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Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 13.1906
- Erscheinungsdatum
- 1906
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I 787
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454418Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454418Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454418Z
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Bemerkung
- Original unvollständig (6. Kunstbeilage fehlt)
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 6 (15. März 1906)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Heraldische Regeln
- Autor
- Ströhl, H. G.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftLeipziger Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 13.1906 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Abbildung1. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1906) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1906) 17
- Abbildung2. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1906) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1906) 49
- Abbildung3. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1906) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1906) 81
- ArtikelDeutsche Uhrmacher-Vereinigung (Zentralstelle zu Leipzig) 81
- ArtikelDie erste Kontrolluhr der Münchener Polizei vom Jahre 1801 83
- ArtikelHeraldische Regeln 84
- ArtikelNeuer Doppelgongschlag 86
- ArtikelDarstellung eines einfachen Chronographen 87
- ArtikelDer Chronographenmechanismus, seine Einrichtung, Repassage und ... 87
- ArtikelDie Bisamknöpfe 88
- ArtikelRad- und Triebberechnung 89
- ArtikelPatent-Rundschau 90
- ArtikelAus der Werkstatt - Für die Werkstatt 91
- ArtikelVereinsnachrichten 92
- ArtikelGeschäftsnachrichten 92
- ArtikelPersonalien 94
- ArtikelVermischtes 94
- ArtikelFragekasten 95
- ArtikelBriefkasten und Rechtsauskünfte 96
- ArtikelPatente 96
- Abbildung4. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 7 (1. April 1906) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1906) 113
- Abbildung5. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1906) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1906) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1906) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1906) 177
- Abbildung7. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1906) 193
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1906) 209
- Abbildung8. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 15 (1. August 1906) 225
- AusgabeNr. 16 (15. August 1906) 241
- Abbildung9. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1906) 257
- AusgabeNr. 18 (15. September 1906) 273
- Abbildung10. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1906) 289
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1906) 305
- Abbildung11. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 21 (1. November 1906) 321
- AusgabeNr. 22 (15. November 1906) 337
- Abbildung12. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1906) 353
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1906) 369
- BandBand 13.1906 I
- Titel
- Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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84 LEIPZIGER UHRMACHER-ZEITUNG No. 6 BeralÖijcbe Regeln* Von F5. 6. Ströbl. Aus der Zeitschrift „Deutscher Buch- und Steindrucker“). (Schluß.) Besonders wichtig für den Graphiker ist die Kenntnis von der Art und Weise, wie zusammengehörige oder sonst in irgend einem Bezüge zueinander stehende Wappen zu plazieren sind. Werden z. B. zwei Wappen nebeneinander gestellt, so kommt das mehrwertige oder vornehmere Wappen (1) auf die vordere oder heraldisch rechte*) Seite zu stehen, also I. II. Bei drei Wappen wird das vornehmste Wappen in die Mitte auf den Ehrenplatz, das im Range folgende zweite Wappen auf die vordere, rechte, das dritte Wappen auf die hintere, linke Seite gesetzt, also: II. I. III. Bei vier Wappen erscheint die Reihenfolge: III I. II. IV., bei fünf Wappen: IV. II. I. III. V. Die sonst bei ändern Objekten gebräuch liche Reihenfolge: I. II. III. IV. V. wäre bei Wappen jedenfalls als unrichtig s zu bezeichnen. Schilde mit Rangkronen geschmückt, so ist ein Neigen der Schilde nicht angezeigt, weil die Kronen durch die schiefe Stellung der oberen Schildkanten, wie leicht begreiflich, ihre Stabilität verlieren würden, was bei einem Helme, der mit seinem Brust- und Nacken teil über den Schildrand greift, nicht der Fall ist, wenigstens nicht in dem Maße, daß es störend wirken würde. Bei einem Ehe wappen, wo ja beide Teile demselben Adelsrange angehören, sind zwei Kronen nicht notwendig und genügt die Aufstellung einer ge meinschaftlichen Rangkrone auf den beiden zueinander geneigten Schilden vollkommen (Bild 4). Hat man eine größere Anzahl von Wappen in einer Reihe an zuordnen, z. B. in Form einer Zierleiste, einer Borde usw., so wird das vornehmste Wappen aufrecht in die Mitte gestellt, die übrigen Bild 1. Wappen des Mannes, Bild 3. Alliancewappen, Bild 2. Wappen der Frau Hat man z. B. das Reichswappen mit einem Provinz- und Stadtwappen zu gruppieren, ein Fall, der ja sehr häufig in der Praxis vorkommt, so ist das Reichswappen in die Mitte, vorne das Pro- vinzw'appen, heraldisch links das Stadtwappen zu setzen Werden die Wappenbilder zweier Ehe leute zusammengestellt, -so wird das Wappen des Mannes rechts, jenes der Frau links gesetzt. Und nun kommen wir zu einer alten heraldi schen Gepflogenheit, die in neuerer Zeit von manchen als nicht mehr zeitgemäß erklärt wurde, jener Regel, die der heraldischen Höflichkeit, der heraldischen Galanterie ihre Entstehung ver dankt, die verlangt, daß Wappen, die in irgend einer Beziehung zueinander stehen, sich gegenseitig nicht den Rücken zukehren, sondern einander ansehen sollen. Die Wappenbilder sind die vollwertigen Vertreter ihrer betreffenden Wappenherren, und so wie diese gewisse Höflichkeitsakte, wie es der gute Ton in der Gesellschaft vorschreibt, untereinander vollziehen, so sollen eben auch ihre in Bildform auftretenden Namensträger gewisse Formen der Courtoisie, so weit es ihre Natur überhaupt zuläßt, zum Ausdrucke bringen. Treten zwei Wappen, Bild 1 und 2, in irgend eine Beziehung zueinander und werden nebeneinander gestellt, so hat sich das vorne stehende Bild (Bild 1) dem rückwärtsstehenden Wappen (Bild 2) zu zuwenden und erlaubt es der Raum und die sonstigen Nebenum stände auch zuzuneigen (Bild 3), wie dies bei Ehe- oder Alliance wappen stets der Fall ist. Die Schildfiguren des sich wendenden Wappens sehen dabei nach einwärts, geben gewissermaßen ein Spiegelbild ihrer ursprünglichen Erscheinung. Die Neigung der Schilde kann aber nur dann vorgenommen werden, wenn die Schilde entweder allein oder mit Helmen auftreten. Werden die *) In der Heraldik wird Rechts und Links nicht nach der Stellung des Be schauers, sondern nach jener des Schildträgers, der hinter dem Schilde steht, bezeichnet. Wappen nach ihrem Range geordnet in einer der Mittelfigur zugewendeten und geneigten Stellung angebracht. Aus der untenstehenden schematischen Zeichnung (Bild 5) ist dieses Höflichkeitsprinzip der alten Heroldskunst ganz deutlich zu erkennen. Werden Wappen, ohne daß sie in irgend eine nähere Beziehung zueinander treten, nur einfach um ihrer selbst willen aneinander gereiht, wie dies z. B. in einem Wappensammelbuche usw. der Fall ist, so ist ein Zueinanderkehren nicht notwendig, weil ja hier die Wappen nur die Rolle von Vor lagen spielen und durch ihre Zusammenstellung keine weitere Bedeutung und Symbolik zum Ausdruck bringen wollen, doch finden wir in alten Wappenbüchern trotzdem sehr häufig dieses Prinzip der heraldischen Courtoisie konsequent durchgeführt, was mitunter zu irrigen Darstellungen der sich rückwenden- den Wappen Veranlassung gab, indem der Kopist aus Unwisse heit oder Nachlässig keit übersah, daß er bei solchen Wappen bildern Spiegelbilder vor sich hat. Wie alles auf dieser Welt seine zwei Seiten hat, so hat eben diese Regel des guten Tones in der heraldischen Welt auch ihre Schattenseite. Zu dieser ist auch der Umstand zu zählen, daß der Graphiker, der die Zeichnungen nicht selbst herstellt, sondern an das ge gebene Klischee gebunden ist, häufig gar nicht in der Lage ist, diese Regel, trotzdem sie ihm bekannt ist, respektieren zu können, weil er eben keine Klischees besitzt, die nach links gekehrte Wappen aufweisen. Von den Schriftgießereien werden gewöhnlich nur in Front ge stellte oder normal nach rechts gekehrte Wappen in den Handel gebracht, weil sie zumeist von den Anforderungen der heraldischen Praxis keine Ahnung haben und glauben, es sei ganz gleichgültig, nach welcher Seite ein Wappen gerichtet ist. Wie man aber an den später vorgeführten Beispielen sehen wird, wäre eigentlich der Bedarf von nach links gekehrten Wappen Bild 4. Alliancewappen. i Bild 5. Ausstellungsschema.
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