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Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 10.1903
- Erscheinungsdatum
- 1903
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I 787
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20141350Z1
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20141350Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20141350Z
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Bemerkung
- Original unvollständig, S. 117-120 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 6 (15. März 1903)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Vereinigung Zentralstelle zu Leipzig
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Prüfung von Lehrlingsarbeiten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftLeipziger Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 10.1903 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1903) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1903) 25
- Abbildung1. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1903) 45
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1903) 65
- AusgabeNr. 5 (1. März 1903) 85
- AusgabeNr. 6 (15. März 1903) 105
- ArtikelDie Theorie in der Werkstatt 105
- ArtikelGeschäftliche Mitteilungen 106
- ArtikelVereinsnachrichten 106
- ArtikelDeutsche Uhrmacher-Vereinigung Zentralstelle zu Leipzig 107
- ArtikelPrüfung von Lehrlingsarbeiten 108
- ArtikelDie elektrische Funkentelegraphie (Fortsetzung aus Nr. 4) 109
- ArtikelZwischen zwei Feuern - II. 112
- ArtikelDie Chronometer-Hemmung (Fortsetzung aus Nr. 5) 114
- ArtikelWas ist Wahrheit? 115
- ArtikelVerband deutscher Musikwerke- und Automatenhändler 121
- ArtikelBericht über die Innungsversammlung der freien Innung der ... 122
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 123
- ArtikelBriefkasten und Rechtsauskünfte 124
- ArtikelPatente 124
- AusgabeNr. 7 (1. April 1903) 125
- AusgabeNr. 8 (15. April 1903) 145
- Abbildung2. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1903) 165
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1903) 187
- Abbildung3. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1903) 207
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1903) 227
- AbbildungOriginal Norwegischer Filigran-Schmuck -
- Abbildung4. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1903) 247
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1903) 271
- Abbildung5. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 15 (1. August 1903) 291
- AbbildungCigaretten-Etuis -
- AusgabeNr. 16 (15. August 1903) 311
- Abbildung6. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1903) 331
- AusgabeNr. 18 (15. September 1903) 353
- Abbildung7. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1903) 369
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1903) 387
- AusgabeNr. 21 (1. November 1903) 403
- AusgabeNr. 22 (15. November 1903) 419
- Abbildung8. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1903) 435
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1903) 451
- BandBand 10.1903 I
- Titel
- Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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ro8 LEIPZIGER UHRMACHER-ZEITUNG No. 6. Uhrglas Ia „ —,25 Uhrzeiger —,10 Uhrbügel „ —,10 Uhrschlüssel Ia — ,10 an. Für jede reparierte Uhr Garantieschein für 2 Jahre! Einzigste Spezial - Reparatur-Werk statt in ganz Leipzig (gegr. 1893). Arthur Horn, Uhrmacher-Meister, Aeussere Tauchaer Strasse 10. Dass Herrn Horn jedes kollegiale Gefühl abgeht, dafür ist jede Zeile seiner missduftenden Reklameblüte ein sprechender Beweis. Er hat dies aber noch besonders zu dokumentieren glauben müssen, durch die Art der Yerteilung seiner Zettel, die von Dienstleuten auf der Strasse verbreitet wurden, wozu sich dieselben mit Vorliebe vor den Schaufenstern von Uhrenge schäften aufpflanzten. Dieses Gebühren fand selbst das Publikum unerhört und verschiedentlich sind zu solchen Kollegen Leute mit dem Zettel in der Hand gekommen, um sie aufzufordern, sich solche ,,Gemeinheit“ nicht gefallen zu lassen. Wir haben Herrn Horn Gelegenheit gegeben, sich vor Ge richt wegen seiner unlauteren Bekanntmachung zu verantworten und enthalten uns bis dahin jeden weiteren Urteils. Hoffentlich wird ihm die Lust zu einer Wiederholung vertrieben. Das Gleiche wünschen wir auch dem Reisenden Walter Berndt von der Firma Reile in Pforzheim, der, wie uns die Uhrmacher-Innung der Grafschaft Glatz mitteilt, in Glatz zur Anzeige gebracht wurde, weil er, indem er einem Hotelkellner eine Doublekette verkaufte, unberechtigten Handel im Umherziehen betrieb. Schliesslich müssen wir noch bekannt geben, dass das Aufsuchen von Bestellungen auf Gold- und Silber waren, Taschenuhren und dergl., welches wir bekanntlich verboten wissen wollen, kürzlich in der Petitionskommission des Reichstages zur Sprache gekommen ist. In der Sitzung dieser Kommission vom 3. Dezember worüber der Bericht jetzt erschienen ist, hat der Geheime Ober regierungsrat Werner vom Reichsamt des Innern folgende Er klärung abgegeben: „Was die Petitionen anlange, nach welchen nicht nur das Feilbieten, sondern auch das Aufsuchen von Be stellungen auf Gold- und Silberwaren, Taschenuhren, Brillen und dergl. verboten werden solle, so seien neuerdings Ermittelungen darüber angestellt worden, ob ein Bedürfnis für die Abänderung der geltenden Bestimmungen gelegentlich einer später etwa not wendig werdenden Gewerbeordnungsnovelle vorliege. Nach dem Ergebnisse dieser Ermittelungen seien die in einzelnen Bezirken bemerkten Misstände nicht so schwerwiegend, um das den legi timen und reellen Handel in unerwünschter Weise mitberührende Verbot des Aufsuchens von Bestellungen auf die in § 56 Ziffer 3 und 11 der Gewerbeordnung bezeichneten Waren zu recht- fertigen.“ Von einem Mitgliede der Kommission wurde zuerst der Antrag gestellt, die Petitionen als Material zu überweisen. Ein anderes Mitglied der Kommission dagegen beantragte Uebergang zur Tagesordnung, weil man endlich einmal den Hausierhandel in Ruhe lassen sollte. Von den Vertretern der ersteren Anschauung wurde her vorgehoben, dass tatsächlich gerade in Württemberg in vielen Fällen der Hausierhandel nur ein versteckter Bettel sei. Von der anderen Seite wurde entgegen gehalten, dass dem Uebelstande durch die Polizei abgeholfen werden könne, und dass die auch erwähnte Unehrlichkeit der Hausierer doch nur als Ausnahme zugegeben werden könnte. Die Kommission einigte sich schliesslich zu dem Antrage: Der Reichsstag wolle beschliessen: die Petitionen, soweit eine sachgemässe Beschränkung des Hausierhandels in Frage komme, dem Herrn Reichskanzler als Material zu überweisen, so weit sie jedoch ein allgemeines Verbot des Hausier handels anstrebten, über dieselben zur Tagesordnung überzugehen. — Nach der etwas sehr freihändlerisch und hausierfreundlich ge haltenen Erklärung des obengenannten Regierungskommissars, welcher als Vertreter des Reichskanzlers fungierte, ist allerdings zu befürchten, dass der Reichskanzler mit dem ihm überwiesenen „Material“ nicht viel anfangen wird. Sache der beteiligten Körperschaften, namentlich also auch unserer Zentralstelle wird es daher sein, dem obersten Reichsbeamten das „Material“ immer wieder vor Augen zu führen und immer wieder an die Revision der Plausiergesetzgebung zu erinnern. Mit kollegialischem Gruss Deutsche Uhrmacher-Vereinigung Zentralstelle zu Leipzig, H. Wildner. Alfred Hahn. Schriftführer. Vorsitzender. Prüfung von Lehrlingsarbeiten. Unsere diesjährige Lehrlingsarbeiten-Prüfung wird in dem gleichen Rahmen wie die vorjährige abgehalten, d. li. es sind nicht nur Arbeiten von Ausgelernten, sondern auch solche, die im ersten, zweiten oder dritten Lehrjahre gefertigt wurden, zugelassen. Die Arbeiten können in Werkzeugen, Uhrteilen, Uhr werken oder in der Ausführung von schwierigen Repa raturen bestehen, Bedingung ist nur, dass sie ohne jede fremde Hilfe von dem Lehrling selbst hergestellt worden sind, was von dem Lehrherrn schriftlich zu bestätigen ist und ferner, dass sie noch nicht anderweit prämiiert worden sind. Erwünscht ist es, dass als Prüfungsarbeit von jedem Lehr ling möglichst nur ein Stück, dieses aber so gut als möglich gefertigt wird, da es den Preisrichtern nicht auf die Zahl der eingesandten Arbeiten, sondern hauptsächlich auf deren Aus führung ankommt. Ferner wollen die Lehrherren darauf achten, dass ihre Lehrlinge ein Prüfungsstück wählen, welches auch dem Lehr jahre angemessen ist, bezw. dem Können des Lehrlings ent spricht, damit nicht der eine zu schwierige, der andere zu leichte Arbeiten in Angriff nimmt. Die Bestätigung des Lehrherrn ist in einem verschlossenen Umschlag, welcher gleichzeitig den Namen und das Alter des Lehrlings, die Angabe des Lehrjahres und den Namen des Lehr herrn enthalten muss, dem Prüfungsstück beizufügen. Das Prüfungsstück muss von einer kurzen Beschreibung begleitet und mit einem Kennwort versehen sein. Das gleiche Kenn wort hat der verschlossene Umschlag zu tragen. Die Umschläge werden erst nach beendeter Prüfung geöffnet Die Arbeiten werden von der Zentralstelle geprüft und erhalten die Verfertiger je nach der Ausführung ihrer Prüfungs stücke Diplome mit den Zensuren genügend, gut, sehr gut
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