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Dresdner Nachrichten : 14.05.1927
- Erscheinungsdatum
- 1927-05-14
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-192705147
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-19270514
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-19270514
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
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- Ausgabe
- Parlamentsperiode
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- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1927
- Monat1927-05
- Tag1927-05-14
- Monat1927-05
- Jahr1927
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- Dresdner Nachrichten : 14.05.1927
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Zer künftige Sonderschutz der Republik. Die Wirkungen -es Kompromisses. — Kan-Habung im Sinne -er Rechlsparleien. Die russische Protestnote in London überreicht. — Beendigung der Kartell-Debatte in Gens. — Das Iugendschuhgeseh im Reichstage. Der Wortlaut -es Kompromisses. Berlin. IS. Mai. Die Regierungsparteien haben im Reichstag zur Verlängerung deS Nepublikschutzgesetzes einen Initiativantrag cingcbracht, der solgenden Wort laut hat: 8 1. Die Geltungsdauer deS Gesetzes zum Schutz der Republik vom 21. Juli 1822 in der Fassung der Abändcrungs- grsetze vom S1. März 1826 und 8. Juli 1928 wird um zwei Jahre verlängert. Die noch bestehenden Zuständig keiten des StaatSgerichtshoseS gehen aus das RcichSverwaltungsgericht und bis z« besten Er- richtvna aus einen Senat dcsReichSgerichtS über, der durch den Geschäftsverteiluugsplan bestimmt wird. SS Dieses Gesetz tritt am 21. Juli 1827 in Kraft. Ferner ersuchen die Regierungsparteien in einer Ent schließung die Rcichsrcgierung. in Erwägungen darüber eiuzutreten, für welche Borschriften des Gesetzes zum Schutze der Republik ei« Bedürfnis der Beibehaltung besteht. Der Initiativantrag ist unterzeichnet von Gras W c st a r p tD.-N.t und Fraktion, v. Gnörard (Z > und Fraktion. Scholz lD. Vp.j und Fraktion, Leicht lBayr. Vp.s und Fraktion. Der Kaiser-Paragraph bleibt also vorläufig bestehen. Anderseits ist das Zentrum, welches heute wieder die un veränderte Ausrcchterlialtung des Republikschutzgesetzes forderte, veranlagt worden, den StaatSqertchtshos fallen zu lasten. Damit sind auch in bezug aus 8 28 dem Ausnahmegesetz die Gistzähue ausgebrochen. Beschwerden gegen ein eventuelles AnscnthaltSvcrbot können danach nicht mehr beim StaatsgerichtShos eingebracht werden, sondern bei dem durchaus unabhängigen RcichSgerichtSienat. DaS Aufenthalts verbot kann nur wegen Gefährdung der Republik erlassen wer den. und solange dcntschnationalc Minister in der Rcichsregic- runa sind, wird von dem Erlab eines solchen Ansenthalts- verboteS nicht die R. de sein können. Handelt es sich doch bei der betreffende» Bcstimmnna nur um eine K a n n - Vorschrift. Die Farbenkrage ist von dentschnaiionaler Seite nicht weiter verfolgt worden, weil sonst die Inszenierung eines Tbcairr-Nummels. wie bei der Fürstenabsindung, von der Gegenseite zu erzeugen versucht worden wäre. Die Mehrheit der dentschnationalen Fraktion steht ans dem Standpunkt das, die NeichSkoalition nicht aekährdet werden dürfe, schon mit Rücksicht auf eine Anzahl anderer wichtiger Entscheidungen, namentlich auch von wirtschaftlicher Be deutung. vor die man sich in nächster Zeit gestellt sehe« wird. Was die Wirkungen des NepubliktchutzgesetzeS anlangt, so ist daraus hinzuweiscn. dab in 85 aller Fälle bisher die Kom- m u n t st e n diejenigen waren, die dieses Gesetz zu spüren be kamen. DaS Ncpublikschutzgcsetz ist zurzeit im Grunde genom men die einzige Waffe, die dem Reichsinnenminister gegen die kommunistische Gefahr gegeben ist. Gegenüber den Behauptungen, daß die deutsch- nationale Fraktion einen Wink aus Doorn abgewartet hätte, ist sestzustelleu. das, die Deutschnationalc Partei cs immer als ihre» Grundsatz angesehen hat. sich vor den Monarchen zu stellen und nicht hinter diesem Deckung zu suchen. Marx unlerrichlel die Opposition. Bis jetzt noch keine entscheidende Antwort. Berlin, 13. Mat. Der Reichskanzler Dr. Marx emp fing heute abend die Vertreter der Oppositionspar teien. und zwar von der Sozialdemokratie den Abgeord neten Müller-Franken und von der Demokratischen Partei die Abgeordneten Erkelenz und Haas, und machte ihnen Mit teilungen von dem Initiativantrag der Regierungsparteien zur Verlängerung des Nepublikschutzgesetzes. Er erklärte, das, die Netchsregterung und die Regierungsparteien den Wunsch bätten. das, dieser Antrag schon aus die Tagesordnung der Montagsitzung kommt und dort mindestens in erster Lesung erledigt und nicht an einen Ausschuss verwiesen wird. — Die Demokraten erklärten, daß sie keinen Wert aus be sondere Ausfchustberatttng legten. Der sozialdemokratische Vertreter erklärte, noch nichts Endgültiges sagen zu können, da er erst seine Fraktion befragen müsse. ES solle» nun morgen vormittag sowohl die demokratische als anch die sozialdemokratische Fraktion sich darüber schlüssig werden, wie sic sich z»r Verlängerung des Nevnblikschuh- gcsehcS stellen. Man nimmt in den parlamentarischen Kreisen aber ohne weiteres an, das, die beiden Oppositionsparteien, die sich sa so stark für das Revublikschutzgesetz eingesetzt haben, nun auch f ü r seine Verlängerung stimme» werden, da sonst das Gesetz eben mit dem 21. Juli seine Gültigkeit verliere. « Berlin, 13. Mai. Reichspräsident v. Htudenburg empfing heute den Reichskanzler Dr. Marx und ferner den preußischen Ministerpräsidenten Braun. sW. T. B.) Parteien und Aepublikschuh. Die innere Lage wird wieder einmal beherrscht von der Frage des Nepublikschutzgesetzes, das bekanntlich am 21. Juli in der Versenkung verschwinden würde» wenn sein Leben bis dahin nicht durch ein mit Zweidrittelmehrheit beschlossenes Gesetz vorläufig verlängert wird. Als Ausnahmegesetz wurde es nach der Ermordung Rathenaus angenommen in einer wirklichen AuSnahmczeit, als auch ein großer Teil der Rechten die Notwendigkeit etnsah, die Mordpsychose mit glühendem Eisen auszubrennen. In der Folge freilich wurde das Gesetz zu einer gefährlichen Waffe der Machthaber, vor allein in Preußen, um ihnen politisch unbequeme Gegner zu erledigen, auch wenn deren Tätigkeit in keiner Weise gegen das eigent liche Gesetz verstieß. Inzwischen ist aber eine so weitgehende Befestigung der inneren Verhältnisse eingetreten, baß der Svnhcrschutz ruhig verschwinden könnte, ohne daß die Republik dabei Schaden nehmen würde. Diese Auffassung wird wett über die Rechtsparteien hinaus geteilt. Da sich aber das Zen- trum gerade nach seiner Rechtssctstvcnkung im Reich genötigt sicht, mit Rücksicht auf die linksstehenden Wählermassen seine republikanische Zuverlässigkeit durch eine starke Geste zu er weisen, hat es kurz nach Wiederzusammentritt des Reichs tages die einfache Verlängerung des Nepublikschutzgesetzes in einer Form verlangt, die zunächst so wie Stellung der Kabinettsfragc aussah. In ihrer Freude über diesen Beschluß, der die seit langem prophezeite Krise heraufzubeschwören schien, verriet die der Linken nahestehende Ovpositionspreffe bemerkenswerte Einzelheiten über sein Zustandekommen. Danach soll die österliche Fühlungnahme mit den Partei organisationen und mit den Wählerkreisen die Zentrums. Vertreter überzeugt haben, daß sie etwas tun müßten, um »die Stimmung daheim" zu beruhigen. Eine besondere Rolle soll der Ausblick auf die nächsten Wahlen gespielt haben. Gerade mit Rücksicht darauf schien cs dem Zentrum geboten, einen Beweis zu liefern, daß die Richtlinien der Regierungsbildung „kein Mummenschanz" waren und daß man gelegentlich auch den Dentschnationalen gegenüber so forsch austreten könne, wie kürzlich gegen die Sozialdemokraten. Ein Abschwenken, hieß es in der Parteipresse, wäre diesmal gänzlich untragbar, von den ernstesten Folgen begleitet und — die Dentschnatio nalen mußten „schlucken". Tie Begleitmusik in der Linkspresse bewies, daß es weniger aus die Sache ankam, als darauf, der stärksten Koalitionspartei einen Prcsttgcverlust zuzufügen, der es ermöglichen würde, sie bei ihren Wählern herabzusetzen. Indessen, auch in der parlamentarischen Politik wird nicht so heiß gegessen, wie man kocht. Und die Zentrumsbeschlüsse tragen zwar kurz nach den Ferien meist den starken Geruch der Heimaterde, aber sie verblassen ebenso regelmäßig im Getriebe der interfraktionellen Besprechungen. Schon die ersten Beratungen dieser Art haben gezeigt, daß der ultima tive Fraktionsbeschluß nicht grundsätzlicher Art war, sondern ein taktischer Zug, in der Absicht, bei den Verhandlungen mög lichst viel heranszuschlagcn. Dieses Ziel hat das Zentrum denn auch erreicht, wie die rasch erzielte Verständigung über das Kompromiß beweist, das noch vor der Pfingstpause des Reichstages Gesetz werden soll. Danach wird durch einen Initiativantrag der Regierungsparteien, dem die Demokraten und Sozialdemokraten bcitrctcn müssen, wenn das Ganze nicht fallen soll, das Republikschutzgesetz auf zwei Jahre ver längert, aber mit der wichtigen Einschränkung, daß der Etaatsgerichtshof aufgehoben wird und seine Befugnisse bis zur Einsetzung des Reichsverwaltungögcrichtcs an einen Senat des Reichsgerichtes übergehen. Damit ist die Haupt- bedinguug der Dcutschnativnalen erfüllt und der Maßnahme das Odium deS „kaudtnischen Joches" genommen, wie es die Linke gewollt hatte. Die neuen TatbestandSmcrkmale und die Strafbestimmungen, also der erste, elf Paragraphen um fassende Teil.des Gesetzes, sind ja von den Dcutschnationalcn nie grundsätzlich bekämpft worden, insofern sie Lücke» des Strafgesetzbuches auöfiilitcn, wie durch den Schutz der Mi nister oder durch Bestimmungen gegen staatsfeindliche und ge heime Verbände. Wenn auch inzwischen einige dieser Para graphen überfällig geworden sind, so ist ihre Bedeutung doch nicht so groß, daß sie nicht um des Koalltionssricdcns willen noch mttgeschleppt werben könnte», bis die im Gange befind liche Strafrechtsreform endgültig klare Verhältnisse schafft. Die dcutschnativnale Fraktion kann sich darauf berufen, daß sie selbst in ihrer Mitte Mai 1823 cingcbrachten Entschließung gegen das Republikschutzgesetz diesen Abschnitt bestehen lassen wollte und sich nur gegen die übrige» Vorschriften wandte. Ihr Kamps hat sich von jeher und vor allem gegen den in dem Kompromiß endlich gefallenen „Slaatsgerichtshvs zum Schutze der Republik" gerichtet, weil mit dieser Einrichtung ein ver fassungswidriges Sondergcricht geschaffen worden war, das i» seiner Tätigkeit in strafprozessualer, disziplinärer und kriminalistischer Beziehung verhängnisvolle Bahnen bcschritt. Mehr und mehr hat sich dieser Staatsgerichishos in der Praxis als ein Fremdkörper in der deutsche» Justizorganifation er wiesen, der die Autorität der ordentlichen Gerichte minderte Schutz -er Jugend gegen Schund und Schmutz. Kommlirrrslerrprüqelei im Reichskaq. Die zweike Lesung -es Gesetzes im Reichsrag. iDrabimeldungunsererBcrtinerSLrittleituna.j Berlin. 18. Mat. In der heutigen NeichStagSsihung er hob vor Eintritt in die Tagesordnung zunächst der Abg. Frick tNat.-Soz.» Protest gegen den, wie er erklärte, jüdisch- marxistischen Polizciterror, durch den alle nationalsozialisti schen Versammlungen in Berlin verboten werden. Aus die Frage des Präsidenten, ob der Rcichsliiucuiiiiliister sich viel leicht zu den Ausführungen deS Abg. Frick äußern wolle, schüttelte dieser unter allgemeiner Heiterkeit nur mit dem Kopfe. Danach wurde die zweite Lesung des Gesetzentwurfes zum Schutz der Jugend bei Lustbarkeiten fortgesetzt. Abg. Brodaus lDem.s erklärte, daß dieser Gesetz entwurf eines KulturstaateS unwürdig sei. Durch seine scharfe Form sei er für die Demokraten vollkommen u n - annehmbar. Unter lebhafter Heiterkeit deS ganzen Hauses stellte Abg. Trobmann-Nürnbcrg <Banr. Vp.s fest, baß die Verschärfung deS Gesetzes im Ausschuß ans die Mitwirkung der demokratischen Abgeordneten Frau Dr. Lüders zurttckzusührcn sei. Die Einbringung des Gesetzes sei im übrigen in der Weimarer Verfassung ausdrücklich vorgesehen. Die Protestkundgebungen einzelner Verbände seien einfach unverständlich. Die Freiheit von Kunst und Wissenschaft werde durch das Gesetz in keiner Weise behindert. Damit schloß dann die allgemeine AuSsvrache. In der Einzelaus- spräche begründete Abg. Fra« Wurm iSoz.i Anträge aus Wiederherstellung der Kannvvrschriftcn der Regicruugsvor- lag», Streichung der Bestimmungen über die Beschäftigung Jugendlicher a»S dem Geich und Festsetzung des Schutz- altcrS statt aus 18 aus 16 Jahre. Abg. Hofmann-LudwigShafen sZ.) betonte, dab die Jugend eines Schutzes gegenüber den Produkten eines auS- beutcndcn Kapitals bedürfe, das nur aus niedere Instinkte spekuliere. Abg. Roscnbanm lKvmm.s bezeichnet die Vorlage als elende Heuchelei und erhielt dafür einen Ordnungsruf. Unter Ablehnung sämtlicher AbäuderungSanträgc wurde der erste Absatz des 8 l. der nach der Ausschußsassung die Pslicht- vorschrift festlegt, in namentlicher Abstimmung angenom men. Ein sozialdemokratischer Antrag, wonach Theater- und Lichtbildvorslcllungc». künstlerische und wissenschaftliche Vor- träae, Kunstausstellungen, Kunstschulen und deren Veranstal tungen usw. nicht unter das Gesetz fallen sollen, wurde in namentlicher Abstimmung mit 210 gegen 153 Stimmen ab-, gelehnt. — gl wurde dann unter Ablehnung weiterer An träge in der AnSschnbsassnng angenommen. Danach wurden die Beratungen auf Sonnabend vertagt. Berlin, 13. Mai. Im Umgang deS NctchStagSsihungS- saales kam cs heute nachmittag zu lebhaften Auseinander setzungen zwischen Komm »nisten und linken Kom ni u n i st e n, die der Fraktion nicht mehr angehören. Die organisierten Kommunisten hatten eine Abordnung von etwa 5(1 Anhängern in den Reichstag entsandt, die den linken kom munistischen Abgeordneten Sch läge werth zur Rede stellten. Im Lanse der sehr lebhaften Auseinandersetzung kam es zum Handgemenge, bei dem der kommnnistischc Abgeordnete Pfeiffer als erster seinem früheren Frak- tionsgcnosscn Schlagcwerth, der sich der Auseinander, setzung entziehe» «nd in den Sitzungssaal begeben wollte, einen Stoß versetzt haben soll. Die streitenden Kom munisten wurden schlichlich durch andere Abgeordnete «nd Angestellte des Reichstages getrennt. Nach anderer Darstellung ist nicht der kommunistische Ab geordnete Pfeiffer der Angreifer gewesen, sondern der LinkS- kommilntst Schlagcwcrth, der in Gegenwart einiger seiner Freunde von Pfeiffer verlangte, er solle in der «Noten Fahne" eine Berichtigung bringen, und der auf die Weigerung Pfeiffers hin gegen diesen tätlich vvrging. Kommunistische und andere Abgeordnete trennten die Streitenden. Eine größere Ansa»i>nlnng von kommunistischen Besuchern soll eS im Umgang des Rcichstagssaales nicht gegeben haben. Die Reichs-ienftflrafordnung tm Beamler». ausfchutz. Berlin, 18. Mat. Der BeamtcnauSschuß deS Reichstages erledigte bei der 8. Lesung der Netchsdtenst- st r a s o r d u u u g die 88 l bis 18 über die Dienstvergehen und Dicnststrascn, sowie über daS Verhältnis deS Dienststraf verfahrens zum gerichtlichen Strafverfahren. Der Entwurf enthält im Gegensatz zu dem seht in Preußen und Bayern geltende» Recht die Bestimmungen, daß daS Disziplinar gericht an die tatsächlichen Feststellungen des Strafgerichts in dem vorausgegangciien strafgcrichtlichcn Verfahren gebunden ist. Angenommen wurde mit den Stimmen der Linken, der Demokraten und der Wirtschaftspartet ein Evcntualantrag, der die Bindung au die tatsächliche» Feststellungen des Straf gerichts da»» beseitigt, wenn das Dieuststrafgericht einstimmig Zweifel an deren Richtigkeit hat. Die Annahme erfolgte gegen den Widerspruch der Rcgieruugövertrcter, aber nach Befür wortung durch den Vertreter der bayerischen Regierung.
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