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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 12.09.1877
- Erscheinungsdatum
- 1877-09-12
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-187709128
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18770912
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18770912
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1877
- Monat1877-09
- Tag1877-09-12
- Monat1877-09
- Jahr1877
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 12.09.1877
- Autor
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6. 6. r. l,.iTu»k: «1000 dl. 1100.606 r. s. «. L 6. 6. tt 6. ? 6. k. 0. k. 6. 6. 6. a 6. 6. k ll.100.S06 r. o. o. ? r. 6 ? r. r. 6. Kr ». 0. 0. 6. kr u. g. 0. 6. koo L ko.L«.Ox kr k. r. r o. > 6. ' r. > K» '«. - 6. »so» L . 6. l L ' L > k.keL.».6x > k-v.l.lvk'«. ' 6. > r. > ?. » o. >. 6. koo L kc.L».0» )«. >0 L X) r »L k. )0 r den. L k. 6. r kb 6. r. io 8. -0 8 X) r X) 6. SO k k v Orfcheist tiigitch früh 6'/, Uhr. -r»«cit«> «» Ti»edüi», J»ham»iSgaff« SS. rxttchskmdeu da Rrdartte,: vormittag« 10—12 Uhr. Nachmittag« 1-8 Uhr. «nuadme der für die nächst- «lyrnde Nummer bestimmtcn Ansaate an Wochentagen bis ?ühr Nachmittags, au Loun- ad Kestlagev frühbts V,v Uhr. «e» FUbür, str Z,s.-A»«aho>t: ilto stemm. UmverfitLtSstr. 22. kais L-iche.Sathariumstr. 18,p. nur bis '/H Uhr. Anzeiger. Organ für Politik, Localgcschichtc, Handels- und Geschäftsverkehr. Auflage 15,250. Avonurmeutoprei» viertelt. iucl. Brinaerlohu 5 Mk.. durch die Post bezogen 6 Mk. Jede einzelne Nummer 38 Pf. Belegexemplar 10 Pf. Gebühren für Extrabeilage» ohne Postbesörderung 38 Mk. Mit Postbesörderung 4L Mk. Iuscrale 4gesp.Bourgeoisz.20Pf. Grift,ere Schriften laut unserem PreiSverzeicknift. — Tabellarischer Satz nach höherem Tarif. Xeclameu unter d. Urdartiousstrich die Spaltzeile 40 Pf. Inserate sind stets an d.Srpedittou zu senden. — Nabatt wird nicht gegeben. Zahlung prL«muwer»n(lo oder durch Postvorsckuß. W L55. Mittwoch den 12. September 1877. 71. Jahrgang. Bekanntmachung. Nachstehende zwei Regnlalive »ud zwar 1) über dir LaG«r«»U vo» Miaeralüle» «ud a«bere« fe«erOesä>hrItche» Stoffe« auher de» Spirituose», 2) über die Lager«», vo» Spirituose», . ^ welche wir an- Gründen der öffentlichen Wohlfahrt anfznstellen »u« bewogen gefnnden haben, dringen wir hiermit znr öffentlichen Kenntniß »vd geben un- dabei der Erwartung bin, daß den getroffenen Bestimmungen von asten Betheiligten genau nachgegaugen wird. Beide Regulative gelten von dem am 12. dieses Monat- erfolgenden erst«aligen Abdruck an als bekannt gemacht »nd treten daher vo« 2S. Octoder 1877 a» in allen Stücken in -rast, während die schriftlichen Anzeigen in wiemäßheit von tz. 6, Abs. 2 de« oben sud 2 gedachten llegulativ» dis laaaffe«- zu« 27. September 1877 zu bewirken sind. Leipzig, den 3. September 1877. Der Math der St«dt Leipzig- Wai vr. Georgi. rngemann. Regulativ -der dt« L«ger«»g »o» Mt««r»iitte» uud audere» senergefäHrltche» Stoffe» »»-er de« Spirituose«. Ueber di« Lagernng von Mineralölen und anderen feuergefährlichen Stoffen außer den Spiri tiefen haben wir im Hinblick auf die den OrtSpolt,«ii»chör0ea nach Z. 2 der verordnnug, die Lagerung »nd Aufbewahrung von Mineralölen betreffend, vom 6. Juli 1867 vorbehaltene »ud sonst z,stehende Befugniß, sowie »nter Aufhebung der die-faü- schon d»rch Bekanntmachung vom 12. «ug»ft 18S5 erlafienen Borschristen, nach Gehör der Herren Stadtverordneten folgende polizei- Icke Bestimm»ugen für den hiesizen Stadtbezirk getroffm 1) Maffiatrtes a«erika»tscheS Petroleum va f in Privatgrimdstücken gelagert werden a. ohne jede beschränkende Bestimmung in Qualitäten bi- 800 -ilogramm oder 2 Faß, d. nur unter Beobachtung der in tz. 7 der Mintsterial-Verordnung vom 6. Juli 1887 enthaltenen Borschriften, soweit diese bauliche Einrichtungen betreffen, io Mengen bi« zu 7LV Kilogramm oder 5 Faß, e. größere Quantitäten nur »nter besonderer Genehmigung de- RathS. wenn der Lager raum in einer in Eement gemauerten, mit Cement geputzten, wenigsten- 1 Meter unter dem Niveau de- betreffenden Grundstück- liegenden Grub« besteht, welche von benachbarten oder bewohnten Gebäude» durch eine über dieselben hinau-ragende Brand mauer ifolirt und von diesen, sowie von Brunnen mindesten- 5 Meter entfernt ist; außerdem ist die Grube mit Bohlmdeckm zu versehen, die mit einem fchwrr entzünd- ltche» Material, wie Dachpappe, Blech »ud dergl. zu beschlagen find. Ausgenommen von den h'er unter e bezeichueten Beschränkungen sind bereit- bestehende Petro- Irumlagerbasfln- .insofern dieselben auf Grund besonderer stadt'äthlicher Genehmigung scheu bi-her zur Lagerung größerer Quantitäten rasfintrten Petroleum« benutzt werden durften. 2) Terpe»ti»öl «»d Kteaöl unterliegen in ihrer Laaeruog ganz den gleichen Beschränkungen wie da- raffiuirte Petroleum. 8) Die »»s Petroleum desttütrte« Produete, tvle Be«rt«, Ltgrot« re. »Ürsen nur bl- zu einem Quantum von 50 -üog'amm in Privatlagerräumen aufbcwahrt werden, wie fie für Petroleum unter d. bezüglich fthrer baulichen Einrichtungen gedacht sind; in Verkauf-» localen find nur bi- 5 Kilogramm auszubewahren gestattet -) Schwefelkohlenstoff darf nur tu ganz gesonderten Privatlagerräumen, welche kühl find «nd nie mit Licht betreten werden, in Quantitäten bi- 25 Kilogramm ausbewahrt werden, in verkaus-localitäten kein Quantum davon S) Schtpefeläther ««d Petrole«mäil-er ist in Privatlagerräumen, sowie Berkauf-localen nur tu Quantitäten bi- 10 Kilogramm aufz»- tewahreu gestattet, wenn dieselben sich in Flaschen nicht über je 2»/, Kilogramm befinden. «) Phosphor Vars in Privaträumen nur gelagert werden tu Quaumätea bi- 25 Kilogramm, und zwar in solchen wüchsen verpackt, deren flüssiger, den Phosphor bedeckender Inhalt au- einer Mischung von Waffer und Spiritus besteht; in verkauf-localen darf nicht über »/, Kilogramm aufbewahrt werden 7) Kmallqueckfilher darf nur bis 50 Gramm in Lagerräumen ausbewahrt werden. 8) Ae»e«»e»r»kviper in Lagerräumen, dagegen im verkauf-local n n dürfen sich nur ungefüllte Formen befinden. nur bis 3 Kilogramm auf- sird nur bis 25 Kilogramm »bewahren; in Schaufenstern 8) Mit Oel oder Fett geträutt« Kuserffoffe, all: Putzwolle. Sptunereiabfälle «nd dergl., find von der Lagerung im freien Handelsverkehr in jeg sicher Quantität au-gefchloffen. Alle vorstehend- unter 1—S aufgesührten Maaren sind, wenn fie di« bei einer jeden angegebenen Quantität überschreiten, indem zur Lagerung feuergefährlicher Güter bestimmten städtischen Schuppen »nter den i« ÜI. Nachtrag zur Lagerhosordnuug der Stadt »bringen; soweit aber vorstehend-die Aufbewahrung dersel vir Lagerhalter verpslichteV, Feuerlöfchdosen (Bucher'sche oder Lichtenberg'sche) Verhältnissen und Waarenmengen entsprechenden Quantität vorräthig zu halten, welchen »nter Um ständen Extincteur« zu substitunen gestattet werden kann. Iv) iHobelspä«« find, wenn ihre Menge «ehr al« drei Tragkörbe von gewöhnlicher Größe beträgt, aus den Werkstätten zu entfernen uud mit Steinen beschwert in geräumigen Hofforalen aufzubewahren II) 2««1e, -«»erschwamm, Sch«efe«fäde», S«hwrf»ltülzche», Zunder, Stretch. --»dhSlzche« «»d Streichziiadschwamm dürfen in großen, den täglichen Bedarf zum Detailverkaus überschreitenden Quantitäten nicht anders, al« in mit Blech «»«geschlagenen, aut schließenden Kisten aufbewahrt werden 12) Schte-p»lve» «»d SchteGH«»»mWolle dürfen »ur bi- zu 2 Kilogramm in wohlverschlofsenen Räumen unter leichten, von Meoschenwoh- nun gen entfernten Bedachungen, »nd zwar in dem obersten Thetle derselben, aufbewahrt werden. 12) Aritroglyeert» »»d -rttro-lyeert«prLp»,»te, r- B DV«»mtt re. kann in Gemäßheit der Mmlsterral-Berordnung vom 30 März 1872 nur dann, wenn da- Kabri behufs eines gewerblichen Betriebs zur unmittelbaren Verwendung gelangen soll, »nd auch hier i »ach vorgäugiger ort-polizeilicher Genehmigung uud unter Beobachtung der in der gedachte« Ler- oidvung geordneten Vorsichtsmaßregeln, im Stadtbezirk ausbewahrt werden Zuwiderhandlungen gegen eine der vorstehenden Bestimmungen werden mit Geldbuße bis zu SSO »der Haft bi» z» sechs Wochen bestraft. Das gegenwärtige Regulativ tritt mit Ablauf von sechs Wochen nach feiner erstmalige» Be, kanntmachuna in Kran. Leipzig, den Skptember 1877. Der W«th der St«dt «etp-tg. vr Georgi. Wangemanu Regulativ «der die S»ger««O vm« Sptrit»»se«. « ^ Spirituose» von «ehr als 50»/» Tralles dürfen in Quantitäten über 20 Hektoliter nur in »asfiv vberwslbteu Keller« oder zu ebener Erde brlegene», aus massivem Mauermerk gebildeten «ud «asstv überwölbten Spetcherräumeu gelagert werden In et» »ud demselben Raume dürfen Spirituose« in Fässern oder Reservoiren nur tu Qua», -täten bis >»s Hektoliter lagern Bei neuen Einrichtungen sind nur eisern« Reservoire auzuweudeu. S- Sowohl die Außeneingävge zu den Lagerräumen (8 1), al- auch die inneren Verbindung-- thüren der letzteren müssen au- Eisen hergestellt sein und muß der Feßboden de- Lagerraumes mindestens 0.,» Meter tiefer liegen, al- da- Niveau de- den Raum »»gebenden Terrains. Die Fenster sind mit Drahtgitter zu versehen, so daß von außen nichts hiueiageworfeu werden kann; der Verschluß derselben, sowie der Thüren ist von Eisen und so zu construneu, daß dieselben von außen geöffnet und geschloffen werden können. tz. 8. Die Lagerräume stad mit fortwährend starker Ventilation zu versehen. S. 2. Die Erleuchtung der Lagerräume darf nur durch mit Laternen umschlossenen Flammen, die außerhalb angebracht sind, geschehen »nd da- Licht durch Wandöffnungen eingesührt werden, welche mit mindesten- l.s Eeuttmeter starken, fest eingelassenen Glasplatten verschlossen sind. Da- Tabakrauchen tu den Lagerräumen ist nicht gestattet. H. 8. Bei Räumen, welche abgesondert «nd von anderen Gebäuden so entfernt liegen, daß im Falle einer Entzündung der Spirituosen eine Weiterverbreitung de- Feuer- nicht zu befürchten ist, sowie bei solchen Lagereinrichtungen, welche, obgleich von den oorgeschriebenen abweichend, doch zur Er reichung der beabsichtigten Feuersicherheit geeignet erscheinen, kann auf besonderen Antrag oer Be lg»«, von den obigen beschränkenden Bedingungen ganz oder theilwetfe abgesehen werden. tz. «. Räume, in denen Spirituosen von »ehr al- 50 °/o Tralle- in Quantitäten über 20 Hectoliter gelagert werden sollen, dürfen zu diesem Zwecke nicht eher benutzt werden, al- bis die Erlaubutß de- Raths dazu ertdeilt ist »ud unterliegen jederzeit amtlicher Revision. Von dem Bestehen bereit- vorhandener Lagerräume ist dem Rathe innerhalb vierzehn Tagen nach dem Tage der Bekanntmachung diese- Regulativ« schriftliche Anzeige zu machen. S- 7- Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Bestimmungen werden mit Geldbuße bis zu 500 Hast bis zu scchS Wochen bestraft. s 8. Da- gegenwärtige Regulativ tritt, abgesehen von dem in tz. 6, Absatz 2 angegebenen früheren Termine, mit Ablauf von 6 Wochen nach feiner erstmaligen Bekanntmachung in Kraft Leipzig, den 8. September 1877. Der Nath -er Stadt Leipzig. vr. Georgs. Wange oder zemann. Bekanntmachung, die La»-t»g-»ahl t« 11. Wahlkreis Leipzig hetreffe»-. Im II Wahlkreis der Stadt Leipzig, welcher folgende Straßen Sntonstraße. Am Augustusplatz Nr. 1—3, Bauhofstraße, Bayerischer Platz, Blumeugaffe, Brüderstraße. Carlstraße, TaroUnenstraße. Dörrienstraße, Dösener Weg, Dresdner Straße. Egelstraße, Eisenbahastraße, gft.»..xstraße, Friedrichstraße, Gartenstraße. Gellertstraße. Gertchts- irrg, Glockenft-oße, Grimma'tcher Steiuweg, Ho-pitalstraße, vor dem HoHXtalthorr, Ins^fteaße, Iohaüntsgaff«, I« Johannisthal, Kohlenstraße. Kvatg-platz, Kvnigsstraße, Kreuzstraße, Kurze Straße. Lange Straße, Lindenstraße, Lösniger Straße. Marienstraße. Mittelstraße, Nürnberger Straße, Poststraße, Querstraße, Ranfi'sches Gäßchen, Reuduitzer Straße, Roßplatz, Roßstraße, Salomonstraße, Gchrvteraäßchen, Echützenstraße, Stern- wartenftraße, Am Täubcheuweg, Tauchaer Straße, Teichstraße. Thalstraße, Turnerstraße, Mrtchsgaffe, Wa,fenha»«straße, Webergaffe, Windmühlengaffe, Windmühlenweg umfaßt, findet die Abgabe der Stimmzettel für die mittels Verordnung vom 6. August d. I. aus de» IS. September I. ausgeschriebene Wahl eine- Abgeordneten zur II Kammer der Stände Versammlung in der dm östlich« Flügel der III. Bürgerschule bildenden Gewerbeschule während der Zeit von 10 Uhr Vormittags »nunterbrvchen bis Nachmittag- 3 Uhr ich hiermit die StimmberechÜgt statt, wovon ich hiermit die Stimm! Leipzig, den 3. September 1877. zteu benachrichtige. Der MLahlvorffeher: Franz Wagner, Stadtrath. Bekanntmachung. l wir bestimmt, daß bei ne» anzulegenden Straßen ebevfo wie bei bereits bestehenden Straßen vor dm Einfahrten und Eingängen e anuegenoen vrunvsniae in der Regel Granitplatten zu legen sind: die Pflasterung der Fußwege daselbst aber nur ausnahmsweise, auf ausdrückliches Ansuchen, «nd wo die Trottoirlegung Mich unfern, Ermessen nicht zweckentsprechend erscheint, gestattet werden wird, endlich, daß in diesem Falle die Fußwege vor Einfahrten «nd Eingängen in die anliegenden Grundstücke in gleicher Höhe und Lage mit dem Trottoir glatt au-zupflastern find, eine hohe, mit der vordem Kante der Granitplatten fortlaufende Kante an der Grenze mit der Fahrstraße nr er halten haben, und daß in da- scharfkantig abgegrenzte Gerinne ein dreieckig gearbeitete-, dem Profil de- Gerinne- entsprechende- Stück Holz während de- Ein- oder Au-fahrenS etnzulegm, diese- Holz aber außerdem wegznnehmen ist. Wegen der allmäligen Beseitigung und Abänderung der bereit- vorhandenen Pflasterungen auf dm Fußwegen vor Grundstücks-Eingängen »nd Einfahrt« behalten wir un» weitere Ver fügung vor. Leipzig, am 11. April 1877. De« Math der Stabt Leftqta. vr. Georgi. War Bekanntmachung. mgemann. Wegen Met«ta««a de- Local- der StiftungSbuchhaltrrri bleibt dieselbe für Mittwoch -e« 12 Septem»«» 1877 geschloffen. Leipzig, dm 10. September 1877. Des Math» Atpaaz-Depatatlo». Die Unterzeichnete Immatrikulation-. Eommisfion bringt hierdurch zur Keuutuiß, daß der Beginn der Vorlesungen der hiesigen Universität für da- bevorstehende Wintersemester aus de» IS. Oktober festgesetzt worden ist. Verzeichnisse der für das gedacht« Halbjahr augeküudigten Vorlesungen sind tu der Universität-- Eanzlei oder in der Univerfität«-Buchhaadlung (Querstraße Nr 30) zu mtnehmen. Leipzig, am 5. September 1877. Die Jmmatricalatto«- - Sommtffion. Or. E. T hier sch, Heßler, d. A. Rector. Un,v -Richter. Gewölbe - Vermtethung. In dem U»i»erfftEt«Ur»»-ffL<k« Rttterstraße Nr. 5 wird z«m 1. April 1878 das bisher an die Eifer,waareuHandlung des Herrn Hermann Lingke vermiethete «eschLftsloeal sammt Mtederlage miethfrei. Zur «redervermirthung dieser Lokalitäten tu, «ege der Licitation ist aus Do»»erstaG de» 18 September b I »ormtttaas 11 VH« Termin angesetzt »ud «erden R.flectauteu hiermtt eiu-elahea, sich zu gedach Rmtamte ein,»find« und ihre Gebot« abzugebeu. Die A»twahl unter dm Licitantm »ud die Eutschlteßung in de, Rmtamte Vorbehalten. Leipzig, am 3 September 1877. ter Zeit t« Universität-- der Sach« überhaupt bleibt de» UaioerfftEts« Mortamt. Gra^.
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