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Dresdner Nachrichten : 05.11.1923
- Erscheinungsdatum
- 1923-11-05
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-192311058
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-19231105
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-19231105
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1923
- Monat1923-11
- Tag1923-11-05
- Monat1923-11
- Jahr1923
- Titel
- Dresdner Nachrichten : 05.11.1923
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tS. yahrgims. ZK »os Morttag. -.November 1L2L Vegründel 18S6 er »»»-01 »: so 011. Konfitüren. 2uct«rw(iren.^ Nn» »»-. «L » « >»« prSmü^-. ^ «chNM^b«« «Md »»ei«str«tz» S»,.O. Vit»» ,»» lllrplch. N»ich»e»I« «r«»,». P»Mch«L.Z>,rU, 10«» Lr»»»«l. Dezugs.Gebühr SL^^'.^L'IIAnzeigen.Prerse. N,g»r»<» »,r «N »«Nüch« v»»>»»,»»«d» I.Dr «,»,«» <wchr."» MllBa- — U«»»n,n«>» Sch»«ttüa» ««»«> »><hi „Id<«»di->. k^l io. «US». «uyri,, »«,«» »»r,»,»«,,»>»»» Jer Kampf gegen den Markversal!. Dle SachverskSa-lgen -Migen -e» festen Amrechnungskur» -er Papiermark zu weribestSndigem Geld. — Die bevorstehende Stillegung -er Notenpreste. — Für 3V0 Vol-rnillione« neue Gol-schatzanweifungen. — Eine Kartell- und Trustveror-nung. — DorlSufige Aasfchattung -es Reichstages durch Stresemau«? — Dienstenthebung -es Pvlizeiobersten Schützinger. Die Stabilisierung -er Papiermark. Berlin, s. Roo. Am hentige« Sonntag hat beim NcichS- stmmzmtntfter «Nler Mitwirkung de» Reichswirtichastü- «l»lfter» eine eingehende Besprechung mit Sachverständige« Lber die Marrftabllisieruug stattgesunden. Zugrunde lag der gestrige Beschluß dev Reichskabincttö, eio festes Mindest, «mrechunngsverhältuis zwischen einem wert» LeftLndige« Wert »nd der Papiermark her- »«stelle». SS handclt sich dabei um eine begrenzte Papiergeldmenge, da bekanntlich mit dem Jnkrast- trete« der Rcutenmark die Roteupresse znm Still, ft«»d kommt. Die Sachverständigen haben die Absichten der Rrgiernug einmütig als praktisch dnrchsührbar be» geichnet und so bestimmte positive Borschläge gemacht, da» eine «»dätUtig« veschlubsassung der Neichsrcgierung i« kürzester Nkrist erfolgen kan«. Ans den Kreisen der Sachverständigen ist »»gleich mit grobem Nachdruck gefordert worden, daß gegen »»geuehmig teS Notgeld mit aller Schärfe em- geschritteu wird und datz das genehmigte Notgeld «nter ander» «eitiaer Befriedigung des dringenden Bedarfs an Zahlungs mittel» sofort eiugezogcn werden m«b- (W. T. B.) Neue Gol-schahanwelsungen. Gefahr einer Inflation in wertbeständigen Noten. vom ReichSsinanzminlsterium wird mitgeteilt: «Der Bedarf an wertbeständigen Zahlungsmitteln ist sttttzerordentlich schnell gewachsen, anderseits stöbt die Ausgabe »o» wertbeständigem Notgeld aus Schwierigkeiten, weil der Betrag der Goldanleihe, die als Unterlage für wertbestän dige» Notgeld dient, auf SM Millionen Goldmark beschränkt worden ist und nicht erhöht werben darf. Um diesem Bedarf entgegenzukommen, hat sich das Ncichsfinanzmiuisterium ent» schloffen, sechSprozcntige, im Jahre IftüL fällige Goldschahan- «ets»agen bis zu einem Betrage von hüll Millionen Gold mark anszngebeu. Diese mit ZinSscheinen ausgestattetcn Echatzanweisungen werden nicht in kleinen Stücken geschaffen — der niedrigste Betrag wird 2S Dollar — lüS Goldmark sei» —, und sind nicht dazu bestimmt, alS Zahlungsmittel ver wendet zu werden. Sie können von Mitte der nächsten Woche ab zum jeweiligen Kurse für Auszahlung Neunork bet den Neichsbankanstalten zum Zwecke der Begründung von Notgeld durch die zur Ausgabe von Notgeld ermächtigten Stellen erworben werden. Bis zur Fertigstellung der Stücke dient die von der Reichsbank erteilte Quittung als Unterlage. Mit Rücksicht auf diese Erweiterung der Declungsmyg- lichkeiten muh der Deckungövermerk auf dem Notgeldschein in Zukunft lauten: „Dieser Notgeldscheiu ist gedeckt nach Maß gabe der Bestimmungen der Neichsrcgierung". Ferner muh sich aus dem Notgeldschein ergeben, datz der Inhaber des Scheines innerhalb eines Monat» nach Ausruf diesen nach Wahl des Ausstellers je nach der Art der Deckung gegen Stücke der hinterlegten wertbeständigen Anleihe des Deutschen Reiches bzw. gegen Goldschatzanweisungen des Reiches oder gegen einen dem Kurse des hinterlegten WcrtpapierS am Tage der Zahlung entsprechenden Barbetraa eintauschcn kann." Der „Lok.-Anz." befürchtet von dieser Maßnahme die Ge fahr einer Inflation in wertbeständigen Noten. Er schreibt: „ES war vorauszusehen, datz bei der allgemeinen Um stellung auf Goldrechnung der Betrag der umlaufenden Zah lungsmittel nicht auöreichen würde. Das einfachste Hilfs mittel wäre natürlich gewesen, auf schleunigstem Wege die Nentenmark in den Verkehr zu bringen, wobei man dann aller Schwierigkeiten enthoben gewesen wäre. Nun kommt aber nicht die Nentenmarkt, sondern abermals eine Geld anleihe, nur unter einem anderen Namen, in einer Höhe von MO Millionen Goldmark. Selbst wenn man zngibt, daß die Wirtschaft über die bisher vorhandene Menge an Golünoten hinaus Goldzahlungsmittel braucht, so bleibt doch unerfind lich, warum statt dieser erst im Jahre 1Ü32 fälligen Goldschatz anweisungen nicht Zwischenscheine für die Rentei,mark auS- gegeben worden sind. Denn ob man Notgeld druckt oder Zwischenschetne — gedruckt mutz werden. Die Verzögerung der Ausgabe von Nentenmark führt dazu, datz wir setzt neben der Papiermarkinslation den Anfang einer Inflation in „wertbeständigen" Noten haben. Die Notcn- presse läuft also setzt btS znm v. November doppelt, einmal „wertbeständig", zum andern in Papiermark.. Wir kennen den Erfolg der Rotation'der Notenprcffe an der Papiermark zur Genüge, um zu wissen, was der Erfolg solcher Wertbeständig, keit ist. Die Arbeit ber Aoleupresse. Die Reichsdruckerei hat bisher folgende Geldanleihe- st u ck e geliefert: Am 1. November Stücke zu Dollar 2 Milli onen, Stücke zu Dollar 1Z Million und zu einem Dollar l Million. Am 2. SLovember Stücke zu '4 Dollar »18 (M, Stücke zu Dbllar t 2N1 M», Stücke zu einem Dollar »11 Mi. Ilm 8. November lieferten die mit der Herstellung von Gold- anieihestücken beauftragten Privatdruckereien von den Stücken zu X Dollar bis 1 Dollar ohne die Reichsdrnckerei ungefähr 3 61»Mi Stücke. AnPaptergeld lieferte dir Reichsdruckerei am 8. November 8 Trillionen 6»2MÜ Billionen (das sind 8 tt»2 M» 0M Mi M> Gl» Mark). PoNzeioberft Schützinger seines Dienstes enthoben. Eine Maßnahme -es Wehrkreiskommandos. DaS Wehrkreiskommando IV tellt mit: Dar Befehlshaber im Wehrkreiskommando IV hat de» Polizelobcrste« Schützinger bis aus weiteres »o» Dienste enthoben- Maßgebend hierfür war. daß «rschiedene Anlässe der letzten Zeit zeigten, daß es dem Poltielobcrstcn Schützinger seiner ganzen Einstellung nach Ä»er fällt, sich in die Unterstellung der Polizei unter da» Wehrkreiskommando zu finden. Damit besteht in der Person detz Polizelobersteu Schützinger eine Schwierigkeit für das glatte Zusammenarbeiten zwischen dem Wehrkreiskommando »ad der Polizei, da sein Verhalten naturgemäß auch Unklar heit «nd Unsicherheit über die Dienstauffassung der ibw unter geordnete» Beamten zue Folge haben muß. Wie -ie „Reaktionäre" aus ihren ManlwurfsiSchern gekrochen sinv! Bei ber Ansprache an die Beamten des Ministeriums Halle sich der Innenminister Lieb mann dahin geäußert, daß während der Amtsführung der vom Retchskominissar Dr. Heinze ernannten Regierung „die Reaktionäre wie Maulwürfe aus ihren Löchern hcrauSgekrochcn seien". Diese Behauptung erfährt ihre Beleuchtung durch einen Artikel, den Ministerialdirektor Dr. Schmitt der Presse zngehen läßt. Er schreibt u. a.: Die sozialdemokratischen Blätter verbreiten eine» Ar tikel mit ber Spitzmarke: „Die neutrale Pcrsonalpolitik des GehetmratSkablnetts". In ihm wird versucht, gegen Pflicht- treue sächsische Beamte Stimmung zu machen. Da der Ar- tikel die Tatsachen in wichtigen Punkten völlig entstellt, sehe ich mich veranlaßt, folgendes z» erklären: Es wird behauptet, daß eine ganze Reihe, zum Teil namentlich genannte Beamte alsbald „zufällig" im Ministe- rtum erschienen sei. Die Absicht dieser Bemerkung wird durch die veröffentlichte Ansprache des Minister» Liebmann an die Beamten unterstrichen, in der er sagt: „Die Reaktionäre seien wie Maulwürfe aus ihren Löcher» hcrvorgekrvchen". Ich stelle demgegenüber fest, baß t» der Zeit, in der ich als Beauftragter dev Reichskommissars in, Ministerium dcS Innern tätig war, nicht ein einziger Beamter ungernsen zu mir gekommen ist. Es ist eine unwahre und sinnlose Entstellung, daß ich gesagt hätte, „von leitenden Beamten, die unter sozialdemo kratischen Ministern ernannt würden, kan» eine ersprießliche Tätigkeit nicht erwartet werden". Verschiedenen sozialdemo kratische» Beamten in leitender Stellung ist ausdrücklich ge. sagt worden, daß auf die Fortdauer ihrer Amtsführung be sonderer Wert gelegt werde, und sic haben auch dann ihre Pflicht erfüllt, wohl aber habe ich einige Beamte sofort be urlauben müssen, von denen bei ihrer persönlichen Einstellung zu den Vorgängen, die zur Absetzung deö Kabinetts geführt hatten, unmöglich angenommen werden konnte, daß sic sich vorbehaltlos tu den Dienst deS RcichSkommissarS stellen würden, ber soeben diese Absetzung durchgeführt hatte. Die Deulschnalionalen Sachsens zur Lage. Zu den politischen Vorgängen der letzten Tage gibt die deutschnational« Parteileitung in Sachsen folgend? Er klärung ab: „Die grundsätzliche Einstellung unserer Partei gegen die Sozialdemokratie hat ihre volle Rechtfertigung durch den er neuten Zusammenbruch der großen Koalition gesunden: es gibt eben keine Brücke zwischen Marxismus und vater ländischer Staatsauffassung. Um daS von Anfang an brüchige zweite Kabinett Strrse- mann zu halten, ist Sachsen nutzlos zum Opfer ge bracht worden. Zwei Tage Fortbestand deS Neichskabinetts mußten erkauft werden durch eine neuerliche Uebcrant- mortung der Ncgierungsgewalt in Sachsen an die Sozial demokratie. Für diese Preisgabe staatsbürgerlicher Belange haben auf höheren Befehl der NcichSkommissar sowohl wie die bürgerlichen Parteien der Mitte nur zu bereitwillig Hilfsdienste geleistet. Der Dcutschnattoiralen Volkspartci, die sich als einzige dem entgegensetzte, wurde vom Sprecher der Deutschen Volkspartci im Landtage der Vormnrs wider lichen Komüdienspiels gemacht. Wir fragen, ob eS nicht eher eine widerliche Komödie genannt werden muß, wenn eine Partei in der Nacht zum Mittwoch die Wiederkehr einer sozialistischen Regierung ermöglicht und am Donnerstag der selben Woche zmn Zwecke der Beseitigung dieser Regierung den Antrag auf Landtagsanslösung stellt. Trotz allem: Uns ist die Zeit zu ernst für parteipolitische Auseinandersetzung zwischen Kreisen, die züsammengehören. Wir halten cs für das Gebot der Stunde, zu erklären: Obwohl in Dresden bei Bildung der GemeinschastSlistc für die Stadtverordnetcnwahl Deutsche VolkSpartci sowohl wie Demokratische Partei uns ausgeschaltct haben, obwohl uns dieselben bürgerlichen Parteien im Landtage bei den Verhand lungen. die zur Wiedcrausrtchtung der sozialistischen Herr schaft führten, ausgcschaltrt haben, sind wir bereit, mit all denen in «ine Front z« trete«, die nun endlich den Mut auf- Lringen. der Sozialdemokratie abzukageu und im Bewußtsein eigener Kraft die Regiernugsgewalt in ftaatSbürgerilch« Hände zu lege«." Gegen -en Mihbrauch wirlschafHicher Mach!. Eine Kartell- und Trustverorduung Berlin, 1. Nov. Die Negierung hat eine noch auf Grund des Ermächtigungsgesetzes erlassene Verordnung gegen de« Mißbrauch wirtschaftlicher Macht veröffentlicht, die am 2». No vember in Kraft tritt. Es handclt sich nicht um die von vielen Zeiten geforderte Zertrümmerung der Kartelle und Syn dikate. sondern um eine der Bedeutung und ber Unentbehr lichkeit wirtschaftlicher Zusammenschlüsse in der kommenden schweren Zeit gerecht werdende, sorgfältig abgewogene Aus stattung des ReichswirtschaftsministcrS mit sehr weitgehenden, säst diktatorischen Vollmachten znr Bekämpfung deS Kartell» mißbranchs und der Auswüchse des Kartell» und Truft- gcdankens. Di« Verordnung gliedert sich inhaltlich, abgesehen von de» erfreulich knapp und klar gehaltenen rein formellen Bestim mungen, in drei Teile, einen über die Kontrolle und Be schränkungen ber Auswüchse des KartcllwesenS. einen zweiten über Truste und ähnliche Organisationen und einen letzten, der die Schaffung einer besonderen richterlichen Stelle für die in das Gebiet der Verordnung fallenden Fragen regelt. Die wesentlichen Bestimmungen des ersten Teiles enthalten sür alle Verträge und Beschlüsse, welche Ver pflichtungen über die Handhabung der Erzeugung oder de» Absatzes, die Anwendung von Geschäftsbedingungen. Art der Preisfestsetzung oder Forderung von Preisen enthalten, be« Zwang zur schriftlichen Form, -ie Nichtigkeits erklärung aller Verträge und Beschlüsse, zu deren Be» krüstlgung das Ehrenwort oder eine ähnltcl»« feierliche Form verlangt und gegeben worden ist, die Ermächtigung deS neu zu scimfsendcn Kartcllgerichts, alle Verträge und Beschlüsse für nichtig zu erklären, durch die oder durch die Art deren Durch- sührung das Gemeinwohl oder die Gcsamtwirtschast gefährdet werden, die Ermächtigung dcS RcichswtrtschaftSminlsterS. durch Anordnung jedem Beteiligten fristlose Kündigung oder Rücktritt von einem solchen Vertrage frctzngeben bzw. zu ver langen, daß alle zur Durchführung dcS Vertrages oder Be schlusses getroffenen Anweisungen ihm abschriftlich vorzulegen sind und erst mit der Vorlage Wirksamkeit erlangen, und letzteres auch für künftig« Vertrüge und Beschlüsse der gleichen Waren oder Pcrsonengrnppe anzuordnen. Mie Gesamtwirt- schaft oder Las Gemeinwohl ist insbesondere dann als gefährlich anzufehcn, wenn in volkswirtschaftlich nicht gerechtfertigter Weise die Erzeugung oder der Absatz ein» geschränkt, die Preise gesteigert oder hochgehalten oder im Falle wertbeständiger Prcisstellung Zuschläge für Wagnisse (Risiken) eingerechnet nvrden, oder wenn die wirtschaftliche Freiheit durch Sperren im Einkauf oder V-rkauf oder durch Festsetzung unterschiedlicher Preise oder Bedingungen un- billig beeinträchtigt wird. Der die Truste betreffende 8 1» gibt dem Kartell gericht ans Antrag einer Landesrcgicrnng oder des Neichs- wirtschgftsministers das Recht, bei Geschäftsbedingungen solcher Orgnnisationcn. die unter Ausnutzung einer wirb- schastlichen Machtstellung die Gcsamtwirtschast oder das Ge meinwohl gefährden allgemein daS NÜcktrittSrecht sämtlicher benachteiligten Vertragsgcgncr von allen unter den beanstandeten Voraussetzungen abgeschlossenen Verträgen ausznsprcchen, diesen Beschluß öffentlich bekanntzmachen zu lassen, wonach den Beteiligte» für die Rücktrittscrkläruna eine Frist von vierzehn Tagen bleibt. Die Strafbestimmungen belegen den. der sich bewußt über die Nichtigkeit eineS Ver trages oder Beschlusses nach der Verordnung hinweasetzt oder die geforderte Vorlage an den Reichswsrtschaftsmtnister unterläßt, mit Geld st rase in Goldmark, deren Höh« unbeschränkt ist. und den, der es unternimmt, eine» andern in seinem geschästlickum und wirtschaftlichen Fort kommen zu beeinträchtigen, weil dieser von den durch die Ver ordnung verliehenen Rechten Gebrauch gemacht bat. mit Ge fängnis »nd (nicht oder» Geldstrafe. Dr. von Kahr verlangt Goldkredit gegen -en Kunger. Der Gencralstaatskommissar lnZ an den bayrische» Ministerpräsidenten folgendes Schreiben gerichtet: Das Vaterland ist bedroht durch Zerrüttung seiner Wirt schaft, eine Folge des verlorenen Kriegrs, der Tribute aus Grund des Diktats von Versailles, des Raubes an diesem Gut. deutschem Boden und deutschen Menschen. Bis zur Un erträglichkeit aber wurde diese Zerrüttung gesteigert durch die Lehre falscher Propheten, daß mit weniger Arbeit die deutsche Menschheit glücklicher zu machen sei. Schon wütet Hunger, droht die Kälte. Nur durch völlige organisatorische Umgestaltung der gesamten Wirtschaft kann danernde Hilfe ge» bracht werden. Das aber braucht Zeit. Inzwischen müßte« dentsche Männer, Franc« und Kinder verhungern »der er, frieren, wenn nicht sofort für die avcrnotmcndigstcn Be» dürfniffe kiirs Leben des notleidenden Teiles deS Volkes ge, sorgt wirb. Zumal den Großstädten und der schwerbedräng, ten Pfalz muß geholfen werden. Deshalb richte ich an die bayrische StaatSregl-rnna daS Ersuchen, sofort eine Million Goldmark bereit z« stelle«, um im Benehmen mit de« Ltaatsministericn und de» Zusammenarbeiten mit allen Kreisen der Beteiligten de» Kampf gegen den Hunger auszunchmen. Für gerechte Ver- tetlung und besonderen Schutz der darbenden Jugend wird gv- ivrgt werden.
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