Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 10.04.1882
- Erscheinungsdatum
- 1882-04-10
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
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- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-188204106
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18820410
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18820410
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1882
- Monat1882-04
- Tag1882-04-10
- Monat1882-04
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- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 10.04.1882
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Erscheint täglich früh 6'/, Uhr. iletertion und Lrvrdttio» Iohamir-qaffe 33. -Prräiltundrn drr Urdartioa: vorminaa« 10—12 Uhr. Nachm». azs —6 Uhr. F» «, «mr«»»« v:...»;<.!««, 54 »» «»»«»>», «a, »«»„»lich, L«»«»«« »er sür »l« »Schttk-larn»» N»««rr »«stimmten Insera»» an tt-ckeuta,e« tt» » U»r Nachm>»ta,s. au La»u- uuv Aestta,«« srüh bl» st.l» Uhr. 3n -k« /Niülrn sitr Zits.-Ännalime: Ltt, »Ir««. UntversitätSftraße »1. r»nis Lischt, Lalharinenstraße 18, p. nnr »i» '/,S Uhr. ripMtr TUtlilaii Anzeiger. Organ filr Politik. Localgcschichte, Handels- undGcMfttvcrkchr. Montag den 10. April 1882. Auflage L7LSV. Ldokurmratsvrkt» viertelt. IV, mci. Bnuqerlolm 5 Mk.. durch die Post betonen 6 Mt. Jede einzelne Nummer 25 Ps. Belegexemplar 10 Ps. Gebühren nie Extrabeilage» «bne Poslbeiöcderung 30 Mt. «lt Postbcförderung 48 Mk. Inserate 6qespaltrne Petitzeile L0 Pf. Grstzere Fristen laat »aserem Preis- »erzeichniß. Labrllarischer Sa« »aa, höherem Laris. Aectamrn unter den Kr4artion»llrich di« Lvattzeile bv Ps. Inserat« sind stet- an die Erpkvtti-N zu ieaden. — Rabatt wirb nich» gegeben. Zahlung prnruumerami» oder durch Post- Nachnahme. 76. Jahrgang. Amtlicher Theil. Städtische Gewerbeschule. Der Unterricht im isommersemestcr 18--2 beginnt Montag, den 17. April a e., der LageScursus srüh 7 Uhr, rsu« Gerichtshof darüber verlangen kann, ob die in Anspruch genommene Perlon sich einer Ucberschreiiung ihrer D>e»sibciugnisse oder Unter lassung einer ihr obliegenden Diensthandlung schuldig gemacht habe. Bekanntlich hatte der Entwurs des deutschen GerichkS- versassungsgesetze- elnc ähnliche Exemtion von dem gemeinen Rechte sür alle Sssriltiichcn Beamten beantragt. Bei der dritten Lesung der Proceßgeiepc gelang es in Folge des Widerspruch- der Bundesregierungen, den betreffenden Antrag i» der Weise Leipzig, den S. April 1882. der Abendkursus um 7 Uhr. Ter Tirrrtor: Nicper. Nichtamtlicher Theil. Leipzig 10. April 1882. Die „Nationalliberale Eorrespondenz" schreibt: Die von unS aufgeworfene Frage, ob die Einführung veSRcichs- tabakmonopol» nicht eine Verfassungsänderung enthalte, hat auf der einen Seite Zustimmung, aus der anderen Anfechtung erfahren. Sie bedarf jedenfalls noch einer grünt-1«craniaifung zu dem leg,«larorNchen Vorgehen Kompetenz de- Reich- ist in Artikel 4 der Verfassung genau umschrieben. Aber die dort enthaltene Bestimmung, daß die Zoll- und HandelSgesetzgebung und die für die Zwecke des Reichs zu verwendenden Steuern der Gesetzgebung de- Reichs unterliegen, trifft nicht das Wesen des TabalmenopolS. Obne Zweifel ist daS Tabakmvnopot eine Form der Besteuerung des Tabaks, und unter diesem Genct'tSpuncle wäre ans Grund der Verfassung nichts gegen seine E »fukrung einzinvenden. Aber sein wesentliches Merknial ist. daß es wcrbtreibcnden wacht, und zwar unter Privatlbätigkcil aus dem betreffenden Dirtbschaflsgebi da» Letztere, wie hart immer unzählige RucbSangehörige dadurch betroffen würden, bietet sich in der Verfassung kein AlibaltSpuiicl; denn nirgcnö ist in derselben die Gewerbc- sreiheit gewährleistet, und auch die Gewerbeordnung statuirt dieselbe nur insoweit. alS nickt gesetzliche Beschränkungen! cntgegcnstchcn. Ta nack Artikel 4 der Verfassung dein Reiche die Gesetzgebung über den Gewerbebetrieb zustebi. so ist seine formale Berechtigung zur Untersagung der Ausübung ganzer Geiverbszweige nickt zu bestreiten. Dagegen ist eS eine andere Frage, ob die Einführung eine- eigenen Gewerbebetriebe- des Reiches im Rahmen der Bersasiung zulässig, ist. Niemand wird behaupte» wollen, daß kiese Zulässigkeit au- dem Be- griffe des Staate« im Allgemeinen oder au» dem Begriffe deS Reiche- im Besonder» von selbst folge. Dazu kommt, daß Artikel 4 der Berfassung dem Reiche da« Recht de- eigenen Gewerbebetriebs aus einzelnen Gebieten ausdrücklich bcigelegt hat. Man wird daraus schließen müssen, daß eine Erweiterung deS Kreises dieser Betrieb« als eine Erweiterung, d. h. Acnkerung der Verfassung zu be- trachten sei. Wenn die ausdrückliche Bestimmung des Arti kels 41 sür nölhig gehalten wurde, daß Eisenbahnen »n Interesse deS geuieinsamcn Verkehrs „sür Rechnung des Reicks" angelegt werben kbniien, so liegt die Annahme nabe, daß eine ä!n» licke BcrfassungSbestimmung erforderlich sei. wenn die Her stellung von Tabaksabnkaten und der Handel mit Tabak sür Rechnung tcS Reichs betrieben ivcrdcn fvlle». Und da eine solche Bestimmung nickt bestellt, so würde ein aus Ein sührung de« sragiickcn Reicksgewerbebetrielle« abzieleudeö Gesetz nach Artikel 78 der Bersasiung alS abgelehnt gelten mitsirn. wenn im BundeSrathe 14 Stimmen gegen dasselbe abgegeben würden Man wird unS nach unserer ganzen Ver gangenheit nickt den Vorwurf tendenrivser Bestreitung der ReichScompetcnz macken können. Um so mehr aber glauben wir unS berechtigt, die verstehenden Bedenken zu erheben, wenn eS sich um eine Maßregel handelt, die wir sür ver derblich Hallen." Mit Bezug auf diese Frage erhält die „Nationalzcitung folgende Zuschrift: Verehrte Redaktion! Ich möchte dem Zweifel über die einfache Tompetenz der Reichsgesetzgebung zur Einführung de» Monopols, welchen die „Nationalliberale Corrrspondknz" zuerst au-gcdrückt hat. ausdrücklich wideriprechen. To» labakmonopol ist unzweiseldast als eine BesteuerungSsorm beabsichtigt und al» solche ausziisasicn. Ta d»rch ist die einfache Compelenz nach Maßgabe de» Ar tikelS 4 Nummer 2 der Reichs - Bersasiung begründe! Uedrigen» würde die Uebernadme eine- destimmten GeichüsttleiriebeS aus das Reich und das Berbor eine- bestimmten GeschäitsbctricbS durch Private, auch an sich betrachtet, unter die ciniache Eomveienz der Reichs Verwaltung und der Reichsgesetzgebung fallen. Ich bin ein grundsüdlicher Gegner deS Taba'inoiiopols und werde der Eni sührung jeden unr mögliche» Widerstand leisten. Aber es entspricht gewiß nicht unserer gemeinsamen Auslassung, aus einer unbegrün beten Anzweiselung der einsache» Rcicti-coniperenz irgend ein unseren Absichten günstiges Moment abzulcitcn. Mit vorzüglicher Achtung Ihr ergebener Ed. LaSler An kiese Zuschrift anknüpsend, schreibt noch die „Natie- nalliberale Eorresp.": „Wir schätzen da- Gewicht dieses UrtbeilS gewiß nicht gering, wenn wir es auch etwas näher molivirt gewünscht hätten. Wir haben überhaupt nur eine Eentro- verse anregen wollen, die unS auch heute nicht vollständig entschieden scheint, und freuen uns, wenn die Frage reckt vielseitig und von berufenen Kennern deS StaatSrecktS be antwortet wird, sind eS auch wohl zufrieden, wenn sich durch die öffentliche Di-cussion crgiebt, daß unsere Zweifel den meisten zum Urtheil Berufenen als ungerechtfertigt erscheinen. Bei der ungenügenden, Fälle wie den vorliegenden Überhaupt nickt versehenden Umschreibung der NeickScompetenz, die neck öfters zu Zweifeln Anlaß geben könnte, scheint uns eine gründliche Erörterung der Streitfrage unter allen Umständen wertbvoll. Wir sind gewiß keine Freunde der Einschränkung der Evm prtenz der Reichsgesetzgebung, allein ein« Versündigung an der nationalen Sache scheint eS uns auch nickt zu sein, wenn man im Interesse der Klarheit untersucht, wie weit die Grenzen dieser Eompetcnz thatsächlick reichen. g » retten, da» wenigstens die Landes,zejetze, insoweit sie lenes rwilegium sür die Beamten «Inhalten, unberührt erhallen bleiben solle». Die ReichSgrsctzgebung kennt also bis jetzt d»s Privilegium nicht, deshalb sind denn auch sämnilliche Rcichsbeanite irgend welcher Art und welchen Ranges hinsichilich der Berfolgung cwilrechliicher Ellatzaiiwruchc wegen ihrer Diensthandlumzen unter I "V" V, ->slcn das gemeine Recht gestellt. Nach dem neuesten Gesetzentwurf soll !">"» Gatt nur m> »>'!, nun auch die Reichsgesetzgebung das gedachte Privilegium sanctio-* trbro» eine ,»ec»e »iren. Die Motive deS Gesetzentwurfes führen aus. daß eine der artige Lichrrstellung vor civülechtllche» Ansprüche» >in Jnleresse der DiScipüii und der bei Ausführung »nlitalriicker Bcjehie zu ent wickelnden Energie sowohl in Kriegs- als Fricdcnszeile» geboten >ei. Angesichts dieser Motive kann die Bcrmutlmng kaum unterdrückt werden, daß Eivilklagen. die gegen einen bekannten im Jahre 1870 Ikätig gewesenen General erholen worden sind, die nächste lhatiäch- üche Veranlassung zu dem legislatorischen Vorgehen gegeben haben. wie er eingc- BunvesraldSausschüsse» ding» in ihren Förden,'^» tvicb« zuruckg^anbe»^^^^ Lcbreckensmär bat ^bcr t°ch bcwukt v ß ^ bienende» Golos' berichtet, alle ^ ^cr c-n -.»c.....^- aus Furcht, cntlasie» » - § andern russische» Unleribanenverband getreten ,'Nd. « N S.ätien konone.. äh.ii.ck- Mcldu.'gcn. ^ ^ AnS Konftan tlncpel _ ä,,, , p, halber interesiantc ^^'Bollck fter ^orTu'serin zu s>» Sultan den englischrn ^ „ dachte, der bitten lasie». der görr riebcabsickiigte»Rcsor- GroßberrwerdeibmMillbeil ^^ ^„„.id „nlerbiell jekock Einarciscn deS Tbinirgrn zuzusckreibcn seien, verlangte die Mitwirkung de- Bezirksarztcs und zum Zwecke einer weite ren riiigchcndcn Untersuchung eine Narkolisirung durck Eblo- rosorm. Er forderte den Bater aus. sich in den nächsten Tagen mit dem Knaben wieder kinrnsiuden. waS aber nicht ersolgte. Der Bauer, welcher die Abwechselung liebte. con- snllirlc viclmcbr kurz nachher einen sremkcn Bezirksarzt. welcher vorläufig schmerzstillende Umschläge und Einrcibnngkil verertiirte, sodann aber den Fall dem BezirkSarzte deS Districls amtlich zur Kenntniß brachte, waS diesen veranlaßte, in Assistenz eines praktischen Arztes eine ^erichlsärzkliche llnler- suckung deS kranken Knaben vorzunehmen, in Folge deren derselbe, da eine fernere Pnoatbchandlung Nichts nützen konnte, i» die chirurgische Klinik der Landes Univcrsilüt gebracht wurde. Bei der von zwei Professoren geleiteten operativen Untersuchung zeigten sich nun an dem Knaben folgende vier Verletzungen: eine Geschwulst von ungewöhnlicher Größe und Ausdehnung aus dem Schulterblatte; eine Dehnung und Lockerung der Band- unigcstaltct worden ist, iür höchst bedenklich erklärt werden. Denn eS liegt doch klar zu Lage, daß dadurch, das nach Bclchinß der Mehr heit der Ausschüsse Beiern gestattet werde» will, einen engem», Ge richtshof iür jene Vorentscheidungen zu bilden, und daß also sür Baicrn dieser, für daS übrige Reich ein anderer vom Kaiser berujcner Gerichtshof zu judicircn bälle, eine neue bedauerliche Lücke in die deutsche Rechl-cinhei! gerissen würde. AnS angeblich guter diplomatischer Quelle erhält die üVö.l^lker'E°o'r"u ''Der Erstere nahm von der ?l»v>cnz de,,I zwischen Schlüsselbein nnv Lck'ultcrblaN: ein ^ kes Mek«chibik.QrvenS mit. und der Letzlerr ^ Gelenkkopses de» Oberarms und endlich A^m Pa7ri« Gras Evrti degieb. si» näu.l.ck m.l ^..^tzruck t-S Lckul.erdlal.es in zwe. Stücke. D.e -,>',i'„,'n->rlickem Urlaub nack seiner H«>»'al.unv bat sicki ^ Verletzungen kann nach dem Gutacklcn , „Nu, H.miv v,r.ibIL'«drl. vcr Ibeiden Prosciiore-I o>s kolge des »nsalts «ÜI dem Dormell., gegenwärtig in Bukarest, ersetzt -»crden s ll. Tie Lage in Barcelona ist unverändert; es sind keine Rnbestörungen mehr ^rgeko.i.m^. a^ ^ ...... »>»» . . drolienke Haltung. In Santander, ---- das Reich zum Ge-1 Prager „Bohemia" nachstehcndeMilll'rilunge» zurSiluation: I die Mcnae die Geschäftsleute zumSck'liexen Ausschließung jeder l DaS dckaniike Wort Fürst BiSmarck S: „Wir schießen nickt!" ! ,7,^.^ zwingen wurde aber daran verhindert und chaslsgebietc. Gegen I ist augenscheinlich nur dalli» zu deuten, daß er die russischen I " c>r„f,,,wn wurde!, vcrllastet. Die Erörterung des inik-^ ! Eatalonier schars getadelt „nv die Regierung ersucht lvird, ^ Ausrcn'ui'g de- KnochcnkopseS zu schließe», da schon ahro asitu Provocationen nicht beantwortet, daß nicht hinüber geschossen wird. Das schließt aber nickt aus, daß koch zu einer Heil ge feuert werken tbnnte. welche Bismarck und den zu ihm «Ltehe»- den opportun erschiene. Die Signatur der Situation und das Ergebnis; der von Berlin angewcndelcn Bemühungen zur Unter stützung kor russischen Fricdonsparlci bestehe, heißt eS, eben darin, daß die Lage aus de» Punct gebracht sei. wo eS nickt mehr von dem Uebctwolle» der russische» Ehanvinisten abllänge, Europa ! in einen Krieg zu verwickeln, sonkern Ivo der Krieg, wenn er einmal werden könne, die Deutschland unk dessen Verbüncet-i, ge eignet erscheine Im Interesse des Friedens und im Glauben an dessen Erkaltung gebe man sich, obwohl die Friedens bossnungc» keine tiefe Wurzel haben. Len Anschein, ausricklig davon erfüllt zu sein, versage fick den Zweifel an dem. was Rußland glauben machen will, und scheine die panftaviniscke Parole. Rußland sei noch nicht kriegsbereit, bcreilwillig zu accepliren. Ucber die Aufrichtigkeit dieser Parole täusche man sich nickt; die Art und Weise, wie neuesten« die russische Presse die militairische Ohumacht de« Czarciireiclles verkünde erwecke eher Mißtraue» als Zuversicht. Gerade aus der Betrachtung der europäischen ,.Tcfensiv"-Stcllungen (siche auch Frankreich, Italien, Runiäiuc») schöpfe der Pessimismus seine tägliche Nahrung. Darum sei auch taS Bismarck'iche Wort: „Wir schießen nicht!" keine genugciide Beruhigung; die Phanlasie ergänze die« Wort dahin: /Der Man», der cs gesprochen, wolle jetzt nickt schießen, habe aber, in, vollen l2. k. M. zu .. mellrere Personen wurden verhaftet, fraiizöfisch-svanisckcn Hankelsverlrags wird am Die Eatalonier benutzten die Frist, »m ans ihre ricarb-ib....... cinzuwirken. Eine Abordnung von Arbeitern aus Barcelona batte eine Unterredung mit ren eatalonstckrn Abgeordneten. weiche ibrr» Landsleuten versprachen. Ge In- tercsicn Eatalomens wabrznnebinen. Einige gaben sogar die bindende Erklärung ab. gegen den Ha»keisverlrag zn stimmen. Die Regier.'i'g empfängt fortgesetzt Zustiinnmngserklarui.gcn a»S allen Tl,eilen des Landes, i» denen das Verbalke» der Eatalonier scharf getadelt und ... ren französischen Handelsvertrag nicht fallen zn lassen. Präsident Artbur hat dem nordameri konischen Eongreß eme Botschaft übersandt, wclckc die die Ellinescn- cinwaiiderung einschränkende Bill mit einem Veto belegt Der Präsident sagt in tiefe», seinerzeit telegraphisch avisirtcn Acte»,stück, sein wesentlicher Einwand richte sich gegen die 20jäl,rigc Suspension der Einwanderung, welche er als tllat sächlich prollibilorisch und demnach als eine Verletzung der UiitcrllanNliiigcn. aus deren Arnnklaae der chinesische Vertrag geschlossen worden, detrackle. Die Maßregel schließe sol.zUck cliicn Bruch de- nationalen guten Glaubens in sich. Der Präsident llcbt einige ankere Phasen der Bill hervor, die. wie er glaubt, abgeäntert werten lönntc». da sie u»demok»alisck und aniclikanisckcn Institutionen scind selig seien. Tie Botschaft weist ans die angeblichen Bortbeilc bin. welche die Industrie bisber von den > cheuncnlhor betrachtet werde», rücksictstlich der übrigen drei Verletzungen ist aber der Clsirurg alS Urheber angesehen worden, da der Unfall am Schcunentkor nickt geeignet war. eine Verrenkung de« Oberarm- oder einen Bruch deS Schulterblattes herbcizusühren, dies vielmehr durch die am 24. Februar v. I. vorgenomniriie Operation verursacht ist. wobei der an sich a»ssallei,de Bruch des Schulterblattes sich karauS erklärt, daß in Folge der entzündlichen Geschwulst der Knochen an Widerstandsfähigkeit verloren batte. Die Fahrlässigkeit des Ellirurgcn, welcher seit säst 20 Jahren sei» Gewerbe als Wuntarzneidicner ausiibt, ist zunächst darin ,u sinke», daß er überhaupt eine Operation vorzenommen hat. welche, selbst wenn seine Diagnose auck nicht der >bm vom Vater des Knaben milgellleiltcn des Bezirlsarztcs eut- qcgeiigcfstandcm nach den iki» bekannten Umstanden des Falle- keinen Erfolg versprach, wohl aber eine erhebliche Schädigung ur Folge haben konnte. Tie Fahrlässigkeit tritt noch mehr »ervor, da die unrichtige Diagnose auf einen aussallendcn Mangel an gebotener Äufmerllamkeit zurückgcsübrl werden muß, weil schon die äußere Untersuchung de« .Knaben, selbst für eine» Lai-n, keine Veranlassung bol, aus daS Vorhandensein einer Au-rendung de- KnochenkopseS zu schließen, da schon daS Befühlen der hcrvortrclcndc» Tdrile eine» solchen Irr thum hätte verhüten mitssen. Erst »ach einem halben Jahre konnte ker Knabe auS der Klinik der Universität entlaß werden und llat bleibend Len tl»eilwe>sen Verlust der Beweg lichkeit deS linken Ar.ncS zu beklagen. Dem leichtsinnigen Operateur ist Gelegenheit gegeben, »u Gesängniisc während >'. Monaten über die beste Heilmethode einer Luxation Be trachtungen anzustellcn. Beivu^lseitt, die Wahl ded Moments zum ^osdrudcn in semcr I durch die .lnwcsenbl.lt der ^lnncsen erhell nabe I ^ Der sAngsburger „Allg. Ztg." wird, dem Anschein nach au» Reichsgerlcht-kreisen. aus Leipzig geschrieben: Mit nicht geringem Befremden in ni juristischen Kreisen die Nachricht ausgenommen worden, daß im BundeSrath über einen Gesetzentwurf, betreffend die gerichtliche Verfolgung von Milttatrpersonen. verhandelt wrd. und daß die Mebrdeit der Vunde-ratb-auSschüffe den Entwurs mit einer von Ba,rrn be antragten Modisicai on angenommen hat. DaS künstige Geietz bezweckt, die Mitglieder der Rcich-armee und RüchSiranne. wen» fie wegen Dienstbandlnngen civilrecktlich be.ungk sind, dadurch sicher zu stellen, daß die Mililairbehörde, eh« der Rechtsweg feinen Ansang nimmt, eine Borentschcidung bei einem bcjoudcrru aermschleu Hand zu habe», den Finger an den Hahn gelegt . . ." Wir geben diese Milthciluugc» des Prager össiciöscu BlatlcS nur mit Zurückhaltung hier wieder. Wie aus Petersburg bestätigt wird, bat die Polizei Kobosew, der mil scincm wahren Namen Bog tano witsch beißt, gefangen, gleichzeitig auch einen anderen Mann, der sich diesen Namen beilegt; der eine Fang erfolgte in Moskau und der andere in Kiew. I» der Staatspolizei langten die Telegramme über den Fang zweier Bogdanowilsch fast gleichzeitig an, worüber man höchlichst verwundert war, da inan nur nach einem, von welchen, i» den Aussagen Merkulow's öfter die Rede war, gesucht hatte. Deshalb wurde ker Befehl ertbeilt, beide Namensvetter unverzüglich nack Petersburg zu schicken, wo man ihre Identität scststclle» wollte. AlS die Gefangenen i» der Hauptstadt anlanglcn und gar keine Aussagen über illre Perlon machen wollten, griff die Staatspolizei zu dem sckon mellrmats mit Ersolg anaewenketcn Mittel, alle Tworniki der Stakt zusammen -,u berufen und ibnen die Gefangenen zu zeigen. Auck diesmal erreichte man de» Zweck; die Dworniki des HauseS Mengclen in der kleinen Gartrnstraße (Sadowaja) erkannten in dem einen Boadanowilsch den falsche» Käsellänkler Kobosew. Dieser stellte die Aussage der Dworniki entschieden in Abrede. Die Tworniki wurden fortgesclsickl und man brachte die Iakimowa au« der Festung und sllllrte sie zu dem Ge sangcncn. Sowie sie dcnsklbcn erblickte, erschrak sic llestig, faßte sich aber sofort und behauptete, den Gefangenen niemals srüller gesellen zu haben. Dasselbe sagte anfangs auch der Gefangene von der Iatimowa, aber als man sie wieder fort führen wollte, ries er aus: „Ick wußte wollt, Anna, daß Du mich nie verratllen würdest, ick will aber nickt, daß man niit Dir ein Zmaitgsvcrhör anstelle", wendete sich an dir an wesenden Beamten und sprach: „Ja, ich bin Kobo'ew auS der Käscbute in der Garlcnstraße." Weitere Aussagen inachte er bis jetzt gar keine, nickt einmal über seine bereits llingrricllteten Gcnosien. Er wurde noch am selben Tage in die Festung llinübergesübrt. Eine eigenthümlichc Erscheinung unter der neuen Regierung in Rußland und hochbezeickiienb für dieselbe ist daS Ksokettiren mit dem Polentllum. Tic Geistlichkeit i» Polen genießt den ganz besondere» Cckutz der russischen Behörden und anßergeivöhnlicher Vorrechte Polens wegen werden hauptsächlich die guten Be.iebungen zum Vatikan sorgfältig gepflegt. Katkow erblickt in dem letzteren sogar eine der bedeutendsten Stützen sür Rußlands Macht. Neuerking- ist nun wieder zur Hebung de-? Unterrichts der polnischen Sprache für de» Warschauer Lchrbczirk seitens der Regierung eine Unterstützung in Hebe von jällrlich 3180 Rubel ausgc- worsen worden. Man versucht schon lange durch derarttge Kundgebungen die Polen sür die staviscke Bewegung zu kirren. Wie oft schon ist ihnen von der „Noivoje Wrrnija" >'»d aus Mostau zngerusen worden, sie möchten zusehen, daß sie nicht von Deutschen ausgrbeulet würde»; cm festerer Anschluß an Rußland würde ibnen ihre Eigenart am sichersten ver bürgen. 'Auck die Naturalisaticnssrage sellle >a nack dem BtaUe Cnwcrin* zueist aus die in Polen lebenden Deutschen Bezug haben. Neuerdings ist die „Nowoic Wrcnija" alle. und drückt die Besorgniß a»S, daß eine derartige Gesetzgebung, falls sie nicht sorgfältig von Schutzwehrcn umgebe» sei, eine nacklhciligc Wirkung aus den anierikaniscken Handel ,»it I Ebina aiisüde» iverde. Der Präsident cmpsiclstt tcinnach. Reckt und dem amerikanischen TlaatSinteresse irgend einen Ausgleich zu finden, fort. Elilscheidnilgtii des Ueichsgerichts. (Abdruck ohne Angabe der Quelle wird gerichtlich verfolgt.) Der Kaufmann Earl H. zn St. hatte im. Aufträge des Kaufmanns R. eS übernomineii, für seinen Macktgebcr 2000 BallonS gereinigter Salzsäure von Stettin nack Warschau u möglichst billigen Preisen, nötlligenfallS zn 90 ..s pro icntner zu verfrachten. H. bewirkte auck die Verfrachtung der Salzsäure, vereinbarte aber mit den zum Transport cn- gagirlen Schiffern G. und E. eineu Frachtsatz von 75 F pro Eentncr, während er dem R. in den Eonnossamenlen vom 20. 2lpril l880 die Fracht mil 90 . , pro Ecnliier an» > den Schiffern zu leistenden Vorschüsse unter dieses SatzcS böber bezeicknete, als er sic in er stipulirlen Fahrpreises von 75 -s thal- hatlc. R. ersialtele dem H. die von ihm angeblich verlegten Vorschüsse und zahlte den Rest deS Fracht preises an die Schisser selbst. Die Differenz zwischen den geforderten und den den Sckist'crn wirklich gezahlten Bor- fthüsieii kam in jedem der beiden Fälle demjenigen Betrage gleich, uni welchen sich dem H. bei kein Satze von 75 st die Frackt billiger stellte, als wenn er 90 F batte zahlen müssen und betrug im Ganzen gegen 000 DaS Landgrrickl bat den Kanfinaii» H. wegen Betrugs vernrlllcill; dieser bestreitet in seiner Revision das Vorhanden sein einer Vermögensbesckäkignng des R. und die Rcckls- wikrigkeit des von iln» selbst erstrebten »nd erlangten Vcr- mögeiisvortbeilS, indein er ansitbrt, daß der Sckistcr G. nur um ihm persönlich sür eine» ihn, srüller zugc- sügten Schaden von 500 Mark erkenntlich zu sein, sowobl selbst trotz des TagesrcurseS von 90 den Frackl'atz ans 75 F pro Eentncr ermäßigte, als auck den anderen Sckisser durch sein Borgebe» besiiminle. einen gleich niedrigen Preis z» setzen und daß er deshalb geglaubt habe, den bicr- durck erwachsenen Borlhcil sich aiieigne» zu dürfen, da er seinen Sckakrnansprlick gegen den Scknft'er G. »» H--!,^ von 500 ansgegebcn habe, um die niedrigeren Frachtsätze zu erzielen »nd (ein Macklgeber R. verpflichtet gewesen sei, i!stn diese Answcnklnig zu ersetzen. Der H. Slrassenat deS N.-G. hat am 3. Februar t. I. die Revision verworfen, da. wenn auch der Aiigoliagle be rechtigt gewesen wäre, fick von dem durck den niedrigeren Frachtpreis erzielten Gewinn seine v crineintlickc Auf wendung in Höhe von 500 Mark ziizneigneii, er dock jeden falls n i ck t berechtigt war,die bar ü berllin a »s empfangen: , Suinnie von >00 Nlark rinziizicl'e». Bei der Bcilrlbcilung ra, ein starkes Zicllen des ge-1 deS zwilchen dem Angellaalen und dem R. bestobendcn RecktS- iwrmalen Berbiuknng l geschäfts sind die Borschristcn des HandelSgoletzbiicks iiber tas ^ckulkerblatk bewirkt werden I <Lpet itio»Sgesck äst maßgebriid. da senstelll, daß bei An- ... r.._ geklagte die Versendung der Güter slir Rechnung t<"i R. in eigrnrni Namen z» besorgen übeniomiiien balle. 9(ach Arl.38l Abs.2 H -G.-B. ist der Spediteur nickt bcsngt, eine höhere ntS Lie mit dem Fracht! üllrer oder Sckisser bcd»»- gene Eine verfehlte Operation. Ende November >880 wollte der 13jäl»rigc Sohn eine- Bauern in einer süddeutschen kleinen Ortschaft im Gekoste seines Vaters den ofsenstellenten Flügel eine- Scheunenttzors schließe», wurde aber in Folge eines Windstoßes, der den ossencn Flügel zuwars, mit der Unken Schulter gegen den geschlossenen Flügel geworfen. Der Stoß verursachte dem Knabe» Schmerzen und l,eß eine, die Bcwegungssäbigkeit des Unken ArmcS hemmende Geschwulst der Unten Schütter zurück. Am 0. Februar vor. I.. also nach säst 2", Monaten, con- sultirte der Vater des Knaben den BezirkSarzt der nächsten Stadt; derselbe nnterftickle de» Knaben, verordncle sodann eine Einreibung, legte den Arm in eine Binde und forderte den Patienten ans. in 8 Tagen wieder z» ihm zu kommen. Dies geschah aber nicht, vielmehr zog der Bauer am 2 l. Febr. v. I. einen im Orte wohnenden Elnrnrgcn zu Rathe und theilte diesem mit. daß der Bezirksarzt daS Leiden für eine Ge schwulst erklärt und Einreibungen verordnet habe, hieraus cnt.zegnetc ker Chirurg, der Bezirksarzt verstehe' davon Nlcks, VaS Nebel sei vielmehr eine Verrenkung, bcrbeiacsüdrt durch eine gewaltsame Aushebung der normalen Verbindung de- Kopses des Lberarnikiiockens mit dem Scknlterblatte und nahm er dann sofort die in einen, solche» Falle der Luratton entsprechende Operation vor. Ter Knabe wurde a>st einen Stuhl gesetzt, mit Tüchern in der Weise sestge halten, daß Schulterblatt »nd Oberarm in die entsprechende Richtung kamen, woraus durch streckten ArmcS die Hcrstcllu zwischen Knochenkops und sollte. ES wurde ein Briefträger, ein sehr kräs tiger Mann hrrbeigensten. welcher taS Ziehcn be sorgte. Er zog an den. Arme etwa 3 Seenndcn lang worauf ein krackendes Geräusch vernommen wurde und der Ehirurg die Operation sür gelungen Zwei j gene Fracht zu berechnen. Aut der andere» Seit.- ist der Spe- , , . . „ beendigt erklärte, »gene »rracttt z» ^ ckwderbelte tlnier'uchung > i-,te»r „ach Art 381 Absi l H-G. B. berechtig«, von dem Versender zn fordern, was er zum Zweck der Versenkung uolb des Knaben vor. erklärte dann, daß die Schulter wieder au« emanter lei und nahm die gleiche Operation nochmals vor wöbe, aber lein Geräusch mekr gekört wurde. Da das ttebri nickt alle,» nickt gehoben, sondern die Schmerzen des ko ae- ungon operiricn Knaben sich bis zur Unerträglichkeit steigerten m'Or.e'V.sO ^^uer schließlich an den praktischen Arzt >m Orte selbst. Dieser untersuchte am 25. März v. I den Knaben und fand rwei Verletzungen, rämlick ein- kemmene ^.-crrcutniig dr« Oderarnis und einen B c-chulterblattes. erklärte, baß ricse tcm c, wendig oder nützlich ausgewendct hat. Ii» vorliegenden Fall kandetl e« sich aber gar nickt nm eine Answendnng. welche der Angeklagte iin Interesse de« R. gemacht bat. sondern »m eine Frachtermäßigung, welche der Schiffer G. aus per sönlichen Rücksichten dem Angeklagten bewilligt bat und welche tkatsiichlich nuck die Frachtermäßigung deS Sckiffers E. zur Felge gehabt bat. Dieser Vertlleit tonnte aber nur dem R. zu Gute temme», weil dcr 2lngektagte dem R. eine böber» Fracht als kic bctungene nicht in Rechnung siellca
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