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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 30.11.1878
- Erscheinungsdatum
- 1878-11-30
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-187811303
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18781130
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18781130
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images teilweise schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1878
- Monat1878-11
- Tag1878-11-30
- Monat1878-11
- Jahr1878
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 30.11.1878
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GrftheüU tLgllch früh «V. Uhr. »»H HiMtttt», Iotzamstisgass« 3». -Pttchst»»,, tzn Ledarttoar ««»Mag« 10—.2 llhr. »achmittagS 4—« ll^c. der für die nächst- Nummer tzestim«»« str au Wochentagen vts ^ Nachm Mag«, au Soun- «zKesttagenfrühbiS'/^lIhr. für Z»L Lmuch»: vtt» Aemm. UnwcrffUicsssr. 22. Mut« Lösche. «athormorstr 18^». »ur tzt» '/F Uhr. TaMÄ Anzeiger. OMll str Politik, Lvcalgkschichte, Handels- md Geschäftsverkehr. N»stage Lt»v«Me>t,prri, viertelt. «V.ML, incl. Brinaerloha b ML, durch die Post bezogen « Mt. Jede rinzelnr Nummer 2b Pf. «elegeremplar 10 Pf. Sebühren für Extrabeilagen ohne Pofibesvrderung r« ML mit PostdefSrderung 44 Vtt rvscrate Lgesp Petitzeü« 20 Pf. Größere «chnslen laut unsere,,, PreiSverzeichmß. — Tadellorischer Satz »ach höherem Tarif. Neclamro unter dem stedacttoiußrtch die Spaltzeile 40 Pf. Inserat« stad stet« au d. «epet,i c° zu senden. — Rabatt wird mckt gegeben. Zahlnuapr»«»uw«r»L<la oder durch Postvorschuß. 334. Sonnabend den 30. November 1878. 72. Jahrgang. Zur gefälligen Veachlmg. Unsere Expedition ist morgen Sonntag den I. Dccember nm Vormittags dis '„9 Ubr geöffnet. Da in neuerer Zeit der Hanöel «tt r-eatertzllets vor de« hiesige» städtische» Ttzenter« in einer da« Publicum in hohem Grade belästigenden Weise »ugrnommen hat, wiederholen wr in Nachstehendem «st» G unsere Bekanntmachung vom 3. August 1878 und bemerken, daß di« Ex«cuti>Mannschaften deS RatheS und deS PolizeiamteS zu strengster Control« angewiesen sind und daß wir Zuwiderhandlungen gegen jene Bekanntmachung unnachsichtlich bestrafen werden. Leipzig, den 36. November 1878. Der »ath Ser Stahl Leipzig vr. Georgi. Richter. G Nachdem das Königliche Ministerium de- Innern die von unS unter dem LO. Mär» dieses Jahre- ver öffentlichte Bekanntmachung, den Handel mit TheaterbilletS und Theaterzetteln an öffentlichen Orten be treffend, ihrem gesammteu Inhalte nach alS zulässig anerkannt hat, so wird hierdurch aus Grund 8- 3 des Gesetzes, die Sonn-, Fest- und BußtagSfeier betreffend, vom 10. September 1670, sowie auf Grind 8- 36«, IS des Reichsstrafgesetzbuches vom 18. Mai 1871, in Verbindung mit 8- 4 der Verordnung, die Ausführung der Gewerbe Ordnung betreffend, vom 16. September 1869 und 8- 8 der Verordnung, den Grwerbebetrieb im llmherziehen betreffend, vom 18. December 1869, wiederholt Folgendes verordnet: I. DaS Feilhatten, daS Anbieten und der Verkauf von BilletS zu den Vorstellungen der Stadt theater ist in den Borräumen, Zugängen und auf den Vorplätzen der städtischen Tbcater sowie auf dem Augustusplatze, der Goethestraße und den an da- neu« Stadttheatrr anstoßenden Pro menadenwegen, desgleichen auf dem Theaterplatze, der Theatergaffe und den die Umgebung de alten StadttheaterS bildenden Promenadenwegen und zwar Wochentags während der Zeit von 10 Uhr Vormittag- bis 3 Uhr Nachmittags, sowie von 8 Uhr Nachmittag- bi- 7 Uhr Abends, an Sonn- und Feiertagen aber überhaupt verboten. L. ES bewendet ferner bei der bestehenden Anordnung, daß da- Feilbieten von Theaterzetteln, Operntexten und anderen dergleichen Preßerzeugnifsen wahrend der unter 1. bemerkten Zeit räume und an den daselbst bezeichneten öffentlichen Orten lediglich auf den, den betreffenden Verkäufern angewiesenen Ständen bi- aus Widerruf gestattet ist, e- haben jedoch die Inhaber solcher Stände den in dieser Beziehung rhnen gegebenen Anweisungen genau und pünktlich nachzu kommen. '^Verhandlungen werden mit Geldstrafe bis SechSzig Mark oder mit Haft bis zu vierzehn Tagen Leipzig, am 8. August 1878. Der «ath her Stadt Leipzig. vr. «och. Wrlisch, ReL Bekanntmachung. LuS Anlaß der Einschätzung zur Einkommensteuer auf da- Jahr 187» werden den Vorständen von wristischen Personen und Vereinen aller Art, sowie Arbeitgebern rc. gegenwärtig Formulare zur Anfertigung von Lobnnachweisungen behändiat, welch« nach Maßgabe der Bestimmungen in LS. S» und 37 deS Ein kommensteuergesetze- vom 8. Juli 1878 verbunden mit 8- « der dazu gehörigen Ausführungsverordnung vom 11. Octoder » c. au-aefüllt »tauen 8 Tage«, »an her erfvlate» vetzäntztgnng «H Gerechnet, tzet «ermeiduug einer «eidstrafe tzt» -« 5« Mark, hie tzet «erahsänmnn, »e« Termin« »nnachstchtltch tzetgetrtetzen werde« wird, an die Stadt-Steuer«nnahme, Brühl 81, lll. Ewck, Zimmer 8, abzugeben find. Sollten obgenannte Vorstände, Arbeitgeber re. Formulare in nicht genügender Anzahl oder bi- »um 8». diese- Monat- überhaupt nicht erhalten haben, so wollen Dieselben dergleichen nach Bedarf an oben genannter SxprdilionSstelle in Empfang nehmen. Leiz^tg. am 8«. November 1878. Der »ath her Stahl Leipzig. ' vr. Georgs. «och. Vermiethung von Geschäftslocalitäten. In dem der Stadtgemeinde gehörigen Hau-grundstück Sellier'S Hof ^^R^chSftraße^Nr. 88^ ^ sollen folgende, an da- fällst gewordene EonfecttonSgeschäft in Firma P. Buchold vermcelhel gewesene Ge fchäsislocalttäten, nämlich: 1. ein Sewöttze an der Grimma'schen Straße, 8. drei mit diesem durch eine Treppe verbundene Zimmer in der L. Etage Ecke der Gnm- inaischen und Reich-ftraße nebst Zubehör und 3. zwei Zimmer in der 1. Etage nach der Reich-ftraße herau- mit separatem Eingänge, vom 1. Januar 187V au tzt- »1. März 188S fest und von ha ab Wetter gegen einhalbjahrlichc Kündigung an den Meistbietenden vermtethet und »war zuerst die oben unter 1. und 3. aufgeführten Localitäten zusammen, dann aber dieselben noch einmal mit den unter 3. aufgeführten etuzetu, jede Nummer für sich, ausgedoten werden, wozu wir einen versteigerung-termin auf Montag den v December d. I , BarmtttagS 11 Uhr an Rathsstelle anberaumen. Die Bernnetbungs und versteigerungSbedingungen nebst Jnventarium liegen aus dem RathhauSsaale 1. Etage »ur Einsichtnahme auS. Lewz'g, den 38. November 1878. Der »ath der Stadt Leipzig. vr. Georgi. Lerutti. Bekanntmachung. Am 3. Tebeth, d. i. Sonntag den 39. December d. I., alS dem Tode-tage der «ran Sara Fränkrl soll die Hälfte der Zinsen der Schatze und Sara Aränkel^tistung an eine würdige, nicht durch eigene Schuld bedürftig gewordene, in Leipzig wohnhafte ältere Person, mit Vorzug einer solchen weiblichen Ge schlecht-, ohne Unterschied der Confession, de- Beruf- u. s. w. vergeben werden. Wir fordern geeignete Bewerber hierdurch auf, ihre Gesuche tzt- zum IS. December tz. I. bei unS einzureichen. Leipzig, den L8. November 1878. Der »ath der Stadt Leipzig. vr. Georgi. Mefferschnndt. Bekanntmachung. An den hiesigen Volksschulen find nächste Ostern S8 provtsarische Lrhrerstelen zu besetzen, mit denen bei 86 wöchentlichen Unterrichtsstunden ein jährlicher Gehalt von 1800 verbunden ist. Bewerber, welch« die WahlfäbigkettSprüfung bestanden haben, wollen Gesuche und Zeugnisse bis zum 20. December d. I bei unS einreichen. Leipzig, am 37. November 1878. Der SchulauSschuh der Stadt Leipzig. vr. Panitz. Sehnerl. Bekanntmachung. Die licttirtc Wohnung in dem UniverfitätSarundstücke, Soethestraße Nr. 7, ist »ermiethet und werden die Nicht zur Berücksichtigung gelangten Bieter ihrer die-fallfigen Gebote hiermit entlassen. Leipzig, am 38. November 1878. z»ui»erfltät»-«r«ta«t. Graf^ 8it2UNA <1«Z8 arLtlieken L62trk8V6r6LN8 tler 8ou»»do»ä äon SV. lloremtzor Ldonä« 8 Vstr im 8»»>e äer Lr»t«o kärgereckule. Ivgosoränuugr 1. veriedte cke« Saottitsiussckuiee» öder „kropk^Isrie äe« ?o«rpe»3itieders" onä öder „liellerMotwnogen". L. äntrag, irrtliede kortdiiäung»eor«e betr. (oacb äoalogi« kerlm» unä 8re»I»nk). 3. vie veeeklüa»« äe« äerrtelage«, „^ei,tr,Ikü>s»c,»«e" uvä „Imptvesen" detr. vr. ?lv»s. N«pau- «N- England. -- St. Petersburg, 25. November. ES ist eine uuwiderlegliche Thatsache, daß man hier Nicht- schulicher wünscht und verlangt, als den Eintritt einer sriedlichea Wendung der Schwierigkeiten, welche die politische Lage augenblicklich darbretet. Unglücklicherweise scheint e-, daß dieser Frieden-- «»nsch der großen Masse der russischen Steuer träger, welcher durch da» gebieterische BedUrfniß nach Besserung der Finanzlage de- Lande- nur t» gerechtfertigt ist, keiae-weg-feiner Befriedigung s« nahe sei. Die betreffende Beforgniß ist durch di« Nachrichten von dem Einmärsche der Eng länder in Afghanistan noch vor Empfang der Antwort de- Emir- wesentlich gesteigert worden. Die Eile, welche Lord BeaconSfielb mit de« Beginne de« Kriege- vor der Parlament-- Eröffnung an den Tag gelegt hat, ist hier al- von übler Vorbedeutung erachtet worden. Wie bereits bekannt ist, ist jüngst in Livadia der Schluß gefaßt worden, sich in den gegenwärtigen konflict zwischen Schir Ali und England nicht riuzumengen, sondern im Tegeutheil nach beiden Selten im sriedlichea Sinne zu vermitteln. Dieser i» Livadia gefaßte Beschluß ist hier keineswegs all seitig geblümt worden, und D«e-, weil man all- »emem der Ansicht ist, daß die durch ihn repräsen- urte Politik der Gewalt derThatsachen nicht wider steh» könne. Man argumentirt hier, daß die eugLschc Politik nicht die Gewohnheit habe, vor Amen zurückzuwcichen. welch« sich nachgiebig »eigen, noch auch Mäßigung mit Mäßigung zu leantworten. Wenn daher England sieht, daß Rußland dem Emir Schir Ali keinen Beistand leistet, sondern im Gegentheile demselben anräth, die Dinge nicht zu verwickeln, so wird es diese Haltung Rußland- nicht al- einen Ausfluß feiner Friedensliebe, sondern als eine Folge ferner Ohn macht aufsasiea. ES ist daher zu besorgen, daß England seine Ansprüche an Afghanistan in dem Katze steigern werde, al- der Widerstand de- Emir» erlahmt mrd sie schließlich auf eine Höhe schrauben werde, wo es Rußland positiv nicht mehr »-glich fern wird, unthätig und neutral zu bleibeu. Rußland verlangt noch heute >icht- Günstigere-, al- zur CorSention Lord Clarendon'- zurückzukehren, welche beiderseitig bi- »n» Sturze de- Grafen Derbv beobachtet wurde. Diese Eonventiou bestimmte Afghanistan und Turkestan al- eiue neutrale Zone, bezüglich welcher, zur Bermeivnug aller Schwierigkeit«, zwi schen England und Rußland, beide betreffenden Regierungen sich z» gegenseitiger Beobachtung einer vollständigen Unthätlgkeit verpflichtet haben. Wa hrst aber Lord BeaconSfrettz, dnrch den Rück tritt de- Grafen Derby kan« frei «worden, gethan? Er hat rasch durch die Besetzung von Quettah diese Convention verletzt. Bon diesem Tage an war die Ruhe in diesen entfernten Länderstrichen gestört, west sich von diesem Tage an der Emir von Kabul durch diese Occupation bedroht sah. Ist es demnach Rußland und nicht vielmehr Lord BeaconSfield selbst, welcher die Feind seligkeit Schir Ali'S herau-gefvrdert hat? ES liegt demnach klar zu Tage, was Lord BeaconSsield will; e- handelt flch, Rußland bi- zum Aeußersten »u br ngen und demselben zu beweisen, daß England ebenso in Central- Asien wie in der Türkei triumphiren müsse. Gegenüber dieser Rückkchr zur Politik Lord Palmerflon'S fragt man sich hier, wa- man mit einer honette«, loyalen, gemäßigten und fried fertigen Politik, wie sie soeben in Livadia for- mulirt wurde, ausrichten wolle. Eine solche Poli tik Rußland- kann einen Mann, wie BeaconSfield, nicht andere- al- noch kühner machen. Je ver söhnlicher und frieden-bedürftiger Rußland sich wird, desto mehr werden die Ansprüche nglaub- wachsen und Rußland bi- in seine letzten Verfchanzmmen treiben. Endlich wird aber der Moment eintreteu, wo die Lebensinterrffen Rußland- alle friedlich«. Ge- finnungen und Bedürfnisse deffelba, zum Schweigen bringen werden. Rußland wird geneigt sein, zu interveuiren und dem Emir von Kabul beizusteheu. Dies wird eintretrn, wenn die Engländer sich solcher strategischen Puncte in Afghanistan bemäch tigen werden oder ru bemächtigen beabsichtigen, daß dadurch die russischen Besitzungen in Ceu- tral-Afieu stark bedroht werden. Nicht- ist leich ter, al- daß die Ereignisse einen solchen Gang nehmen. Wir werden übrigen- wahrscheinlich balv über die Sachlage mehr wissen; denn es ist kaum zulässig, daß nicht Graf S chuw al off, welcher der Träger friedlicher, für das Londoner Cabinet bestimmter Erklärungen ist, von Letzterem kategorifche Erklä rungen über den Charakter und dre Ausdehnung verlange, welche Lord BeaconSfield der gegen wärtigen Expedition nach Afghanistan zu geben beabsichtigt. Da überdies daß englische Parla ment für den 8. December ernbervfen ist, so wird da- britische Cabinet wohl auch diese Aufklärungen der Opposition und dem Lande geben müssen. Wir haben demnach nur noch einige Tage vor ans, bi- die Politik im Allgemeinen wreder rn ein Stadium stärkerer Beleuchtung treten wird. In dieselbe Zeit wird auch die Rückkehr unsere- kaifer- Irchen Hofe- von Livadia nach St. PeterS- bürg fallen. p-lMsche Iledrrsicht. Leipzig. 89. November. Bielen überraschend, nach unserer Auffassung der Verhältnisse vollauf berechtigt, publicirte gestern der „Reichsanzerger" einen Erlaß de- preu- ßischlen Staatsministerium-, der über die Stadt Berlin und einen Theil der der Kaiserstadt benachbarten Kreise den im Socialistengesetze vorgesehenen sogen, „kleinen" Belagerungs zustand verhängt. Die Verordnung ist in der Nacht vom 28. zum 29. d. Mon. um 12 Uhr in Kraft getreten und damit eine partielle Ausfüh rung de- tz. 28 de- Socialistengesetze- bewirkt. Die übrigen- mit Genehmigung de-Bunde-rathe- auf ein Jahr erlassene Ordre hat folgenden Wortlaut: Bekanntmachungen auf Grund de- Rrich-gesetze- vom 31. Oktober 1878. Auf Grund deS 8. 88 de- Gesetze- gegen die ge- meinfährlichen Bestrebungen der Socialdemokratie vom 31. Oktober d. I. (Reich- Gesetzblatt Seite 351) wird mit Genehmigung de» BundesratheS für die Dauer Eine- Jahre- ungeordnet wa- folgt: 8. 1. Personen, von denen eine Gefährdung der öffent lichen Sicherheit oder Ordnung zu besorgen ist, kann der Aufenlhalt in dem die Stadt Berlin, die Stadt kreise Ehrrlottenburg und Potsdam und die Kreise Teltow, Nieder-Barnnn und Ost-Havelland umfassenden Bezirke für den ganzen Umfang desselben von der Lande-polizeibehörve versagt werden. 8- 8. In der Stadt Berlin und den Stadtkreisen Char lottenburg und Poi-dam find da- Tragen von Stoß-, Hieb- oder Schußwaffen sowie der Besitz, da- Tragen, die Einführung und der Verkauf von Svrengge- schossen, soweit e- sich nicht um Munition de- Reich-- Heere- und der Kaiserlichen Marine handelt, verboten. Bon letzterem Verbote werden Gewehrpatronen nicht bettoffen. Au-nahmen von dem Verbote de- Daffenttagen- finden statt: I) für Personen, welche kraft ihre- Amte- »der Be rufe» zur Führung von Waffen berechtigt find, in Betreff der Letzteren; 8) für die Mitglieder von Vereinen, welchen die Befugniß, Waffen »u tragen, beiwohnt, in dem Umfang« dieser Bemgniß; 3) für Personen, welche sich rm Besitze eine- Jagd scheine- befinden, in Betreff der zur Au-üvuirg der Jagd dienenden Waffen; 4) für Perfonen, welche einen für sie ausgestellten Waffenschein bei sich führen, in Bettest der in demselben bezeichneten Waffen. Ueber die Ertherlung deS Waffenscheines befindet die Lande-polizerbehörde. Er wird von derselben kosten- und stempelfrei ausgestellt und kann zu jedcr Zeit wieder entzogen werden. 8. 8. Vorstehende Anordnungen treten mit dem 3«. No vember d. I. in Kraft. Berlin, den 88. November 1878. Königliche- Staats-Ministerium. Graf zu Etolberg. vr. Leonhardt, vr. Falk, von Kameke. vr. Friedenthal, von Bülow. Hofmann. Graf zu Eulenvurg. Maybach. H,brecht. Die Alinea 1 und 2 de- tz. 28 sind übrigen- nicht in Anwendung gekommen. Danach dürfen nämlich Berfammlnngen nur mit Genehmigung der Polizeibehörde stattfinden und die Verbreitung von Druckschriften ist an öffentlichen Orten ver boten. Ueber die vom preußischen Staat-Ministerium ge troffene Bestimmung ist nach dem Gesetz dem Reichs« tage bei seinem Zusammentritt sofort Rechen schüft zu geben. Zuwiderhandlungen gegen da- Gesetz werden mit Geldstrafe bi- 1900 Mark oder mit Hast oder mit Gcsäugniß bi- zu tz Monaten bestraft. Diese außerordentlichen Maßnahmen stnd> wie klar erkenntlich, mit Rücksicht auf die am 5. Decbr. erfolgende Rückkehr de- Kaiser- nach Ber lin getroffen worden. Die Behörden hatte« auch die Pflicht, für die Sicherheit de- bereit« zwei Mal durch Meuchelmölderhand bedrohten hohen Herrn nach Möglichkeit einzustrhen. Die Verhängung de- sogenannteu kleinen BÄagerung-zustauve- über Berlin wird daher allgemeine Zustimmung im Reiche finde«, »msomehr, als auch die ueuesten Vorgänge in Italien beweiseu, von welchen Gefahren da- Köuigthmn bedroht ist. « * » Wie un- a«S Berlin mitgetheilt wird, ist die Möglichkeit vorhanden, daß zu den dem preußischen Herrenhaus« mitgetheiltenStaat-verträaen über die Errichtung gemeinschaftlicher Ge- richte noch ei» neuer hinzntritt. In Olden- bürg scheint «an nämlich culmälig zu der Ueber-
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