Dresdner Nachrichten : 26.10.1924
- Erscheinungsdatum
- 1924-10-26
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
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- PURL
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- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-19241026
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
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- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1924
- Monat1924-10
- Tag1924-10-26
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- Dresdner Nachrichten : 26.10.1924
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8». Jahrgang. ^ «42 Sonntag, 28. Oktober 1S2« Lradlanlchrlf»: Nachrtchl»« Dr«»»««. g»n»I»sech»r-San,meInummer: 28 2^1 Nur ,Ur Na»Ig«Ipräch«: 20 011. XAK^o. 8c«oxo^vk MgXc DIMMIK- finms gsgf. 1838. ^ SchriNIeilung und KaupIgelchüllrlieU«: Mart«nstrak« 3S »O. Verlag oon Ulepsch L NeichardI in Dresden. Poftlchectc-Äonlo lOSS Dresden. Bezugs-Gebühr Mb°;ug!pr',','^.Mona!odI^r7s?M'ai^^7»«»>»ÄÄ^l2l^äkigeN-Preise. Rabal7)o^au"7rd'Ä°.^?Änuu''d?.».'R?k>°m'jea«"s^'°ükkr>E2uÜ^ölI»^^^^ Nachdni» nur m» deuUicher vueUenangad» «.Dresdner N-chr." mlitMo. - Unuerlangi» SchriNllu«-,, werden Ni»! auldewadrl. ^8)ohnungsernriGtungen Gegründet 1S?6 Hermann Hohlfeld Johannes- strahe lg solid und a,schma>evvU ln elgenee Werkst.»! gearbeitet //er/w/A //es/- Nmster ^kruö« /l/r/L/d/kAtt/rAe/r u/rr/ „crc/i „ette.iken z/ocks//e,r f. Hermann Seeg li.-s. 0res«!vn-ä. sisictiksliigss lVIusteüagec! Sacis-, WLse^i- nnck ^losStt-^XkilagSri keictitisiliges Iliusiscisgec! Jas Urteil im Konsul-Prozeß. Das Gericht geht über die Strafanträge des Reichsanwalts hinaus. Su-Asiang chinesischer Militärdikkalor. — Wie-er Tilel und Orden in Deuischland? Gefängnisstrafen wegen Geheimbündelei. Leipzig, LZ. Ok«. Das Urteil im Prozeß gegen Hoss mann und genossen <O. Vs, das heute nachmittag XL Uhr verkündet wurle. lautet gegen Hossmann, von tt i l l i n g e r. U a n t t e r und Miillcrauf je 3 M v n a t e G e f ä u g n i s. gegen Henkel und Kreb s aus « Monat e Geiängnis. gegen Abcndroth, Vicbig ans je 5 Monate Gefängnis. gegen Henrich, Schüder. Siebet und Werber, Broeren »nd M a h n auf je 4 Monate EXsänaniS, gegen von Zedlitz und Koppe aus ie 8 Monate Gefängnis. Dt« Verurteilung erfolgte wegen Geheimbündelei, Wegelin wurde wegen Geheimbündelei und unbefugten Waffenbesitzes z« 5 Monaten Gefängnis verurteilt, (»in Teil der Untersuchnngshast wird angerechnct. Die Angeklagten itlicntsch, Sesfner, Fritz Anders, L<ob- wasfer nuh Wehrmann werden frcige prockicn. Die »tosten des Verfahrens fallen, soweit Verurteilung erfolgt ist, den Angeklagten, im übrige« der Reichskassc zur Last. -» Die Urteilsbegründung. Zur Begründung führte LenatSpräsident Ni ebner aus: Fm Frühjahr 1021 schien de» ehemaligen Angehörigen der Murincbrigadc ein stärkerer Zusammenschluß wünschens- wert zu sein. Außenpolitisch war dafür der dritte Polen- aufstand, innenpolitisch der mitteldeutsche Ausstand maß gebend. Man hat dau-als schon begrünen, einen Verband zu bilden, der im wesentlichen denselben Voraussetzungen entsprach, die der O. 0. später gegeben wurden. Die Organi sation hat damals schon eine Zeitschrift, den ..Wiking", herausgcgeben, deren Inhalt zweifellos erkennen lieh, Laß der llamps gegen die Regierung, wenn auch nur mit Wort »nd Schrift energisch geführt werden sollie. Im Juni 1021 ist man dazu gekommen, die eigentliche O. th zu gründen. Der Gerichtshof hat sich aus den Standpunkt der Verteidigung gestellt, das, die Satzungen damals vielleicht nur ein Entwurf gewesen sein mögen. Diese Satzungen haben aber, und das hält das Gericht für voll erwiesen, nichts Neues bringen wolle», sondern es ist in den Ladungen »nr das schriftlich nicdcrgelcgt worden, was tatsächlich die Vcstrcbiin- g e n der O. L. waren. Diese Labungen enthalten mehrere Bestimmungen, die innenpolitischer Natur sind. Zunächst bezeichnen die Ladungen die Organisation als eine G e h c i m v r g a n i- , a t i o n. Lie bestimmen weiter, das, man danach streben müsse, eine M acht zu werden, die im gegebenen Moment zur Stelle sein müsse, wenn die Not des Vaterlandes cs er fordere. Weiter ist als Ziel der Organisation in der Ladung der .Kampf gegen die anttiiativnalc Weimarer Verfassung hingestcllt. Ferner ist eine Bestimmung enthalte», wonach diejenigen, die zu Verrätern werden, mit der Fe me be straft werden. Unter Feme ist nach der Ueberzcngnnq des Gerichts nicht nur zu verstehen, dal, Vcrräier «mm >„k»n>i„ exklnsicrt werden, sondern daß diese damit rechnen können, mit dem Tode bcstrast zu werden. Die O. 0. hat sich also in hervorragender Weise innen politisch betätigt. Die O. 0. war in ihrem Wesen zerschlagen und als auf gelöst zu betrachten mit dem Augenblicke, wo die Staats anwaltschaft Lffenbiirg nach den Erzbergcrmördern fahndete und feststeüte, das, die Fäden dieser Lat bis in das Lager der O. 6. führten. ES ist Tatsache, das, die beiden Erzbergcr- mürder in der O. 6. tätig gewesen sind, und zwar in der Ab teilung ki unter Leitung des Angeklagten v. Ktlltngcr. Was nun die r,chtlichc Venrtcilnng dieses Tatbestandes anlangt, so sind nach Auffassung des Gerichts bezüglich der jenigen Angeklagten, die für schuldig erachtet worden sind, die sämtlichen Tatbcstandomcrkmale des 8 1L3 Ltr.-G.-V. fGe- beimbrndeleij gegeben. Der subjektive Tatbestand, das, sie sich bewußt gewesen sind, an einer solchen geheimen Verbin dung tcnzunehnieii, ist bei denjenigen Angeklagten, deren Freisprechung erfolgt ist, nicht angenommen worden. Des halb mußte ihre Freisprechung erfolgen. Bei allen Übrigen Angeklagten hat das Gericht die volle Ueberzcugung ge wonnen, daß sie genau gewußt haben, es handle sich um eine Gchcimorganisation, und namentlich, daß insbesondere inner- politische Ziele der Organisation vor der StaatSrcgicrnng gc- hcimgehaltcn werden sollten. Wenn von einigen Angeklagten dagegen ciiigewcndct wird, daß sic sich iniierpvlitisch gar nicht betätigt haben, so kann dieser Etiiwand zu ihre» Gunsten nicht durchgrcifcii. Was die Angeklagten Hcssmann, »lillingcr. Kauttcr und Müller betrisst, so ist angenommen worden, daß sic Gründer der Organisation 0 gewesen sind. Sic haben selbst anSgcsagt, daß sic sich an der Gründung beteiligt haben. Ltrascrschwerend ist auch der Umstand, daß sie Vorsteher der Verbindung ge wesen sind. Auch bezüglich der Angeklagten Henkel, »krebs und v. Abendroth. sowie Ehrcntraut und Vicbig ist die Vor- stehereigenschast angenommen worden; denn sie sind Vorsteher der sogenannten Bezirke gewesen, haben also eine durchaus leitende Stellung eingenommen. Es ist ganz gleichgültig, ob über ihnen noch ein anderer Vorgesetzter stand, dem sie viel leicht nach den Satzungen unbedingten Gehorsam schuldeten. Der Eharakter einer strafbaren geheimen Verbind,n,g kann nicht etwa, wie das von der Verteidigung ausgcfiihrt wurde, deshalb verneint werden,, weil Artikel 12« des Rcichs- strafgesetzbuchS entgcgeiisteht. In diesem Artikel ist allerdings gesagt, das, die Bildung von Vereinen nicht gehindert werden darf, sofern die Vereinigung nicht strafbare Zwecke verfolgt. Das letztere Moment ist aber nicht gegeben; die geheime Ver bindung ist — vom Strafgesetzbuch ans gcschep — eine solche, die.straslmre Zwecke verfolgt »nd deshalb vom Strafgesetzbuch verboten wird. Es kommt hinzu, daß der Gesetzgeber in 8 7 Ziffer « des Ncpiiblikschutzgcsetzes selbst authentische Inter pretationen vvrgeiiomiiien hat. Die Vernichtung der Legende von der „Mörderzentrale". Das Ergebnis des Prozesses gegen die Organisation Eonsul, von dem man nach allem Vorangegangenen wahr haft gruselige Enthüllungen über die „Mördcrzcntrale" er warten mußte, ist genau im gegenteiligen Sinne ausgefallen, wenn auch das Urteil über die Ltrafanträge in ge wisser Beziehung hinausgegaiigen ist: es hat eine gründliche Ausräumung des Augiasstalles der gegen diese Vereinigung geschleuderten Verleumdungen statt- gcsiinden. Auch »jchl die leiseste Spur ist von a e>> den em pörenden Veschnldigiiiigen iibriggcbliebcii. Völlig gereinigt sind die Angeklagten aus dem Fegefeuer dieses Verfahrens hervorgegangen, und die patriotische Reinheit und Lauterkeit ihrer Motive und ihrer Handlungsweise ist durch die Anklage selbst außer Zweifel gestellt worden. An ihrer Stelle aber sitzen iiuii in der nationalen öffentlichen Meinung die im Dunkeln arbeitenden Elemente auf der Anklagebank, die den Anlaß zn so niigebcuerlichen Beschuldigungen gegen ehren werte patriotische Männer gegeben haben. Der in jeder Hin sicht glaubwürdige Angeklagte »ianlter sagte aus, daß die Organisation 0 und die Zeitschrift „Wiking" von Regicrungs- mttgliedcrii, insbesondere Dr. Wirth, außerdem auch von Scheidcmanii aus das schwerste angegriffen woröen seien. Der »tanzler hatte sogar als erster Staatsbeamter die Akten cin- gcsehen und dadurch in ein schwebendes Verfahren etn- gcgrifsen. Dadurch sei dann bewirkt worden, daß man die vielgenannten, völlig einwandfreien Statuten der O. 0. mit ganz anderen Augen betrachtete, und aus der Organisation eine „Mörderzcntrale" machte. In der Anklageschrift selbst ist in dankenswerter Weise Auf klärung gegeben morden, wie in der Oeffentlichkeit die Lügen ziistaiidegekommcii sind. ES wird da nämlich gesagt, einer der Abgeordneten und Schriftleiter, die sich den Anschein des Eingeweihtsciiis in bestimmten gravierenden Tatsachen gaben, habe folgende Erklärung abgegeben: „Wir sind als Parlamentarier veranlaßt, manchmal mit tlombinattonen zu arbeite«, dadurch auf den Busch zu klopfen, daß wir Behauptungen auf Grund glanbhastcr Kombina- tioncn ansstellcn, nm zu sehen, wie die Negierung daraus er widert. ob sie in der Lage ist, die Behauptungen ernstlich zuriickzuweiscn und zu widerlegen." Verblüffend! muß man sagen. Die Verteidiger konnten »ach dieser glänzenden Rechtfertigung der Angeklagten durch die Anklagebehürde selbst mit Genugtuung feststelleii. daß stc dadurch der Mühe, weitere VcwciSanträge zur Entlastung ihrer Klienten zu stellen, übcrhobcn seien. Die öffentliche Meinung aber weiß iinii, wie unverantwortlich sic von gewisser Seite ans parteipolitischen Gründen düpiert wird. Hoffentlich trügt diese Erfahrung dazu bet, der Leichtgläubigkeit gegenüber dem gedruckten Wert Abbruch zn tu» und der besonnenen Kritik den Vorrang zu lassen. Daö Unheil, das durch der artiges leichtfertiges „Auf-dcii Biisch-klvpsen" verursacht wer den kann, ist unabsehbar. Ist dvch s. Z. bis wett in die rechts stehenden »Ireise hinein der Glaube a» die Unschuld der An geklagten wankend geworden! Das Urteil ist darum trvtz seiner bedauerlichen Verschärfung gegenüber dem Antrag des Vertreters der Anklage gegen die Hetzer, die auf dem Voten haltloser »ivmbinationeii politische Geschäfte machen wollten und gemacht habein Aufhebung -es zivilen Ausnahmezufiandes. '«Versammlungen unter freiem Himmel wieder erlaubt. Berlin, LS. Okt. Durch Verordnung des Reichspräsi denten Eben vom heutigen Tage ist der noch bestehende Aus nahmezustand ausgehoben worden. Die bisher noch bestehenden Beschränkungen der persönlichen Freiheit, sowie der Pressefreiheit nnd das Verbot der Ver sammlungen nntersreiem Himmel öonunen damit in Wegfall. Die Auslösung des Reichstags und die ReichSversassung. Von Landgerichtspräsidcnt Dr. Wagner lZwickau.f Die Stellung des deutschen Reichspräsidenten ist in der ReichSversassung im allgemeinen durch die dem Reichstag zu- gewiescnen Rechte sehr eingeengt. Ob er neben den Parteien des Reichstages viel Einfluß aus den Gang der Politik ans- Ubcn kann, hängt weniger von seinen formalen Zuständig keiten, als von der Geltung seiner Persönlichkeit ab. Ein sehr wichtiges Recht ist ihm aber im Artikel 2', der Neichs- versassnng gegeben. Er kann danach den Reichstag auslöscn. Er hat also tu diesem Punkte mehr Macht, als früher der deutsche Kaiser. der zur Auslösung des Reichstages der Zu stimmung des Bundcsrats bedurfte, und als der Präsident der französischen Republik, der zur Auflösung der Kammer das Einverständnis des Senats braucht. Seine Verfügung aus Auflösung des Reichstages bedarf nach Artikel 50 der R. V. zu ihrer Gültigkeit lediglich der Gegenzeichnung des Reichskanzlers. Wenn er einen Reichskanzler findet, der zur Gegenzeichnung und damit zur Ucbernahme der Verant wortung bereit ist, kann er sonach den Reichstag nach freiem Ermessen auflüsen. Lediglich eine Einschränkung enthält der Artikel 25 der N. V. Er darf den Reichstag aus dem g l c i ch e ii A ii l a ß ii >i r e i n m a l a u f l ö s e n. Der vorige Reichstag wurde am 13. März 102« auf An trag des noch setzt regierenden Kabinetts vom Reichspräsiden ten aufgelöst, „da seststche, daß das Verlangen der Reichs- regicrung, die aus Grund des Ermächtigungsgesetzes er gangenen Verordnungen zurzeit unverändert fortbcstehcn zu lassen, nicht die Zustimmung der Mehrheit des Reichstages finde". Zur Erläuterung hatte der Reichskanzler Marx im Reichs tage am gleichen Tage noch ausgesührt: „Das deutsche Volk muß sich jetzt entschließen, ob cs mit uns in stiller, harter Arbeit Ordnung und Ruhe sichern, ob es den Weg ernster Pflichterfüllung wcitcrgchcii will zu dem Ziele, unsere be drückten Brüder an Rhein. Ruhr und Saar wieder mit uns zu vereinigen und Deuischland frcizumachen. oder ob es sich an haltlosen Versprechungen und billigen Schlagwvrten be rauschen, in wildem Drängen nach trügerischen Zielen sich in Zwietracht zerreiben und in Haß verzehren will.... Tic Ain- rechtcrhaltnng gesicherter Verhältnisse in Deutschland ist auch die erste Voraussetzung dafür, daß die deutsche Negierung das Lebensrccht des deutschen Volkes bet den bcvorstebendcn außenpolitischen Entscheidungen wahren kann, denen sie im Bewußtsein ihrer Verantwortung vor Volk und Geschichte, aber auch in voller Freiheit des Entschlusses gegenübersteht" Sachlich war also der Grund der Auflösung die Erkenntnis der Tatsache, daß das Kabinett Marx zur Fortführung seiner bisherigen Politik keine Mehrheit im Reichstage mehr hatte Der neue Reichstag wurde am «. Mai d. I. gewählt »nd ist jetzt nach noch nicht sechs Monaten wieder auf gelöst worden. Dasselbe Kabinett Marx, das die lebte Auslösung beantragt hatte, ist am Ruder geblieben. Es war ein MinderheitSkabinctt geblieben. Eine sichere Mehrheit stand ihm nicht zur Seite, und kein ausdrückliches Vertrauens votum. sondern nur das Unterbleiben eines Mißtrauens votums ermöglichte sein vorläufiges Fortbestehen. Die Mehr heit, die cs mit der Auflösung vom 13. März erstrebt hatte, hatten die Wahlen ihm nicht gebracht. In der Verordnung vom 20. Oktober wird als Grund der neuen Auflösung angeführt, „parlamentarische Schwierigkeiten machten die Beibehaltung der gegenwärtigen Rcichsregicriiiig »nd gleichzeitig die Bildung einer neuen Regierung a n s d e r Grundlage der bisher verfolgten Innen- und Außen pvlittk unmöglich". Offiziös ist noch hinziinefügt wurden, die Bemühungen des Reichskanzlers, die jetzige Reichürcgieriing zu erweitern und ihr eine sichere Mehrheit im Reichstage zur Fortführung der bisherigen Politik zu verschaffe», seien endgültig gescheitert. Der vor fünf Mvnaten unter der Negierung Marx neu gewählte Reichstag wurde also ansgelöst. weil dasselbe Kabinett Marx zur Fortführung seiner bisherigen Politik noch immer keine sichere Mehrheit halte. Der Anlaß ist also seinem .Kerne nach der gleiche wie am >3. März. Gewiß kann man bei einer rein biichstabenmäßigeii Aus legung des Artikels 25 zu einer anderen Schlußfolgerung kommen. Allein die deutsche ReichSversassung wollte die deino- kratischsic der Welt werden und cs ist nicht anziinchmcn. daß sie dem Reichspräsidenten das Recht habe geben wollen, uw.
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