Suche löschen...
Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 21.01.1882
- Erscheinungsdatum
- 1882-01-21
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-188201219
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18820121
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18820121
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1882
- Monat1882-01
- Tag1882-01-21
- Monat1882-01
- Jahr1882
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 21.01.1882
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
10. ü». fr^ >r.. »0. vr. 50. ra- 75. -er w.' S. S. U. 7v. n». 's». K ttn. 75. so »0 SO 75 w 75 50 br« »«» brtk >0 «» !50 last. r ck -F. flick) d»n- 95 >l«r) «tz) »er) ckrik br» 1« 1^0 lbrik «. 725 ».75 >eg«l 0L »cks. 4'/»- ie«. stich« irm- 1-. »SV. rden 4.50. ll.-. S.32. a». J-u o^I per >«»: L mir- Ziefi- lrft» ick» -sch« <» I« d« npftr Erscheint täglich früh 6»/, Uhr. Ne»«ti<» «- Lrpehiti»» Johao»e»«asse SS. Sprrchstppdru her vormittag« 10—12 Uhr. Nachmittag« —6 Uhr. 8» »>« »UM«»« km«tt.,»i-r «.-imlke«»», W^t «« «n»«r,l»» ,l»t «r»un»4 Ntlnah«« »<r sür Sie nöchstsol,«»« R»«««r 8efti««ten Ansernte «« ttoche»tage» bis 3 Uhr NachmtN«»«, «n konn- «ttb Fefitageu früh St»'/,» Uhr. 3u Seu /ilialro für Ins.-^»>»h»r: Ott« »Ir««, U,ioersitLt«ftraste 21. 1««iS Lösch,, «atharineaftrabr 18, p. ttttr »t» '/.» Uhr. 'ripMtrTageblatt Anzeiger. Organ für Politik, Localgeschichtt, Handels- «nd Geschäftsverkehr. Auflage 17,1V«. Ahonnn»evt„rris viertelt. 4 V, mcl. Bnnaerloha 5 Mk„ durch die Post bezöge» 6 «k. Jede nazet»« Nummer 25 Pf. Velegexemplor 10 Vs. Gebühren tür Lrtrabeilaa,, «h»r Vostbesörderuag 39 Vif M»t Poftbesörderung 48 Mt. Zalerate -gespaltene Prtitzrile SO Pf. Gr-Here Hchnften lau« »»jerem Preis» verzeichaih. Tabellarischer Satz »ach höherem Tarif. Ltklaueu unter den Ne-artiau,strich die Lvaltzrile 50 Ps. g»serate stad stet» aa die »rpedttta» zu srabe». — Rabatt wird nicht gegeben. Zahlung pr»eiu-m.-nu>«l<i oder durch Post, »achaahm«. ^-21. Gommbeud den 21. Januar 1882. 76. Jahrgang. «M I«r gelNigni Veachtung. Unsere Expedition ist morgen Lonnterg, den 22. Januar, Vormittags nur bis j,» Uhr geöffnet. Expedition äe8 I^lprlxer ^axedlutte«. Amtlicher Theil. Vekallütmachllllg. Nachstehend «ud T macheit wir da» nach Gehör der Herren Stadtverordneten von »in« ausgestellte Regulativ, den Dünger« cxport in Leipzig betreffend, vom heutigen Tage nebst dem dazu unter Zustimmung der Herren Stadtverordneten fest gesetzten Tarif für die Kosten de» Düngerexport» mit dem Bemerken zur Nachacktung bekannt, daß zwar die endailtige Feststellung de» Geltungstermine» im Allgemeinen noch vor» bestallen bleibt, jedoch der 1. Juli 1882 dafür in Aussicht geuommeu ist. Anlangend die Bestimmung in tz. 8. Abs. 1 de» Regula tiv». »ach welcher nunmehr auch hinsichtlich der schon vor unserer Bekanntmachung vom 24. August 187K eingerichteten Watercloset» durch Herstellung vo» Te-infeclionS- und Klär» arparaten uach den von un» genehmigten Systemen und An bringung von Vorrichtungen »um Adsetzen der festen Theile in de» Gruben, sowie sonst nach den hierüber für Neuanlagen bestehenden specicllc» Vorschriften dafür Sorge zu tragen »st, dass oaS Master völlig deSinsicirt und klar sowie mir festen Excrcmentcn unvcrmischt in die Schleuß« eingeleitet wird, so wird der Anfangstermin für deren Geltung schon hierdurch aus den 1. Juli 1882 fest bestimmt und haben daher die Be sitzer von Hitusern, ln welchen dergleichen Watercloset» oha« die vorbezeichneten ooncesstoiiirtrn DeSinsectionS- und Klär», sowie sonstigen Vorrichtungen bestehen, in Zeiten dahin Vor kehrung zu treffen, daß von diesem Zeitpunkte au obiger Vor schrift vollständig entsprochen wird. Zu den dieSsaLsiaen Neueinrichtungen ist vorher unter näherer Angabe und Br» sckreibung de« anzuwendenden System« baupolizeiliche Er laubnitz bei un» nachzofuchen, bez. der übliche Vertrag über die fernere Ableitung in die Straßenschleußen mit un» ab- zusckließen. l-'eipzig. den 8. Januar 1882. Der Rath der Stadt Leipzig. Nr. Georgi. vr. Wangemann. T Regulativ, be» Düngerexport in Leipzig betreffend. 8 l Die Grubenräumung und der DIingexport in hiesiger Stadt ist sowohl den Hausbesitzern al» auch denjenigen Per sonen gegenüber, die sich tamil beschäftigen, al» Gegenstand der öffentlichen Gesundheitspflege zu behandeln und untersteht der Aufsicht de» zu Handhabung der Wohlfahrt-Polizei im Stadtbezirke berufenen Ratbc». Mit der Grnbenräumung und dem Düngerexport dürfen sich daher, die in tztz. 1l und 12 diese» Regulativ« gedachten Fälle ausgenommen, nur diejenigen Personen beschäftigen, ivelche dazu von Seiten dcS Rathe- besondere Ermächtigung erhallen haben. 8 2. Dieser in tz. 1 au-gesprochencn Beschränkung in Bezug aus das Besugnitz zu ihrer Räumung unterliegen alle Düngcr- und Jauchengruben in hiesiger Stadt, welche zur Aufnahme menschlicher Excremcnle bestimmt sind, und zwar ohne Unter» schied, ob sie zu einem bleibenden oder nur vorübergehenden Gebrauche bestimmt sind. tz. 3. Die Räumung der Grube bat in der Regel vollständig, d. b. bi- aus die Grubensohle, übrigen- aber mit möglichster Beschleunigung und namentlich im Interesse der Nachtruhe möglichst geräuschlo« zu erfolgen; überhaupt ist bei dem Räumung-Geschäft die größtmögliche Ordnung, Vorsicht und Reinlichkeit zu beobachten; die Gefäße, in welchen der Trans port erfolgt, müssen luftdicht verschlossen sein und bleibt in Beziehung auf die Construclion und Tüchtigkeit der letzteren ebenso, wie der sonstigen Apparate an Pumpen re. die jeder- zettiae behördliche Cognition und Anordnung ausdrücklich Vor behalten. Zur Abend- und Nachtzeit ist zu Vermeidung von Un glückSsällrn für gebörige Beleuchtung desjenigen Straßrntbeil« bez. Trottoir« zu sorgen, der bei der Räumung behusS de« Ausladen» unvermeidlich niit Schläuche«, Balken u. s. w. be legt wird. Beim Räumen sich zeigende Schäden und Uebelstände in der Grube sind dem Hausbesitzer ober dessen Stellvertreter zur sofortigen Abhilfe cnzuzeigcn; auch ist deshalb Anzeige bei der Behörde zu macken. In die Dünger- und Jauckengrnben Stroh, Asche, Lumpen und andere Gegenstände, welche die Entleerung durch Pumpen erschweren, einzuwerse», ist Jedermann verboten. Den Zu widerhandelnden trifft Strafe nach tz. 13. 8 4. Die AuSslchr der Grubenmassen, flüssiger wie fester, hat in der Regel, soweit nicht etwa« Andere« vom Rathe an geordnet wird, aus kürzestem Wege unter Vermeidung allen Aufenthalt»» sowie Stehenlasieu» von Erportgeräthschaften zu geschehen. - L 5. Soviel insonderheit den Transport der Gr»Se»siAfffg' kette» betrifft, so ist derselbe unter folgenden Voraus setzungen : 1) daß di« Leitung der Grubenfiüssigkeiten an« der Grube in die TranSportsässer nach Anordnung de» RatheS uater Benutzung eine« gut sunctionirenden Verbrcn- nllngS-ApparateS für die in den Tran-portsästern sich rntwickeloden Gase oder sonstiger zur Absorption der Gas« dienender Vorrichtungen erfolgt. L) daß in dem Falle, wenn die Ausstellung der Räumung»- apparate aus öffentliche» Straße» oder Plätze» erfolgen muß. nicht mehr al« höchsten» zwei Abfuhrwageu zu gleich. und zwar ebne Beeinträchtigung de» öffentliche» Verkehr» aufgestellt und jeder derselben alsbald nach erfolgter Füllung möglichst schnell abgefahren wird. 3) daß von der zu räumenden Grub« die Abdeckung nicht weiter entfernt wird, als zur Einbringung de» Sauger« nothwcndia ist und 4) daß ein Ausrühren de- Grubeninhalt» in keiner Weis« geschehen darf; in den Vorstädten ohne weitere Zeitbeschränkung, im Jnnern der Stadt aber nur in den Stunden von 8 Uhr Abend» bis 8 Uhr Morgen« gestattet. tz. K. Soviel dagegen da« Räumen und Degschaffen der feffe», d»rch de» p»e«»attfche» 4lpp«rat «tcht »» e»t- fer»e«de» D»»gstoffe betrifft, so ist die« innerhalb de- Stadtbezirk» ». während der Monate Januar. Februar, März. April, Mai und September. Oktober, November und December nur während der Nachtstunden von 10 Uhr Abend» bi» 6 Uhr früh, und zwar in der inneren Stadt auch nur mit Ausschluß der Messen sammt deren Bor» Wochen, und d. während der Monate Juni. Juli und August über- baupt nicht, sondern nur au-nahmSnxise im Falle der durch den Oberausseher (8. 10) anerkannten Dring lichkeit und gegen Bezahlung eine« Zuschlag» von 25 Proc. zu den tarifmäßig scstgestellten Exportlöhnen in den Nachtstunden von 11 Uyr Adend» di- 5 Uhr früh gestattet. Die Anmeldung der noch bi- zum Schluff« de- Monat- Mai zu räumenden Gruben bat jedoch im Frübjahre bi- spätesten» den 30. April jeden Jabre- zu erfolgen. All« nach diesem Zeitpunkte erfolgenden Anmeldungen von Grube» der nurgedackten Art ziehen selbst in dem Falle, wenn aus Grund derselben die Räumung der bezüglichen Gruben noch innerhalb de- Monat» Mai bewirkt werden sollte, die Erhebung de- geordneten Sommerzuschlag« von 25 Proc. unter allen Um ständen nach sich, wohingegen der letztere bei rechtzeitig be wirkten Anmeldungen selbst «»solchenFällen, wo die Räumung der bezüglichen Gruben erst nach Ablauf de- Monat- Mai bewirkt wird, nicht erhoben werden darf. Für die auf behördliche Anordnung z. V. zur Beseitigung eine- AusteckmlgSheerde- oder zur Ermittelung eine- ver brechen- »nährend der Monate Juni. Juli und August vorz»«- nehmenden Grnbeuräumungen ist der Zuschlag von 25 Pro«, nicht zu erheben. 8- 7- Da« Einlassen von Dungstoffen, festen wie flüssigen, in die Straßenschleußen oder «n die nach denselben au» den Häusern führenden Beischleußen ist im Allgemeinen unv, inso weit nicht c»iSnahmSweise die Abführung de- in Folge von Watercloseteinrichtungra verdilnnten flüssigen Grubeninhalt in die Straßenschleußen gestattet ist (vergl. tz. 8). aus da« Strengste verboten. Ebensowenig dürfen in Gärten, gleichviel ob dieselben mit den betreffenden Grnbengrundstücken in unmittelbarer Ver bindung stehen oder nicht. Ablagerungen de- Grubrndünaer- und der Jauche, insonderheit auch nicht da» massenhafte Ein graben der Dungstoffe stattfinden. Dagegen ist den Besitzern und Päcklern von Gärten die Verwendung der zur Düngung der Gärten nothwendigrn Dungstoffe nachgelassen; es darf jedoch diese Gartendüngung nur unter der Voraus setzung. daß sich in nächster Nähe kerne Trinkbrunnen befinden und unter der Bedingung geschehen: 1) daß dabei die in den tztz. 5 und K vorgeschriebenen Zeitfristen innegrhalten und 2) daß die Dungstoffe, flüssige wie feste, sofort mit einer Erdschicht überdeckt und mit der letzteren gemengt werben. Be» boten ist daber namentlich auch da« bloße Begießen de» zu düngenden Gartenareal» mit Jauche. Insoweit die Dungstoffe nicht in der vorgedachten Weise zu sofortiger Verwendung kommen oder außerhalb de« Stadt bezirk« gebracht werden, sind dieselben lediglich ans den dazu bestimmten, den Exportunternehmern ans ihr Ansuchen speciell genehmigten Ablagerung-Plätzen unterzubringe». In denjenigen Grundstücken, in welchen Watercloset- — deren Einrichtung von jedesmaliger vorgängiger Genehmigung der Baupolizeibehörd« abhängig ist — bestehen, darf zwar da« au« den Gruben abfließende Wasser in die Straßenschleußen geleitet werden; e« ist jedoch durch Herstellung von De«in- section«- und rklärapparaten nach den vom Rath« geneh migten Systemen und Anbringung von Vorrichtungen zum Absetzen der festen Theile in den Gruben, sowie sonst nach den hierüber bestehenden speciellen Vorschriften dafür Sorge zu tragen, daß das Master völlig deSinsicirt und klar, sowie unvermisckt mit festen Excrementen in die Schleußen ein- geleitet wird. Die Entleerung der Gruben in Grundstücken mit Water- closel-Einrichtunq von demjenigen Inhalte derselben, welcher in die Straßenschleußen nicht abgesübrl werden kann und darf, ingleicken die Reinigung der Absetz» und Llärgruden unterliegt den Bestimmungen de« gegenwärtigen Regulativ«. tz«. Die Räumung», unv AuSstthrungSkosten sind nach dem Eudikmeler der m den Gruben befindlichen Massen zu be richtigen. Keiner der concessionirten Exportunternehmer darf, dasern ihm der Dünger überlassen wird, bei Strafe de« zehn fachen Betrag« de- Zuvielerhobenen mehr Kosten berechnen, al- in dem vom Ratbe unter Berücksichtigung der Classification der Gruben (vergl. tz. lv) festaestellten und öffentlich bekannt gemachten Tarif für öffentlich zulässig erkannt worben ist. Trinkgelder oder sonstige Vergütungen zu verlangen, ist den Aufsehern bei sofortiger Entlastung und sonstiger Bestrafung verboten und ebenso können Arbeiter an- diese« Grund« durch obrigkeitliche Anordnung von der Verwendung beim Gruben räumen an-geschlvffen werden. Soll ein« Uebrrlasinng de« Dünger- an den Erporlunternehmer nicht stattfinden, so ist eia« besondere Uebereiakunft mit dem letzteren zu treffen. - >. 8 ", Zur Beaufsichtigung de« RänmungSgeschäst- im Allae- meinen und de« Grubendtingerexvort« msbesondere ist außer dem gesammten städtischen Ererutivpersonale noch ein beson derer Beamter anaestellt, dem neben der allgemeinen Mit- beaussichligung noch die specielle Ueberwachnng der gesammten RäumungSapparate einschließlich de« Zugviehes und der son>ngen Zubehörungen von Baulichkeiten :c.» sowie die regel mäßige Vermittelung der tägliche» Rän«ung«rapporte und endlich die Fübrung eine« sveriellen Verzeichmsse» über säwmtliche Gruben der Stadt, sowohl Dünger- al» Latrinen gruden, obliegt. Diese» nurgedachte Verzeichnis, in welchem namentlich die Düngergruben nach ihrem Ilmsang und ihrer sonstigen Be- sckaficubcil unter Berücksichtigung der etwa vorkommrnden oaultchen Veränderungen zu notirea. sowie in Beziehung aus die größere oder geringere Schwierigkeit der Räumung zu classtficiren sind, hat zugleich bei vorkommenden Differenzen über Berechnung der Erportlöhne re. al» Unterlag« zu dienen «nd e« liegt daher im Interesse der Hau-besstzer, dem frag lichen Beamten vorkommenden Fall» bereitwilligst di« nvthige AuSkunst zu geben. tz. N- Zum Export von Latrineusäffern (Tonnensystem) be- dar> e» zur Zeit zwar keiner behördlichen Concession. di« Au-schaffung darf jedoch während der Messen einschließlich der sogen. Vorwochen m der inneren Stadt nur in dm Stunden von 8 Uhr Abend« bi» 8 Uhr Morgen» erfolgen. Die Räume sowohl, in welchen sich die Latrinensässer be finden. al» auch letztere selbst sind stet» reinlich zu erhalten. Die Fässer müssen lust- und wasserdicht sein, da« Spund loch darf nicht niit Stroh zugestopft, sondern muß beim Tran-port ebenso, wie bei der Aufbewahrung im Gebäude mit einem wohleingcpaßten Spunde oder Deckel gut ver schlossen sein. 8 12. Die Abfubr von Stalldünger jeder Art, welche ebeosall- ohn« behördliche Concession betrieben werden darf, ist in der Zeit vom l. Oktober bi» 3l. März von Nachmittag» 5 Uhr bi» Morgen» 6 Uhr, sowie in der Zeit vom l. April bi- 30. September von Abend- 8 Uhr b,« Morgm- 8 Uhr ge stattet. 8 'S. Zuwiderhandlungen gegen diese- Regulativ werden mit Geldbuße bi- zu SO oder verhältnißmäßiger Hastftrase ge ahndet. und zwar nickt allein an dm concessionirten Unter nehmern bez. den betreffenden VercinSvorständen. sondern auch an dm mit der Räumung beschäftigten Aufsehern und Ar beitern, sowie an den HauSwirthen. deren Hau-männern und Bevollmächtigten und überhaupt alle« Person«, denen die Befolgung gegenwärtige« Regulativ- obliegt. — 2» Bezu ä»I die Smzelhcitm de» Abfnhrdienste- behält sich der Rat vor, ^derzeit weiter« Bestimmung zu treffe«. Für den Fall, daß die concessionirten Unternehmer dm Anordnungen de- Ratbe- oder überhaupt ihr« Verpflichtungen »achzukommen au» irgmd einer Ursache unterlassen sollt«, ist der Rath noch außerdem ermächtigt, die RäumungSapparate und Utensilien aller Art. einschließlich de« Zugviehes, mit Beschlag zu belegen und mit diesen da« Räumung«geschäft aus Kosten de« renitirendm Theil- auSznführen. Leipzig, am 8. Januar 1882. Der Nath der Stadt Leipzig. I)r. Georg». D». Wangemann Tarif für die Koste« de- Düngerexport-. I. Der Export eine» Cubikmcler« Grubenmasse kostet 1) bei solchen Gruben, deren Räumung nicht mehr al» 17 Meter Schlauchlänge anznwendm erfordert, 1 ^tk 25 2) bei solch« Gruben, binstchtlich der« Räumung längere Schläuche erforderlich sind, 1 ^ 50 ^ 8) bei Gruben, deren Räumung mit besonder« Schwierig keite» verknüpft ist. 2 > 4) für die Räumung in den Nachtstunden (von 8 Uhr Abend» bi» 5 Uhr Morgen»), sowie für die Räumung der Gruben mit Closet-Einrichtung tritt zu vorsteh« d« Sätzen noch ein Zuschlag von 20 Proeent II. Die Auswechselung eine- Latrmmsafle- (Tonnensystem) zu 100—120 Liter Füllung kostet — 40 Vekanntmachung. Nach tz « der ortsstatutarischen Bestimmung« über den S«h»la«-sckhug der Stadt Leipzig haben in letzter« alljährlich 4 ständtge Sch»l«ä«»er, »»t»r de»e» «t»dest»«S V Direktor«» srt» «Sffr», neu einzu- treten und e« sind diese 4 Mitglieder von den Direetorcn und sämmtiichen ständig« Lehre« und Lehrerinnen der hiesig« städtischen Volksschulen zu erwählen. Indem wir hiermit die Wahl für da« Jahr 1882 auf Sonnab,»d, -rn AI. diese- Mo»»t-, -kachmittag- »o» S dt- L Uhr anberaumm, ersuchen wir die Herren Director« und ständigen Lehrer und Lehrerinnen der hiesigen städtisch« Volksschulen, die Stimmzettel in der genannt« Zeit 1» Saale der I. Bürgrrfchal« persönlich abzugeb«. Leipzig, am 14. Januar 1882. Der Schnlan-schn- der Stadt Leipzig. L)r. Panitz. Lehnert. Holr-Auction. Mittwoch, dm I. gsedr»ar d. I. soll« von vor mittag« S Uhr an im Forstreviere Connewitz, Abtbeiluug 2» und 31 ca. 170 starke, harte Adra»«ha»fe» unter den im Termine öffentlich au-gehangmrn Bedingungen und der üblicken Anzahlung an Ort und Stelle meistvietmd verkauft werden. Zusammenkunft: aus dem Holzschlag« in der Tonne» witzer Linie, unterhalb der schwarz« Brücke, Leipzig, den IS. Januar 1882. De» Skath- A»rst-Dep»tatia». Nkilschile l. -rdn«». »»Meldung« neuer Schüler für Ostern d. I. »erd» »onnerst«,. den 2s. nn» streit««. den »7. Iä«»«r 188» Vormittag« von 8 bi« 11 Uhr »»d Nachmittag- vo» > di- - Uhr von mir eatgeaengenommrn. Bei dieser Anmeldung sind da« Geburt«, oder Tauszengaiß. der Impfschein und die letzten Schulcensur« de- ouszuneymmde» Schüler« varzulegen. Leiptziz am 18. Januar 1888. Giesel. Viesen-Verpachtung. 4) Die der Stadtgemeinde Leipzig gehörigen Wiese» t» drr Stadtstnr Leipzig 4 «ck. 273 Q.-R. - 2 Hekl. 7l,73 Ar Adthetl. L d«r Alten Sstngstwirse», einschließlich der Fluthrinne. 3 Ack 30 Q -R. - l Hckt. 71.56 Ar Abtheil. .1 der Alte» Pst«gst»trfe», 4 «ck. I I O.-R. --- 2 Hekl 23.95 Sr Abtdril. ^ der Godltsrr Mühlwtrsr, am linken User de« Pleiße,islutbbette» unterhalb de« Wehre» am Rosentbal- Fabrwcge, einschließlich de» Fluthvorlande» und der Böschungen de- HockflulhdammeS, t» der Flur Gohlt- ' 1 Ack. 97 O^-R - — .Hekl. 73,24 Ar Gohliser - —' 450 de» alten . Bauerw.es«, Parcelle Nr. ^.gH^en Murbuch« — bei Möckern, 5) 4 Ack. St O.-R. — 2 Hekt. 38.1« Ar Gohltser — , ^ 453 de» alten ... «a«erwt.se, Parcelle Nr. Flurbuch». bei Möckern zu beiden Seiten der vorgrlegten Thüringer Eisenbahn, t» der Flur Leutzfch «) 7 «ck 234 O.-R - 4 Hekt. 30,56 Ar «bthril. 1 der gsranrnwiesr, in drr Alar So««e»ttz 7) 3 Ack 289 Q.-R. — 2 Hekt. 19,34 Ar «dthetl. L der Heydrrwiefe», an der Pleiße seitwärt« de« Linienwegs. 8) 3«ck. 7 O.-R. - 1 Hekt. 87.32 Ar «pthkil. 7 z 2 » 258 - — 1 - 58.28 - - >0 2-218 - — » - 50.90 . - n) 2-175 . - 1 - 42,97 - » 12) 1 - 150 - — — - 83,01 - - i8i sollen z«r anderweit«» Verpachtung aus die zwöls Jahre 1882 di» mit L8»rt Sonnabend, den 28. d». Mo«, von Vormittag» 10 Uhr a« tm Saale der Alte» Waage, Katharinenstraß« Nr. 29. 2. Etage, versteigert iverben Der Versteigerung-termin wird pünktlich zur angegebenen Stunde eröffnet und die Versteigerung bezügl. einer Irden der in obiger Reihenfolge zur Verpachtung aü-zubietmdm Dies« geschlossen werden, wenn darans «ach drruualigem Au-ruse kein weitere« Gebot «ehr erfolgt. Die Verpachtung«, nnd Verffelgerung«bedinqungm sowie die betr. Situatiou-pläne lieg« i« der tkxpedttion nasrrer /Oekonomie-Jnspectio« im alt« Johanni«, ho-pikale, Hv-pitalstraße Nr. 2 b, zur Einsichtnahme au«. Leipzig, d« 12 Januar 1882. Der -kath der Stadt Leipzig. vr. Tröndlin. Cerntti. Nichtamtlicher Theil. vie Zusammenstellung des Ergebnisses bei Vrichslagswahten vom Jahre 1881, welche auch diesmal, wie stet» am Beginn einer neuen Legi«» laturveriodc von dem kaiserlichen statistischen Amt auSgearbettet wurde, ist kürzlich dem Reichstag zugcgang« und gewährt einen genaueren vergleich mit dem Resultat der vorig« Wahlen, al« e« bisher bei allen Specialnachrichten der Zei- tungen möglich war. Wa» da» Formelle der Zusammen stellung anbctrifft, so ist insofern eine Aenderuna eingetreten, al» die Rubriken um zwei vermehrt worden find. Früher unterschied man 1l Parteischattirungen, während jetzt deren l3 ausgesührt werden. Neu lsinzugetrelen ist die „Liberale Vereinigung" (Secession) und die Rubriken „Particularisten" und „Protestpartei" sind unter folgenden präciscr« Bezeich nungen in drei umgewandelt: „Äelsen und Autonomistrn", „Elsässer" und „Dänen". Vergleichen wir dir Summ« der aus die Eandidaten der verschied«« Parteistellungen gesallenen Stimm«, so finden wir, entgegen der bi-berigen Annahme und dem Ausspruch de» Fürst« BiSmarck. daß da» Plu» der Deutsch - Con- servativen nur ein sehr geringer ist. ja. daß fick die absoluten Majorität« für ihre Abgeordneten sogar vermindert haben. Im Jahre 1878 verrinte die deutsch-konservative Parte, (wir führen nur die Resultate der entscheidenden Wahlen an) 734,387 Stimmen, welche sich im Jahre 1881 trotz der aus gedehnten, leidenschaftlichen Agitation nur aus 807,202 Stimmen vermehrten; die Stimmen der absoluten Majoritäten gingen für diese Partei aber von 442.092 aus 353,971 herab. Die schlimmste Einbuße erlitt«. wie sich leicht voraussehen ließ, d,e Mittetparteien. aus deren Kosten sich die radikalen nnd parti- cularistiscden Elemente verstärkten. D,e Stimmen der deutschen Rcick-partei sanken von 790.WZ (t878) aus 393.5,29 (l88t), di. der Ration-illiberalen von 1,407,637 aus 696,120. Tie absoluten Majoritäten haben sich vermindert beiderReichSpartei um 274,694 beider nationalllberalen Partei um 509,386. Da» Ccnlrumwcis. ebensall», wenn auch nur ein geringe» Minus aus. Im Jahr. 1878 entfiel« für die Candidat« dieser Partei 1,355,988. bei den letzten Wahlen nur 1,149,449. Die Stimmen der absolut« Majorität« ergaben 1,062,704 gegen 934,569 im Äabr« 1881. Aus die Eandidaten der liberalen Vereinigung entfielen im Ganzen 466.106. also 229,7l4 weniger al» aus die der Nationalllberalen: nicht» desto weniger besitzt sie die leiche Zahl von Abgeordneten wie letztere (46). weil sich da» ierhällniß drr absoluten Majoritäten mit 370.693 Stimmen üastiger für sie stellt. D« höchsten Zuwach- erhielten bei iortschritt und di« Lolkspartri; jme vermehrte sich von 384,381 auf 721,755 Stimm«, diese von 81.013 aus l 19,777z bei den absoluten Majoritäten steigert sich da» Berbältniß «och von 268,425 aus 553,577 und von 33,997 aus 79,568. Eine beträchtlich« Abnahme von Stimmen haben die Social, demokrateu zu verzeichnen. Sie sanken von 420.662 Stimmen im Jahr« 1878 aus 335,307 im Jahre 1881; dennoch brach ten sie durch die günstigen absolut« Majoritäten (118,960 gegen 101,994 srüher) die Zadl ihrer Abgeordneten von 9 aus 12. von denen die-mal nur 4 aus da« Königreich Sachse, kommen. Wie unter der gegenwärtigen Reaktion der deutsch nationale Grdanle mehr unv mehr zurückgedrängt wird un. di« particularistischen Bestrebungen neue Stütz« gewinn« «weist die statistisch« Zusammenstellung aus da» Klarste. Ti«
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite