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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 21.10.1878
- Erscheinungsdatum
- 1878-10-21
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-187810216
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18781021
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18781021
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1878
- Monat1878-10
- Tag1878-10-21
- Monat1878-10
- Jahr1878
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 21.10.1878
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Erscheint tS-ttch früh 6'/. Uhr. Ae»«»»», »,tz JohauniSgass« SS. DffurdidutttM »er RcdarH»»« BarrncttagS 10—12 Uhr. Nachmrttag^s—0 Uhr. r,nak>o^ der für dir nächst- «iq<-d, Skunimer befrimmrrn Iuetar» an Wochentagen vis 8 Uhr Nachminaoü. an ^»nn- und ^rfi tagen früh »iS »/,4 Uhr. F» »t, fiu Lni Ainx^L«: Otto krrmm. Unwerstlätsflr. 22. LoarSvastdc.Kathanne'rstr I vv- nur di» >/.3 Uhr Anzeiger. OlM sm Politik, Localgcschichtc, Haudcls und GcMstSvnkkhr. äd»,i,kmr»,:»prri«viertelt.^ . üul. Brruaertohn ü L i. durch di« Post bezogen « -?L Jede einzelne Nummer 2» r>^. Belegexenivlar l0 « Gebühren für Lxtradeüax --- ohne Postbc'örderung ZS ?>». mit Poflbesörderung 4L LU. loseret« Lgesp. Petttzeile Le Pf Größere ^cyriilcn laut «rserva preisve^entznitz. — Tadeüori.<vs: Satz nach höherem Tarif. «Ultaim, «ln Le» L,»ar1to«trlq di« Hpaltzeil« 40 tzri Inserate sind stet» an d. «epedkrt», za senden. — Rabatt wirb mcht gegeben. Zadtungpn»«u«»»r»n4o »der durch Postvorschutz LV1. Montag den 21. OcLober 1878 72. Jahrgang Vermiethungen in der Flcischhallc am Hospitalplatzc. In obiger Fleischhaüe sind folgende «PtheUungeu: «r. 8. 22 sofort - 1b vom 13. November d. I. an, - 28 - 13. Januar 1879 an gegen eimnonatltche Kündmung a «»er wen zu vermiet den und haben wir hierzu einen «e^tetgerung». lermul auf Toa»aö«otz »en 26 tztese« Mouat» vormttlagS 11 «hr an Raths fieüe an beraumt. Wir fordern Mietblästige hierdurch auf, in demselben sich einzufinden und ihr« Miethgrdote auf die zu dermiechenben Hallen-Abtheuungen zu thun. Die BersteigerungS- und vermiet hmtgSbedmgungen können schon vor dom Termine bei ua» eingesehen werden. Leipzig, den 1«. Qctober 1878. Der Nattz »er Stabt veipzi». vr. Tründlin. Seruttr. Gewölbe - Vermiethnng. Da» zerther an bie Herren Strübell 4- Müller au» Meerane vernncthet« Gewältze mU Schreibstube in dem dor Skadiaemeinb« gehörigen Hause NeichSftraße Nr. HZ soll vom 1. April 187b an gegen etuhalb- jätzrltche Oü»tzigu»g anderweit bermtettzet werden und haben wir hierzu auf Mittwoch »e« ZS » M «ormtttag» 11 Ntzr einen versteigernngSterm,n an Rald-ftelle anberaumt, woselbst auch schon vorher di« vermiechungs- und GersteigerungSbedingungen zur Einsichtnahme auSIiegen. Leipzig, am 18. Ocwder 1878. Der «attz »er Sta»t r'ripzig. vr. Tröndlin. Cerutti. Bekanntmachung. Di« 8»w»wwvw»»e«»Ii»«w4l«»o de» dotaaischen Instituts »er m»t»erstr«it zur Prüfung land- -iNbichastiicher und forstlicher Samen ist für die Benutzung seiten» der Interessenten nach den in der ..Sächsischen Landwirthschaftlrchen Zeitschrift^ bekannt gegebenen Bestimmungen uird Tarifen mit dem 15. Oktober d I. wieder eröffnet. Leipzig, am l«. Oetober 1878. ^ro^. tiekonh. Das Sociatisten-Geseh. Da» große schwere Werk ist vollbracht. Der 14. Oetober wird für lange Jahre hinan» ein ernster Gedenktag für da» deutsche Volk sein, wel» che» gezwungen war, eine Nothwehr gegen die ikvolutlonaire Hochfiath ansznrichte», um »nsemm Lcfitzfiand, unsere Arbeit und die geistigen Güter de» Leben» sicher zu stellen. Der Kürst - Reichs kanzler darf zufrieden fein, lieber seine Leußerung wird un» berichtet: Schon vor Beginn der um 2 Uhr anqesetzten Sitzung mchemt in dem noch ziemlich leeren Hause Kürst Vi»marck; er tritt sogleich in Unterhaltung nnt dem aus seinem Sitze bereit» befindlichen Präsidenten de» Hmrse»; er ist beweglich und aufgeregt, wie wir ihn fast niemals gesehen, aber e» ist die Aufregung der Senugthuung. die Aufregung der Gewcßbect. ein lange verfolgte» Ziel nach Ueberwinduna vieler Schwierig keiten endlrch positiv erreicht »u haben. Sein Schritt ist jugendlich elastisch, sein Gefichtsausdruck freudig. Li» zmn Beginn der Sitzung nimmt er neben dem Grasen Molike Platz. ES ist die namentliche Ab stimmung beantraqt. die unter ungewöhnlicher Ruhe öe» Hause» vor sich geht. Da» Resultat ist: ES stimmen für da» Gesetz 221, dagegen 14t». Nach sechswöchiger Tagung hat der Reichstag da» Gesetz gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Socialdemokratie zum Abschluß gebracht. Wohl keiner der Männer, welch« im entscheidenden Augenblick ihr Ja in die Wagschal« warfen, ist frei gewesen von einem Ge fühlt- de» Schmerze» über die bittere Thatsache, daß die Gesetzgebung de» jnngen aufstrebenden deutschen Reiche» z» einem so außerordentlichen Schritte überhaupt gezwungen war. Staat und Gesellschaft aber bedurften der scharfen Waffen, denn e» handelte sich um Beseitigung eure» unhaltbaren Zustande». Freilich nicht gehobe- vea Herzen» kehren die Erwählten de» Lol» ,n die Heimath zurück; aber ein Gefühl aufrichtiger Genngthnung nehmen dennoch alle Diejenigen mit von dannen, denen die Erhaltung und Befestigung unsere» jungen nationale» Staats- wesen» ernstlich am Herzen liegt. Nicht allein deshalb, weil da» Scbe'tern de» Socialistengesetze» sstr di« fernere Entwickelung de» Reich», für seine wnthschoftliche Stärke, selbst für seine inte,, national« Stellung von den verhängnißvollsten Folgen hätte werden wüsten, sondern auch der Thatsache wegen, daß in de« unter so außer ordentlichen Umstände» gewählten, für eine Ver ständigung üder concrete Fragen so überaus nn- zünftig zusammengesetzten Reichstage eine Majo» rität vorhanden ist. di« sich, wo e» die Bekämpfung einer Gefahr de» Baterlande» gilt, jederzert wieder zusammen finden wird. Da» ans« richtige Entgegenkommen, welche» in den letzten Wochen zwischen den Parteieu, die da» Socialisten- zesctz za Stand« gebracht haben, gewaltet und »flche« namentlich auch der erste Staatsmann de» Reich» bethätigt hat, berechtigt zu der Hoffnung, daß auch in Zukunft sich ein gemeinsamer Boden »e» Wirken» finde» lassen werde Dazu möge un» Gott helfen, denn e« heißt „Er verläßt keinen Deutschen." Heber die Schlußsitzung ist bereit» gestern telegraphisch berichtet worden. Der Reichskanzler Fürst Bismarck Verla» darin folgende Erklänu-g: , ste da» »den, dt« ginnen, t« wird, Die au» de« ficht, daß, rung do» gerechtfertigt Mitwirkung niste» ihnen nicht trauen, «otne Herren, die formale Aufgabe, Botschaft ertheilt, zu . Namen der verbündeten fehl Sr. Majestät de» , Reichstag» hiermit für g« Anmeldung zur Kirchenvorstcher-Wahl in derParochie St. Petri. Für die au» dem PeterSktrchenvorftande nach Ablauf der Wahlperiode infolge Loosung autscheiden- den Herren: Geh. Hosrath Prof. vr. <8 ikurttnS, Director vr. Rützr. ReichS-OberhandelSgericht-rath Mode- m«n», Kaufmann F. B. Se»e. sowie für die freiwillig au»g«schiedenen Herren Lommerzienrath Paul venadorf und Oberlehrer vr. F. l». Schuster^ die inSgesammt wieder wählbar find, soll durch d»e ttncdeuuemecnde eine tzkeMvatzl stattfinderi. und außerdem infolge von der Kircheninspection genehmigten Veschluffe» der vereinigten -irchanvorstltude «in stebcnter Kirchenvorfteher zvaewählt werden. Stimmberechtigt zu dieser Wahl find alle selbstständigen, in der Peter»parochie vvbnhaften MünTwr evangelisch-lutherischen Bekenntnisse», welche da» 25. Lebensjahr vollendet haben, verde,ralhet oder nicht, „mit Ausnahme solcher, die durch Verachtung de» Worte» Gotte» oder unehrbaren Lebenswandel öfsentlicbeS, durch nachhaltige Besterung nicht wieder gejodene» Aergerntß gegeben haben oder von der Stimmterechtv gung bei Wahlen der politischen Gemeinde auSgcschloffen find." Wer sein Stimmrecht bei der bevorstehenden Wahl auSüben will, hat sich zufolge gesetzlicher Vorschrift zunächst mündltch oder schriftlich dazu «nzumelden. Die mündliche« Anmeldungen werden Souuta» den 27. Oetober d. I., »»» ll bis 1 Utzr. und Mvuta,. den 28. Oetober. von » »ta L «tzr. in der Sakristei der Petersktrche entgegrngenommen. Be, schriftliche« Anmeldungen, welche während dieser Tag«, sowie schon vorher auch in di« Lott»wo^ nung des Pastor Prof. 0. Fricke (Albertstraße 8. I.) abgegeben »erden können, muß genau angegeben werden: t) Bor- und Zuname, 2) Stand, Gewerbe u. s. w., 3) S«burt»-Tag und Jahr, 4) die Wohnung. Zur PeterSkirchenparochie gebären folgend« Straßen und Plätze der Stadt: Albertfiraße. Arndttzraße, Bayerischer Platz. Bayerischc Sttaße, vauhofftrahe, Br and weg. Brand- Vorwerkstraße, Braufiraße, Brüderstraße, Earolinrnftraße, Dösener Weg, Emuienftrafie. Elrsenstr, kr»»d. „Meine Herren, di« kaiserlich« Botschaft »ft ver lesen; wenn Sie mir gestatten wollen, am Schluffe der Sitzungen noch einige Wort« zu Ihnen zu reden, so »ft es vorzuosweise, um dem Gefühle der Be friedigung Ausdruck zu geben, mit welchem die verbündeten Regierungen dw Lhatiache berußen, daß di« ReiiuinSRwrfchichimbftt, wel« «rer Stdunaen das Schicksal lbrer Boriaa« >m Ganzen »der doch in den wAntlichsten sAeilen zu bedrohen schie», auf dem Wege gütlicher Ver ständigung der vetheiliaten ihre Erledigung gesun den hat; so daß ich »ach der heutigen Abft»mmung und vermöge der vertratüichen Bcivrechungen, welche wir ün Bunde-rathe in den letzten Tggen gehabt haben, in der Lag« mich befinde, vorauSsehen »u können, daß der heutig« Beschluß »m BundeZrathe «inffnnmige Annahme finden wird. Ich will dam»t nicht sagen, daß all« verbündeten Regierungen gleich mäßig überzeugt wären, daß die Mittel, die Eie in ihre Hände legen, vollständig auireichen würden, um die Zwecke, zu deren Erreichung da» Gesetz «ingebraLt worden ist, überall zu erreichen, sondern nur, daß alle Regierungen entschlossen sind, den nachdrücklichen Versuch zu machen, mit den Mitteln, welche diese» Gesetz ihnen gewähren wird, die Krankheit zuweilen, von der unser Gemeinwesen ergriffen ist. Sollt« dt« Erfahrung den Beweis liefern, daß die» nicht in dem vollen Maße und au-reichend der Fall ist, so werden di« verbündeten Regierungen in der Lage sein, sich wiederum vertrauensvoll an Ihre Unterstützung zu wenden, um da nachzuhelfen, wo die jetzigen Mittel nach der Ueberieugung dcr Re- gierungen nicht auSreichen sollten. E» wird un» da» möglich sein, sei e» auf dem Wege der Reform un serer allgemeinen Gesetzgebung, sei eS durch Ver vollständigung de» soeben vorliegenden Gesetze». Da» letztere wird ja »uversrchtlich ohne Zweifel der Fall sein in Bezug aus di« Zeitdauer, für welch« biefe» Gesetz gegeben »st (hörtl), denn Nt«»a»d unter un» kann sich der Hoffnung ht»g«tze«, daß die Hei lung der Schüdez^E^'« »ir hiermit be- bündEtSN Mlt 52), Schletterstraße, Stdontenftraße, Sophienöraß«. Süpfliaße, Schleuniger Weg. Teichftraß«, Tbalstraße lNr. 8 bi» mit 2«), WaisenhauSstraß«, Webergaste, Windmühlenstraße (Nr. 18 ÄS mtt 28c). Windmühlenthor und Zeitzer Straße. Wir fordern di« stimmberechtigten SI,eder unserer Gemeind« herzlich und dringend auf, sich an der bevorstehenden Wahl zahlreich ,u bctheiliaen, und damit sie die- können, die «nmeldnn» in der aag«' «ebenen Weis« bis spätestens Montag de« 28. Oelober, Nachmittags o Uhr, bewerkstelligen zu wollen. Leipzig, den 15. Oktober 1878. - Der SirchenoorUanS zn St. Petel. v. Fricke. vollendet sein « schöpfen —.... bi« Zuver- lotzal« Ausfüh- a»«N de» Reich-taas »nb der Beistand.^ t« Maß, d^Brdürs In diese« »er- "LLK > und auf ve> Sitzungen de» Ersetz sagen ^ EHE WEMEAMUEsUUErUWEM WeMreEWEUEA DEL «Ir Wilhelm, von Gotte» Gm»da» dmttscher Kaiser. König von Preußen ». verordnen i« «mnen da» Mich,« nach erfolgter Zustimmung do» Bunde-Mh» »ad dNk Reich»- tage». NM» folgtr ..LLZ'TL'^L.ÄS WLsL-L- Umsturz der bestehend»» »Mat» ober Geselschaft»- ordnung bezwecken, sind « verbieten. Doffelb« gilt von Vereinen, in welch«» sociakbemo- kratische, socialtst'schc ober commnnistischo, ans de» Umsturz der bestehende» Staat», »der Geseßschaft»- ordnuRg gerichtete Bestrebungen in einer de» öffent lichen Frieden, insbesondere die Eintracht der Bevöl- kerungSclaffen gefährdenden Weise zu Tage treten. Den Vereinen stehen gleich Verbindungen jeder Art. 8. 2. Aus eingetragene Genogenschaften findet im Fall« de« 8- t. »>>,<,-, 2. de, O 3K de» Gesetz,» vom 4. Juli 18«S, beirefiend di« prwancchtliche Gtellnng »et Erwerb»- und Wirthschaft»-G«noffen- schäften (V.-G.-Bk. S. 415 ff.) Unwenduna. Lus eingeschriebene Hü1s»cassen findet im gleichen Falle der 8- LS de» GZrtzc) über die eingeschrie- denen Hülfscaffen vom 7. April 187« (R.-G. Bl. C. 125 ff.) Lnivendunq. tz. 3. Selbstständig« Laffenvereine (nicht eingeschrie- bene), welch« nach ihren Statuten die gegenseitig« Unterstützung ihrer Mitslieder bezwecken, find im Falle de» Z. I, Abs. 2 zunächst nicht zu verbieten, sondern unter eine außerordentliche staatlich« Eon- trole zu stellen. Sind mehrere selbMändige Vereine der vorge dachten Art zu einem verband« vereinigt, so kann, wenn in einem derselben die im 8- 1, Av». 2 beze,eb neten Bestrebungen zu Tage treten, die Ausscheidung diese» Verein» au» dem Verband« und die Eontrole über denselben anqeordnet werden. In gleicher Weise ist, wenn di« brzeichneten Be ftreoungen in einem Zweigvereine zu Tage treten, die Controle auf diesen zu beschränken 8. 4. Die mit der Eontrole betraute Behörde ist beftlgt: 1. allen Sitzungen und Versammlungen de» Vereins beizuwohnen: 2. General-Versammlung«!» einzuberusrn und zu leiten; 8. die Bücher. Schriften und Eaffenbestände einzu- sehen, sowie Auskunft über di« Verhältnisse des Verein- »u erfordern; 4. die Ausführung von Beschlüssen, welche zur Förderung der im 8 1, »bs. 2 bezeichnet«» B strebungen geeignet sind, zu untersagen: 5. mit der Wahrnehmung der Obliegenheiten deS Vorstand«» oder anderer leitende» Organe de» Verein» geeignete Personen zu betrauen: ». die Eaffm in Verwahrung und Verwaltung zu nehmen. 8. ö. wird durch die Generalversammlung, durch den Vorstand oder durch ein andere» leitende» Organ de» Verein» den von der Lontrolbehörd« innerhalb ihrer Befugnisse «ilaffenen Anordnungen »urvider- gehandelt oder treten »n dem Vereine di« rm 8 l, Abs. 8 bezeichnet«» Bestrebungen auch nach Ein leitung der Control« zu Tage, so kann der Verein verboten werden. 8 ». Zuständig für da» verbot und die Anord nung der Controle ist die LanoeSpolizeibehSrde. Da» verbot ausländischer Vereine sieh! dem Reich»- kancker zu. Da» Verbot ist in alle» Füllen d»rch den Reich»- anzeige», de»» »vn der Lande-volizetbrhö»d« erlaff,ne Verbot überdies dvrch da» für amtlich« Bekannt machung«» der Behörde bestimmte Blatt de» Orte» oder de» vqirkr» bekannt zu machen. Da» verbot ist für da» ganz« Vundesaebiet wirksam und umfaßt alle Verzweigungen de» Verein», sowie jede« vorgeblich neuen Verein, welche« sachlich al» der alle fick, darftellt. tz. 7. Aus Grund de» Verbot» find die Verein»- eafl«, sowie all« für die Zwecke de» Verein» bestimmten Gegenständ« durch di« Behörde in Beschlag zu nehmen. Nachdem da» Verbot endgültig geworden ist» hat die von der Lände-Polizeibehörde zu bezeichnend« Ber- waltung»beb»rde die Abwickelung der Geschäfte de» Verein» (Liquidation) geeigneten Personen zu über tragen und zu überwachen, auch die Namen der Li quidatoren bekannt zu machen. An di« Stelle de» in den Gesetzen oder Statuten vorgesehenen Veschluffe» der Generalversammlun» tritt der Beschluß der Verwaltungsbehörde. Da» liauidirt« VereniSvermögen ist, unbeschadet der Rechtsansprüche Dritter und der Vereinsmüglieder, nach Maßgabe der BerrinSstatuten. beziehungsweise der allgemeinen gesetztcchen Bestimmungen zu ver wenden. Der Zeitpunkt, in welchem da» Verbot endgültig wird, ist al» der Zenpunct der Auflösung oder Cchlie- ßung de» Verein» (der Sasse) anzuffhen. G-gen die Anordnungen der Behörde findet nur die Beschwerde an die Aufsichtsbehörden statt. 8. 8. DaS von der LandeSpolizeibehörde erlassene Verbot, sowie die Anordnung der Eontrole ist dem Veremsvorstand«, sofern ei» solcher im Inland« vor handen ist, durch schriftlich«, mit Gründen versehen« Verfügung bekannt zu machen. Gegen dieselbe siebt dem VerrtnSvo, stände die Beschwerde (8. 8«) zu. Die Beschwerde ist innerhalb -einer Woche nach der Zustellung der Verfügung bei der Behörde anzubrrn gen. lvelch« dieselbe erlassen hat. Die Beschwerde hat keine ausschiebende Wirkung. h. 9. Versammlungen, in oenen socialdemokratrsch«, socraliftische oder kommunistische, aus den Umsturz der bestehenden Staat»- oder Gesellschaftsordnung gerich tete Bestrebungen zu Tage treten, find austulöseu Versammlungen, von denen durch Tbatsachen di« Annahme gerechtfertigt ist, daß sie zur Förderung der im ersten Absätze dezrichneten Bestrebungen bestnnmi sind, find zu verbieten. Den Versammlungen werden öffentliche Festlich keiten und Auszüge gleichgestellt. 8. 10. Zuständig für da» verbot und die Auf lösung ist dre Polizeibehörde. Die Beschwerde findet nur an die Aufsichtsbehör den statt. H. 11. Druckschriften, m welchen socialdemokratrschr, soctaltstische oder kommunistische, aus den Umsturz der bestehenden Staat»- oder Gesellschaftsordnung gerich tete Bestrebungen in einer den öffentlichen Frieden, insbesondere die Eintracht der BcvölkerungSclaffen gefährdenden Weise zu Tage treten, find zu verbieten. Bei periodijchen Druckschrrsten kann daS verbot sich auch aus da» fernere Erscheinen erstrecken, sobald aus Grund diese» Gesetze» da» verbot einer einzelnen Nummer erfolgt. 8. 18. Zuständig für da» verbot ist die LandeS- pouzeibebörde. bei periodischen nn Inland« erscheinen- den Druckschriften die LandeSpolizeibehörde de» Bezirk», in welchem die Druckschrift erscheint. Da» verbot der ferneren Verbreitung einer im Ausland« erscheinenden periodischen Druckschrift steht dem Reichskanzler zu. Da» Verbot ist in der i« 8. «. Abs. 2 vorgeschrre- denen Weis« bekannt ut machen und rft für da» ganze Bundesgebiet wirksam. 8. 18. Da» von der LandeSpolizeibehörde erlaff« ix Verbot einer Druckschrift ist dem Verleger oder dem Herausgeber, da» Verbot einer nicht periodisch er scheinenden Druckschrift auch dem aus derselben benannten Verfaffer, sofern diese Personen im Jn- lande vorhanden find, durch schriftliche, mit Gründen versehene Verfügung bekannt zu machen. Gegen die Verfügung steht dem Verleger oder dom Herausgeber, sowie dem Verfasser dt« Beschwer»« (8. N) zu. Die Beschwerde ist innerd-üb einer Woche nach der Zustellung der Verfügung bei der Behörde anzubrrn- gen, welche dieselbe erlassen hat. Die Beschwerde hat keine ausschirbende Wirkung. 8. 14. Auf Grund de» Verbots find die von dem selben betroffenen Druckschriften da, wo fi« sich zum Zweck« der Verbreitung vorsinden, in Beschlag zu nehmen. Di« Beschlagnahme kann sich aus die zur VeivielsLltigung dienenden Platten und Formen er strecken; bei Druckschriften nn engeren Sinne hat auf
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