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Dresdner Nachrichten : 22.07.1902
- Erscheinungsdatum
- 1902-07-22
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-190207228
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-19020722
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-19020722
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
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- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1902
- Monat1902-07
- Tag1902-07-22
- Monat1902-07
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- Dresdner Nachrichten : 22.07.1902
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Lärossmappsll, LkesuKiibso ß ^xlra-^nltnHlnui^tzn ^ WU" I'udrlli feiner L,eäerv»»ren. ^ VnplHWA A PPN ^si' lioekfslim llsutsetisi' u. sngliretigi' slsgsnlsi' knrlig-, »orsn- u. fsletotrtllffk Ilvrmrinn ?Kr8i;IivI, » VLL. ^ silgi, Mllllki'nsli kspiisii unü fpimL-Hlislitstsn ru düllgstkli fpsirsn. ^ Iv. »>>a» ^Nti'ai's' Kurpfuscherei. Schisssuuglttck. Hosnachrichteu, Abschluß der StaatSbahueii. Fcuerlöschprvbc, l Mull,»läßliche Witterung: AU»» e»tW» Leipziger Vankprvzeß. GerichtSvcrhandlunge». Kunstverein s Warm, veränderlich. DienStan, 22. Juli 1iw2 Lü-» ckis 2/onake M7// udonnircn ckie Leser in aDv5/r^-7 LV/// ?-s» «ier ^au^i<Aesc/iä/<S8/c^ü ^/a» iens<e. Zs u»rÄ t/<:ir atter- ivärts de/imi/»c/een ^4ntta/t-«esie//e»» rnei-r Lre/se ro» / Lei <te» Xaise-ttc/iei» Lo8<<tns/<r//e»i in« /)e«/sc/ie» Leic/es- Aetie/s teereien Les<ettun//en er« 2 H/arL. in Oeskerrerc^- l/nFarn er« 2 Leonen Ä6' //e/ierr» anAenornnien. Lrir )« einen I/ona< s/e/i< sic/« «ier Le^««A8/-rcis irr Lresoken «n<i ^oror/en bei cker La«^Fcscbü/<s«/eiie au/ St) L/s>, bei cken L^aiseri. Losinns/«/icn in» LsicbsAedie/e au/ik «enri in Oes^errerc/i-b/nAarn «,</ / ^8 //e/ior. 668ll1lLtt88t6lIo Ü6I „Dr68äN6I ^LLdnoKtöL". Der Kampf gegen das Kurpfuscherthnm. Ein Erlak des p reu irischen Rullusminislers gegen das Kur- psuscherthum hat neuerdings zu einer Erörterung der Frage ge führt. wie dem unlauteren Wettbewerbe und dein vielfach licht scheuen, schwer gefährlichen Treiben gewisser unberusener „Heil- kunsiler" am wirksamsten zu begegnen sei. Die weitverzweigte Familie der Psuscher blickt aus einen an- schnlichen Stammbaum zurück. Gepfuscht ist worden seit LlimS .seiten und wird noch heute auf allen Gebieten der menschlichen Lebcnsbcthätigung, wo immer sich für besonders „findige" Geister eine Gelegenheit beul, Acrthc, sei es geistiger oder materieller Natur, zu fälschen, zu mindern und sic bei Denen, die nicht alle werden, für voll au de» Alan» zu bringen. Der Handwerker, der Künstler, der Gelehrte, der Schriftsteller, der Techniker, der Kaufmann und Gewerbtreibende, ja selbst der Staatsmann und Politiker: keiner von ihnen ist gegen die Gefahr geschützt, datz unberufene Hände sich in ihre Profession mischen, und wohl nichts ist bezeichnender für den allumfassenden Charakter dieses llebcls, als dasi eine landläufige Redensart sogar von Leuten zu melden weih, die dem Schöpfer selbst in s Handwerk zu pfuschen sich getrauen. Eine Spezies aber unter den Pfuschern macht sich ganz besonders lässig fühlbar, und die Klagen über das von dieser Sorte betriebene Unwesen sind so alt, wie die menschliche llcberlieferung überhaupt: Kurpfuscher! Es ist eine ganz ge waltige Summe von Gewissenlosigkeit aus der einen, von Leicht gläubigkeit und geistigem und leiblichem Elend auf der anderen Seite, die dieser Name in sich schlicht. Der lachende Philosoph, der über den Dingen schwebt, und stets streng dem Grundsätze folgt, unliebsame Erscheinungen nicht zu beweinen, sondern kaltblütig nach ihren Ursachen zu forschen, könnte doch in die Versuchung kommen, einmal ausnahmsweise seinem Prinzip untreu zu werden und in Klagen über die Macht der Verdummung und des Aber glaubens auszubrechen, wenn er sich die scstwurzelnde Herrschaft vergegenwärtigt, die selbst heute noch, in der vielgerühmten Zeit der „Aufklärung" von der geriebenen Zunft der Kurpfuscher aus- geübt wird, mag sic nun von Schäfern und Kräuterweibern oder von den „höheren Meistern" des GesundbetenL und ähnlicher Künste vertreten werden. Von jeher hat die Gesetzgebung im Bunde mit den Aerztcn und allen wirkliche» und aufrichtigen Freunden der leidenden Menschheit darauf hingewirkt, dem unheimlichen Wucherungs prozeh, in dem das Kurpfuscherthnm sich anscheinend unausrott bar fortpflanzt, Einhalt z» thun. Ten Zangen und Daumschraubcn des Mittelalters sind strenge Jreiheits- und Geldstrafen, sowie polizeiliche Mahnahmen der neueren Zeit gefolgt, und wahrhaft Legion ist die Zahl aller der Verordnungen, die im Laufe der Jahrhunderte gegen den unlautere» Wettbewerb der Kurpfuscher in medizinische» Angelegenheiten ergangen sind. Läht sich nun auch nicht behaupten, dak das Unwesen des Kurpfusche»? durch die dagegen ergriffenen gesetzlichen Mahuahme» jemals mit »ach- haltigem und dauerndem Erfolge bekämpft worden wäre, so darf doch deshalb die gesetzliche Hilfe gegen das Nebel durchaus nicht unterschätzt werden. Sic vcrhilst immerhin zu einer Eindämmung des Kurpfuschcrthums, und das ist wenigstens etwas; der größere Rest muh von der fortschreitenden Bildung und Aufklärung der Menschheit erhofft werden. Von einer ganz falschen und schiefen Aussassung zeugt es. wenn von gegnerischer Seite der Versuch gemacht wird, den Kamps gegen das Kurpsusck-erthum dadurch zu diskrcdiiircn, dah mau ihn als ein einseitig intcrcssirtcs Vorgehen zu Gunsten des Geld- beutels der Acrzle darstcllt. Wer auch nur eine» schwachen Be griff von den Leiden hat, die über zahlreiche unglückliche Kranke durch die unsachgemäße Behandlung von Kurpfuschern ver- hängt werden, wer sich ferner eine auch nur annähernde Vor stellung von der geistigen und moralischen Versumpfung macht, die das abergläubische, jeder Verminst schlechtweg hohnsprechende Gebühren der Kurpfuscher so vielfach verursacht, der wird eine derartige Unterstellung mit Entrüstung zurückwcisen und nicht einen Augenblick im Zweifel darüber sein, daß es sich hier ui erster Linie um das leibliche und geistige Wohl aller Derer handelt, die ärztlicher Hilfe bedürftig sind Dah daneben in zweiter Lime auch c>» ärztliches Bcrussintcresse in Frage kommt, ist richtig. Heute aber, wo alle Welt ausgiebigen Schuh gegen jedweden unlauteren Wettbewerb genießt, kann man es doch gewiß auch den Aerzten nicht verdenken, wenn sie ihren Beruf, der so ungewöhnlich hohe Anforderungen an die Vorbildung stellt und Körper und Geist in der praktischen Thätigkeit gleichmäßig ausreibt, nicht schutzlos dem Firlefanz der Quacksalberei überant worten wollen. In früheren Zeiten war die Kurpfuscherei schlechtweg ver- boten, und eine Zeit lang hatte unter den modernen Aerzten diejenige Richtung die Oberhand, welch« die Wiederherstellung dieses Verbotes in der Gewerbeordnung fordert. Indessen ist zu bedenken, daß dem ehemaligen Monopol der Aerztc gesetz liche Bestimmungen entsprachen, kraft deren jeder Arzt verpflichtet war. zu jeder Tages- und Nachtzeit auf das Verlangen jed- weder unbekannten Persönlichkeit zur Hilfeleistung bereit zu sein, sowohl in wie außer dem Hause. Die überwiegende Meinung unter den heutigen Aerzten scheint nun dahin z» gehen, das; um solchen Preis die Wiedereinführung des Monopols zu theucr erkauft sei» würde. Wenn aber der Staat nicht jedem Einzelnen die Hilfe eines approbirtcn Arztes gewährleistet, dann, so folgert man, kann er auch Niemand schlechtweg verbiete», sich in Krank heitsfällen nach seinem freien Willen und Belieben die Hilfe da zu suchen, wo er will, also eventuell auch bei nicht approbirtcn Aerztc». Unter dem Einflüsse dieser Deduktion haben ossenbar auch die Beschlüsse-des letzten Aerzletages in Königsberg ge standen. Der Aerztelag hat sich nämlich nicht zu dem völligen Verbote der Kurpsuschcrci bekannt, sondern zu ihrer Bekämpfung und Unschädlichmachung solgcndc Theien angenommen: „l. Nicht approbirtcn Personen ist die Ausübung der Heilkunde dann zu untersagen, wenn gegen sie Thalsachcn vorliegcn, die ihre Un zuverlässigkeit in der Ausübung dieses Gewerbebetriebes darlhun. 2. Durch Verbote und amtliche Warnungen ist der Ankündigung von Kurpfuschern und Geheimmittcln wirksamer als bisher ent- gegenzutretcn. 3. Den Apothekern ist die Ausführung der Rezepte von Kurpfuschern zu untersagen." Uebrigens hat auch die preu ßische Regierung in der letzten Session des Landtages mit großer Entschiedenheit erklärt, das; o» eine Wiedereinführung des Ver bots der Kurpfuscherei nicht zu denken sei. Im Verfolg der durch die Beschlüsse des Künigsbcrger Acrzle- tages gegebenen Anregungen hat der preußische Kultusminister in seinem eingangs erwähnten Erlasse neue Bestimmungen getroffen, die zweifellos sehr wohl genieint sind, aber nicht ebenso zwenellos das Prädikat „gut und richtig" verdienen. Der Erlaß geht aus von einer Bestimmung der Dienstanweisung für die Kreisärzte, die diesen vorschreibt, ihr Augenmerk aus diejenigen Personen zu richten, die, ohne approbirt zu sein, die Heilkunde gewerbsmäßig ausüben, lieber derartige Personen iit unter Beihilfe der Orts polizeibehörde und der Aerztc ein Verzeichniß zu führen, das Mittheilungen über Vorleben, Beruf. -Heilmethoden und Bestraf ungen enthält. Es ist gar keine Frage, daß eine solche Beauf sichtigung bei gewissenhafter Handhabung sehr günstige Folgen zeitigen kann. Der ministerielle Erlaß will nun die Aussicht seitens der Kreisärzte dadurch noch wirksamer machen, daß er für alle Personen, die, ohne approbirt zu sein, die Heilkunde gewerbsmäßig ausüben, die Meldepflicht bei dem Kreisarzt cinführt. Dem steht ein schwerwiegendes Bedenken entgegen. Auch die approbirtcn Aerztc sind nämlich gehalten, sich bei ihrer Niederlassung bei dem Kreisärzte zu melden, und wenn jetzt das Gleiche für die Kur pfuscher gelten soll, dann werden diese sicher nicht ermangeln, daraufhin ihrem leichtgläubigen Publikum einzureden, daß sic nunmehr „vom Staate in aller Form anerkannt" seien. Mit der Meldepflicht also dürfte wohl eher das Gegcntheil der beabsichtig ten Wirkung erreicht werden. Noch viel anfechtbarer ist derjenige Theil des Erlasses, der sich gegen die Reklamen der Kurpfuscher richtet. Auf dem Wege polizeilicher Verordnungen sollen nämlich die „marktschreierischen öffentlichen Anpreisungen" bekämpft und zu dem Zwecke solche Anzeigen verboten werden, „die über Vorbildung, Befähigung oder Erfolge dieser Personen zu täuschen geeignet sind, oder prahlerische Versprechungen enthalten", und weiter Ankündig, ungen, „die den angepriesencn Mitteln oder Methoden über ihren wahren Werth hinaiisgehcndc Wirkungen beilegen oder die Leute durch die Art der Anpreisung irrcführcn oder belästigen oder geeig net sind, Gesnndheitsschädigungcn hervorzurufen". So beifallswür dig die Tendenz dieser Vorschriften ist, jo müsse» sie doch wegen der Rechtsunsicherhcit, die sic unvermeidlich im Gefolge haben, be anstandet werden. Mangels einer Ccntralbehörde, die über alle einschlägigen Frage» eine autoritative Entscheidung trisft, wird da: Tohuwabohu auf diesem Gebiete, das jetzt schon durch die ve>- schiedenartige Behandlung der Gehcimmittelfrage eingcrisscn ist, noch wesentlich gesteigert werden; die rechtliche Lage der Presie wird eine weitere empfindliche Verschlechterung erfahre», von ihren Belästigungen, Prozessen und Bestrafungen wird kein Ende abzuschcn sein. Auch in Betreff der Reklame der Kurpfuscher uiiil, ebenso wie hinsichtlich derjenigen für Geheimmittcl die Einheitlich- kcit der Regelung und die Sicherung vor Polizeiwillkür verlangt werden. Am wirksamsten dürste sich dem Nebel wohl steuern lassen, wenn die Regierungen sich den Vorschlag des Königsbcrgcr Acrzle- tages zu eigen machten, wonach nicht approbirtcn .Heilkundigen die Ausübung dieses Gewerbebetriebes unter gewissen Voraus- setzungen zu untersagen ist; dazu müßte dann noch eine planmäßige strafgerichtliche Verfolgung jedes betrügerischen oder sonst gemein- schädlichen Treibens der Kurpfuscher treten. Bei alledem aber ist nicht zu vergessen, daß die mechanischen Zwangsmaßregeln immer nur den kleineren Theil der Kampfmittel darslellen. Die Hauptsache ist und bleibt der Kampf mit geistigen Waffen, die rastlose Aufklärung und Unterweisung in Familie und Schule, fort gesetzte Warnungen durch die Behörden und die Presse, in Ver bindung mit einem vorbildlichen Verhalten der Aerzte sowohl wie der führenden gesellschaftlichen Schichten, indem die Aerzte Alles vermeiden, was die breiten Massen bei ihrer Sucht zur Verall- gemeiner» ng des Urtheils dazu bringen könnte, dem ärztlichen Stande als solchem gram zu werden, während gleichzeitig die gc- büdeten Kreise sich unter allen Umständen ihrer erzieherischen Pflichten vor der Oefsenllichkeit bewußt bleiben und sich durch keine Rücksichten dazu verleiten lassen, in Krankheitsfällen anderen Rath in Anspruch zu nehmen als den von anerkannten Vertretern der medizinischen Wissenschaft. Neueste Drahtirreldunnen vom 21. Juli. 1 (Krosses Schifs«t»»glüik. l Eine große Dampscrkataslrophe hat sich Sonntag Nacht auf s der unteren Elbe bei Hamburg zugctragcn. Folgende Draht- ' Meldungen sind darüber cingegangen: Hamburg, 2l. 2»li. Der Dampfer „Primus" mit 18,", Passagieren, meist Mitgliedern eines Eilbccker Getangvcrcins. wurde Nachts halb 1 Uhr bei Blankenese durch den Seeschleppcr „Hansa" überrannl und durchschnitten und ist sofort gesunken In welcher Weise die Katastrophe sich zutrug, wird folgender maßen geschildert: Der der .Hamburg-Amerika-Linie gehörige Seeichlepper „Hansa" traf den „Primus", der angeblich z» früh vom südlichen in das nördliche Fahrwasser ausbog, in den Maschincnraum. Die „Hansa" versuchte, „Primus" auf's Land zu schieben, gerieth aber wegen ihres zu große» Tiefganges am Grund, woraus der „Primus" abtrieb und sank. Bei diesem Manöver waren von der „Hansa" durch Anwendung von Leitern und Tauen 50 Personen gerettet worden; die von der „Hansa" ausgcsetzlen Boote retteten weitere 7» Personen, einige Personen erreichten schwimmend das Uicr, so daß »ngesähr 50 Personen ertrunken sind. Ter Kapitän der „Hansa" wurde von der Hasenpolizei vernommen, aber wieder sreigelasien, da ihm offen- bar keine Schuld bcizumesicn ist. 13 Leichen sind ;n Blankeneu und Schulau angetriebcn. Drei Taucher sind an der Iknfallstclle anwesend, um die Leichen zu bergen. Wen die Schuld an dem Unglückssalle trifft, ist noch nicht aufgeklärt. Die Hamburg-Amerila-Linic vcrössentlicht inzwischen eine Erklärung, in der aus Grund der von ihr sofort ciuge leiteten Untersuchung seslgestcllt wird, das; das Unglück ganz allein durch ein unrichtiges Manöver des Dampfers „Primus" veranlaßt wurde, welches durch ein sofort ansgc- führtcs Gegenmanöver des Dampfers „Hansa" der Hambura- Amcrika-Linie nicht mehr unschädlich gemacht werden konnie. Es wird kvnstatirt, daß die „Hansa" alles zur Rettung der Pasia giere des „PrimuS" Erforderliche gethan und einen großen Theil derselben Ihatsächlich gerettet Hai .Hamburg. Die Erklärung der Hambnrg-Amcrika-Linie über das Schiffsunglück bei Nienstedten lautet: Unser Flui, dampser „Hansa" kam geilern "Abend bei klarem Wetter uns Mondschein clbabwärts, »ach Brunshausen bestimmt Fn der Nähe der Landungsbrücke von Niensledlcn, nachdem die Gasbo;e dicht am Steuerbord passirt war, sichtete die „Hansa" gegen 12 Uhr ein rolhcs Fener a» Backbord'cite, wie sich später heraus- stellte, dos des Dampsers „Primus". Der Kurs beider Tam- pfcr ging vollkommen klar von einander, da die „.Hansa" sich auf der Nordscitc des Fahrwassers befand, während der „Primus" in der Fahrwasscrmittc elbaufwärts steuerte. ES lag für beioe Dampfer keine Veranlassung vor, ihren Kurs zu ändern A>s der „Primus" ungefähr 150 bis 200 Meter von der „Hansa" ent fernt war, gab derselbe plötzlich hart links Ruder, so daß er den Kurs der „Hansa" kreuzte und ihr direkt vor den Bug lies. Dieses Manöver, das unter allen Umständen unrichtig war, und der kaiserlichen Verordnung zuwider lies, machte die Kollision un vermeidlich. Wollte der „Primus" nach der nördlichen Faln- wasserscite herüber, so hätte er hinter der „Hansa" hcrumgeken oder warten müssen, bis diese vassirt war. Die Kursänderung des „Primus" erfolgtes» plötzlich, daß daS einzige Gegenmanöver, das die „Hansa" vornehmen konnte und das sofort ausgeführt wurde, nämlich „Volldampf rückwärts" z» geben, die Kollision nicht mehr
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