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Dresdner Nachrichten : 10.05.1923
- Erscheinungsdatum
- 1923-05-10
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-192305109
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-19230510
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-19230510
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1923
- Monat1923-05
- Tag1923-05-10
- Monat1923-05
- Jahr1923
- Titel
- Dresdner Nachrichten : 10.05.1923
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London. S. Mat. In einem „Wessen Verbrechen" über- schricbcncn Leitartikel besaht sich „Daily News" anher mit der britischen Regierungserklärung auch mit dem Werdener Urteil, und schreibt: Die wildeste Pbantasic eingefleischter Franko philen hätte nicmalö die gestrige Folge der Niedermctzelimg der 13 Kruppschen Arbeiter durch französische Soldaten vorhcr- sehen können. Es sei dargclcgt worden, dah die Arbeiter keinen Angriff auf die Soldaten machten. Das photographische Be- wetsmaterial zeige, dah die Arbeiter in voller Flucht niedergcsch offen worden seien. Die Arbeiter handelten nicht auf Veranlassung der Direktoren, sondern des Arbeiter rats in Ucbcrcinstimmnng mit einem Brauch, der von den Franzosen nicht verboten worden wäre. Die gestern ver hängten Strafen von 10 bis 20 Jahren Gefängnis und Hunderten von Millionen Geldstrafe seien aufcrlcgt worden nicht den Franzosen, die für das Schlehen verantwortlich seien, sondern den Kruppschen Direktoren. Soweit cS von London ans beurteilt werden könne, seien die Ucbersührungen und Verurteilungen zustande gekommen nicht nur ohne irgend welches belastendes Beweismaterial, sondern trotz des ge, «an entgegengesetzte« Beweis Materials. Das Frankreich des 2ü. Jahrhunderts betrachte den Widerstand gegen eine Invasion durch sranzösischc Truppen als Ver breche« und zerstöre, um seiner Ansicht Geltung zu verschaffen, seine« eigenen Ruf alö Land, das Gerechtigkeit und fair play übe. Deutsche Protestnote an die Neutralen. Berlin, v. Mai. Die deutschen Missionen sind beauf tragt worden, Leu nicht au der Rnhrbcsctzuug beteiligten fremde« Negierungen folgende Note zu überreichen: „Die sranzösischen Befehlshaber haben den unheilvollen Ereignissen, die sich am Ostcrsonnabend auf den Krupp- Werken in Essen abgespielt und 14 schuldlosen Arbeitern das Leben gekostet haben, ein Gerichtsverfahren folgen zu lassen, das die grausame Vergewaltigung der Ruhrbevölkcrung fast in noch hellerem Lichte zeigt, als jene Bluttat selbst es getan hat. Es ist überflüssig, das Verfahren und das Urteil des französischen Kriegsgerichtes in seinen einzelnen rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen zu beleuchten. Ter feste Entschluß der Nuhrbcvülkcrung, nicht unter militärischem Drucke zu arbeiten, hat zu dem Brauch geführt, den Arbeitern bei einer militärischen Besetzung ihrer Produktionsstätte durch Sirenengeheul das Zeichen zur Arbeitsniederlegung zu geben. Dieser Brauch, den die französischen Befehlshaber längst kannten und sonst niemals beanstandet batten, ist setzt benutzt morden, um daraus ein geheimes Komvlott der Wcrksleitung gegen die Besatzungstruppcn zu konstruieren. Der Zweck dieser sinnlosen Anklage lag von vornherein klar zutage: Er sollte die Verantwortung sür die Ermordung der 14 Arbeiter von den Besatzungstruppcn abwälzcu und einer deutschen Stelle ausbürdcn. Zugleich sollte ein Keil zwischen die Arbeiterschaft und die Unternehmer getrieben werden. Als am Tage nach der Bluttat die erste Verhaftung von Mitgliedern des Krupp-DirektvriumS erfolgte, hat die deutsche Negierung bei der französischen Negierung gegen den Versuch, über das Verschulden der Bcsatzungstruvven einen Schleier zu werfen, sofort Verwahrung eingelcat. Auhcr- dem hat sic aber, um die Hand zu einer unparteiischen Fest stellung des Sachverhaltes zu bieten, schon im voraus der französischen Regierung den Vorschlag gemacht, eine inter nationale UntcrsuchungSkommission cinzusetzen. die gemäß dem Haager Abkommen von 1>X>7 das beiderseitige Beweis- material zu prüfen und auch alle sonstigen für den Zwischen fall in Betracht kommenden Fragen aufzuklärcn hätte. Die französische Regierung hat auf diese» Vorschlag nicht geant wortet. Sic hat cs vorgczogcn, die Frage, ob die Schuld an dem Zwischenfall bei den ans deutscher Seite betciliateu Per sonen oder bei den sranzösischen Resatzungötruppcn liegt, von einem ans Angehörigen dieser Truppen gebildete» Kriegs gericht entscheiden zu lassen, das zugleich Partei und Richter war. Dementsprechend ist das Ergebnis, wie es jetzt im Urteil vorlieat. Anstatt das an den deutschen Arbeitern be gangene Verbrechen zu sühnen, wird in frivoler Fälschung der Tatsachen eine neue Untat begangen, die schuldlose, ehrenhafte Männer ins Gefängnis wirst und das größte industrielle Unternehmen des NuhrgcbictcS der Führung be raubt. Die deutsche Negierung protestiert feierlichst gegen diesen Gewaltakt, den Frankreich in dem Augenblicke begeht, wo Deutschland seinerseits einen Schritt getan hat. im allge meinen Interesse eine Beendigung des gegenwärtigen Kon fliktes herbeizuführcn." tW. T. V.) Protest -es Düsseldorfer Regierung«- Präsidenten. Düsseldorf, 1. Mai. Aus Anlaß des Urteils im Werdener Prozeß hat der stellvertretende Regierungspräsident in Düssel dorf, Oberregierungsrat Lutterbeck, anGeneralDen- vtgneS folgendes Schreiben gerichtet: „Mit einem Aufschrei der Entrüstung und Empörung hat das deutsche Volk die geradezu ungeheuerliche Bestrafung dcS Herrn bevollmächtigten Ministers und außerordentlichen Ge sandten Dr. Krupp von Bohle« und Haibach, sowie der Direk toren der Firma Krupp und des Vertreters der Arbeiterschaft der Firma vernommen. Ich mache mich lediglich zum Dol metscher der Gefühle der mir anvcrtrauten Bevölkerung, wenn ich gegen dieses Urteil, das sich in der innersten Ncbcrzeugnng eines jeden Menschen als Fehlurteil kennzeichnet, flammenden Protest erhebe. Jedermann weiß, daß das Urteil sich gegen Männer richtet, die in Wahrung ihrer berechtigten Interessen, nämlich des Schutzes des Privateigentums der Firma, sowie des Schutzes ihrer Produktionsmittel in friedlicher Absicht gegen den nach ihrer und der ganzen deutschen Bevölkerung Ansicht völkerrechtswidrigen Eingriff protestieren. Das Urteil mutet um so unerträglicher an, als bis heute nicht be kannt wurde, daß der militärische Befehlshaber, der die Ver antwortung für das ungerechtfertigte Schießen auf friedliche Arbeiter trägt und dadurch die zahlreichen Blutvpfcr ver schuldet hat, zur Rechenschaft gezogen worden wäre. Das Werdener Urteil kann nicht anders bewertet werden denn als Versuch der militärischen Machthaber, die Schuld an den bluti gen Vorgängen am Karsonnabcnd von sich abznwälzen und der Werkleitnng der Firma anszubtirden, ein Versuch, der dem wahren Recht gegenüber um so aussichtsloser bleiben muß, als bisher überäll im besetzten Gebiete Demonstrationen derselben Art in industriellen Werken stattgefunden haben, sobald fremdes Militär in das Werk eindrang, ohne daß es meines Wissens bisher der Besatzung eingefallen wäre, dies zu ver bieten, zu verhindern oder selbst nachträglich zu bestrafen. Ich muß von Ihnen, Herr General, wie von jeder anderen an maßgebender Stelle in der französischen Armee stehenden Per sönlichkeit erwarten, daß alles geschieht, damit dem durch das Werdens Urteil aufs tiefste getroffenen Gerechtigkeitsgefühl der deutschen Bevölkerung in dem bcvorsteiwndcn Revisions verfahren Genugtuung geleistet wird. Das Recht ist durch dieses Urteil verletzt morden, eS schreit nach Wiederherstellung, sei es durch die Richter selbst, sei cs durch ein höheres Forum. Das letzte Wort ist in dieser Sache noch nicht gesprochen." Der Protest der Essener Arbeiterschaft. Essen, 0. Mai. Der Betriebsrat lArbciter- und An- gestclltenrats der Friedrich Krupp A.-G. in Essen hat heute vormittag folgenden einstimmigen Protest beschlossen: Durch das vom sranzösischen Kriegsgericht in Werden am 8. Mai 1V23 gefällte Urteil aufs höchste empört, erheben wir vor aller Welt den schärfsten Protest gegen dieses allen Ncchts- gefühlen hohnsprcchcndc Urteil des französischen Militaris mus. Der Vorsitzende unseres Aufsichtsratcs, Mitglieder unsres Direktoriums und unser Kollege Müller, der unter Einsetzung seiner ganzen Person am Karsonnabcnd vorbildlich wirkte, sind dem Gcwaltspruch zum Opfer gefallen. Dieses Urteil zeigt «ns mit aller Deutlichkeit, daß die brntale Faust dcS Machthabers selbst vor de« heiligsten Rechten der Arbeit nehmer nicht Halt macht. Mir werden nns auch durch dieses Urteil in unserem Kampfe um das Recht der freien Arbeit nicht niederringen lassen. Wir als die Arbcituchmcrvcrtrctung des größten industriellen Werkes wenden nns an das schassende Volk in aller Welt und rnscu dieses auf. mit nnS gemeinsam den Kampf zu führen gegen Militarismus und Imperialis mus, gegen Ansbcntu«« «nd Unterdrückung. In der Nachmittagssitzung beschloß der Betriebsrat der Firma Krupp, gegen den Willen der Firma, am nächsten Frei tag in einen Proteststreik von 11 Uhr vormittags bis 4 Uhr nachmittags cinzntrete«. Die Ortsausschüsse der gewerkschaftlichen Spttzenorganisatioiren erlassen folgenden Aufruf: Arbeiter, Angestellte, Beamte, Bürger! Das unerhörte Urteil eines französischen Kriegsgerichtes in Werden hat die Empörung aller hell entfacht. Dieses Urteil augenblicklich einer rechten Würdigung zu unterziehen, ist »nS unmöglich. Nach Bekanntgabe dcS Streikbeschlusses des Kruppschen Be triebsrates traten die Unterzeichneten Ortsausschüsse zu sammen und faßten folgenden Beschluß: 1. Die Obmänner und Betriebsräte aller E,lener Be triebe werben ersucht, Freitag morgen schnellstens dahin zu wirken, daß in ihren Betrieben ebenfalls, wie bei der Firma Krupp, von 11 bis 4 Uhr die Arbeit vollständig ruht: 2. Die Geschäftsinhaber und Gastwirte werden auf gefordert. während dieser Zeit ihre Betriebe geschlossen zu halten: 3. Jeder Verkehr auf der Straße hat möglichst zu ruhen: 4. Nach der Arbeit und Gcschästsschluß begeben sich alle Arbeiter sofort nach Hause. Jeder Einwohner meide min destens von 12 bis 8 Uhr die Straße. Durch die restlose Beachtung vorstehender Punkte wollen wir in Essen geschlossen unseren Abscheu gegen das Werdener Justizverbrechen zum Ausdruck bringen. Auch das Werdener Urteil ist nicht in der Lage, die geschlossene Abwehr aller Arbeitnehmer gegen feindliche und militärische Eingriffe in unsere Betriebe zu erschüttern. Wir arbeite» auch in Zu kunft nicht unter Bajonette«. sW. T. B.) I voUar (^wllled): 37 770 Das gemeine Iustizverbrechen -es Werdener FranzosengerichLs. Etwas Ungeheuerliches ist geschehen, ein Frevel, der das Blut des hartgcpeiiiigten deutschen Vvlkcs erstarren macht, eine Herausforderung des Rechtsempfindens der ganzen Welt, wie sie frecher und aufreizender nicht gedacht werden kann- Das Werdener Kriegstribunal der Franzosen hat zehn deutsche Männer, deren Unschuld sonnenklar zutage liegt, ohne die geringste Berücksichtigung des durch eine mehrtägige Verhandlung hell beleuchteten Sachverhalts mit Strafen be legt, die alle Vergewaltigungen des Rechts, die die Geschichte kennt, in den Schatten stellen. 145^ Jahr GcsänaniS und 850 Millionen Mark Geldstrafe gegen Männer, die nichts weiter taten, als in peinlicher Pflichttreue die Interessen ihres Landes und ihres Betriebes wahrznnehmen. ia die zum Teil noch neben ihrer vaterländischen Pslichtersülluna den Schutz und die Sicherheit der verbrecherischen Eindringlinge zu ge währleisten verstanden, das ist ein Urteil, sür das der Aus druck Fehlspruch eine milde, beschönigende Redewendung wäre. Es ist kein Fehlspruch landläufigen Sinnes. cS ist die gemeinste bewußte Beugung des Rechts, die von Vertretern eines Volkes, denen das sakrosankte Amt des Richters über tragen wurde, icmals vorgcnommcn morden ist, cs ist ein Verrat nn der Menschheit, deren Kulturnationen alle den un geschriebenen Codex des Guten und Bösen kennen und nach ihm zu handeln sich in einer Unzahl von Vertrügen bereit er klärt und verpflichtet haben. Kein Gewissen der Welt, so iveit es ist. kann diesen Frevel der Werdener Justizschmach mit sich vereinbaren oder decken wollen, und alle dieicnigen. die ihn inszenieren halsen, sei es als feile Handlanger einer wahnsinnig gewordenen Machtpvlttik oder als geistige Träger dieser Politik selbst, müssen als Menschen von den Erinnncn ihres Innern bis an das Ende ihrer Tage gcguält und ver folgt werden. Zehn Männer schuldlos verdammen, ist furchi- barste Schuld, die sich, wie alle Schuld auf Erden, rächen wird, ist böseste Tat. in deren Gefolgschaft fortzcugcnb nur Böses geboren werden kann. Man hatte bei uns in Deutschland von den französischen Richtern in Werden von vornherein gewiß kein Nebcrmaß von Objektivität erwartet. Tic französische GerichtSbarkcil im Nuhrgebiet und im besetzten Rheinland, die an sich schon einen unerhörten Hohn auf alles Völkerrecht unö auf die Ab machungen bedeutet, die mit uns im Versailler Vertrag ge troffen worden sind, war nie dazu angetan, hinsichtlich der Gerechtigkeit der Urteile auch nur normale Erwartungen an die in den geraubten Zonen amtierenden Richter zu stellen. Zudem bewies die französische SpruchpraxiS der letzten Monate mit ihrer Fülle von Gcwaliurteilen klar »nd deut lich, daß bei den französischen Rcchlsprüchcn nicht das Recht, sondern die Politik, die himmelschreiend freche französische Kncchtungspolitik gegen eine Milltoncnbcvölkernng den Ausschlag zu geben pflegt. Trotzdem glaubten wir dessen sicher sein zu dürfen, daß auch der böswilligste und parteiischste Pariser Boulcvardrichtcr, der blutrünstigste sranzösischc General an einer so klaren Lage der Dinge, wie sic die Essener Mordvorgängc am Ostcrsonnabend kennzeichnet, nicht skrupellos Vorbeigehen würden. Wir wurden in dieser Erwartung bestärkt, als die Grundlagen der französischen Anklage gegen Krupp v. Vohleu und Halbach, gegen seine Direktoren und einige Werkangcstelltc in die Oeffenklichkcit gelangten. Lautete doch die Anklage auf Störung der öffent lichen Ordnung, aus Komplott und Machinationen gegen die Sicherheit der französischen Truppen. Die Wahl dieser An- klagegegeustände war derartig mit Haaren herbeigezogeu, stand in so schreiendem Widerspruch zu den ernsten und sach lichen Berichten der deutschen amtlichen Stellen über die Vorgänge dcS blutigen Ostersvnnabcnds. dast es keinen Deutschen gegeben haben dürfte, der nicht mit innerer Genug tuung den Augenblick der bevorstebcnden Gerichtsverhandlung erwartete, in dem das französische Lügengewebe an den harten und unwiderlegbaren Tatsachen zerreißen und der freventliche Mißbrauch von Recht und Gerichtsbarkeit durch Frankreich offenbar werden würde. Die Leiter eines der größten deutschen industriellen Unternehmen, dessen Weltruf durch seine unnachahmlich geschickte Umstellung auf rein fried liche Produktion nach dem Kriege eine glänzende Bestärkung erführen hatte »nd das in dieser friedlichen Produktion zum Heile des deutschen Volkes fern von allen politischen Zu- sammenhängen vier Nachkriegssahrc erfolgreich sich betätigt hat. sollten auf einmal die Arbeiter und Angestellten ihres Riesenbetriebes zu einem bewaffneten Komvlott gegen Franzosen, insonderheit gegen ein französisches Kommando, das noch nie vor dem 81. März Kruppsche Anlagen betreten hatte, ausgcputscht haben- Kruppsche Arbeiter, aufgcstachclt durch Vetrieböratsmitglicder. sollten „mit Stücken und Lämmern" und mit einer alten verrosteten Pistole frans-,
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