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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 12.11.1878
- Erscheinungsdatum
- 1878-11-12
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-187811125
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18781112
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18781112
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images teilweise schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1878
- Monat1878-11
- Tag1878-11-12
- Monat1878-11
- Jahr1878
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 12.11.1878
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Erscheint täglich früh 6'/. ghr. «ttwk«», «ch «medvt», Aobculuisgass« ». W«chß>»dni »er Ledettto«: vormittags u» .2 Uhr. Nachmittag 4—« Uhr. Inwhmr her für die »ächst- sttgeude «ummrr defttmmtt« Errate au «ochealage» bis » de, Matt, strL—h»e: Ott» Klrmm. UmvcMätsstr. rr. - — »»eustr lS.p. Uhr. UeiWgtr.Tageblatt Anzeiger. vlM fiir Politik, Localgkfchichtc, Handels und GeschSMerkchr. «ufl»ge L5.50O. AdoRimmitserrt» viertelt- »V.DL. incl. Brinaerloho b Mt., durch die Post bezogen 6 Mt. Jet« einzelne Nummer 2L Pf. Belegexernplar 10 Pf. Gebühren für Sprakel tage» ohne Postbefvrderung S« Mt. mit PostbefSrdermlg 4L Mt. ßvscralr 5Htfp. Prtttzeitt rs Pf. Größere Schriften laut nufere» PreiSverzrichmß. —Tabelle nfcher Satz nach böderem Tarif. Lkrlmmo a»ttr dem Ledarttostrich die Svaltzeil« 4t> Pf. Inserate find stets au d. «rnedttta, -u senden — Rabatt wird Sicht gegeben. Zahlung pr»«naiv«rra»<l» oder durch Postvorfchuh 316. Dienstag den 12. November 1878. 72. IührgMA Bekanntmachung. An Gemäßheit de» Finanrgese-e- vom 8. Juli d. I. in Verbindung mit der Lulfahruvg-verordmmg vorn 14. Deoutber 1877 zum Einkommensteuergesetze vom 22. December 1874 ist der zweite rennt« der Gi«r»»«t»fte»er a« 1. November »iese« Jadre- »il de« ffias »«d einbalbsacheu Betrage der einfachen Steuersätze s«IiO, und werden di« Beitrag-- Echtigea hierdurch «ufgefordert, ihre Eleuerbeilräge ungesäumt und spätesten» binnen »Wochen nach dem- iriden a« dre Stadt-Eteuer-Einnahme — Brühl 51 im blauen Harnisch — bei Vermeidung der nach Ablauf dieser Amt gegen die Säumigen eintretenden gesetzlichen Maßnahmen abzuführen. Sechzig, den 81. Oktober 1878. Der »attz der Stadt Leipzig. vr. Georzi. Taube. EiSbahn-Berpachtung. Der Deich in dem etzewallge« «»tantscheu «arte«. Harkoristraße Nr. 8, soll zur Benutzung al- GiSbatzu für den beiwrstetzeude» «tnter Mittwoch, de« IS. diese- Monats Vormittag» 1L Uhr an RalhSftelle an den Meistbietenden »erdachtet werden. Die Verpachtung-- und LersteigerungSbedingungen können auf dem Rathhau-saale. 1. Etage, einge sehen werden. Leipzig, den «. November 1878. Der «ath »er Stadt Letpzig. vr. Georgi. Cerutti. Korbweiden-Auction. Freitag, den IS. «»»ewder ». e. sollen von Vormittag- 9 Nhr an im Forstreviere Connewitz, an der Pleiße bei Connewitz, im Streitteiche, am Pleißenwildbette unterhalb de- KirschwehreS und an der städtischen Schwimmanstalt ca. 18-0 Bund einjährige Korbweiden unter den im Termine bekannt zu machenden Bedingungen und gegen sofortige Bezahlung nach dem Zuschläge, an den Meistbietenden verkauft werden. Zufa««e»kunst: auf der hohen Brücke bei Connewitz. Leipzig, am 7. November 1878. Des NaihS Korstdeputaiio». Bekanntmachung. Das 18. und 14. Stück de- die-jäbrigen Gesetz und Verordnungsblatt«- fiir da- Königreich Sachsen sind tei un- ««gegangen und werden bis zu» L7. dieses KtzouatS auf dem RathhauSsaale zur Einsicht nahme öffentlich au-hängen. Dieselben enthalte«: Kr. 7L Verordnung, die Au-führung des Einkommensteuergesetze- vom L. Juli 1878 betreffend; vom 11. October 1878. Nr. 73. Verordnung, die Publikation der mit dem Gesammthause Schönburg wegen de- Urbergangs der Gericht-barkeit in den Sckönburg'schen Receßberrschasten auf den Staat und wegen einiger anderer Puncte unter dem 29. October 1876 abgeschlossenen Uebereinkunft betreffend; vom 30. October 1878. Nr. 74. Verordnung, die Gerichtsbarkeit in den Cchönburg'schen Receßberrschasten betreffend; vom »0. October 1878. Nr. 78. Verordnung, die AntShauptrnannschast zu Glauchau und die Kircheninspectronen in den kchönburg'schen Re-eßherrschaften betreffend; vom 1. November 1878. Leipzig, den 9. November 1S78. Der «attz der Stadt Leipzig. vr. Georgi. Cerutti. WohnnngS-Vermiethung. Die zeither für 1230 jährlichen MielhzinS vermiethete, zum 1. April 187- mieibfrer werdende Wohnuug in der II. «tage und dem Dachgeschoß des nordwestlichen Flügels de- HauptzolamtS- gebLudes, Bahnhoffttaße Nr. 17, bestehend auS 7 Stuben, 4 Kammern und sonstigem Zubehör, soll von obigem Termine an aus sechs Jahre anderweit vermiethet werden und sind bezügliche Miethofferien hiS zum 1v. dieses Monats bei uns einzureichen. Die Vermiethungsbedingungen nebst Jnventarium können auf dem Rathhaussaale (1. Etage) rin gesehen werden. Leipzig, den 7. November 1878. Der Nath der Stadt Leipzig. De. Georgi. Cerutti. Bekanntmachung, Pie >»f»ar«e schulpflichtiger Kinder ia die vereinigte Kreischule detrefle»d. Diejenigen Eltern, welche für Ostern 1879 um Aufnahme ihrer Kinder in die ffreischule bei unS nach- msuchen gesonnen find, haben ihre Gesuche von jetzt an bi- spätesten- den L3. diese- Monat- auf dem Nathhause m d-c Echulexpediiion, L. Etage, Zimmer Nr. 8, vormittag- von 9 bis 1L Uhr und Nachmid tag- von 4 bi- 8 Uhr persöültch cmzubrinaen und die ihnen vorzulegenden Fragen vollständig und der Wahrheit gemäß zu beantworten, auch gleichzeitig die Zeugniff« über das Alter de- anzumeldenden KindeS und den Impfschein vorzulegen. In die unterste Classe der Schule können nur Kinder Aufnahme finden, weiche zu Ostern 1879 da- sechste Lebensjahr vollendet und da- siebente noch nicht überschritten haben. Kinder, welche schon einige Jahre Schulunterricht genossen haben, können, soweit noch Raum vorhanden, in die oberen Elasten der Schule ausgenommen werden. Leidig, am 9. November 1878. De, Sch»I««»schutz der Stadt Leipzig. vr. Panitz. Lehnert. Logis-Vermiethung. Die Wohnung deS verstorbenen Herrn Professor vr. Sermaun in der U. Etage de- Univerfität-grund- siückS, Goetbestraße Nr. 7, auS 5 Zimmer», Alkoven, Küche und übrigem Zubehör bestehend, ist »um 1. April 1879 anderweit zu vermiethen. Bevor man iur öffentlichen Bersteigerung derselben verschreitet, werden diejenigen Herren ordentliche» Professoren der Universität, welche auf gedachte Wohnung zu reflrctiren gesonnen, hiermit nochmal- ersucht, sich deshalb bis zum 18. diese- Monat- mit dem Unterzeichneten Rentamt« in Vernehmung setzen zu wollen. Leipzig, am 11. November 1878. UniversttätS-Neutamt. Gras. vir FLrsor-e fiir dir HiirterdUrhrrml der Nrichsbramte«. Hut Ding will Weile haben. Eine innere Noth- Wendigkeit bedingt, daß ein große- Gemeinwesen «cht fertig und vollkommen, wie Palla- Athene «ch dem Haupte des Zens, au- der Hand seiner Schöpfer hervorgehen kann. Die- gilt von dem Orgam-mu« de- deutschen Reich«-, dessen gegenwärtiger Zustand noch vielfach den Charakter de- Provisorium- au sich trügt. Bon besonderer Schwierigkeit erscheint, bei der Vielseitigkeit der in Frage stehenden Interesten, die Regelung der »irtbschastlichen Anforderungen größerer Bevöl. kermrgSgruppen. Ueber ein Tasten und Ben« tiliren sind wir noch nicht hinausgekommen; diesen Zustand endgültig in fertige Formen zu schlagen, wird die Aufgabe unserer nächsten Zukunft sein. Aber auch kleinere Gruppen verlangen dringend eine Sicherung der Laüe, in velcher sie mit dem Aufgebote aller Kräfte thätig find, zumal sie in einem Sonderderhältuiffe, in einer Art von Isolirung stehen. Wir zielen damit auf die Reichsbeamten ab, denen die. ievigr Fürsorge gewährt werden muß, die eine- groyenbtaatSwesenS allein würdig ist. Hier giebt e- noch viel zn bessern, e- heißt dem „Provisorium" ein Ende zu machen und damit die Sorge bei dem Kampfe um- Dasein möglichst fern zu halten. Die Fürsorge besonder- für die Hinterbliebenen der Rvckrbeamten beschäftigt letzt mit Reckt wei. tere Kreise. Wir geben daher eine sehr beachten-- werth« Kundgebung wieder, die in der „A. Z/' der iu Red« stehenden Frage gewidmet ist. E- heitzt da: „Die unerwartete Ausdehnung, welche die Reich-- verwaltuna vermöge der fortschreitenden Entwick lung keS Reiche- gewinnt, hat einen zahlreichen, ansehnlichen Reich-beamtenstand entstehen lasten, »u dessen rechtlicher Sicherst,lluug da- Reich»« veamtengesetz dient. Wie da- Reich vom einfachen Staate, unterscheidet sich der Reich-beamtenstand vom Beamtenstaud eine- Einzelstaate-. Die Reichs- beamteafchaft setzt sich sehr verschieden, entsprechend der mannichfaltißen Reichstbätigkeit, zusammen. Durch die Posiverwaltung wurde dem Reich eine dwentende Beamtenzahl aller Gattungen und Grade zvgeführt. So besitzt das Reich namentlich «mm iwmer größer werdenden Kreis hoher Beam te» und Würdenträger in der bunten Gruppe tt» Reich-Lmtern unv Behörden. Das In-leben- trrtm de- Rüch-gerichte- wird diese Ziffer auf avmal noch erheblich steigern und zugleich dem Reich-beautteristaude neuen höheren Glanz Griechen, Gegenüber der Lage der Dinge kann eS nicht ge« ^ttssällig erfchewen, wenn eine Regelung bl-- ützt gelmgen wollte, die Regelung der Für- MU sk die Hinterbliebenen der Reich-beamten. »n -rk-g«-, «nd a» Anträgen an- der Mitte °**^Hk"tretu„g fehlte e- nicht, ebe»so w«nig «ffstechangen und Zasicherungen der Reich». regrerung. Ei» bemerkerc-werthe- Schwanke« der leiteudca Ansichten ließ e- wohl zu keinem wirk lichen Ergebnisse komme«. Unmittelbar nach dem Kriege ward eine sehr freigebige Regelung der Hinterbliebene»fürsorge durch au-aiebigste Gewäh rung von Reich-mitteln in Aussicht genommen. AUS dieser Gedanke fallen gelassen wurde, wollte man auf andere Weise durch da» Reich sorgen »nd trat dem Plaue näher, eme Gesrllschaft-ver« sicherung herdeizufkhren Allein die folgenden Er« örterungen brachten Ziffern zu« Vorschein, die alle derartigen Absichten aufzugeten nvthigt«, und so scheint nur die Schaffung «i»er Taste für die Reich-beamten übrig bleiben zu sollen, die von ihnen selbst zu bilde» wäre. Nach so hochgespann ten Erwartungen wird dies freilich in den ntichst- betheiligten Kreisen nicht geringe Enttäuschung und Mißstimmung Hervorrufen. Es fragt sich, ob für die Behandlung der schwie rigen Angelegenheit nicht ein anderer Standpunkt zu gewinnen wäre und die Durchführung der Ge richtsverfassung dazu Anlaß bieten könnte. Zu weilen gelingt eS in öffentlichen Dingen einen be stimmten Theil einer Frage zur Lösung zu bringen, und von diesem Anfang au» die ganze Frage zu lösen. Die Durchführung der Gerichtsverfassung zieht die Neuregelang der Verhältnisse de» Richterstandes nach sich. Die Reichsgesetzgebung hat diese in der Hauptsache den Ländern Überlasten, unv nur in Betreff de- Reich-gericht- die Entschließung sich Vorbehalten. Der nächste Reichstag wird den Han-Halt de- obersten bürgerlichen Gerichtshöfe- zu regeln haben. So stattlich da- Oder Handels gericht Heraugewachsen, muß dasselbe al» mäßiger Bruchtheil in dem neuen Gefammtgejüge aufgehen. Der Körper des Reich-gericht- gewinnt einen so großen Umfang, daß Besorgnisse zu hegen sind, ob nicht die Einheitlichkeit darunter lewet. Dem Reichs gericht wird ein möglichst starker innerer Halt ge geben werden müssen, damit der lebendigste Ge meinschaftsgeist seine Mitglieder immer durchdringt. Dazu vermag schon der Sitz de- Reich-gericht- offenbar nicht »»wesentlich b«iz»tragen. Die ört liche Absonderung de- Gerichtshöfe- dient gewiß erheblich zur Stärkung und Steigerung de- Ge meinbewußtsein- seiner Mitglieder. Kann nicht auch dazu Mitwirken, wenn da» Reich-gericht neben anderen selbstständigen Einrichtungen eine eigene Wittwencaffe für seine Mitglieder erhält? Die Erfahrung ist aller» im Stande zu lehren, ob eine Reich-gerscht-wittwencaste hinreichende Lebentfäbig- keit besitzt. Doch sind Vorgänge da, welche diese An- rahme zulasten, und da- Reich wird gerne bereit fein, alle- irgend,Mögliche für die Erreichung de- Zwecke- auszubreten. Vom allgemeinen Standpunkt rst wohl da« Bedenken zu erheben, daß eine solche Sonder- wittwencaffe zu viel Elemente aufnimmt, die für eine allgemeine Wittwencaffe sich trefflich eignen. Indeß wächst die Reich-Verwaltung in dem Maße, um mehr al- einer Wittwencaffe Raum zu ge währen. Di« Gefahr für diese Art Tasten scheint allgemein darin zu liegen, zn gr»ß zu werden und durch Bereinigung zu ungleicher Elemente z» manuichfaltige Verpflichtungen r» bekommen. Wäre für die vielartiae Beamtenschaft de- Reiches nicht überall bester, die Hinterbliebeuenfür- sorge vielartig zu erstreben, theilS durch eigene Casten, theil» durch den Anschluß an LandeS- caffen, theilS durch Betherligung bei Gesell schaften? Die Heerverwallung liefert einen ge wichtigen Vorgang, der darthut, daß lediglich eme Reich- . Wittwencaffe gar nicht in Frage kommen kann. ES erscheint auch falsch, gerade bei derartigen Einrichtungen den ReichSgedankerr als solchen de« sonder- betonen zu wollen. Bei bestimmten Ein richtungen, wie beim Reich-gericht, bei den ReichS- ämtern, ist der ReichSgcdanke von maßgebender, beherrschender Bedeutung. Da kommen Kaiser und Reich zum Au-druck und je nachdem die- mehr oder weniger der Fall, wird der Bestimmung de- Reiche- mehr oder weniger gedient. DaS Reich ist inzwischen kraftvoll genug angelegt, um hie und da selbst misten zu können, waS vom allgemeinen Stand punkt al« wünschenSwerth oder sogar al- wichtig sich darstellt. DaS Reich unterliegt in viel ge ringerem Maße al- andere Staaten fertigen For meln und Regeln; die Ausgestaltung de- Reichs steht sich am besten gefördert, wenn sie rein nach dem Bedürfniß deS Augenblick- -erfolgt. Willkür liche Bildungen lasten sich bei der Größe de- deutschen Staate-, bei der Vielbedinatheit seines Seins und Wesen- nicht besorgen In mehr al- eincm Falle zeigte e- sich, daß da- Reich einer Aufgabe nicht gerecht zu werden vermochte, wenn eS dieselbe im Sinn und nach den Anschauungen de- einfachen Staate- lösen wollte. Wurde da- gegen von Anfang an der bundesstaatlichen Natur Rechnung getragen und auf die Einheitlichkeit des c insachen Staate- verzichtet, die häufig mehr eine schein bare als wirkliche ist, so erzielte da- Reich Erfolge, welche die ursprünglichen Erwartungen bedeutend übertrafen. Vielleicht kann das Reich, wenn die Regelung der Hinterbliebenensürsorge nicht nach einer vermeintlich unentbehrlichen Schablone in Angriff genommen wird, Wirkungen erzielen, die über den unmittelbaren Zweck hinan- für die deutsche Gesammtentwicklung sich heilsam erweisen. Wenn aber versuche dieser Art scheitern sollten — alle Unternehmungen auf dem Gebiete müssen die Natur de- Versuche- an sich tragen — werden Erfahrungen gewonnen fein, die der endlichen Re gelung der Angelegenheit nur zum Nutzen gereichen können. Da- Ziel, dem Reich-beamtenstand eine wesentliche Gewähr seine- Wohlergehens zu ver schaffen, ist groß genug, um keine Anstrengungen dafür scheuen zu sollen." Man darf billig erwarten, daß au- den beihei ligten Kreisen Wünsche und Erwartungen an die competenten Stellen sich richten werden. Möchten dieselben m öglichste Ber ücksichtigung er fahren Diesen Wunsch therlen sicherlich Alle, denen da» Gemein wohl überhaupt am Herzen liegt. P«irttsche Iledersicht. Leipzig, 1l. November. Die schon lange schwebende Angelegenheit wegen Versorgung der Hinterbliebenen von Reich-beamten soll in naher Zeit abge schlossen werden; wir verweisen de- Näheren aus den vorstehenden Artikel. Zugleich dürfte sich da- mit, wie verlautet, der Antrag auf Neugestaltung der staatlichen preußischen Wittwencasse verbinden, die der Zeit nicht entspricht. In ReicbSbeamtenkrclsen hofft man, daß die im Elsaß geltenden dieSsälligen Bestimmungen maß gebend werden. In parlamentarischen Kreisen zu Berlin ist man der Ansicht, eS werde möglich sein, die be vorstehende Landtag-session Ende Januar'zu schließen, und durch diesen verhältnißmäßig früh zeitigen Schluß ein lästige- Zusammentagen imt dem Reichstage zu vermeiden. Da übereinstim menden Meldungen zufolge die Session einen wesent lich „geschäftlichen" Charakter tragen soll und Vorlagen von principieller Wichtigkeit, vielleicht mit Ausnahme de- CommunalsteueigesetzeS, nicht zu erwarten sind, coucentrirt sich die haupt sächlichste Arbeit de- Landtag- aus den Etat, der allerdings mit den wichtigen finanz« politischen und behördenorganisatori- scher, Fragen, die sich hieran anschließen. verbun den mit den unvermeidlichen Culturkampf- reden de- Centrum-, eine erhebliche Zeit zur Erledigung erfordert. Doch dürfte die Vollendung der Etatsberathnng vor Weihnachten keine Schwierigkeiten machen. ES bliebe sonach für die anderweilen Gesetzentwürfe, die großentheils einen mehr technischen Charakter trögen, insbesondere für die verschiedenen Iustizgesetze, der Monat Januar zur Verfügung, soweit sie nicht bereit- während der Elat-berathung in Commissionen vorbereitet sind. Angesichts der hochdedeutsamen A,sgaben aus wirths chastSpolitischem Ge biete, die der nächsten ReichStagSsession obliegen, ist der frühzeitige Schluß der Landtag-session ganz besonder- WünschenSwerth. Man erfährt nunmehr au- sicherer Quelle, daß ernste Verhandlungen zwischen der deut- scheu Regierung und dem Vatican im Zuge sind und ern erster Schritt zur Verständigung bereit- gethan ist. Dieser Vorgang ist der wel- fisch-jesuitischen ReichStagS-Clique natürlich ein Greuel. Da- Centralorgan der Fraction, die jesuitische „Germania", meint in ihrer neuesten Nummer: „DaS Centrum wird auch nach Beendigung deS „EulturkampfS" bestehen; eS ist eine Täuschung, wenn man von dem Ende desselben daS Verschwinden de- EentrumS von dem polnischen Schauplatze er wartet. DaS katbolische Volk hat seine Vertreter zur Verth,idigung nicht bloS seiner kirchlichen, sondern auch seiner bürgerlichen, freiheitlichen In teressen entsankt und wird unter allen Umständen um so treuer zu ihnen halten, je schamloser sie von
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