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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 06.09.1870
- Erscheinungsdatum
- 1870-09-06
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-187009060
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18700906
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18700906
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1870
- Monat1870-09
- Tag1870-09-06
- Monat1870-09
- Jahr1870
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 06.09.1870
- Autor
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1 Anzeiger. Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Sechzig. M 249. Dienstag den 6 September. 1870« Bei der Bundes - Darlehns - (Lasse ist der Zinsfuß von heute ab bis auf Weitere- für Waarerr» und Gffeeterr - Darlehne 6 p. Et. Leipzig, den 5. September 1870. Der Bundes»Bevollmächtigte. Bekanntmachung. Mit Bezug auf unsere Bekanntmachung vom 30. August d. I. bringen wir nunmehr zur öffentlichen Kenntniß, daß die die-' jährige Leipziger MichaeliSrneffe jevenfall- regelmäßig abgehalten wird. Leipzig, am 5. September 1870. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Schleißver. Bekanntmachung. Die Erd- und Maurerarbeiten einer 154 Ellen langen Schleuße 3. Claffe in der verlängerten Blücherstraße, von der Berliner bi- zur Tutritzscher Straße, ebenso einer dergl. 600 Ellen langen 3. Claffe in der Berliner Straße, von der Blücherbrücke bi- an da- Areal deö neu zu erbauenden GeorgenhauseS, sollen an einen Unternehmer vergeben werden. Diejenigen, welche diese Arbeiten zu übernehmen beabsichtigen, werden hierdurch aufgefordert, Zeichnung und Bedingungen auf dem RathSbauamre eiuzusehen, wo Anschlagsformulare gegen CopialgebÜhr zu erhalten und bis Dienstag den 13. d. M A-eadS O Uhr mit eingesetzten Preisen versiegelt abzugeben sind. Leipzig, den 6. September 1870. DeS Raths Ban-Deputatton. Bekanntmachung. Die Herstellung de- 124 Ellen langen eisernen Geländer- auf der neuen hohen Brücke am Frankfurter Thore soll unter Borbehalt der Auswahl unter den Bewerbern an einen Unternehmer vergeben werden. Hierauf Rrflbclirenbe wollen die Zeichnungen und Bedingungen in der Bauexpedition vor dem Frankfurter Thore einsehen und ihre Forderungen ebendaselbst bis zum 13. September 1870 versiegelt abgeben. Leipzig, den 6. September 1870. DeS RathS Deputation zur Mustregalirung. Bekanntmachung. Die Entschädigung für das vom 22. bi- 27. Juli diese- Jahre- allhier in der Dresdner Vorstadt einquartiert gewesene Köuigl. Sachs. Besatzung--Bataillon Rr. 4 kann den S. und 0. September d. IS. bei uns erhoben werden. Der den Quartierzettel Borweisende gilt zur Empfangnahme berechtigt. Leipzig, am 4. September 1870. DaS Quartier-Amt. Bekanntmachung. Bei Wiedereivlösung der uns übergebenen Pfänder berechnen wir die Zinsen für die gewährten Darlehne, dafern letztere in unseren Schuldscheinen zurückgezahlt werden, nur bi- zum Tage der Rückzahlung. Erfolgt dagegen die Einlösung in baarer Caffe, so sind die Zinsen bi- zum Verfalltage de- ausgestellten Solawechsel- voll zu zahlen, und zwar auch dann, wenn die Einlösung vor dem Verfalltage bewirkt wird. Leipzig, den 5. September 1870. Die DorschuGbank der Stadt Leipzig. Generalversammlung -er Kramer-Innung. * Leipzig, 3. September. Am gestrigen Nachmittag fand unter dem Borsitze de- Herrn Kramermeister- Gustav Kreutzer die zweite diesjährige Generalversammlung der Kramer-Innung in dem Saale de- KramerhauseS Hierselbst statt. Nachdem dieselbe durch den genannten Herrn Vorsitzenden eröffnet worden war, referirie zuvörderst der RechtSconsulent der Innung, Herr Hof- raih Advocat Kleinschmidt, über die bereit- in der Versamm lung am 4. März d. I. zur Verhandlung gekommene Angelegen heit wegen Eintrag- der Kramer-Innung in da- GenoffenschaftS- Register. In einer Verordnung war bekanntlich gegenüber dem AuSspruch der Iuristenfacultät Leipzig ungeordnet worden, daß die Kramer - Innung den Bestimmungen der Norddeutschen Gewerbe-Ordnung vom 21. Juni 1869 unterworfen sei, und e- wareu von der Innung, welche sich bei dieser Bescheidung nicht beruhigen konnte, alle diejenigen Schritte unternommen worden, die geeignet erschienen, die Stellung der Innung unter da- Gesetz vom 15. Juni 1868 zu bewahren. DaS Ministerium de- Innern ist indeß trotz längerer Eingabe bei seiner Ansicht verblieben und hat den hiesigen Rath (mittels einer an denselben ergangenen Verordnung) angewiesen, über etwaige Statuten - Abänderung, Auflösung oder Bereinigung mit anderen Innungen Anzeige zu erstatte« und die Abordnung eine- Delegirten zu der die-fallfige« Versammlung zu beantragen. Darauf hatte sich die Innung veranlaßt gesehen, über da- Ministerium de- Innern Be schwerde beim Gesammt-Ministerium zu erheben. Obschon man sich im Voran- gesagt, daß da- Grsrmmt-Ministerium keine Beschwerde-Instanz sei, so hatte man doch insofern dev Zweck erreicht, als da- Justiz - Ministerium von der ganzen Angelegenheit Cognition genommen und da- könig liche AppellationSgericht Hierselbst angewiesen hatte, darüber zu berichten, auf welchen Unterlagen und infolge welcher Er wägungen dasselbe sich zu dem Einträge der Kramer-Innung in da- Genoffenschaft--Register veranlaßt gefunden. Dieser Verordnung entsprechend hat da- königliche Bezirksgericht einen den Intentionen der Innung völlig entsprechenden Bericht an da- AppellationSgericht gelangen lasten. Trotz alledem hat da- AppellationSgericht mittelst Verordnung vom 23. Juli d. I. be schlossen , daß der Eintrag der Kramer-Innung in da-Genossen schaft--Register außer Kraft zu setzen und zu löschen sei. Gegen diese Verordnung ist nun von der Kramer-Innung Beschwerde erhoben und die Acten begeu nunmehr behufS Entscheidung in letzter Instanz dem königlichen Iustizmiaisiermm vor. Wenn auch, so schloß der Herr Referent, die Innung dieser Entscheidung werde Nachkommen müssen, so stehe doch noch die Frage offen, ob nicht wegen Verletzung d«S tz. 104 der Nord deutschen Gewerbe-Ordnung bei dem B, lundeStanzler Beschwerde
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