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Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 10.1903
- Erscheinungsdatum
- 1903
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I 787
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20141350Z1
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20141350Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20141350Z
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Bemerkung
- Original unvollständig, S. 117-120 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 6 (15. März 1903)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Vereinigung Zentralstelle zu Leipzig
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftLeipziger Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 10.1903 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1903) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1903) 25
- Abbildung1. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1903) 45
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1903) 65
- AusgabeNr. 5 (1. März 1903) 85
- AusgabeNr. 6 (15. März 1903) 105
- ArtikelDie Theorie in der Werkstatt 105
- ArtikelGeschäftliche Mitteilungen 106
- ArtikelVereinsnachrichten 106
- ArtikelDeutsche Uhrmacher-Vereinigung Zentralstelle zu Leipzig 107
- ArtikelPrüfung von Lehrlingsarbeiten 108
- ArtikelDie elektrische Funkentelegraphie (Fortsetzung aus Nr. 4) 109
- ArtikelZwischen zwei Feuern - II. 112
- ArtikelDie Chronometer-Hemmung (Fortsetzung aus Nr. 5) 114
- ArtikelWas ist Wahrheit? 115
- ArtikelVerband deutscher Musikwerke- und Automatenhändler 121
- ArtikelBericht über die Innungsversammlung der freien Innung der ... 122
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 123
- ArtikelBriefkasten und Rechtsauskünfte 124
- ArtikelPatente 124
- AusgabeNr. 7 (1. April 1903) 125
- AusgabeNr. 8 (15. April 1903) 145
- Abbildung2. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1903) 165
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1903) 187
- Abbildung3. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1903) 207
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1903) 227
- AbbildungOriginal Norwegischer Filigran-Schmuck -
- Abbildung4. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1903) 247
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1903) 271
- Abbildung5. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 15 (1. August 1903) 291
- AbbildungCigaretten-Etuis -
- AusgabeNr. 16 (15. August 1903) 311
- Abbildung6. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1903) 331
- AusgabeNr. 18 (15. September 1903) 353
- Abbildung7. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1903) 369
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1903) 387
- AusgabeNr. 21 (1. November 1903) 403
- AusgabeNr. 22 (15. November 1903) 419
- Abbildung8. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1903) 435
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1903) 451
- BandBand 10.1903 I
- Titel
- Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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No. 6. LEIPZIGER UHRMACHER-ZEITUNG 107 Deutsche Uhrmacher-Vereinigung Zentralstelle zu Leipzig. Gemäss eines Beschlusses der letzten Versammlung haben wir das nachstehende Rundschreiben an sämtliche deutschen Regiments- bezw. Bataillons-Kommandos (ca. 550) versandt, damit dem so oft gerügten Hausieren in den Kasernen einmal in umfassender Weise entgegengewirkt wird. Veranlasst wurde unser Vorgehen durch eine Mitteilung des Kollegen B. Koitzsch in Riesa, der uns am 8. Februar folgendes schrieb: Biesa, den 8. Februar 1903. Zirka 5 Wochen vor Weihnachten hat ein Reisender Krüger der Firma Fischer & Co., Berlin, Anhalter Str. 3, in den Kasernen der hiesigen Regimenter 32 und 68 tagelang mit Uhren, Ketten, Ringen etc. hausiert und in bedeutendem Um fange an die Unteroffiziere gegen Ratenzahlungen verkauft. Wie ich es erfuhr und mir die Bestätigung der Angaben verschafft hatte, habe ich Anzeige bei der hiesigen Staatsanwalt schaft gemacht und wurde der Reisende dafür mit 30 Mark Strafe belegt. Die Angelegenheit ist dadurch auch zur Kenntnis der Obersten vom 68. Regiment gekommen und ist bei den Unter offizieren Umfrage gehalten worden, wer und was dieselben gekauft haben. So sind dem Kollegen Herkner hier vor einigen Tagen Uhren und Ringe durch einen Hauptmann zur Taxation vorgelegt worden, sowie auch mir zwei Uhren mit Kette durch den Adjutanten des Regiments, welcher mich auch um eine schriftliche Bestätigung meines Urteils bat. Kollege Herkner hat Uhr mit 25 Mark, ich mit 28—30 Mark taxiert, während die Uhren mit 45 Mark verkauft worden sind. Ich klärte den Adjutanten über das Verbot des Hausierens und Aufsuchens von Bestellungen auf Uhren ohne Auftrag auf und stellte ihm auf seinen Wunsch auch Material zur Ver fügung. Er bat mich noch um Auskunft, ob die gekauften Waren, zumal noch fast keine Anzahlung darauf geleistet sei, iD diesem Falle nicht der Firma zurückgeschickt werden könnten, da sie doch ein Recht zum Verkauf auf diesem Wege nicht habe. Ich frage nun ergebenst an, ob ich dem Adjutanten, welcher über diese Sache Bericht erstatten soll, einen solchen Rat geben kann und ob die Firma die Waren zurücknehmen muss. Wie bedeutend der Umsatz war, können Sie schon daraus beurteilen, dass die Unteroffiziere der 1. Batt. Reg. 68 sämt lich, ausser zweien, Waren gekauft haben. Für uns Riesaer Uhrmacher, welche auf die Kaufkraft der Garnison mit angewiesen sind, ist die Sache sehr wichtig, denn alle haben Weihnachten mit den Unteroffizieren kein Geschäft gemacht, was früher stets wesentlich war, und wir möchten die Gelegenheit, uns wehren zu können, nicht unbenutzt lassen. Ueber den Verlauf der Angelegenheit werde ihnen daun noch berichten. Hochachtungsvoll * B. Költzsch, Unser Rechts Beistand gab auf die gestellte Frage die Aus kunft, dass auf Grund des § 134 des B. G. die Kaufverträge für nichtig erklärt werden können, weil das abgeschlossene Rechtsgeschäft gegen die gesetzlichen Vorschriften des § 56 der G. 0. verstUM, Dies haben wir natürlich dein Kollegen sofort mitgeteilt, gleichzeitig aber auch beschlossen, eine energische Agitation gegen die Kasernon-Uausierer zu veranstalten, was durch die Benachrichtigung der Komroandostellen eingoleitet worden ist. Unser Rundschreiben lautete: An das Königl. Kommando des Regiments zu Es ist von seiten unserer Mitglieder schon häufig darüber geklagt worden, dass trotz des § 56 der Reichs-Gewerbe-Ord- nung, der das Hausieren mit Taschenuhren verbietet, verschie dene Händler besonders in den Kasernen Taschenuhren feil bieten und an die Unteroffiziere gegen Abschlagszahlungen verkaufen. So wurde uns jungst erst mitgeteilt, dass in Riesa ein Berliner Händler vor Weihnachten an fast sämtliche Unter offiziere des 32. und 68. Regiments Taschenuhren, Ketten, Ringe etc. gegen Ratenzahlungen verkauft hat, wofür er auf erstattete Anzeige zu 30 Mk. Geldstrafe verurteilt wurde. Hierdurch war das Kgl. Kommando des 68. Regiments auf die Angelegenheit aufmerksam geworden und nahm Gelegen heit, die den Unteroffizieren verkauften Uhren taxieren zu lassen. Dabei stellte es sich heraus, dass die Käufer ganz erheblich übervorteilt worden waren, da sie für Uhren, die jeder Uhr macher für 25 Mk. verkauft, 45 Mk. bezahlen sollten. Das Kgl. Kommando des 68. Regts. hat darauf veranlasst, dass die abgeschlossenen Kaufverträge rückgängig gemacht wurden, wodurch die Unteroffiziere vor Schaden bewahrt geblieben sind. Da ähnliche Fälle aber jeden Tag in jeder anderen Garnison zum Schaden der Käufer wie auch der ortsansässigen Uhr macher Vorkommen können, so bitten wir das Kgl. Kommando, die Uhrmacher, welche auf die Kaufkraft der Garnison mit angewiesen sind, gegen die ungesetzliche Konkurrenz der Hausierer zu unterstützen und letzteren den Zutritt zu den Kasernen und sonstigen militärischen Gebäuden ein für allemal zu verbieten. Wir hoffen, hiermit keine Fehlbitte zu tun und zeichnen hochachtungsvoll Deutsche Uhrmacher-Vereinigung Wenn unsere Kollegen, die in Garnisonorten ansässig sind, jetzt darauf achten würden, dass etwaige Vergehen gegen § 56 den Kommandos sofort angezeigt werden, so könnten sie den Hausierern den Besuch von Kasernen schon verleiden und sich das Geschäft mit der Garnisonkundschaft erhalten. Es liegt also im eigenen Vorteil unserer Mitglieder, für die Durchführung unserer Massnahmen besorgt zu sein, was bei der Bereitwillig keit der zuständigen Behörden übrigens nicht schwierig ist. Nötigenfalls sind auch wir gern bereit, die einzelnen Kollegen weiter mit Rat zu unterstützen. Eine unliebsame Ueberrasehung wurde uns in Leipzig jünst durch den Uhrmacher Arthur Horn bereitet, der in miss verstandenem Tatendrange, oder in dem Bestreben um jeden Preis von sich reden zu machen, sich folgende unlautere Reklame leistete: Die Uhrmacher sind alle Betrüger! So hört man oft die Leute sagen, wenn sie ihre Uhren bei einem Pfuscher oder ungeübten Uhrmacher für schweres Geld haben vorrichten lassen, und finden dann, dass sie nach kurzer Zeit nochmals Geld ausgeben müssen, weil die Uhr schon wieder nicht gebt. Wer dagegen seine Uhren in meiner Spezial-Werkstatt fkr Reparaturen machen lässt, wird stets zufrieden sein; deun ich bin, als Uhrmacher M eist er und gestützt auf ca. 30jährige F&chtätigkeit in deu renommiertesten Geschäften des In- und Aus 1 andes im Btande, jede, auch die feinste und komplizierteste Uhr so gut vorzurichten, dass ich für meine Reparaturen eint* 2jahr. schriftliche Garantie übernehmen kann. Der Kunde hat für die reparierte Uhr also 2 Jahre lang, bei verkommenden Fehlern, nichts zu zahlen, ausgenommen bei eigenem Verschulden! Preisliste für Reparaturen! von Uhren reinigen . . . . . Jk 1,— Uhrfeder .1,--
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