte aber durchaus korrekte Verfahren, trägt nur zur Hebung des Ansehens bei. Im balle eines Prozesses, der besonders bei Schikaneuren leicht kommen kann, ist dieser Bestellschein ein Beweismittel von entscheidender Bedeutung. Möbelhandlungen, das Geschäft mit Großuhren entwinden. Viele Uhrmacher sind geneigt, das Liefern stilrichtiger Uhren den Möbelhandlungen zu überlassen und leider ist es heute schon so eingerissen, daß man in der Möbelhandlung oft ebensoviel Großuhren findet, wie beim Uhrmacher, wohlgemerkt nicht nur stil gerechte, sondern Marktware, Durchschnittsmuster, die nicht zu stilgerechten Einrichtungen verkauft werden können, sondern bei jeder auch der billigsten Wohnungseinrichtung angeboten und \ ei kauft werden. Das F'eld zurückzuerobern ist sehr schwierig m d muß wohl dem Geschick und den Fähigkeiten des Einzelnen überlassen werden Doppelt schwer ist es deswegen, weil die Möbelhandlungen diese Uhren oft als Zugabeartikel behandeln, wenig oder nichts daran verdienen, um sidi den Anschein billiger Leute zu geben. Wohl dem, der über solche Konkurrenz nicht zu klagen hat oder sie durch event. Repressalien in Schach halten kann. In solchem Falle würden ihm viele Kollegen für sein Rezept dankbar sein. Alle vorgeschlagenen Zwangsmittel, wie Boy kottierung der betr. Grossisten oder Gehilfen, die solchen Leuten die Uhren gangbar machen, haben sich nie als wirkungsvoll er wiesen, konnten jedenfalls nicht verhindern, daß von anderen Seiten weiter Uhren geliefert wurden. Deswegen sollte jeder Uhrmacher dort, wo eine Extraliefe rung in Frage steht, alle Anstrengungen machen sie zu erhalten, was ihm, wenn er mit einigem Geschick darzustellen versteht, daß er bezüglich des Gehäuses das Gleiche, des Werkes aber, kraft seiner Eigenschaft als Fachmann, Besseres liefern kann, in den meisten Fällen gelingen dürfte. Jeder bessere Großuhrenfabrikant oder Grossist, dem an seiner Uhrmacherkundschaft gelegen ist, wird dieses Bestreben unter stützen und es ist wohl bekannt, daß solche Extraanfertigungen, sofern eine Zeichnung oder Skizze gegeben wird, gern gemacht werden. Die Beschaffung der letzteren von der Möbelhandlung oder dem Besitzer des Mobiliars, dürfte leicht sein, da immer solche Abbildungen event. Zeichnungen existieren, und bei größeren Neueinrichtungen nach eigenem Geschmack gefertigt werden. Man kann auch, falls die Originalzeichnung nicht weggegeben wird, die Abbildung irgend eines Möbelstückes durchpausen, was als Vor lage für den Fabrikanten genügt, oder wer tüchtig im Zeichnen ist, kann selbständig eine Zeichnung anfertigen. Qualitativ läßt sich solche Kundschaft voll befriedigen; aber auch die Lieferung muß pünktlich erfolgen, das muß ein Hauptbestreben, der Stolz eines Geschäftsmannes sein. Leider vernachlässigt der Handwerker gerade diesen Punkt besonders und wundert sich dann, wenn seine Kunden ärgerlich sind und ihm verloren gehen. Die beim Uhrmacher gebräuchliche und schließlich als stichhaltig betrachtete Ausrede „Die Uhr geht noch nicht ganz richtig usw.“ ist eben weiter nichts als eine gute
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