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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 06.06.1880
- Erscheinungsdatum
- 1880-06-06
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-188006065
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18800606
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18800606
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images teilweise schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1880
- Monat1880-06
- Tag1880-06-06
- Monat1880-06
- Jahr1880
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 06.06.1880
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Erscheint «glich stich Uhr. mck TiP^Wo Jo-amriSgasse «. A»«chß»»dt> der Lrömü«: Vormitta-S 1«—U Ntzr. Nachmittage 4—« Rhe. Mir »«k N0ck»»»e rtMvi«»»» «>»» >«i»le macht st« dtc Ne»a«»»«Mt Bmuchmr der für die »tzchfi- ftwrnbe Nummer vesttmmten gmernte «» «ocheutige» di» Hlitzr Nachmittage, n» Ga«», nn» -esttagen früh dt»Stzr. Z, »ra Mtatni ftr Z>s.L»ch»e: Otto Klemm. Uaiscrßtätsstr 2L, Laote Lischk,L«ttz«ri»kufir. Itz,p. «n dt» '/H lttzr. Nip.ügtr.TagMM Anzeiger. OrM str P»liA, 8»crljtf-ichtr, Hasdett- md SkschäMeckchr« «aflage 16.15«. d«ch dir Jede N^NNner 35 Pf. Brlr«r«»plar io «. Gedlchre» für Lxiradetla,«, M«e P»ftdefvrd«rMg « »L St Postdestrdernug 4H «k »chr-tr S»esy. PetcheS« »8 Pf JnftrMe find fitt» »» d. «apeddl«» »» s«ch«. — «adatt wt» »ich« Lahlmia x»»a»«««ch» k dnrch Pastamlfchaß. ^ 183. Sonntag den 6. Juni 188V. 74. Jahrgang. Oeffentliche Sitzung der Stadtverordnete« Mittwoch, n» ». Juni ». «de»d» «'/, vhr t« «aale dar I. »üraerfchale. LageSordnung: I Gutachten de» Oekonomie-LuSschuffeS über: ».Reparatur der Patthenufermauer; d. die Rtcktußerung de» Rache» auf verschiedene Beschlüsse de» Collegium» ,u den Budgetconten » Pos 1, 10 L Pos. 505, und 18 Pas. I», sawi« Conto « Pos. 2. N. Antrag de» Oekonomie-AuSschuffe-, die Neupflasterung der Ringstraße da« Grimmaischen Steinwege ab bi» zu« Moritzdamm belr. M. Bericht de» Oekonomie-AuSschuffe- über Kostenverwilligung durch den gemischten Oekonomie-Nu-schuß für Reparatur der Löbschützer Brücke. IV. Gutachten de». Bericht de» Finanz-Ausschüsse» über: » die ablehnende Erklärung de» Rache» auf I den Antrag wegen Verlängerung der Frist für Ausstellung der Eteuer-HauSIiften; d. verschiedene Eassenrevisionen. V. Gutachten de» Verfassung»- und Bau-AuSschusse» über die neue Jnftructian für die Ausführung von I Wasserrahrleitungen. VI. Bericht de» Verfassung»- und Lösch-LuSschusse» über: ». Beibehaltung der Feuerwache auf den beiden I Hauptthürmen der Stadt; b. Gewährung von Dienstwohnungen an den FeuerlSschdirector und die beiden Brandmeister im neuen Depotgebäude. VII. Gutachten bez. Bericht de» Schul-Lu-schusseS über: ». Anschaffung neuer Bänke für die Thoma»- schule: d. da» vom Rath« vorgelegte Conto de» Schulbaufond»: ,. die Rechnungen der Höheren Schule für Mädchen, der Fortbildungsschulen für Mädchen und Knaben und der Realschule l. Ordnung auf da» Fahr 1878. Bekanntmachung. ist znm 1. October d. I. eine HülsSletzrerftrle «it d,« JahreSgehalt Akademisch gebildete Bewerber, welche zur NnterrichtSertbeilung in der Geschichte, der deutschen >nd lateinischen Sprache geeignet find, wollen ihre Gesuche nebst den Zeugnissen An unserer >e«lsch«le l. v von 1800 ^ zu besetzen. bi» spätesten» den 2«. Juni d. I. bei un» etnreichen. Leidig, den 2. Juni 1880. und eine« kurzen LchenSlcmf »er «»ttz der Stadt Leipttg. vr. Geargi. WU ,, ilis». «ff. Bekanntmachung. Dre Neupflasterung der Fahrbahn der Eutritzscher Straß« von der Gerberbrücke ab bi» zur Horkstraße ist vergeben und werden daher die nicht berücksichtigten Herren Submittenten hiermit ihrer Offerten entlassen Leidig, am L. Juni 1880. Der ««ttz »er Et«Dt Leipzig. vr. War vr. Georgi. »ngeman». Bckanntmachung. Unter Hinweis aus die Vorschriften de» NetchStmtzfgesetzeS vom 8. April 1874 und nach Maßgabe der hierzu erlassenen Königlich Sächsischen Ausführungsverordnung vom 20. Mär» 1875 machen wir hierdurch Folgende» bekannt: 1. Die Stadt Leipzig bildet einen selbstständigen Impf bezirk, für welchen der Stadtwundartt Herr vr. «vä. Wilhelm süurn» «last al» Jmpfarzt und Herr vr. wo», «cheüentzerg al» deffen «sfiste»t verpflichtet worden find. A. Da» Jmpflocal besindet sich in dem alte» rtzomaSschulgedinde ««f tze« Dhomnskirchhose (Gtnaana «inelfte Ltzüre). tz. Daselbst finden die »ffentltchen Impfungen von hier aufhältlichen Kindern in »er Seit d,« ü. ««t Bi» Ivel. 14. Juli «ntz vom 18. «ugust dt» «atze «eptemder nutz zwar hi» «nf »eitere« «« fetze« «ttttvoch p,« '/,3 dt» L Uhr Nachmittag» unentgeltlich ftntt. Daselbst find auch die Impflinge je an dem darauf folgenden Mittwoch zur Revision vorzustellen. 4. I« Laufe diese» Fuhre» find der Impfung zu »uterzietze«: l. diejenigen Krnder, ». welche im Jahre 1879 geboren worden, d. welche in den Jahren 1874, 1875, 187«, 1877 oder 1878 geboren find und im Jahr« - 1879 der Jmpwfficht nicht vollständig genügt haben (erfolglos gttmpst »der wegen Krankheit nicht geimpft), R. diejenigen Zöglinge öffentlicher Lehranstalten und Privalschule«, ». welche im Jahre 1868 geboren find, d. welche in den Jahren 1863, 1864, 1865, 1868 oder 1887 geboren find und im Jahre 1879 der Jmpfpflicht nicht vollständig genügt haben (erfolglos wiedergeimpft oder wegen Krankheit nicht wieder geimpft). tz. Alle hiesigen Einwohner sind berechtigt, ihre, wie zu 4 unter l» und b bemerkt, tmpfpfltchttge« Rinder dort unentgeltlich impfen zu lassen. Ebenso wird «ntzemtttelte«, hrer wohnhaften Personen, deren Kinder »or dem Jahre 1874 geboren, aber noch nicht oder nicht mit Erfolg geimpft find, die »«entgeltliche Impfung dieser Kinder in den vorerwähnten Impfterminen hiermit angeooten. 4. Für jede» Kind, welcher zur Impfung gebracht wird, ist gleichzeitig ein Zettel zu übergeben, auf welchem Name, G«b«rt»jahr und Geburtstag des Rindes, s«wte «ume, «tand und »otzunng des «uterS, PstegennterS »der «»rmnudes. beziehentlich der «ntter »der Pstegemntter deutlich ver- zeichnet ist. 7. Die Eltern der im laufenden Jahre impfpfltchtige« Kinder werden daher hierdurch unter ausdrück licher Verwarnung vor den im 8 14 Absatz 2 de» JmpfgesetzeS angedrohten Strafen aufgefordert, mit ihren Kindern in den anberaumten Impf« und Revisionsterminen behufs der Impfung und ihrer Control« zu erscheinen, oder die Befreiung von der Jmpfpflicht durch ärztliche Zeugnisse hier nachzuweisen. 8. Wegen der Anberaumung der Impf- und Revifionstermine zur Wiederimpfung beziehentlich Con- trvle der oben unter U» und d gedachten impfpflichtigen Zöglinge wird an die Schulvorfteher besondere Weisung gehen. R. Diejenigen Eltern, Pflegeeltern und Vormünder aber, welche ihre im Jahre 1880 impfpflichtigen, ^ .... ^ sreigekellt ist, durch Privatärzte I längstens zu« 30. September längstens a« 7. Januar 1881 lgungen darüber, daß die Impfung, beziehentlich Wiederimpfung erfolgt oder au» einem gesetzlichen Grunde unterblieben ist, aus dem «athtzanse 1. Etage, Zimmer Nr. 4 d vorzu- > lr^en^widrigenfalls sie Gelbstrafe bis r« SN Mark »ber Haft bi» r« 3 ragen zu gewörttge« haben Leipzig, am so. April 1880. »er «attz ber Stabt Leipzig. vr. Georgi. Uhlmann. Holz- und Kohlenlieferung. Für die Lehrinstitute und GeschLswlocalitäten der hiesigen Universität werden in de« Jahr« vom 1. Juli 1880 bi, dahin 1881 ungefähr 240 Raummeter kieferne» Echefthelz, 10000 Etr. Zwickauer Pechstückkohle, 9000 „ „ Peckwürfelkohle. 7000 „ Rußstück toblr. 9000 „ „ Echachtrußkohle, 500 ., ^ Waschknorpelkohle, 1500 Hectoltr. böhmische Patent-Stückbraunkohle, 1008 „ „ Mittel-Braunkohle und 800 „ „ Meuselwitzer Braunkohle, alles erste Oualitat «ebraucht, deren successtve Anlieferung im Wege der Submission vergeben werden sei. Lieferung-geneigte wollen ihre Offerten hierauf bi» zum IR. Junt d. I., «benb» « «hr portofrei, »erfieaelt und «ü der Aufschrift: „Angebot auf Lieferung von Hel, und Kehle»- versehen, bei dem UniversitätS-Rentamte einreichen. Lieferungsbedingungen Ii«»en daselbst zur Einsicht bereit. Die Auswahl unter den Submittenten und die Entschließung in der Sach« überhaupt bleibt de« Rent amt« Vorbehalten. Leipzig, «« S. Juni 1889. «niverfitttSMentamt. Graf. Bekanntmachung. Die Lieferung und Verlegung von GwnMrottoir-Platten und Granitschwellen an der VA. Bürger- und VN. Vezirksschule, sowie me Herstellung de» Mosaikpflaster» ebendaselbst ist vergeben und werde» Me unberücksichtigt gebliebenen Herren Bewerber hiervon m Kenntniß ges Leipzig, am 4. Juni i»«0. »er zesetzt. «attz ber Stabt Leipzia. vr. Georgi vr. Wangemann. Lekanntmachnna. Die Herstellung von macadamisirten Fahrbahnen in der Pfaffendorfer und Gohliser Sttaße sowie die ErdbewegungSarbetten ebendaselbst und in verschiedenen anderen Straßen de» nördlichen Bebauungsplan«» sind vergeben und werden die unberücksichtigt gebliebenen Herren Bewerber hiervon in Kenntniß gesetzt. Leizqig. am 4. Juni 1880. Ger »attz ber «tabt Letpzi,. ' vr. Georgi. vr. Wangemann. Bckanntmachung. Die bei dem Neubau der PoniatowSkybrücke in der Lesfingstraße erforderlich werdenden »»stretcher arbeite« sollen an einen Unternehmer in Accord vergeben werden. Die Bedingungen und Zeichnungen für diese Arbeiten find im Rathhau», ll. Etage, Zimmer Nr. ia > zu entnehmen, resp. einzusehen. Die Offerten sind versiegelt und mit der Aufschrift: „»nftretcherarvette« ber P»ut«t»w»ktzbrücke betreffen»" versehen ebendaselbst und zwar bi» zum 19. Juni l. I. Abend- 5 Uhr einzureichen. Leipzig, am 31. Mai 1880. Ge» »attz» »anbepntatt»«. LogiSvermiethung. In dem UniverfitätSgrnudftücke Ritterstraße Nr. 6/7 soll die lll. Etage, bestehend au» »orsaal, fünf Stuben, fünf Rammer«, Rüche und Speisekammer, sowie ein Vobenraum und zwei Reüerabtbetlunge« vom 1. October d. I. an, nach Befinden auch früher, auf drei Jahre meistbietend, jedoch unter Borbehalt der Auswahl unter den Licitanten, anderweit vernnethet werden. Reflectanten haben sich hierzu Freitag, den 11. Juni d. I» Vormittag- 11 Uhr im UniversitätS-Rentamte (Vorder-Paulinum, Nordflügel, l. Etage) einzufinden und ihre Gebote abzugeben. Die LicitationSbedingungen liegen daselbst zur Einsicht au». Leipzig, am 4. Juni 1880. AntverfitttS-NeNtamt. Graf. Verhandlungen der Lirchengeseh-Lomunssion. In der Sitzung der Klrchengesetz-Eommission am Freitag wurde dre Verhandlung über Art. 3 und 4 fortgesetzt. Der CultuSminister bemerkte, er habe dre von dem Lbg. v. Bennigsen gestern ab gegebene Erklärung, wonach Art. 4 für die national- uverale Partei unannehmbar sei, mit großem Schmerz vernommen. Kür die Staat»regierung sei Art. 4, wa» de» Grundgedanke» betrifft, der Mittelpunkt der ganzen Vorlage, ohne welchen da» Gesetz keinen Werth habe. Zu dem gestern mit-- geth«lten Antrag ». Zedlitz übergehend, bemerkte er zunächst, er pabc kein Bedenken, die Verant wortlichkeit de» Gesammtministerium» für die Wiederertheilung der Anerkennung eine» Bischof» «rzunehmen. Ander» »ber stehe er zu den folgen de» Sätzen diese» Antrag»; die StaatSregiernng ktzune mcht gutbeißen, daß durch Einfügung einer solchen Elausel dem Staatsoberhaupt« der Schein verliehen werde, al» ob die Zurückberusung erfolgen könne, ohne daß der Bifchos feine Verpflichtung zur Beobachtung de» Gesetze» aner kenne. Auch der dritte Satz de» Zedlitz'schen An trag» sei unannehmbar, da derselbe vne ein Da moklesschwert über dem Haupt de» rückkehrenden Bischof» hänge; Da» sei eme viel zu weit gehende Verschärfung. Wa» den Antrag d. Rauchhaupt betreffe, so bind« derselbe die Tbängkeit der Staats gewalt; ein entlassener Bischof werde durch diesen Antrag ohne Weiteres wieder Bischof und blos an der Ausübung de» Amte» bi- auf Weitere» ge hindert. Da- könne die Regierung nicht annehmen. Die drei ersten Absätze de» Amendement» v. Rauch haupt seien redacttonelle Verbesserungen, gegen die er Nicht» zu erinnern habe. Da» Amendement Brüel schaffe durchseinen zweiten Satz ein System, welche» vem der Maigesetze direct entgegengesetzt sei; die Staatsregierung könne nicht auf diesen Boden treten. Auch dle beiden letzten Anträge Brüel könne sie nicht annehmen. Abg. Grimm vertheidlgte da» Amendement v. Rauchhaupt, welche» mehrfach mißverstanden worden f«. Die Eonservanven hätten dasselbe gestellt, weil fic sich überzeugt hätten, daß dem Gesetz« ei« versehe» begegnet fei; Dem hätten sie abhelsen wollen. Der Staat müsse anerkennen, daß keine Erledigung von Bischofssitze« da fei; denn nach kanonischem Nachte fei keine solche vor handen, und da» kanonifche Recht müßten wir respecttren, da e» bei un» gelte. Aba. v. Schor te mer erging sich in ein« Polemik gegen den Antra- v. Zedlitz und in Angriffen gegen den Abg. v. Bennigsen und coustatirte, die Ein bringung der Vorlage beweise, daß der Staat fein Unrecht eiusehe. Abg.Schmidt- Sagau erklärte da» Amenoement v. Rauchhaupt für juristisch und praktisch uumöglich; alle unsere Gesetze gingen von einer Annahme der Erledigung der Stelle au». Abg Gneist äußerte die größten I Bedenken gegen Art. 4; die verwaltu,g»regel, daß in Preußen Niemand ein Kirchenamt bekleiden könne, welcher dem Staatsgesetz beharrlich wider strebe, sei wegen ihrer hohen staatlichen Wichtigkeit gesetzlich festaestellt, und e» sei höchst bedenklich, eine Dispensation von derselben zu gestatten Zwischen der gestrigen Erklärung de» Herrn v. Bennigsen und seiner eigenen Rede im Plenum sei kein Widerspruch. Eine einfache Znrücksühruna der Bischöfe halte er für unannehmbar. Dw StaatSregiernng werde sich überzeugen, daß sie auch nicht eine einzige Stimme der national liberalen Partei für deu Art. 4 gewinnen werde. Abg. v. Ranch ha« Pt vertheidigte seinen An trag; die Couservativen wollen der Krone kein Mandat geben, weil schon lu der Mandat-crthei- lung ein Uebergriff in die Rechte der Krone liegen würde. Abg. v. Bennigsen gab dem Aba. Grimm darin Recht, daß die Einwendungen, welche der CultuSminister gegen den Antrag v. Rauch- Haupt erhoben habe, auch den tz. 4 der Vorlage selbst treffen. Wenn die Regierung davon au»- gehe, daß die Stelle erledigt sei, so müsse sie kon sequenter Weise daran sesthalteu, daß die Stelle auch nur aus dem normalen Wege, und nicht auf dem durch Art. 4 vorgesehenen Wege wieder be setzt werden könne. Diese juristisch«» Erwägungen seien aber nicht diejenigen, welche für die Ableh nung de» Art. 4 seiten» der Nationalliberalen entscheidend gewesen; entscheidend sei der bereit» gestern erklärte Grund. Nachdem der Abg. v. Schor« lemer bereit» in der Einbringung der Vorlage ein Schuldbekenntniß de» Staats erblickt habe, wie werde dann erst der Eindruck sein, wenn der ent lassene Bischof wirklich in seinen früheren Sprengel zurückkehre? Wer ernstlich den dauernden Frieden wolle, müsse die Rückkehr der entlassenen Bischöfe zu vermeiden suchen. Abg. v. Zeolitz wie- die persöukichen Angriffe de» Abg. v. Schorlemer mit Energie zurück «nd vertheidigte sodann seinen Antrag; e» handele fick, in Art. 4 nicht um einen Gnadenact, sondern nm einen reinen RegierungSact; an unzähligen Stellen sei DaS geschehen, w«S der CultuSminister nicht dulden wolle, nämlich die Aufstellung gesetzlicher Beschränkungen für solche Regierunasacte. Abg. Brüel hielt den Weg einer einseitigen Staats« aesetzgebung weder für rechtlich unzulässig, noch für unangemessen: aber von den Grundlinie«, welche die Maigesetzgebung gezogen hebe, müsse zurückgeaengen werden; die Regierung wolle Dies eurch ihre Vorlage thun, und ebenso habe er in diesem Sinne noch eine weitere Eorrectur eintrrten lassen wollen. Abg. v. Cuny hob hervor, daß der Abg. Grimm zur Begründung des Antrag» v. Rauchhaupt erklärt habe, wir müßten da» kanonische Recht respectiren und somit auch von Staatswegen anerkennen, daß keine Erledigung von Bischofssitzen vorliege; der Abg. Grimm pake also Namens der (konservativen ausgesprochen, daß das canonische Recht nicht durch da- staatliche Gesetz abgeändert werden könne. Da» sei also der
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