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Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 13.1906
- Erscheinungsdatum
- 1906
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I 787
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454418Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454418Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454418Z
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Bemerkung
- Original unvollständig (6. Kunstbeilage fehlt)
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 2 (15. Januar 1906)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Vermischtes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftLeipziger Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 13.1906 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Abbildung1. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1906) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1906) 17
- ArtikelDeutsche Uhrmacher-Vereinigung (Zentralstelle zu Leipzig) 17
- ArtikelEin moderner Betrieb in der Uhrenfabrikation 18
- ArtikelEin Fehlerregister 21
- ArtikelModerne Bijouterie 24
- ArtikelPatent-Rundschau 25
- ArtikelDas Fußschwungrad und seine Verwendung 26
- ArtikelAus der Werkstatt - Für die Werkstatt 27
- ArtikelPersonalien 28
- ArtikelGeschäftsnachrichten 28
- ArtikelVermischtes 28
- ArtikelDie Theorie in der Werkstatt 31
- ArtikelFragekasten 31
- ArtikelBriefkasten und Rechtsauskünfte 32
- ArtikelBüchertisch 32
- ArtikelPatente 32
- Abbildung2. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1906) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1906) 49
- Abbildung3. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1906) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1906) 81
- Abbildung4. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 7 (1. April 1906) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1906) 113
- Abbildung5. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1906) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1906) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1906) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1906) 177
- Abbildung7. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1906) 193
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1906) 209
- Abbildung8. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 15 (1. August 1906) 225
- AusgabeNr. 16 (15. August 1906) 241
- Abbildung9. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1906) 257
- AusgabeNr. 18 (15. September 1906) 273
- Abbildung10. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1906) 289
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1906) 305
- Abbildung11. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 21 (1. November 1906) 321
- AusgabeNr. 22 (15. November 1906) 337
- Abbildung12. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1906) 353
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1906) 369
- BandBand 13.1906 I
- Titel
- Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
-
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30 LEIPZIGER UHRMACHER-ZEITUNG No. 2 Recht einräumt, das Rückporto vorweg zu erlegen. Der Aufgeber brauchte sich nur seinem Postamte gegenüber zu verpflichten, für alle von ihm ausgesandten, an ihn unfrankiert zuruckgelangenden Karten das Porto zu bezahlen. Diese Verpflichtung konnte durch ein entsprechendes Gelddepot sichergestellt werden. Der praktische Vorgang wäre dann folgender: Die mit der Adresse des Versenders des Zirkulars bedruckten Karten hätten die Bezeichnung „Antwort karte mit garantiertem Rückporto“ zu tragen und mußten vor der Expedition der Zirkulare von dem Postamte des Versenders vor erst mit einem - besonderen oder den gewöhnlichen — Stempel versehen werden. Wird eine solche Karte dann im Inlande oder in einem Vertragsstaate aufgegeben, so ersieht das Abfertigungs postamt aus diesem Stempel, daß das Porto vom Empfänger ge wissermaßen im vorhinein erlegt wurde. Die Sendung hatte daher wie jede andere frankierte Antwortkarte behandelt zu werden. Bei Zustellung der Karte hätte der Empfänger dann das entfallende_ ein fache Porto zu bezahlen. Sollte er die Bezahlung aus irgendeinem Grunde verweigern, so haftet dafür sein Depot, eventuell könnte ihm auch das Recht, diese Institution zu benutzen, entzogen werden. Eine millionstel Sekunde. Ein Uhrwerk, das den millionsten Teil einer Sekunde zu messen imstande wäre, dürfte zu den größten Wundern der Feinmechanik o-ehören Trotzdem konnte man auf der diesjährigen Tagung der deutschen Naturforscher und Aerzte in Meran ein „Uhrwerk“, das den dritten Teil eines Tausendstels einer Milliontel Sekunde maß, sehen. Freilich war es ein Uhrwerk eigener Art, das der Leipziger Privatdozent Dr. Marx dort vorführte. Er wollte den Nachweis erbringen daß die Röntgenstrählen, in denen man eine eigenartige Bewegung der Aetherwellen sieht, die gleiche Geschwindigkeit wie die Lichtwellen haben, also in der Sekunde 300000 Kilometer zurück legen. Marx ließ Röntgenstrahlen, die er mit schnellen elektrischen Schwingungen erzeugte, auf eine in gleichem Takt schwingende Elektrode einwirken. Die Abänderung des Abstandes der die Röntgenstrahlen aussendenden Entladungsrohre von der Elektrode bewirkt, daß verschiedene Schwingungszustände, positive und negative, von den Röntgenstrahlen angetroffen werden. Ein Meß instrument gegenüber der getroffenen Elektrode gibt an, welcher Zustand, ob der positive oder negative, angetroffen wird. So wurde es möglich, Zeiten auf 5 v. T. Genauigkeit zu messen, die kleiner als die Zeiten sind, die das Licht braucht, um Strecken von 10 cm zurückzulegen. Da das Licht in der Sekunde 300000 Kilometer durch eilt, so ist die Zeit, die für eine Strecke von 10 cm von ihm ge braucht wird, nicht größer als 3 qqq qqqooO Sekunde - Über den Uhren- und Goldwarenhandel in Bulgarien sagt ein österreichischer Konsulatsbericht folgendes: Taschenuhren minderer Qualität bilden einen bei der Land bevölkerung sehr absatzfähigen Artikel; sowohl der türkische, als auch der bulgarische Bauer spart sich vom Munde ab, um in den Besitz einer Taschenuhr mit langer Halskette, sei es aus Silber, sei es aus sonstigem Metall, zu gelangen. Das Geschäft, welches bis her nur von Detaillisten, in der Berichtsperiode jedoch auch von Engrossisten der Kurzwarenbranche gemacht wurde, zeigte im Vergleiche zum Vorjahre, in welchem der Bauer seine Steuerrück stände zu decken hatte, eine wesentliche Belebung. Der Provenienz nach waren es ausschließlich schweizerische Erzeugnisse, mit welchen punkto Billigkeit niemand in Wettbewerb treten konnte. Man bezog Taschenuhren in silbernen, stahloxydierten und weißmetallenen Ge häusen. Der gangbarste Artikel ist die für die ländliche Bevölkerung bestimmte, mit türkischen Ziffern, buntem Zifferblatt und Doppel mantel ausgestattete Uhr mit Ankerhemmung und Schlüsselaufzug, welche zumeist in Silber- oder Weißmetallgehäusen in den Handel gebracht wird Der Bezugspreis für silberne Taschenuhren dieser Sorte stellte sich in der Berichtsperiode auf 10.20 Francs, für weiß- metallene zwischen 5 und 18 Francs pro Stück, die letzteren je nach Qualität und Verzierung, franko Fabrik Chaux de Fonds. Auch bessere, teuerere Sorten und namentlich goldene Damen- und Herrenuhren, bezog man aus der Schweiz, und zwar in folgenden Preislagen: Damenuhren 40—80 Franks, Herrenuhren 60—200 Franks, je nach dem Goldgehalte des Gehäuses und Beschaffenheit des Werkes. Die im hiesigen Handel befindlichen Wanduhren sind zumeist Schwarzwälder Erzeugnisse, billige Pendeluhren mit oder ohne Stundenschlag, welche in verschiedenen Dimensionen zum Preise von 16—40 Franks, je nach Werk und äußerer Ausstattung, bezogen werden. Die sogenannten amerikanischen Wanduhren, rund oder achteckig, mit oder ohne Stundenschlagwerk, wurden im Berichts jahre um 10 Prozent billiger importiert und fanden daher relativ guten Absatz. Wie bei den schweizerischen Taschenuhren, fehlte es an Konkurrenzversuchen anderweitiger Provenienzen. Weckeruhren in viereckigen und runden Gehäusen aus Nickel oder vernickeltem Metall, gleichzeitig als Stand- und Hängeuhren verwendbar, lieferte Deutschland pro Stück zu den Preisen von 1.50 Franks, bzw. 1.40 Franks franko Fabrik, in Kartonschachteln emballiert. In Uhrketten aus Doublegold, Nickel, Weißmetall und oxydiertem Stahl machte die deutsche Fabrikation das Hauptgeschäft. Für Nickel und Weißmetallketten zahlte man 4 l /a—12 Franks, für jene aus oxidiertem Stahl 12—40 Franks pro Dutzend, je nach Ver zierung, franko Fabrik. Doubleketten wurden in Preislagen von 8—30 Franks pro Dutzend bezogen. Auf elektrischem Wege stark vergoldete Doubleketten, die sogenannten „double americain“, brachte Deutschland zu Preisen von 70—72 Franks pro Dutzend, franko Fabrik. In sonstigen leichten Bijouteriewaren für den Stadtgebrauch, wie Ringen, Broschen, Damenketten, Armbändern, aus Doublemetall und 8—14, weniger 18karatigem Gold, mit und ohne Edelsteine sind auch im Berichtsjahre die deutschen Erzeugnisse konkurrenzlos dagestanden, welche gegen 4 und 6 Monate Ziel oder 3 Prozent Kassaskonto franko Pforzheim geliefert wurden. Gegen Schluß des Berichtsjahres erfolgte indes auch in Wien eine größere Bestellung silberner Tabatieren, goldener Knöpfe, Arm bänder, Broschen, Ringe usw., die angeblich für die fürstlich bul garische Intendantur bestimmt war. Diebstähle und Einbrüche. Eine Diebesbande macht die Gegend von Holsterhausen unsicher. In der Sonntagnacht wurde bei einem im genannten Orte an der Moltkestraße wohnenden Uhrmacher eingebrochen und für etwa 5000 Mark Uhren, Gold- und Silberwaren _geraubt. — Am 22. Dezember wurde bei dem Uhrmacher Kohsiek in Spenge eingebrochen. Die Diebe waren durch das Kellerfenster gestiegen und haben dann vom Keller aus den Fußboden unterhalb des Bodens durchbohrt. Auf diese Weise sind sie in den Laden ge langt und sind ihnen einige billigere Gegenstände in die Hände gefallen, da die wertvolleren Sachen aus dem Schaufenster geräumt waren. Von den Dieben fehlt jede Spur. Zehn Gebote für Versicherte. Nachstehende Regeln hat der Deutsche Versicherten-Verband für seine Mitglieder aufgestellt. Diese sind auch für unsere Lesei beachtenswert und ihre Befolgung sehr nützlich. 1. Man versichere nie, ohne sich vor dem Abschluß über Güte, Konkurrenzfähigkeit und Regulierungsweise der Gesellschaft über Angemessenheit des geforderten Prämiensatzes, über den empfehlens wertesten Versicherungs- und Zahlungsmodus, sowie über die zu wählende Versicherungszeit bei dem Verband informiert zu haben. — Die bestehenden Versicherungsverträge lasse man einer Prüfung unterziehen. 2. Man hebe Abschrift des Versicherungsantrags, die Police und die Quittung über die zuletztbezahlte Prämie sorgfältig auf. 3. Das Feuer- und Unfall-Versicherungsverhältnis prüfe man all jährlich vor der Erneuerung darauf, ob man angemessen, nicht zu hoch und nicht zu niedrig, versichert hat. Eventuell beantrage man Umänderung und lege den Nachtrag zur Police. 4. Auf eine Kündigungsverpflichtung lasse man sich niemals ein. 5 In Schadenfällen aller Art prüfe man eingehend seine Police und erfülle alle Pflichten: Rechtzeitige Anmeldung des Schadens und der Ansprüche, alsbaldige Zuziehung des Arztes nach Unfällen, wahrheitsgemäße Auskunft über Entstehung des Schadens usw., prompt und gewissenhaft. 6 . Die Schadensforderung stelle man nicht höher, als man mit Recht und Billigkeit vertreten kann. In Zweifelsfällen informiere man sich bei dem Verband. 7. Mündliche Verhandlungen, die eine Beschränkung der Ent schädigungsansprüche bezwecken, suche man möglichst zu ver meiden oder aber, wenn eine Berechtigung anerkannt werden muß, nur unter Zuziehung eines Rechtsbeistandes oder eines erfahrenen, vertrauenswürdigen Versicherungsmannes zu pflegen. Der Verband gibt seinen Mitgliedern in allen diesen Fragen bereitwilligst Rat schläge. Eine einmalige Abfindung von Unfalls- und Renten-Ansprüchen, ohne die Ratschläge des Verbandes vorher eingeholt zu haben, hat grundsätzliche Bedenken. 8 . In Rechtsstreitigkeiten wahre man die bedingungsmäßige Frist zur Anstrengung der Klage und bevorzuge das zuständige Gericht seines eigenen Domizils. . . 9 Zur Durchführung von Prozessen wähle man nur diejenigen Rechtsanwälte, die dem Verband als in Versicherungsstreitigkeiten bereits routiniert und erfahren bekannt sind. Am empiehlens- wertesten ist die Bearbeitung der Informationen durch das Verbands bureau, die kostenfrei geschieht. 10. In allen übrigen vorstehend nicht erwähnten Fällen: Er höhung der bisherigen Prämie, Kündigung der Versicherung, Ab lehnung der Weiterversicherung, Vorschrift besonderer harter Be stimmungen usw. wende man sich vertrauensvoll an den Deutschen Versicherten-Verband.
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