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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 01.08.1880
- Erscheinungsdatum
- 1880-08-01
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-188008011
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18800801
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18800801
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1880
- Monat1880-08
- Tag1880-08-01
- Monat1880-08
- Jahr1880
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 01.08.1880
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1 1 Erscheint täglich früh 6'/. Uhr. Nrtitl», »,» -rpkUtto» JohanniSgasie SS. Lpttch«>,»t> tri Le»ac»io«: PormUtazS 10—12 Uhr. Racknutlagö 4—Ü Uhr. OUr dte «ückgad- -tngksandtrr A-nw- icri»tk «uihk ftch vt« Stedactton «tcht »xrbtndlich. Annahme der für die nächst- kuiueude Nummer destimmtru Imerale an Wochentagen bis 8 Uhr Nachmittags, an Lonn- >md Festtagen fnih bis '/,!> Uhr. 2, »e» RU-lr» für Z»s.-^»»ahmr: Otto Klemm. UniversitLtsstr. 22, Louis Lösche. Katharinenstr. 18,p. nnr dis V,8 Uhr. UchMr Tageblatt Anzeiger. Organ für Politik, Localgeschichte, Handels- und Geschäftsverkehr. Auflage 16,15V. T»o«»nae>1,»rrii viertelt.ML». incL Bringerlohn 5 ML. durch die Post bezogen 6 ML Jede einzelne Stummer 2- Pf- Belegexemplar 10 Pf- Gebühren für Extrabeilage» ohne Postbesörderuiig SS ML mit Postbesbrderung <8 ML Inserate ügrsp. Petitzeile 20 Pf- Größere Schriften laut unserem PreiSverzrichuiß. — Tabellarischer Satz nach höherem Tarif. Kectamea unter Sem kedactionsßrich die Spaltzeile 40 Pf. Inserate sind stets an d. Lrprtttt«» zu smden. — Rabatt wird nicht gegeben. Zahlung pr»«aun»sr»u<ia oder durch Postvorschuß. 23». Sonntag den 1. August 1880. 74. Jahrgang. Bekanntmachung. Die Jahreszinsen der Etöckner'sche« Stiftung im Betrage von ca. 330 sind am 3. September dieses Jahre- an „in Leipzig -estupliche arme, verschämte vürgerswittweu" zu verthkilen. Ausgeschlossen sind Almosen- oder ArmenunterftatzungS SmpfSngertnnen. Bewerberinnen haben sich bis zum 4. August dss. Js in der Rathswache (RathhauSdurchgang) anzumeiden. Leipzig, den 1«. Juli 1880. Der Vath per Stadt Leipzig. Oe. Georgi. Mefserschmidt. Bekanntmachung. Der zweite Dermin der städtischen Grundsteuer ist am 1. August d I. nach Eins vom Tausend PeS im Kataster aufgestellten Grundwerths fällig und werden die Steuerpflichtigen hierdurch aufgeforöert, ihre Steuerbeiträge von diesem Tage ab bis spätestens 14 Tage nach demselben an die Sladt-Steuer-Ein- nahme allbier — Brühl 51, Blauer Harnisch. 3. Stock — bei Vermeidung der nach Ablauf dieser Frist gegen die Säumigen eintretenden gesetzlichen Maßregeln zu entrichten. Gleichzeitig ist von genanntem Tage ab und spätestens binnen 14 Tagen nach demselben die Kirchen- aulage von Grundstücksbesitzer« evaugeltsch-luthertscher Lonfeisiou nach Höhe von 7 Pfennigen aus eine Einheit ober je 1VV0 Mark des im Kataster stehende» Grundwerths mit zu bezahlen, wogegen Grundstücksbesitzer, welche Mitglieder einer anderen mit eigenem Gotteshaus am Orte bestehenden anerkannten «eltgions- oder «onsessionSaemetnschaft sind, nur den dritten Thetl deS sonst auf ihren Grundbesitz beziehentlich ihren Antheil fallenden Beitrag- zu den Parochialanlagen abzu führen baden. Leipzig, am 30. Juli 1880. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Tröndlin. Taube. Bekanntmachung, Der am 1. August dieses Jahre- fällige zweite Termin der StaatSgrnndsteuer ist in Gemäßheit de- Gesetzes vom 8. September 1843 in Verbindung mit der durch daS Gesetz vom 3. Juli 1878 getroffenen Aenderung nach Zwei Pfennigen von jeder Steuereinheit zu entrichten und werden die hiesigen Steuerpflichtigen hierdurch aufgefordert, ihre Sieuerbeträge von diesem Tage ab bis spätestens 14 Tage nach demselben an die Stadt-Steuer-Einnahme allh er — Brühl 51. Blauer Harnisch, L. Stock — zu bezahlen, da nach Ablauf dieser Frist die gesetzlichen Maßregeln gegen die Säumigen eintreten müssen. Leipzig, den 30. Juli 1880. Der Rath der Stad» Leipzig. vr. Tröndlin. Taube. Bekanntmachung. Nachdem wir am 20. November 1869 dem hiesigen Bürger Herrn Herrmann Christoph Huth, Wintergartenstraße Nr. 3, Concesston zur gewerbmäßigen Beförderung von Auswanderern nach überseeischen Häfen und Abschließuna hierauf bezüglicher Verträge im Aufträge de- HandlungShauseS Ed. Jchoa in Bremen ertheilt haben, ist diese Concession jetzt auf im Aufträge de- Herrn B. von der Becke in Antwerpen abzuschließende lieber- fabrtsoerträge von Antwerpen auS nach Rew-Aork erstreckt worden, waS hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. Leipzig, den 87. Juli 1880. Der «ath der Stadt Leipzig. vr. Tröndlin. llhlmann. Bekanntmachung. Die am 13. März d. I. hier verstorbene Frau Henriette verw. Helstg hat der Biener'schen Blinden anstalt letztwillig ein Lermächtniß von Eintausend Mark ausgesetzt. Nachdem uns dieser Betrag übermittelt worden ist, und wir beschlossen haben, denselben für die ge dachte Stiftung anzunehmen, bringen wir die- hierdurch mit dem Ausdruck unseres wärmsten DankeS für die gedachte Schenkung zur öffentlichen Kenntniß. Leipzig, am 89. Juli 18»,'. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Tröndlin. Harrwitz. Nachdem die verloren gegangenen Sparcafsenbücher Serie ll. Nr. 1748 und 35,540, wie auch der gleichfalls alS verloren angezcigte Jntercmsschein der Filiale II. über da- Sparcafsenbuch Serie ll. -tr. >0,043 in Folge der auf Grund von 8 10 der Leipziger Sparcaffen-Ordnung erlassenen Bekanntmachungen nicht ein geliefert worden sind, so werden die elfteren, ebenso wie der betr. JnterimSschein hiermit für ungültig erklärt. Leipzig, den 39. Juli 1880. Die Verwaltung des Leihhauses unb Per Spareasse. Bekanntmachung. Freitag, den 6. August a. c. Vormittag- 9 Uhr sollen an der Lesfingbrücke einige Reißighaufen, Scheit holz und ein starker Linoenklotz an den Meistbietenden gegen sofortige Zahlung und Abfuhr öffentlich ver steigert werden. Leipzig, den 31. Juli 1880. Des RathcS der Stadt Ttrabenbau-Depntattv«. Veterinärklinik der Universität. vom 1. August bis 13. September besorgt die Geschäfte der Veterinärklinik Herr Assistent Lorentz allein, da der Unterzeichnete auS Gesundheitsrücksichten verreisen muß. Professor vr. Zürn. i Die Coburger Lonserenzeu. Der im Deutschen Reiche vorherrschende Zustand drS Werden- und Wachsens auS schwankenden und und unfertigen Verhältnissen heraus bewirkt, daß nicht nur daS Volk, daS Parlament, die Prcsse, sondern die Staatsleitung selbst fast täglich vor staatsrechtlichen Problemen stehen. Und so fällt auch heute wieder ein höchst eigenthiimiicheS Licht auf die Finanzminister-Zusammenkunft in Coburg durch die Nachricht, daß sich diese selbst als „Zcll- conferenz" bezeichnet, waS bezüglich ihrer Heidel berger Vorgängerin niemals betont worden ist. Die „Zollconferenz" ist eine Erinnerung an den a'ten Zollverein, wie er vor 1866 bestand. Da dieser aus der Basis voller Gleichberechtigung der betheiligten Staaten geschloffen war. Halle er kein anderes Organ als eben die nur nach Einstimmigkeit entscheidende Zollconferenz. Nachdem nun "am 8. Juli 1867 der neue Zollvertrag zwischen dem Norddeutschen Bunde und den süddeutschen Staa ten geschloffen und in Art. 1 desselben die früheren Zollvereins-Verträge, „so weit sie bisher noch in Kraft waren und nicht durch die folgenden Artikel ab- geändert sind", in Kraft erhalten waren, konnte eine Fortdauer der Zollconferenz nur insofern angenom men werden, als derenFunctionen nicht auf denZoll- bundeSrath und daS Zollparlament llbergegangen sind. Da aber dies im Art. 7 deS Vertrags aus drücklich nur in Betreff der „Gesetzgebung" be stimmt ist, so ließe sich damit die fernere Zulässig keit der Zollconferenz vereinigen, insoweit es sich nur um die Verabredung von Maßregeln der Zoll politik handelt, die erst demnächst auf den Weg der Gesetzgebung gebracht werden sollen. Inzwischen hat nun wieder Art. 40 der Reichs- Verfassung die Bestimmungen deS ZollvcreinSver- trages vom 8. Juli 1867 in Kraft erhalten, „so weit sie nicht durch die Vorschriften dieser Ver fassung abgeändert sind", so daß heute noch jener Vertrag in manchen Beziehungen eine ergänzende Quelle drS Reich-verfassungSrecht- bildet. Es würde da« also auch in der oben bezeichneten Ein schränkung hinsichtlich dcr Zollconferenz gellen dürfen. Die Zusammensetzung der letzteren hat sich nun aber durch den Beitrag vom 8. Juli 1867 gegen früher wesentlich dahin verändert, daß der Nordddeutsche Bund denselben in seiner Gesammt- heit als einheitliches Zoll« und HandrlSgebiet ge» schlossen hat. welches staatsrechtlich durch die Prä- fidialmacht Preußen verteilen wurde. Die Zoll- confcrenz konnte also nur aus den Bevollmächtigten der letzteren und der süddeutschen Staaten be uchen, die in der alten Selbstständigkeit am Verein i Heilnahmen, jedoch konnte e- Preußen nicht be nommen sein, sie durch Delegirte de« norddeutschen BundesrathS assistiren zu lösten, wie ja auch bei Abschluß der Versailler Verträge ein sächsischer Be vollmächtigter NamenS der übrigen norddeutschen Bundesstaaten zugezogen wurde, ohne daß dies ver fassungsmäßig erforderlich war. Bestätigt cS sich (und au- inneren Gründen ist bas durchaus der Fall), daß die Coburger Verei nigung wirklich eine vvllbeschickte Zollconferenz auf dem Boden de« Zollvereinöveztragrö vom 8. Juli 1867 darstillt, so erhält damit auch ihre mög liche Ausgabe eine bestimmte Umgrenzung. Vor Allem ist mit jener Eigenschaft der Versammlung die Nachricht unvereinbar, daß dieselbe sich mit einer Erncuerung des Börsensteuerprvjects besoffen werde; denn dieses ist keine Zollrereins-Angelegen« heit und stützt sich allein auf die im Art. 4 Nr. 2 dem Reich als solchem zugesprocdene Gesetzgebung „über die für die Zwecke des Reichs zu verwenden den Steuern." Dos Gleiche gilt von der Wehrsieuer. Dagegen kann die Zollconferenz sich nicht nur mit allen gegenwärtigen und möglichen Artikeln des Zoll tarifs, insbesondere also mit dem Tabak, sowie den in den HZ. 3 und 4 Art. III. des Vertrages vom 8. Juli 1867 benannten Gegenständen' (Salz-, Rübenzucker- und inländische Tabaksteuer), sodann auch nach Art.V. deS VerirageS mit allen übrigen inländischen Verbrauchssteuern besoffen, also auch mit der Brau- und Branntweinsteuer. Da bei Berathung deS Brausteuerentwurfs in der letzten Reichstagssession von süddeutscher Seite der Ein wand gemacht wurde, daß diese in der vorgeschla- gencn Höhe nur der „Biersteucrgemeinschaft", d. h. den übrigen Staaten mit Ausnahme von Baiern, Württemberg, Baden und Elsaß-Lothringen zu Gute kommen würbe, so wäre es denkbar, daß jetzt der Versuch gemacht werden sollte, in Gemäßheit des letzten Satzes deS Art. 35 der ReichS-Ver- faffung „eine Uebereinstimmung der Gesetzgebung über die Besteuerung" des Bieres herbeizuführen, um damit für daS Brausteuerproject eine neue Basis zu gewinnen. Da die Biersteuer in den süddeutschen Staaten beträchtlich höher ist. als eie norddeutsche, würde auf diese Weise die Ausführung der ReichS- verfasiung der Titel sein, um eine noch über den bisherigen Versuch hinausgehende Steuervermehr ung auS dieser Quelle zu rechtfertigen. Die Frage der Beseitigung der Matricularbei- träge dürfte in Coburg einer Lösung nicht ent gegengeführt werden. Zugegeben muß werden, voß der vielgenannte Antrag Frankenstein die Abschaffung dieser Beiträge keineswegs für alle Zukmft unmöglich gemacht hat. ES würde nur einer abermaligen Bewilligung v»n 90 Mil lionen neuer Steuern bedürfen, um die- Ziel er reichen zu können. Jndeß scheint eS geradezu un möglich, daß Fürst BcSmarck jetzt von Neuem auf jene AbschassungSidee zurückkommen könnte; Haler doch am 9. Jult v. I. erklärt, der Antrag Franken stein „giebt mir in dem Sinne, wie ich die Matri- cularumlagen bekämpft habe, die volle Abstellung derselben und der Uebelstände, die ich gerügt Hab,." UeberdieS aber würde er für neue Steuern, welche lediglich mit der Absicht der Beseitigung der Ma- tricularberträge motrvirt würden, ,m Reichstage jedenfalls keine Majorität finden. Der „Freund in der Noth" vom vorigen Jahre, daS Centrum, erblickt in dem Institut der Matri- cularbeiträae die unerläßliche „föderative Ga rantie". Und die Nalionalliberalen würden er widern, daß die Beseitigung der Matricularbei- träge sich auch ohne neue ReichSsteucrn, nämlich durch einfache Entfernung de« tz. 7 (Antrag F'ankc.rstein) auS dem Zollgesetz von 1879, erreichen lasten werde. Alsdann würden die im vorigen Jahre bewilligten neuen Einnahmen voll und ganz in die Reichstage fließen, und die letztere würde, sobald der normale Zustand eingetreten, der Zuschüsse der Einzelstaalen nicht mehr be dürfen. Zu solcher Aenderung deS Zollgesetzcö steht die Mitwirkung der NationaUibcralen sicherlich jeder zeit zur Verfügung, sobald die Reichsregierung nur in Bezug aus daS Einnahmebewilligungsrecht deS Reichstags ein Zugeständniß in der Richtung der vorige- Jahr von Bennigsen geforderten constitu- tionrllen Garantien machen null. Selbstverständ lich aber würde zur Vorbereitung einer solchen Gesetzesänderung, wenn sie, waS durchaus nicht wahrscheinlich ist, überhaupt geplant würde, nickt erst eine Zusammenkunft der einzelstaatlichen Finanzminister nöthig sein. Nach alledem scheint es zweifellos, daß in den Coburger Conferenzen von der Abschaffung der Matricularbeiträge nicht wohl die Rede sein kann, so viel neue Stcuerprojecte die Herren auch der Erwägung für würdig erachten mögen. Potttilchr Ärbrrsicht. Leipzig, 3l. Juli. Der Statthalter deS Kaisers imNeichslande, General Manteuffel, ist, wie männiglich be kannt, ein geschloffener und ehrenfester Charakter; Uber die staatSmännischen Talente Seiner Excellenz sind dagegen die Ansichten sehr getheiit. In der Rede, mit welcher der Statthalter die Sitzungen des StaatSrathS eröffnet hat, wird man vergeblich irgend eine positive Andeutung suchen, auS der man sich ein Urtheil über die Ziele und Bestrebungen des Statthalter- oder gar Uber die inneren Hergänge bilden könnte, welche zu dem aufsehenerregenden Ereigniß deS Rücktritt- deS StaatSsecretairs Herzog geführt haben und allem Anscheine nach di« Wiederbesetzung dieser Stelle noch geraume Zeit in Frage stellen. Nicht einmal Uber die dem StaatSrath zur Begutachtung zu unterbreitenden Gesetzvorlagen ist eine Andeutung gegeben. DaS einzige Wort, mit dem der Statt- dalter sein Streben charaklerisirt, ist da-, er wolle Elsaß-Lothringen die volle Selbstständigkeit im Reiche erringen. Allein auch da- ist so allgemein und vieldeutig auSgedrückt, daß praktisch wenig damit anzufangen ist. Herr von Manteuffel hat damit doch wohl Etwa« versprochen, wa« auszusühren auch einem stärkeren Willen, als der seine ist, ernst- weilen schwer fallen dürste. Ein klare« Bild da von, wie ein „selbstständige-" Elsaß-Lothringen zu gestalten wäre, hat sich wohl nocb Niemand ge macht, denn an eine mechanffche Copie der deut schen Particularstaaten ist nicht zu denken. Wir haben gerade genug der Souverainetäten im Reich und empfinden keineswegs daS Bedlli stütz nach einer neu zu errichtenden. Da- ist allerdings ruzugeben, daß bei Berathung deS Gesetze« vom 4. Juli 1879, welche- den ReichSlanden ihre jetzige Organisation gab, allgemein die Meinung dahin ging, beim Fürsten BiSmarck sowohl wie beim Reichslag, eS solle durch jene- Gesetz nur ein Provisorium ge schaffen werden, von dessen Wirksamkeit es ab- hängen würde, ob und welche weiteren Concessto- nen den Elsaß-Lothringern zu bewilligen seien. Wie heute, nachdem der Statthalter sich die reich-ländische Verfassung so eigenthümiich auf seinen Leib zurecht gerückt hat, und nachdem die Probe auf da- Exempel vom vergangenen Jahre in einem ganz klerikalen und halvfranzösischen Regiment geliefert ist, da» Urtheil der zuständigen Kreise sich stellen, und wie der Reichstag bezüglich einer Erweiterung der Autonomie denken würde, da- kann Demjenigen nicht zweifelhaft sein, der mit Aufmerksamkeit die Ereignisse der letzten Wochen jenseits deS Rheins und namentlich den Rückschlag verfolgt hat, welchen dieselben auf die öffentliche Meinung in Deutsch land hatten. Auffallend bleibt eS, nebenbei gesagt, doch, mit welcher (Aflissenttichkeit sich der Reichs kanzler von jeder Einwirkung aus die dortigen Verhältnisse sernhält. So wird uns die Nachricht übermittelt, die wir allerdings hier nur unter Reserve mitthnlen, daß sein am DienStag Mittag in Straßburg cingetrosfener Sohn, Graf Wilhelm, seine dortige Stellung in der Canzlei deS Statt halters, die er mit Urlaub für die Dauer der Rcichstagssession verließ, definitiv aufgeben werde. ES handelt sich hiernach nur um einen Abschieds besuch beim Statthalter. Herr von Windthorst und seine Getreuen erschöpfen alle Künste der Agitation, um sich der gläubigen Heerde unentbehrlich zu machen. Als Operationsfeld sind besonder- das Rheinland und Westfalen auSersehen. Die Katholiken versammlungen, welche daS Centrum gegen wärtig daselbst veranstaltet, verlaufen übrigens ganz schablonenhaft. Allenthalben wird der Centrum-fraction für ihre „herrliche Haltung" oder für ihr „ebenso entschiedene- als maßvolles Auftreten" „Dank und Anerkennung" der Katho liken ausgesprochen. Man wird freilich von diesen »cl koe einberufenen, entsprechend zusammengesetzten und geleiteten Versammlungen eine andere Haltung nicht erwartet haben; auf der anderen Seite haben sich aber auch noch nirgend im katholischen Lager Stimmen hören lasten, welche die schroff ablehnende Haltung de« Centrum-, die Weigerung dieser Partei und ihre« Auftraggeber-, der Verständigung irgend welche Concessioren zu machen, mißbilligten. In den jüngsten Katholikenversammlungen, z. B. wieder »n der zu Dortmund abaehaltenen, ist immer betont worden: „Wir halten fest an der Forderung voll ständiger Aushebung der sog. Maigesetze." Nirg-ndS wird zugegeben, daß irgend etwa- an dieser Gesetzgebung dem Frieden zum Opfer gebracht werden könne Der preußische CultuSministcr Hot wiederholt erklärt, an dem Kern und Wesen der in der Maigesetzgebung enthaltenen Auseinander setzung zwischen Kirche und Staat solle nicht» geändert werden; von der großen Mehrheit der jenigen Abgeordneten, die dem neuen Kirtber- gesetz zugestimmt haben, bi» lies ins conservatke
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