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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 20.07.1880
- Erscheinungsdatum
- 1880-07-20
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-188007203
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18800720
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18800720
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1880
- Monat1880-07
- Tag1880-07-20
- Monat1880-07
- Jahr1880
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 20.07.1880
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Zweite Seilage zum Leipziger Tageblatt und Anzeiger. .V° 227. Dieuötag den 20. Imi l880. 74. Jahrgang. Geffentliche Verhan-lml-eu der Stadtverordneten a« ». Juut 188«'). (Auf Grund de- Protokoll- mitgelheilt.) In Anwesenheit von 43 Stadtverordneten und der am RathStische erschienenen Herren Oberbürgermeister vr. Georgi, Bürgermeister Jutzizrath vr. Tröndlin und Sradtrath Mechler eröffnet Herr Vorsteher Goetz '/«7 Uhr Abend- die Sitzung mit Vorlesung der fol genden neuen Regislrandeneingänge: I. Die auf eine diesbezüglich« Anfrage de- Colle gium- vom Rathe gegebene Mittheilung, daß die nn Walsenbause vorhandenen Bestände in Mate rialien, Tuch, Leinen rc. inventarisirt werben, 8. Notifikation des Rathes, daß in dem Proceß de- Rittergut-Pachters Herr Kaul zu Seegeritz gegen die Stadt das zweitinstanzliche Erkenntnis wiede rum zu Gunsten der Stadt gefällt worden ist, 3. die Mittheilung des Rathes über di« Stiftungen de- Herrn Gustav Oscar Sleckner von 3000 zur Unterstützung Solcher, welche bei Ausübung ihre- Berufs verunglückt sind und sich nicht mehr ernähren können, oder Hinterlaffener, welche ihren Ernährer durch Verunglückung im Berufe ver loren haben, sowie von 3000 zur Unterstützung verschämter Armen, 4. die Einladung der Polytechnischen Gesellschaft zur Prüfung der von ihr unterhaltenen Heizerschule, 5. daS Urlaubsgesuch deS Herrn Stadtverordneten vr. LubenSky auf sechs Wochen. DaS Collegium läßt es bei dem Vortrag der Ein gänge ,ub 1 und 2 bewenden, schließt sich'zu 3 dem Danke deS Rathes an. nimmt von der Einladung unter 4 Kenntniß und genehmigt den von Herrn vr. LubenSky nachgesuchten Urlaub einstimmig. Hierauf bringt Herr Sch ne i d er den folgenden von 18 Mitgliedern unrerstützten Antrag ein: den Rath zu ersuchen, wegen der auf dem Schüffner'schen Grundstücke am so genannten Ranft'schen Gäßchen Herrn Perlitz »e». erheilten Bauconcesfion schleunigst nochmals Erörterungen an- zuftellen und zu erwägen, ob nicht we gen anzubahnender Verbreiterung die ses Gäßchens in Verhandlung zu tre ten sei. Herr Schneider begründet diesen Antrag, indem er auf die schmale Beschaffenheit de- Ranft'schen Gäßchens hinweist und die Nothwendigkeit einer Verbreiterung im Interesse des überaus lebhaften Verkehrs dort beleuchtet. Man Hütte jetzt vor Erthei- lung von Neubauconcesfionen die Gelegenheit zu einer Verbreiterung dieses Weges benützen sollen. Herr Oberbürgermeister vr. Georgi: Nach seiner Information sei der Bau des Perlitz'schen Grund stücks in der Fluchtlinie des daneben gelegenen Stimmel'scben Hauses concesfionirt worden. Letztere- wäre sehr solid gebaut und daher ein Neubau, der die Straßcnverbreiterung erleichtere, sobald nicht zu erwarten. Wünsche indeß das Collegium die Ver breiterung jetzt schon und wolle man die Opfer dafür bringen, so werde der Rath die Angelegenheit in nähere Erwägung ziehen Herr Schneider spricht wiederholt für seinen An trag und beantragt sodann Herr Vicevorsteher vr. Schill, die Angelegenheit zunächst an den Ban- und OekonomieauSschuß zu verweisen. Dies wird einstimmig beschlossen, lieber den ersten Gegenstand der Tagesordnung Reparatur der Parthenufermauer mit 8600 Kostenaufwand berichtet für den OekonomieauSschuß Herr Director Peucker. In der Rathsvorlage find Angaben über die Ur sache der so überaus zeitig eingetretenen Schadhaftig keit der neuen Ufermauer, namentlich auch darüber, ob Jemandem eine Schuld beizumeffen sei, nicht ent halten und sah sich daher der Ausschuß veranlaßt, vom Rathe nähere Auskunft hierüber zu erbitten. Die hierauf vorgelegten Ratbsacten enthalten in einer Registratur nur die Bemerkung, daß die Mauer zu chwach sei, als daß sie dem Druck deS Straßen körpert nach theoretischen Grundsätzen widerstehen könne. Hiernach ist zu befürchten, daß der Testet der Ufer- mauer noch größere Ausdehnung annehmen und di« Wiederinstandsetzung mit ganz bedeutenden Kosten für die Stadt verbunden sein wird. Wenn nun auch der Ausschuß nach Lage der Sache beim Col legium beantragt, die geforderten Reparaturkosten von 8600 zu verwilligen, so erachtet er doch auch eingehendere Erörterungen für angezeigt, ob bei dem Bau der Parthenufermauer, bez. bei deren Uebernahme auch durchweg correct und mit der nöthigen Vorsicht verfahren worden ist; er beantragt deshalb weiter, daS Collegium wolle den Rath ersuchen, an der Hand der ergangenen Acten und der in denselben enthaltenen Anschläge nebst Baucontracte zu er örtern, in welcher Stärke die Mauern veranschlagt und accordirt, resp. au-geführt waren, sowie welcher Beamte die fertige Arbeit übernommen hat, und hierüber, sowie über die sonst «inschla genden Puncte dem Collegium schleunige Mit- theiluna zu machen. Herr Stadtralh Mechler theilt mit, daß in den nächsten Tagen dem Collegium eine Vorlage zugehen werde, nach welcher die Reparatur in einer Weise, die weitere Lefecte nicht befürchten lass«, au-geführt weiden soll. Dies« Mittheilung veranlaßt den Herrn Referenten zu dem Antrag«: die Verhandlung über die Angelegenheit heute zu vertagen. Da- Collegium beschließt demgemäß einstimmig. Auf verschiedene Beschlüsse de- Collegium- zu dem Budget pro 1880 Conto 9, 10 l2 und 8 hat der Rath geantwortet, I. daß er die Eisenarbeiten an der PoniatowSky- brücke (Conto 9. Pos. I) in Submission vergeben werde, 8. daß mit „Barriören an der Dresdner Straße" (Conto 10 k. Pos. 80b) die den sogen, Frosch- Eingegangen bei der Redaction am 3. Juli 1880 burgteich in Reudnitz abschließenden Barrieren bezeichnet sind, deren Unterhaltung eben so wie die der Dresdner Chaussee an jener Stele der Stadtgemeinde obliege, 3. daß er sich bei dem Abstrich zu Conto 13, Pos. IS von 800 an dem Ansatz „Arbeitslöhne, Sämereien rc." für die Scheibenholzanlagen nicht beruhigen könne, weil nach der Versicherung de- EtadtaärtnerS diese Post schon auf daS Knappste bemessen sei, und endlich wird vom Rathe unter Bezugnahme auf ein Gutachten der Tiefbauverwaltung 4. um definitive Zustimmung zur Pos. 8 in Conto 8 „Räumung der Lucker der nördlichen Vorfluth- schleuße 5000 ersucht. Der OekonomieauSschuß beantragt hierzu durch seinen Vorsitzenden, Herrn Direct»r Peucker, -ä I Beruhigung zu fassen, ,4 8 die bulmetirten 80 ^tz nunmehr zu verwil ligen, zumal die Arbeit dem Vernehmen nach bereit- au-geführt sei, ,4 3 das volle Postulat von 8000 nunmehr zu verwilligen, da eine möglichst gute Instandhaltung der schönen und vom Publicum so gern besuchten Anlagen im Scheibenholze dringend zu wünschen, auch 4 die nunmehrige definitive Berwilligung der postulirten 5000 auszusprechen. Hinsichtlich der unter 4 berührten Räumung der Ducker der nördlichen Vorfluthschleuße hält der Aus schuß eine möglichst schnelle Erledigung dieser Arbeit für angezeigt, damit sie durch etwaige starke Gewitter regen nicht beeinträchtigt werde und namentlich auch damit die Anwohner nicht allzulange durch die üblen Ausdünstungen der geöffneten Schleuß« belästigt werden. Deshalb dürfte es sich empfehlen, die Arbeit Tag und Nacht besorgen zu lassen, umsomehr als bei der ununterbrochenen Thätigkeit der Locomobile eine Kostenersparniß zu erwarten stehe. Herr Jung äußert noch zu 3 den Wunsch, daß der Rath künftighin die betreffenden Straßentracte genauer bezeichnen möge. Wenn in dem Budget die „Barrieren an der Dresdner Straße" angegeben ge wesen, so habe das Collegium unmöglich wissen können, daß die Barrieren am Froschburgteich gemeint waren. Das Collegium nimmt die sämmtlichen vorliegenden Ausschußanträgr einstimmig an. Den weiter vom OekonomieauSschuß gestellten Antrag: den Rath zu ersuchen, daß die Neu pflasterung der Ringstraße vom Grim- maischen Steinwege bis zumWeinnäpf- chen und bez. bis zu mMorltzdamm, wofür die Kosten bereits in» Jahre 187« ver- willigt worden sind, noch im laufen'den Jahre auSgesührt werde, begründet Herr Dir. Peuker als Referent mit dem Hinweis darauf, daß schon 1875 die Nothwendigkeit der Neupflasterung des frag!. Straßentracte- erkannt worden sei, weshalb auch in das Budget pro 1876 die erforderlichen Kosten mit 17,889 und bez. 88,000 ausgenommen worden wären. Der Rath habe bis jetzt die Ausführung jedenfalls nur um des willen beanstandet, weil die Frage wegen Verlegung der Pferdebahngeleise noch nicht zum Abschluß gelangt sei und so wären die gedachten Kosten jedes Jahr bei Ablegung der Stadtcassenrechnung als noch verfügbar für den erwähnten Zweck im Cassenbestand abgesetzt worden. Da nun aber der bodenlose Zustand deS betreffen den Straßentractes, welcher nicht allein den dortigen Verkehr, sondern auch in Folge der Erzeugung großer Schmutz- und Staubmassen die anliegenden Straßen und Plätze beeinträchtigt, eine Besserung dringend er heische, die Verlegung der Pferdebahngeleise aber auf sehr unbestimmte Zeit vertagt zu sein scheine, so müsse die Neupflasterung baldiaft vorgenommen werden Herr Sladtrath Mechler: Die Ausführung dieses Antrages sei im laufenden Jahre nicht möglich, denn es wären die erforderlichen Pflastersteine nicht ver standen. Man habe die Pflasterung dieses Jahr nicht mü in das Programm ausgenommen, weil eine Ver änderung der Pferdebahngeleise im nächsten Jahre, wo die der Direktion gestellte Frist belreffs Anwen dung eine- neuen Oberbausystems ablause, zu er warten stehe. Herr Referent: Die Pflasterung könne auch un erwartet der beabsichtigten Äenderung der Pferde- bahnanlagen vorgenommen werden, man möge ein fach die Geleisstrecke ausnehmen. Auf alle Fülle möge der Rath dafür sorgen, daß der Schlamm- und Staub- heerd dort baldigst beseitigt werde. Der Au-schußantrag wird hierauf mit 38 Stimmen abaelehnt. Ferner berichtet Herr Director Peucker, daß durch den gemischten OekonomieauSschuß für Reparatur der Löbschützer Brücke durch Beschluß vom 1. Mai d. I. «60 ^tz 3 ^ ver- willigt worden sind. Hierbei bewendet et. Ueber die folgenden Gegenstände referirt für den Finanzausschuß Herr Vicevorsteher Gumpel. Len Antrag de- Collegium- vom 3«. November v. I. wegen Verlängerung der Frist für die Aus stellung der Stenerhausliften auf min desten- 14 Tage hat der Stadtrath abgelehnt. weil mit der AuSgabe der Hau-Iisten erst nach Beendigung de- Oktober- llmzug-trrmin-, also gegen den 10. Oktober begonnen werden könne, die Kataftration aber, für welche die Arbeiten wegen räumlicher und technischer Unmög lichkeit und Untbunlichkeit in allzu viele Lheile nicht zerlegt werden könnten, nicht bis zu dem gesetzlich vorgeschriebenen Tage — den 10. Januar — zu voll enden wäre, wenn man den Termin für die Aus füllung der Liften lange hinausschieben wollle Eine Verlängerung der Frist erscheine nur billig und an- gezeigt ,m Interesse Derjenigen, welchen die Verwal tung einer geüßeren Anzahl von HauSgrundstücken obliege. Dieser Forderung der Billigkeit aber werde bereu- jetzt durch die Art und Weise der Handhabung der Bestimmung durch die Steuerablheüung Rechnung getragen. Der Finanzausschuß hatte der Auffassung de- RacheS beizutreten und beantragt er durch seinen obengenannten Referenten, bei der Eiklärung de- RatheS Beruhigung zu fassen. Herr Vicevorsteher vr. Schill ist nicht von der Nothwendigkeit überzeugt, daß die AuSgabe der Listen erst nach dem October-llmzugStermine begonnen werde. Man möge die gegebene Zusicherung, daß da- be treffende Gesetz möglichst mild gehandhabt werden solle, nur auch erfüllen; daß Dies bis jetzt nicht ge schehen, könne conftatirt werden. Herr Redner be hält sich vor, auf die Angelegenheit zurückzukommen. Der Herr Referent befürwortet wiederholt den Au-schußantrag und wird derselbe sodann auch ein stimmig angenommen. Namen- deS Finanzausschusses erstattet Herr Vice- Vorsteher Gumpel Weiler Bericht über die in Ge meinschaft mit RathSdeputirlen vorgenommenen Cassenrevisionen. Revidirt wurden hiernach die Stadtcaffe am 13. Juni 1879. 3. Juni 1880. die Lassen und Materialienverwaltung de- Lager hofes am 34. Nov. 1879. die Caffen der Stadtfteuer am 18. Mai, 38. Juni, 8. Noo. vor. IS. und waren Ausstellungen hierbei nicht zu machen. Der Herr Referent spricht noch den Wunsch au-, daß einem früheren Anträge entsprechend der Rath stet- Abschrift der Revisions-Protokolle dem Bureau de- Collegiums zugehen lassen möge. Herr Oberbürgermeister vr. Georgi: Wenn der Rach den von dem Herrn Referenten erwähnten Antrag abgelehnt habe, so sei dies nur geschehen, weil er ganz allgemein gehalten gewesen wäre. Gegen Mittheilung der Protokolle über Revisionen, denen Stadtverordnete beigewohnt haben, liege kein Bedenken vor. Hcrr Jung: Es würden auch außer den Mitglie dern des Finanzausschusses noch andere Stadtver ordnete zu Cassenrevisionen deputirt; auch diese wür den di« noch rückständigen Berichte zu erstatten haben. Herr Vorsteher Goetz: Die betreffenden Berichte sollen in einer der nächsten Plenarsitzungen entgegen genommen werden. Der Herr Referent stellt nunmehr den Antrag: den Rath zu ersuchen, von allen Protokollen über Cassenrevisionen, denen Mitglieder des Stadtver- ordneten-CollegiumS beiwohnten, dem Bureau Ab schrift zugehen zu lassen. Dieser Antrag wird einstimmig angenommen. Der im Anschluß hieran noch vom Finanzausschuß gestellte Antrag: Das Collegium wolle den Ausschuß von einer Berichterstattung über die vorgenommene Prü fung deS StammvermögenSverzeich- nisseS vorläufig entbinden, bis die in der Sache in Aussicht gehende Rathsvorlage eingegangeu sein werde, wird vom Collegium ohne Weitere- einstimmig zum Beschluß erhoben. Zu der Vorlage wegen miethweiser Uederlassung der I. Etage des ehemaligen ReicbSoberbandels- gerichtSgebäudesanden Kaiserlich Otto- manischen General-Eonsul, Herr« No- wök behufs Veranstaltung einer Aus stellung orientalischer Produkte vom 1. Juli bi- 18. Octbr. «. gegen «ine Entschädigung von 500 ^ beantragt der Fmanzau-schuß, Zustimmung auszusprechen, mit der gleichzeitigen Anfrage an den Rath, ob er die Unterbringung der Eteuerexpeditionen, welche gegenwärtig sehr ungünstig plarirt wären, in dem Gebäude des ehemaligen Reichsoberhan- delSaericht- in Erwägung gezogen habe. Herr Oberbürgermeister vr. Georgi: Diese Frage sei vom Rathe sehr eingehend erörtert worden D»e Räume in dem ehemaligen ReichsoberbandelSgerichtS« gebäude wären nicht geeignet zur Aufnahme der Steuerexpeditionen. Der Rath habe indeß definitiven Beschluß hierüber noch nicht gefaßt. Hinsichtlich der jetzt von der Steuer benützten, allerdings sehr un günstig gelegenen Locale besti'he noch auf einige Jahre Kontrakt. DaS Collegium nimmt den ersten Ausschußantrag einstimmig an, lehnt aber den zweiten, da derselbe durch die Auskunft des Herrn OberbürgermeisterS alS erledigt anzusehen, ab. Die vom Rathe aus feuerpolizeilichen Gründen be schlossene Beseitigung de- zur Lagerung von Pe troleum dienenden großen vreterschup- pens de- LagerhofeS wird vom Collegium nach dem Anträge des Finanz ausschusses einstimmig genehmigt. ES folgt ein durch Herrn Vicevorsteher vr. Schill vorgetragenes Gutachten de- Verfassung-- und Bau ausschusses über di« neue Instruction für die Ausführung von Wasserleitungen und Wasseranlagen in Privatgrundftücken. Dieselbe lautet im Entwürfe: Erfordernisse. tz. 1. Die Techniker, welche die Ausführung von Wafferrobrleitungen und Wafferanlagen in Privat- grundstücken übernehmen wollen, haben beim Rath sich anzumelden und dürfen Aufträge erst dann über nehmen, wenn dieS, so wie daß sie ben Besitz der dazu erforderlichen Vorrichtungen, insbesondere einer Pumpe mit Manometer »um Prohiren der Bleiröhren nachgewiesrn haben, im Amtsblatt de- Rath- bekannt gemacht ist. Umfang der Anlagen. 8. 8. Die Wasserrohrleitungen und Wasseranlagen umfassen sämmtliche zur Benutzung der Wasserkunst er forderlichen Vorrichtungen innerhalb der Prioatgrund- stücke und werden an denjenigen Theil der Privat- leituna angebunden, welcher von der Wasserkunst in der öffentlichen Straße und vom Abschlußbahn ab noch 8.88 Meter in da- Privatgruudftück hinein her- gestellt worden ist. Verfahren. 8 3. Jede in einem noch nicht mit Wasserleitung versehenen Grundstücke au-zuführende neue Anlage hat der damit beauftragte Techniker vor Inangriff nahme bei der Ctadtwasserkunst durch Antrags formular anzumelden. Die Wasserkunst bestimmt die zulässige Anzahl der Wasserausflüsse. als Küchen- Hähne, Badeeinnchlungen, Waschbecken, ClosctS, Wasch küchen, Ständer, Garten- und Sprengbahne. Auf die zu Abgabe von Bauwasser bei Neubauten benutzten Leitungen findet Vorstehendes insofern gleiche Anwendung, als der Wasserkunst Anzeige zu u achen ist, wenn die Leitung im neu erbauten Hause weitergeführt »erden soll. Die Zulassung de- Was ser- erfolgt unter Aufsicht der Wasserkunst wie bei Neubauten. Jede Erweiterung oder Veränderung an schon be stehenden Privatleitungen ist der Wasserkunst wie bei Neuanlagen vor Inangriffnahme durch Antragsfor mulare anzuzeigen. Ausgenommen sind nur gewöhn liche Reparaturen. Der auSführende Techniker darf erst dann mit den Arbeiten beginnen, wenn er da- von der Wasserkunst genehmigte Anschlagsformular zurück erhalten hat. Weite der Röhren. 8. 4. Die Zuleitung-rohren müssen, so lange »IS Nebenleitungen von denselben abgezweigt werden, eine lichte Weite von 24 Millim. haben. 8- 8. Die Nebenleitungen (z. B die in Wasch- und andere Küchen und Bäder führenden) müssen min desten- eine lichte Weite von 12 Millim. im Erdgeschoß 18 - Zwischengeschoß 18 - I. Stock 18 - 8. Stock 84 - 3. Stock 84 - - 4. Stock haben. Engere Nebenleitungen find gestattet für Wasch tische und alle solche Ausflüsse, welche täglich höch sten- 20 Liter Wasser beanspruchen. Beschaffenheit der Röhren. 8- k. Die zur Verwendung kommenden Bleiröhren müssen inwendig mit Schwefelblei überzogen und so stark sein, daß sie dm Druck einer Wassersäule von 170 Meter Höhe auf die Dauer auShalten. Ihr Mindestgewicht soll auf den laufenden Meter 4.85 Kilogr. bei 34 Millim. lichter Weite, 3.83 - - 18 « « - 30« - - 18 - betragen. Zapfhähne. 8- 7. Die Zapfhähne, für welche nach dem auf sie wirkenden Drucke eine lichte Weite nörhig ist, die den Ausfluß von ungefähr 14 Liter Wasser in der Minute ermöglicht, müssen eine Ausflußöffnung von: « Millim. Durchmesser im Erdgeschoß « » - - Zwischengeschoß « - - - 1. Stock « - - - 3. - 8 - « » 3, - 8 « « » 4. « erhalten. 8- 8. Die Gesammt-QuerschnittSfläche der Zapf hähne darf nicht größer wie die Querschnittsfläche der Zuleitungsrohre sein. Daher können an ein 24 Milli meter weites ZuleitungSrohr 16 Zapfhähne von je « Millim. lichtem Durchmesser angebracht werde». Die im 3. und 4. Stock gestatteten 8 Millim. weiten Hähne zählen hierbei al- 6 .Millim. weite Zavfhähne. Die Ueberschreitung der hiernach auf eine 34 Mil li«. weite Leitung zulässigen Ausflüsse bedingt die Herstellung einer zweiten Zuführung. Alle Zufüh rungen von größerer Weite wie 34 Millim. erfordern besondere Genehmigung der Stadtwafferkunft. 8- 9. Die Feuerbähne dürfen den Durchmesser der Zuleitungsrohre haben, die Strahlrohre dürfen je doch den vierten Theil derselben nicht überschreiten. A. 10. Die Weite der Zapfhähne wird bei Wasser anlagen für gewerbliche Zwecke in jedem einzelnen Fall besonders bestimmt. In keinem Falle darf je doch der Durchmesser derselben mehr wie der Durch messer der Zuteikungsrohre betragen. Wassermesser. 8. II. Die Waflermesser werden von der Verwal tung der Ctadtwasserkunst auf Kosten der Hausver waltungen beschafft und aufgestellt. Die anschließende Hausleitung darf erst 1 Meter hinter dem Waffer- messer Abzweigungen erhalten. Dampfkessel. 8 12. DaS für die Speisung von Dampfkessel« erforderliche Wasser ist in besondere Reservoire und aus diesen in die Kessel »u leiten. Die unmittelbare Verbindung der Dampfkessel mit den Zuleitungs- rohren ist nicht gestattet. «bschlußhühne. 8. 13. Die ZuleitungSrohre find vor ihrer Ver zweigung im Innern der Grundstücke und vor dem Waffepnesser mit Abschlußhäbnen »u versehen. Niederschraubhähne. 8. 14. Die Zapf- und Abschluß- sowie die Feuer hähne müssen Niederschraubhähne sein. Schutz der Rohre. 8- 18. Die LeitungSrohre find so anrulegen, daß sie bei Frost nicht einfrieren und durch Rost nicht be schädigt werden. Ist die- in einzelnen Fällen auf gewöhnlichem Wege nicht vollkommen sicher zu er reichen, so haben die Techniker bei Einreichung ihrer Anschläge die erforderlichen Schutzmittel den Eigen- thümern der Wasseranlagen zu bezeichnen und sich gegen jährliche Vergütung zu, Herstellung der Vor kehrungen »u erbieten, welch« da- Einfrieren der Rohre verhindern. Da- fortwährende Laufenlassen de- Wasser- «I- Schutz gegen da- Einfrieren der Rohr« anzuweuden, ist Verbote». Strafen. 8. 1«. Zuwiderhandlungen gegen diese Instruction werdeu mit Geldstrafen bi- zu 7» ^tz bestraft. Haftpflicht. tz. 17. Die Techniker sind dem Rath« für alle Schäden verantwortlich, welche durch ihre Zuwider handlungen gegen die Instruction an öffentlichen Anlagen entstehen. Entziehung der Erlaubniß. 8- 18. Bei wiederholter fehlerhafter oder schlechter Ausführung von Wafferrohrleitungen und Waffer anlagen entzieht der Rath den Technikern die nach dieser Instruction erlheilte Erlaubniß. 8. 19. Die angemeldeten und durch öffentliche Be kanntmachung de- Rath- zu diesem Gewerbebetrieb zugelassenen Techniker find hinsichtlich aller bei Aus führung von Wasserrohrleitung und Wafferanlagen vorkommenden Arbeiten den Bestimmungen dieser Instruction und den Anweisungen, welche die Ver waltung der Stadtwaffelkunst dazu für erforderlich erachtet, auf da- Pünktlichste nachzukommen ver bunden. Beantragt wird hierz« von den vereinigten Aus schüssen: 1. Dem Rathe gegenüber den Wunsch auszusprechen,
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