Börsenblatt für den Redaktion — Anzeigen aber a» die Expedition desselben zu senden. Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Eigenthum de« Börlenberein« der Teutschen Buchhändler. 72. Leipzig, Mittwoch den 31. März. 1875. Amtlicher Theil. Bekanntmachung. Wir bringen in Erinnerung, daß in Nebereinstimmung mit den Beschlüssen der vorjährigen Generalversammlung bei den bis Mittwoch vor Himmelfahrt — diesmal der 5. Mai — aus der Börse erfolgen den Zahlungen ein Abzug von 1>X> (1 Ps. Pro Mark) gemacht und nur über die wirklich ge zahlte Summe quittirt wird. Selbstverständlich wird hierdurch die Frage, ob und welche Bonification der Verleger zu gewähren habe, nicht berührt. Alle nach dem 5. Mai erfolgenden Zahlungen werden ohne Abzug geleistet und wollen die geehrten Sortiments handlungen dafür sorgen, daß ihre Zahlungslisten rechtzeitig in den Händen ihrer Commifsionäre sind. Berlin, Bonn und Leipzig, den 18. März 1875. Der Vorstand des üörsenvereins der Deutschen üuchhändter. Adolph Enslin. Gustav Mareus. Carl Voerster. Berliner Verleger-Verein. Beim Herannahen der Ostermesse nimmt der Berliner Verleger- Verein Veranlassung, die buchhändlerischen Gcschästsnormcn wieder holt anzuzeigen, deren Aufrechterhaltung der Zweck des Vereines ist, und welche bei dem Geschäftsverkehr seiner Mitglieder mit den ver- ehrlichen Sortimentshandlungen als feste Bedingungen gelten: 1) Alles im Laufe eines Kalenderjahres Bezogene, oder aus früherer Rechnung disponirt Uebertragcne muß, soweit es nicht anderweitig ausgeglichen ist, in der daraus salzenden Osterinesfe bezahlt werden. 2) Das Disponiren unabgesetzter und das Remittircn sest bezo gener Artikel kann nur mit Bewilligung des Verlegers statt finden. 3) Wer in der Ostermesse die vorjährige Rechnung nicht erledigt, verliert sofort den Anspruch, das bereits in neuer Rechnung Bezogene bis zur nächsten Ostermesse creditirt zu erhalten. Der Verleger ist vielmehr in diesem Falle berechtigt, die Aus gleichung des neuen Guthabens zu jeder Zeit zu verlangen. 4) Artikel, welche eineHandlung in der Ostermesse zurückzusenden berechtigt war, ist der Verleger nach Pfingsten zurückzunehmen, resp. sich anrechnen zu lassen, nicht mehr verpflichtet. 5) Der Verleger hat die Befugnis;, ihm zur Disposition gestellte Artikel durch dirccte oder im Buchhändler-Börsenblatt ver öffentlichte Aufforderung zurückzuverlangen, und ist später als zwei Monate nach Erlaß dieser Aufforderung zur Rück nahme derselben nicht mehr verpflichtet, vielmehr die Zahlung dafür in der Ostermesse zu'sordern berechtigt. Die Mitglieder des Vereines: Anders, P. Barthol L Co. Bahn, M., Verlag. BehrVnjd, G, Zwciundvierzigster Jahrgang. Berggold, F. Bernhardt, Paul. Borntracger, Gebr. Brigl, B. Calvary, S., L Co. Cohn, Adols. Dümmler's Verlagsh. Duncker's Verlag, C., (Hey- mons). Duncker, Franz. Gaillard, E. Gerschel, L. Goldschmidt, A. Grosse, W. Grosser, Eng. Guttentag, I., (D. Colli»). Hayn's Erben, A. W. Hempel, Gustav. Hcnschcl, F. Hermes, W. Heymann's Verlag, Carl. Hosmann L Co. Zanke, Otto. Imme, I. Kortkamps, Fr. Langenscheidt, G. Lassar's Buchh.(E. Bloch). Lipperheide, F. Mitscher L Röstell. Moeser, W., Hofbuchh. Müller, G. W. F. Nicola ische Verlagsh. Oehmigke's Verlagsh. Paetel, Gebr. Peiser, W., Verlag. Plahn'sche Buchh. Rauh, L. Reimer, Dietrich. Reimer, Georg. Renger'sche Buchh. Sacco Nachfolger, A. Schlawitz, G. Schotte L Voigt. Schnitze, Wilh. Seehagen, O. Staude, E. Vahlen, Fr. Wagner, R. Wedekind L Schwieger. Wiegandt «b Grieben. Wiegandt, Hempel L Paretz. Winckelman» L Söhne. 151