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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 07.10.1877
- Erscheinungsdatum
- 1877-10-07
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-187710076
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18771007
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18771007
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1877
- Monat1877-10
- Tag1877-10-07
- Monat1877-10
- Jahr1877
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 07.10.1877
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Erschein tii-ttch früh 6»/, Uhr. «ewc-o» «wedtN— Johanni-gaffe »3. -Pmchßimbe, da ürdettt»»: Vormittags 10—12 Uhr. Nachmittag- 4—6 Uhr. der für dir nächst- Nummer bestimmten an Wochcutagm bist - —Nachmittags, an Sonu- «ud Festtag« früh bist '/,T Uhr. S« de» Filiale» str Z»f. L»»ah»e: Ort, Hem«. Univrrfitätsstr. 22, tvut- Liiche.statharinenstr. 18.P. «nr bi« '/.S Uhr. MpMtr Anzeiger. Orgau für Politik, LocalgWchte, Handels- und GeschLMerkehr. IS,««. Ad»»»r«r»k«»rtt» »irrtest. 4'/, ML incl. vrinaerlohn » Mk, Lurch die Post bezogen - Mt. Jede einzelne Nummer 3« Pf. Belegexemplar 10 M. Gebühren für Extrabeilagen »h»e Postdefbrderung 3« ML mtt Postbeförderung 44 ML ZusirM» 4geip. Bourgeois^ 20 Pf. Größere Schrift« laut unsere» Prei-verzeichniß. — labellarischer Satz nach höherem Tarif. »«kla«r» »»ta d. Nedatttoießrtch di« Spaltzeile 4U Pf. Jnseratt find stet« an d.-exediti«, zu senden. — Rabatt wird nicht gegeben. Zahlung pruaruuoonmLo oder durch Popvorschuß. m 28«. Sonntag dm 7. Oktober 1877. 71. Jahrgang. Oeffentliche Sitzung der Stadtverordneten Mittwoch a»e 10. Ortober ». e. Mbe«d- V»7 VH, ll» Saale her I. BArgersch»le. Tagesordonug: I. Wahl fünf unbesoldeter Stadträthe ll. Gutachten de- Oekonomie-, Vau- und Kinauzan-schnffr- über den Ankanf mehrerer Grundstücke in Ta«chaer Flur M. Gnrochlen de- Schnkau-fckrsffe- über a die An-statt»ng der höheren Schnle str Mädchen, d. die Wiederbesetzung der zweit« Lehrerstelle für neuere Sprachen an der höheren Schnle für Mädchen IV. Gutachten de- Berfaffung-an-fchuffe- über da- Mitwirkung-recht de- Eolleginms bei Genkhinigungtertheilung znr Verlegung der Pserdrbahngeleise. V. Bericht de- Finanzausschüsse- über den Star.d der 1868r und 1876r Gtadtanleihen. VI. Gutachten de- Finanzausschüsse- über u eine Nachforderuvg zu Eonto 10 v, Pos. 18 ' d eine Forderung für den Con'um zweier Gasflammen zur Ventilation der beiden Privet- neben der Bühne de- Neuen Stadl theaters. Bekanntmachung. Nachstehende zwei Regulative und zwar 1) über dt» Lag»r««g vo« Mt«eralöle» »«d a«dere» se«ergesLhrliche« Stoffe» »«her de« Spirituose», 2) Oder dl» Lager»»« vo» Sptrttuose», welche Wir au- Gründen der öffentlichen Wohlfahrt aufzustellen un- bewogen gefunden haben, bringen wir hiermit zur öffentlichen Aenntniß »r.d geben »nS dabei der Erwartung hm, daß deu getroffenen Bestimmungen von allen Betheiligten genau nachgegauaen wird. Beide Regulative gelten von dem am 12. diese- MonatS erfolgenden erstmaligen Abdruck an als bekannt gemacht und treten daher vo« 28. Oktober 1877 a» in allen Stücken in Kraft, während die »christlichen Anzeigen in Gemäßheit von § 6, Abs. 2 d«S oben sad 2 gedachten Regulativ- bt- lauaffe«- >«« 27. September 1877 zu bewirken sind. Leipzig, den 8. September 1877. Der Math der Stadt Leipzig. Wan vr. Georgi. igemann. Regulativ Lb«, die Lager««g vou Mineralöle« u»d andere» se«ergesüdrltche» Stoffe» a«Grr de« Sptrttuose». Heb« die Lagerung vou Mineralölen und anderen feuergefährlichen Stoffen außer' den Epiri tupfen haben w r im Hinblick ans die den Ort-polizetbrhöroea nach tz. 2 der Verordnung, die d«er»»g und Aufbewahrung von Mineralölen betreffend, vo« 6 Änlt 1867 Vorbehalten« »nd sonst Befugmß, fowre unter Anshebung der die-fall- schon dnrch Bekarmtmachnug vo« r2 »ua«st 186b erlasieuen Vorschriften, nach Gehör der Herren Stadtverordneten folgende polizei- lut» Bestimmungen für den hiesigen Stadtbezirk getroffen 1) Rasfiuirie- a«»rtka»tsche- Petroleum »ars in Privatgrundsiücken gelagert werden ». ohne jede beschränkende Bestimmunq in Qualitäten bi- 300 Kilogramm oder 2 Faß, h. n»r unter Beobachtung der in tz. 7 der Mmisterial-Verordnung vom 6 Juli 1867 enthaltenen Vorschriften, soweit diese banliche Einrichtungen betreffen, in Mengen bi- z» 7L0 Kilogramm oder L Faß, o. größere Quantttäle» nur unter besonderer Genehmigung de- Rath-, wenn der Lager raum tu einer ta Eement gemanertea, mit Cement gepitzten, wenigsten- 1 Meter nnter dem Nveau d«S betreffenden Trnndstück- liegenden Grnbe besteht, welche vou benachbarten oder bewohnten Gebäude» durch eine über dieselben hinau-ragende Brand« »aner tfolirt und von diesen, sowie vou Brnnnen mindesten- L Meter entfernt ist; außerdem ist die Grnbe mit Bohlend«ck-n z« versehen, die mit einem schwer entzünd- ltcheu Material, wie Dachpappe, Blech »od dergl. z» beschlagen find. Ausgenommen von den hier nnter e dezeichneten Beschränkungen sind bereit- bestehend« Petro- leumlagerbaffin- insofern dieselben ans Grnud besonderer fladträthlicher Genehmigung schon bisher «r Lagerung größerer Quantttäle» rasfinirten Petroleum» benutzt werden durften. 2) Lerpe»tt»öl u«d Kieuöl unterli«« in ihrer Lagerung ganz den gleichen Beschränkungen wie da- raffimrle Petrolenm. ») Die »us Petrole»« -esttllirte» Produkte, wie Beuzt», Ltarot» re. dürfe» nnr brs z» einem Quant»« von 5V Kuogramm in Privatlagerrä»men auf bewahrt werden, wie sie für Petroleum unter d. bezüglich ihrer daulichen Einrichtungen gedacht sind; io Beikauf», localen sind nnr bi» 5 Kilogramm anszubewahren gestattet ») Schweselkohle.ffoff darf nur in ganz gesonderten Privatlogerräum«, welche kühl sind «nd nie mit Licht betreten werden, ta Quantitäten b« 25 Kilogramm aufbewahrl werden, in Lerkans-localitäten kein Quantum davon. S) Schwefel««her ««d Petrole»«ä1her ist in PrivatlagerrLumen, sowie verkansslocalen nur in Quanmären bi- 10 Kilogramm aufzu- bewahre» gestattet, wenn dieselben sich ta Flascbea nicht über je 2»/, Kilogramm befinden. «) Phosphoe darf in Privatränmeu nnr gelagert werden »n Quantitäten bi- 25 Kilogramm, und zwar in solchen Büchsen verpackt, deren flüssiger, den Phosphor bedeckender Inhalt aus einer Mischung von Master »ab Spiritus befiehl; in verkauf-localen darf nicht über i/, Kilogramm aufbewahrt werden 7) Kaaffgaeckfflber bars nur bi- 50 Gramm tu Lagerräumen ausdewahrt werden. 8) Fe»erwerk-rö,pee stab nur bis 25 Kilogramm in Lagerräumen, dagegen t» verkauf-local nur bi- 3 Kilogramm auf- pSewahren; tn Schaufenstern dürfen sich nur ungefüllte Formen befinden. S) Mtt Oel oder Fett gelräukte Faserstoffe, als: Putzwolle. Spirmereiabsälle und dergl., find von der Lagerung ,m freien Handelsverkehr in jeg licher Quantität au-geschloflen. Alle vorstehend- unter 1—S aufaeführtm Waareu find, wenn fie di« bei einer jeden angegeben« a Quantität überschreiten, in dem znr Lagerung senergefäbrlicher Güter bestimmten städtischen Schuppen unter deu t» IU Nachtrag zur Lagerhosordvung der Stadt Leipzig enthaltenen Bedingungen unter- zubringen; soweit aber vorstehend- die Aufbewahrung derselben im Privatverkehr gestattet ist. find die Lagerhalter verpflichiet, Feuerlöschdosen (Bucher'fche oder Lichtenberg'fche) in einer den Raum- verhältutffev und Waarenmengen entsprechenden Quantität vorräthig zu halten, welchen »ater Um- stände» Exlincteur- zu fubstitutreu gestaltet «erden kann. 10) Hodelspäl»« find, wenn ihre Menge «ehr als drei Tragkörbe von aewöhulicher Größe beträgt, au- deu Werkstätten zu entfernen und mit Steinen beschwert in qeräumigen Hostocalen anszubewahren. LI) L«»t«, Feuerschwsmm, Schwese'säde«, Schweseitzölzche», Z»»der, Stretch. z«»dtzölzche» »»d Stretch,»»dschwumm dürfen tu große», den täglichen Bedarf zu« Detailverkauf überschreitenden Quantitäten nicht anders, als i» mit Blech ansgefcvlageneu, g»t fchließmden Kisten aufbewahrl werden. 12) SchteOp»l»e« »»h Schtetzh»»mw»lle dürseu nur bi- zu 2 Kilogramm in wohlverfchlostenen Räumen unter leichten, von Mmfchmwoh- uunge» entfernten Bedachungen, und »mar io dem »bersten Theile derselben, aufbewahrl werden. . LH) dkttroglyeert» »utz Vrttroglye«rt»prälpa,ate, z B Dyuumtt re. k«m tn Gemäßheit der M'Msterial-Verordnung vom 30 März 1872 nnr daun, wenn da« Fabrikat behufs eine- gewerblichen Betriebs zu, unmittelbaren Verwendung gelangen soll, und auch hier nur »ach dergäagiger ortspolizelltcher Genehmigung und »ater Beobachtung der in der gedachten Ver armung geordnet« Vorsichtsmaßregeln, t« Stadtbezirk ansbewahrt werden. Zuwiderhandlungen gegen eine der vorstehenden Bestimmungen werden mit Geldbnße bi- zu 500 -4 oder Haft bi- zu sechs Wochen bestraft. Da- gegenwärtige Regulauv tritt mtt Ablauf von sechs Wochen nach feiner erstmalige» B«. kanntmachung in Kraft. Leipzig, Pen 8. September 1877. Der Math der Stadt Leipzig. vr. Georgi. Wangemann. O Regulativ öder dt« Lager««« vo» Sptettaofr». tz» L« Spirituosen von mehr als 50«/, Trallrs dürfen in Quantitäten über 20 Hektoliter nur in massiv überwölbten Kellern oder zu ebener Erde brlegenen, au- massive« Mauerwerk gebildeten «nd massiv Überwölbten Speicherräuruen gelagert werden In ein »nd demselben Ra.me dürfen Spirituosen in Fässern oder Reservoiren nur in Quan titäten b>- 800 Hektoliter lagern. Bei neuen Einrichtungen sind nur eiserne Reservoire anzuwenden. tz. 2. Sowohl die Außeneiugävge zu den Lagerräumen (tz 1), al» auch die inneren Verbindung-« thüren der letzteren wüsten au- Eisen hergestellt sein »nd m,ß der Fußboden de- Lagerraume- mindestent 0,z Meter tiefer liegen, al» da- Niveau de- den Raum umgebenden Terrain-. De Fenster sind mit Drah'gitter zu versehen so daß von außen nicht- Hinei »geworfen werden kanr; der Verschluß derselben, sowie der Thüren ist von Eisen »nd so zu covstrutten, daß dieselben vou außen geöffnet »ad geschloffen werden können. tz. 3. Die Lagerräume find mit fortwährend starker Ventilation zu versehen. tz. 3. Die Erleuchtung der Lagerräume darf nur durch mit Laternen umschlossenen Flammen, die außerhalb angebracht find, geschehen und da» Licht durch Wandöffnungen einpefübrt werden, welch« mit mindesten- 1., Cenltmeter starken, fest einaelaffenen GlaSplatteu verschlossen sind. Da» Tabakraucher! in den Lagerräumen ist uicbt gestattet. tz. 8. Bei Räumen, welche abgesondert »nd von anderen Gebäuden so entfernt liegen, daß im Fall« einer Entzündung der Spirituosen eine Weiterverdreitnng d>- Feuer» nicht zu befürchten ist, sowie bei solchen Lagereinrichtungen, welche obgleich von den vor geschriebenen abweichend, doch zur Er- re chnng der beabsichtigten Fenerficherhett geeignet erscheinen, kann auf besonderen Antrag der Be- thnligien vou den obigen beschränkenden Bedtngnnqen ganz oder thetlweise abgesehen werden. . tz. «. Nänme^m den« Spirituosen von »ehr al- 50 »/, Tralles in Quantitäten über 20 Hectoltter gelagert werden sollen, dürfen zu diese« Zwecke nicht eher benutzt werden, al« di- die Erlaubniß des Rath» daz» ertheilt ist »od »uterliegeo jederzeit amtlicher R Vision. ^ Bon dem Bestehen bereit- vorhandener Lagerräume ist dem Rathe innerhalb vierzehn Tag« »ach dem Tage der vrkanutmachnng dies«- RegnlattvS schriftliche Anzeige zu machen. tz. 7. ^«widerhaudlnngen^egen die vorstehenden Bestimmungen werden mit Geldbuße bi- z« 500 oder Hast bt» z« sechs Wochen bestraft. tz. 8. Da- gegenwärtige R-flulativ tritt, abgesehen von dem in tz. 6, Absatz 2 angegebenen früheren Termine, mit Ablauf von 6 Wochen nach seiner erstmaligen Bekanntmachung tn Kraft Leipzig, den 8. September 1877. De» Math der Stadt Leipzig. Wano vr. Georgi. rangemann. Bekanntmachung, die Wahl der Wahlmäuuer zur Gewerbeka««er detreffead. Die im Jahre 1871 aewählte Hälfte der jetzigen Mitglieder der Gew«»deka«»er hat tn diese« Jahre auSzuscheiden »nd ist daher durch Neuwahl zu ersetzen. Das Königliche Ministerium de- Innern hat in Gemäßheit vou tz 6 der Lerordonoa, die Handels- »ad Tewerbe- kammeru betreffend, vo« 16 Juli 1868 für diese Wahl wieder die bei deu letzten Ergänz«»--- wählen erfolgte Feststellung der Wahlabihetluvaeu »ad der Zahl der Wahlmävner angenommen. Hiernach bildet die Stadt Leipzig eine Wahlabthetlnng für sich, in welcher 52 Wahlmänuer zu wählen find; es hat jedoch tu der Stadt Leipzig jeder Stimmberechtigte nur 13 Wahlmänuer zu wählen. Nachdem wir nun Herrn Stadtrath und Ztnngirßermeister Moritz Araase al- Wahlvorsteher »nd Herrn Stadtverordneten «nd Schloffermetster David Angnst Oehler al- besten Stellvertreter für diese Wahlviäuuerwahl ernannt haben, so werden alle t« Leipzig wohnhaften, für die Gewerbekammer Stimmberechtigten, nämlich: ») Kaufleute »nd Fabrüaalen, die mit weniger al- dreißig Mark, aber mindestens m t drei Mark beflenert find, h) alle nicht zu den Kaufleute» «nd Fabrikanten zählenden Gewerbetreibenden, die im Tewerbestenerkataster mit mindestens Drei Mark angefetzt sind, e) fünf und zwanzig Jahre alt »nd ä) nicht nach den bestehenden Gesetzen vo« Stimmrechte in der Gemeinde oder in Folge der Verübung eine- Verbrechen- von den staat-bürgerlich« Recht« ausgeschlossen srao, geladen, zur Ausübung ihre- Wahlrechts und bet Verlust de- letzter« für die gegenwärtig vor- zunehmende Wabl M»»tags, Le« 8«, »der Dte«»tags, de« S. Oktober 1877 -L«ch«tttag» t» de» St«»dea »o» S — S Vhr t« Wahllokale, t« der Mite» Waaae, 2. Stock, persönlich sich einzufinden «nd einen Stimm zettel. aus welchem 1» Vka«e» wühl barer Persoae» angegeben find, ab,»geben. Zur Legitimation hinfich»lich seine« Wahlrecht- hat jeder wählende di« Quittung über Ent richtung des zuletzt vorhergeaangeren (also hier des diesjährigen zweiten) Gtwcrbesteuertermtvs vorzuweisrn, auch soweit nöthig da- Vorhandensein der unter o «ad ä aufgrführten Bedingungen darzuthun. Diejenigen Wählenden, welche al- Vertreter eine- Geschäfts, dessen Gewerbesteuersatz nicht au-reicht, um fämmtliche Theilhaber al- Wahlberechtigte zu betracht«, da- Wahlrecht ausübcn wollen, baden sich durch ein Zeugviß der Geschäst-inhaber zu legttimtren. MckhlLar ist jeder Stimmberechtigte. Leipzig, den 18. September 1877. Der Math der Stadt Leipzig. vr. Georgi. Wangemanu. Bekanntmachung, Ende December d. I. kommt an nuferer Mealföhule L. Ord«««g die dritte Hills-« lehrerskelle mit dem Iahresgehalt vo» 1800 zur Erledigung. Akademisch gebildete Bewerber, welche sich zur Uaterrichisertheilnng im Deutsche«, Latei nische» »nd in der Melt«to« eignen, wollen ihre Gefnche nebst Zeugnissen und eine« knrzeir Lebevslans bis zum Iv. Dee««der d. I. bet «ns eiureichea. Leipzig, deu 5. October 1877. Der Math der Vt«dt Leipzig. vr Georgt. Wilifch, Nesdr. Nicolaigymnasium. Zu der Montag früh um » Uhr stattfindeuden Feierte,chkeit haben sich die Schüler der Elaffea I—IN voll.Shltg, o»S de» Elast« IV—VI blos die erst« Drei etnz»finden. Dagegen Hab« schon >/,S Uhr all« am Thor BetheiUgt» zu «schein«. MwItUrs».
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