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Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 13.1906
- Erscheinungsdatum
- 1906
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I 787
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454418Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454418Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454418Z
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Bemerkung
- Original unvollständig (6. Kunstbeilage fehlt)
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 6 (15. März 1906)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Vereinigung (Zentralstelle zu Leipzig)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die erste Kontrolluhr der Münchener Polizei vom Jahre 1801
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftLeipziger Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 13.1906 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Abbildung1. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1906) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1906) 17
- Abbildung2. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1906) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1906) 49
- Abbildung3. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1906) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1906) 81
- ArtikelDeutsche Uhrmacher-Vereinigung (Zentralstelle zu Leipzig) 81
- ArtikelDie erste Kontrolluhr der Münchener Polizei vom Jahre 1801 83
- ArtikelHeraldische Regeln 84
- ArtikelNeuer Doppelgongschlag 86
- ArtikelDarstellung eines einfachen Chronographen 87
- ArtikelDer Chronographenmechanismus, seine Einrichtung, Repassage und ... 87
- ArtikelDie Bisamknöpfe 88
- ArtikelRad- und Triebberechnung 89
- ArtikelPatent-Rundschau 90
- ArtikelAus der Werkstatt - Für die Werkstatt 91
- ArtikelVereinsnachrichten 92
- ArtikelGeschäftsnachrichten 92
- ArtikelPersonalien 94
- ArtikelVermischtes 94
- ArtikelFragekasten 95
- ArtikelBriefkasten und Rechtsauskünfte 96
- ArtikelPatente 96
- Abbildung4. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 7 (1. April 1906) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1906) 113
- Abbildung5. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1906) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1906) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1906) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1906) 177
- Abbildung7. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1906) 193
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1906) 209
- Abbildung8. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 15 (1. August 1906) 225
- AusgabeNr. 16 (15. August 1906) 241
- Abbildung9. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1906) 257
- AusgabeNr. 18 (15. September 1906) 273
- Abbildung10. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1906) 289
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1906) 305
- Abbildung11. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 21 (1. November 1906) 321
- AusgabeNr. 22 (15. November 1906) 337
- Abbildung12. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1906) 353
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1906) 369
- BandBand 13.1906 I
- Titel
- Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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No. 6 LEIPZIGER UHRMACHER-ZEITUNG 83 Graveure, Dachdecker, Barbiere, Friseure und Perückenmacher dürfen überhaupt nur einen Lehrling halten. Auf jeden weiteren Lehrling, der eingestellt werden soll, sind je zwei Gesellen dauernd zu halten, von denen die Hälfte die Befugnis zur Anleitung von Lehrlingen haben, also mindestens 24 Jahre alt sein muß. In be sonderen Fällen kann der Vorstand der Handwerkskammer für alle Betriebe Ausnahmen zulassen unter näherer Bestimmung der für die gute Ausbildung einer größeren Anzahl Lehrlinge erforder lichen Maßnahmen. Gegen einen ablehnenden Bescheid ist die Beschwerde bei dem Regierungspräsidenten zulässig. Wir sind begierig, zu hören, wie sich diese Vorschriften, die zunächst bis Ende 1906 Geltung haben, bewähren. Interessant ist der Ver such jedenfalls und wird als Material von den Kammern, die ähnliche Wege zu beschreiten gedenken, gewiß Beachtung ver dienen.“ So sehr auch das Bestreben zu begrüßen ist, die Lehrlings züchterei einzudämmen, und so sehr wir auch die Fürsorge der Handwerkskammern für das Lehrlingswesen anerkennen, so scheint uns diese Verfügung der Düsseldorfer Handwerkskammer doch ein ziemlich starkes Stück Bureaukratismus zu sein. Vor allem ist die Vorschrift geeignet die Ausbildung des Lehrlings zu beeinträchtigen. Mit Recht ist es bei uns jetzt üblich, daß bei einer vierjährigen Lehrzeit der Lehrling vom zweiten Jahre ab Taschenuhrarbeiten bekommt, während für die Wanduhrarbeiten ein neuer Lehrling eingestellt wird. Nach der Düsseldorfer Be stimmung kann letzteres aber nicht mehr geschehen; der ältere Lehrling hat also keine Aussicht, daß ihm die gröbere Arbeit ab genommen wird, es sei denn, daß der Prinzipal dies tut. Ferner fällt der Ansporn weg, den das Nebeneinanderarbeiten oft bei zwei Lehrlingen erregt, von denen, wenn es der Lehrherr versteht ihren Ehrgeiz zu wecken, einer dem ändern zuvorzukommen sucht. Sonderbar ist auch die Dauer der Vorschrift, 1 Jahr. Wenn die Handwerkskammer damit nicht nur bezweckt einen zeitweise vorhandenen Überfluß an Lehrlingen zu beschneiden, so kann sie doch in der kurzen Zeit noch keine Erfahrungen sammeln, denn die gesetzliche Mindestdauer der Lehre beträgt 3 Jahre und so lange müßte die Verfügung doch in Kraft bleiben um ihre Wirkung richtig erkennen zu können. Wir glauben, daß der Versuch sich als völlig unzulänglich erweisen wird. Mit kollegialem Gruß Deutsche Uhrmacher=Vereinigiing H. Wildner Zentralstelle zu Leipzig Alfred Hahn Schriftführer. Vorsitzender. Die erfte Rontrollubr Öer (Düncbener Poli3ei vom Jabre 1801 . Angeregt durch eine vom Grafen Rumford erdachte Uhr, mit der man das richtige Einhalten der Kanzleistunden kontrollieren konnte, erfand der kurfürstlich bayerische Polizeidirektor in Mün chen, Anton Baumgartner, im Jahre 1801 eine Kontrolluhr, die er 1804 in einem jetzt sehr selten gewordenen Foliodrucke*) von 38 Seiten abbildete und eingehend beschrieb. Darnach war die Uhr, die verschlossen auf der Polizeidirektion aufbewahrt wurde, rund und dosenförmig, nach Art der Tisch uhren des 16. Jahrhunderts. Das Zifferblatt ist umzogen von einer Trommel, die sich in 24 Stunden einmal um das Zifferblatt dreht und in zwei Reihen Radialzellen geteilt ist, je eine Zelle in jeder Reihe für jede der 48 halben Stunden des Tages. Ist die Uhr verschlossen, so sind die Zellen nur durch eine feststehende Einwurfsöffnung und nur mittelst einer Pinzette zugänglich, d. h. jeweils nur die beiden Zellen, die, entsprechend der laufenden halben Stunde, gerade unter der Einwurfsöffnung stehen. Die innere Zone enthält die Marken, die von den Polizeidienern an die Rendezvousplätze zu tragen sind, die äußere Zone nimmt die Kontre- marken auf, die von den Rendezvousplätzen in die Polizeidirek tion gebracht wer den müssen. Auf den Marken sind die An fangsbuchstaben des betreffendenKontroll- platzes angebracht (siehe Abb. o : C : T : —- Carlstor), auf der Rückseite ein Strich (p), der sich mit den zeitlich vorausgehen den und folgenden Marken zu einer Linie ergänzen muß. An einem Tage sind die Kommandier -Marken gelb, die Kontremar- ken weiß, am nächsten Tage aber umgekehrt. Über den ganzen Vor gang: die Aus- und Einlieferung der Mar ken und durch wen, *) Wir geben die Ab bildung der Uhr und die Beschreibung nach dem Exemplare im Besitze von Dr. E. Basserrnann-Jordan in München. und was auf den Patrouillengängen beobachtet wurde, führte die Polizeidirektion genau Protokoll. Die Vorteile der Polizeiuhr des Direktors Baumgartner sind folgende: Alle kommandierten Pa trouillengänge müssen gemacht werden, andernfalls sind nicht sämt liche Kommandiermarken aus den Zellen der äußeren Zone ab geholt. Alle Patrouillen müssen an den bestimmten Rendezvousplatz gemacht werden, sonst fehlen in der inneren Zone der Uhr die Kontremarken. Die Polizeidiener wissen vor der Stunde, wo sie abgehen, nicht, wohin sie kommandiert sind, sie können sich also mit niemandem vorher verabreden. Obwohl die Patrouillen täglich wechseln, kann man jederzeit im ganzen Jahre wissen, welcher Polizist wann und wohin seine Patrouille gemacht hat. Außer der Beschreibung seiner Uhr gibt Baumgartner in seinem Buche auch eingehende Verhaltungsmaßregeln, was die Polizisten auf ihren Patrouillengängen alles zu beanstanden haben. Über diese Vorschriften, deren Art und Notwendigkeit vortreff lich die kleinstädtischen Zustände Münchens im Jahre 1804 cha rakterisieren, haben die Münchener Neuesten Nachrichten in der Nummer vom 20. April 1905 eingehend undjergötzlich berichtet.
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