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Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 10.1903
- Erscheinungsdatum
- 1903
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I 787
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20141350Z1
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20141350Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20141350Z
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Bemerkung
- Original unvollständig, S. 117-120 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 11 (1. Juni 1903)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Vereinsnachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Vermischtes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftLeipziger Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 10.1903 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1903) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1903) 25
- Abbildung1. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1903) 45
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1903) 65
- AusgabeNr. 5 (1. März 1903) 85
- AusgabeNr. 6 (15. März 1903) 105
- AusgabeNr. 7 (1. April 1903) 125
- AusgabeNr. 8 (15. April 1903) 145
- Abbildung2. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1903) 165
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1903) 187
- Abbildung3. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1903) 207
- ArtikelDeutsche Uhrmacher-Vereinigung Zentralstelle zu Leipzig 207
- ArtikelZur Charakterisierung des Herrn Genner 208
- ArtikelHistorische Ausstellung in Wien 1903. Alte Uhren und Fächer bis ... 209
- ArtikelEntfernungen des Weltenraumes 213
- ArtikelAlte und neue Arbeitsmethoden (Schluß) 217
- ArtikelEine Reklame für einzelne Fabrikmarken in Tageszeitungen 218
- ArtikelWiener Uhrmacherverhältnisse 219
- ArtikelAus der Werkstatt - Für die Werkstatt 220
- ArtikelReparaturenbücher und Reparaturenmarken 220
- ArtikelGeneralversammlung der Wiener Uhrmachergenossenschaft 221
- ArtikelGeschäftliche Mitteilungen 222
- ArtikelVereinsnachrichten 222
- ArtikelVermischtes 223
- ArtikelDie Theorie in der Werkstatt 225
- ArtikelBüchertisch 225
- ArtikelBriefkasten und Rechtsauskünfte 225
- ArtikelPatente 226
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1903) 227
- AbbildungOriginal Norwegischer Filigran-Schmuck -
- Abbildung4. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1903) 247
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1903) 271
- Abbildung5. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 15 (1. August 1903) 291
- AbbildungCigaretten-Etuis -
- AusgabeNr. 16 (15. August 1903) 311
- Abbildung6. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1903) 331
- AusgabeNr. 18 (15. September 1903) 353
- Abbildung7. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1903) 369
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1903) 387
- AusgabeNr. 21 (1. November 1903) 403
- AusgabeNr. 22 (15. November 1903) 419
- Abbildung8. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1903) 435
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1903) 451
- BandBand 10.1903 I
- Titel
- Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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No. 11 LEIPZIGER UHRMACHER-ZEITUNG j Anna geb. Häuft, wurde darauf, wie schon gesagt, gegen Rietbrock I und die Uhrmacher- und Goldschmiedeinnung auf Grund des I Gesetzes zum Schutze gegen unlauteren Wettbewerb klagbar, sie verlangte, das Gericht solle den Beklagten unter Androhung von 1 Geldstrafen untersagen, ferner über sie und ihre Waren nicht ] erweislich wahre Behauptungen aufzustellen und zu verbreiten, | die Beklagten auch zu Schadenersatz verurteilen. Die vierte i i Zivilkammer des hiesigen Landgerichts hat nun folgendes Urteil J in diesen Prozessen gefällt: Nach § 6 des Gesetzes vom 27. Mai 1896 I ist derjenige, welcher zum Zwecke des Wettbewerbes über das 5 Erwerbsgeschäft eines ändern, über die Person des Inhabers, des Leiters, das Geschäft, die Waren oder gewerblichen Leistungen ; eines ändern Behauptungen tatsächlicher Art aufstellt oder ver- •; breitet, die geeignet sind, den Betrieb des Geschäfts oder den |l Kredit des Inhabers zu schädigen, sofern die Behauptungen nicht erweislich wahr sind, dem Verletzten zum Ersatz des entstandenen I Schadens verpflichtet. Der Verletzte kann auch den Anspruch 1 geltend machen, daß die Wiederholung und Verbreitung der Be- J hauptungen unterbleibt. Da nun Beklagter zugibt, daß er zum Zwecke des Wettbewerbs die von der Klägerin angeführten, ihr Geschäftsgebahren und ihre Waren betreffenden Behauptungen j tatsächlicher Art gemacht habe, daß es ferner einer Begründung nicht bedarf, da diese an sich geeignet sind, den Betrieb des klägerischen Geschäfts zu schädigen, würde der Klageantrag ge rechtfertigt sein, falls die fragliche Behauptung nicht erweislich wahr ist. Durch das Gutachten eines Sachverständigen steht aber das Gegenteil fest. Der Sachverständige hat nämlich nach Vor nahme einex* Schmelzprobe erklärt: Die klägerischen Steine sind Glassteine, welche für Kenner und Fachleute nur durch die gewählte Art der Beleuchtung und Spiegeluxxg ein schönes Aussehen erhalten xxxxd ohne diese Belexxch - tung nichts ausmachen. Für deix Laieix wird der Glaxxz der Steine dxxrch die Belexxchtxxxxg xxnd Spiegelung er höht. Diese ist jedoch meiner Ansicht nach deshalb vorgehommen, uxxx das Publikum irre zu führen. Ob diese Glassteine irgexid einen Beisatz enthalten. kann ich nicht beurteilen, dieses kanxx nur auf chemischem Wege festgestellt werden. Aber selbst wenn der Beisatz ixx dem Glase vorhanden wäx’e, so ist für xnich un zweifelhaft festgestellt, daß der-Steixi ein gewöhnlicher Glasstein ist und als solcher nicht wertvoller wie jeder andere Similistein ist. Bezüglich der Preislage kann ich ixn allgemeinen angebexx, daß ein großer Teil der klägerischen AVarexx in den Elbexfelder Goldwarengeschäften uxxx ungefähr die Hälfte billiger erhältlich ist. — AVie zutreffend die Angabe des Gutachtens axxch ixxx letzten Iunkte ist, geht zux’ Gexxüge aus der Tatsache hervor, daß sich gegenwärtig, bereits seit längeren Wochen, im Schaufenster der Klägerin ein Plakat befindet, wodxirch das Pxxblikum davon in Kenntnis gesetzt wird, daß Klägerin dieselben Waren, die sie fx’üher für 6 Mk. verkauft hat, für 3 Mk. abgibt. — Demnach sind die von dem Beklagten aufgestellten Behauptungen wahr und mußte deshalb auf kostenfällige Abweisung der Klagen erkannt werden. — Die Fixmxa hat darauf hin ihre Waren eingepackt und xst spurlos verschwunden, nachdem sie vorher die Gerichtskosten deponiert hat. Für die hiesige Uhrmacher- uxxd Goldschmiede- mnuxxg ist die Angelegenheit zum Segen geworden, da hierdurch der Zusammenschluß ein viel engerer wurde. Alles atmet heute neu auf. Dieser Schwindel blüht auch noch an vielen anderen Orten und könnten sich die interessierten Vereinigungen an obigem Vorgehen ein Beispiel nehmen. Vermischtes. Die Deutsche I hrniacherschule zu Glashütte eröffnet« ihr 26. Schuljahr mit 59 Schülern. Aus Anlaß des 25jährigen Be stehens der Schule unternahmen Lehrer und Schüler der Anstalt einen Ausflug nach Schmiedeberg und besichtigten das Eisenwerk daselbst. Kunsteimährige. Die Uhrmachergehilfen Herren Hans Berg waid aus Kassel und Hans Henzc aus Lübeck haben beide in Hannover ihren „Künstlereinjährigen" gemacht und beide gut bestanden. Beide jungen Leute hatten die Hannoversch«* Handwerker- und Kunstgewerbeschule besucht. Herr Bergwald L- a, H ^ praktischeArbe.it, ein (.'hronomctcr-UangmodeJI bei dem Kolb-gen Curl Bäekle, Hannover, dem Lehrer der Fachkhtsse für I hrmaoher, gemacht, während Herr Henze die praktische Arbeit, eine lederhausparlie, in der Werkst.dK seines Vaters in Lübeck gemacht butte. Vom Kaiserhesueh im Vatikan. Die .Germania“ ist in ihren Ergänzungen und Erweiterungen der Berichte über den Besuch •users im V .uikuu schier unerschöpflich. In ihrer neuesten u-ga >• erzählt sie; Der hl, V ater Wollte dem Kaiser ein« ganz » sou 'i r« r* u> < xii.>> h. m. Lr wollte ihm die beim Beginn seines I ..nDlikat-jubilärnnsjahi. - erhaltene kostbare Ehr aus der Berliner . i. i ixaKiur v., rx Uhren : sie sollte im Empfangszimmer Aufstellung finden. (Der gewöhnliche Standplatz dieses von Leo XIII. sehr hochgeschätzten Kunstwerks ist die päpstliche Privatbibliothek.) Geradezxx rührend ist nun die Sorge darum, und die Art xxnd Weise, mit der der greise heilige Vater die Auf stellung der Uhr persönlich überwachte und leitete. Zxx diesem Zweck hatte er unseren Landsmann, den allbekannten, und xxnx die römische dexxtsche Kolonie als Verwaltungsrat der dexxtschen Nationalstiftungen wohlverdienten Uhrmacher Hausmann rxxfen lassen, welchem u. a. die oberste Axxfsicht über das große Heer der vatikanischen Uhren obliegt. Leo XIII. selbst begab sich in den Saal xxnd ließ die kaiserliche Uhr zunächst in der einen Ecke desselben aufstellen. Der hl. Vater setzte sich aixf den Thron. „Hausmann“, so sagte er, „dort scheint mir die Uhr keinen guten Platz zxx haben. Der Kaiser wird ihr deix Rückexx zuwenden.“ Vom Throne aufstehend, setzte der hl. Vater sich in die Mitte des Saales. „Hausmann, wir wollen der Uhr einen besseren Platz geben. Der Kaiser soll sehen, wie hoch wir sein Geschenk in Ehren halten.“ Der also Angeredete ließ die Uhr umstellen. Zu nächst wurde ein freier Platz rechts neben der großen Konsole ausgesucht, auf welchem sich bereits eine Prachtuhr befindet, ein Geschenk, welches einstmals Pixxs IX. erhielt. Auch das gefiel Seiner Heiligkeit nicht. Endlich nach langem] Hin und Her befahl Leo XIII. die Aufstellung der Uhr auf einer freien Stelle zwischen der dem Eingänge gegenüberliegenden Tür und der erwähnten Konsole. „Stellen Sie die Uhr dort auf, Hausmann, dort muß' der Kaiser dieselbe sehen, wenn wir den Saal betreten, er hat sie gerade vor Augen!“ Uxxd so geschah es axxch. Ein gefährlicher Konkurrent. Aus Frankfurt a. M. schreibt man: Im Gewerkschaftshaus bot der Dachdecker Eugen Köster aus Karlsruhe Uhren xxnd Riixge zixrn Verkauf aus. Der Verwalter Wiesner untersagte ihm dies, worauf Köster eixx Messer zog und dem Verwalter zu Leibe ging. Wiesner konnte aber den Raufbpld fassen xxnd ihxx der Polizei übergeben. Sclxwindelauktionen. Die auf äußerst raffinierte Art in Szene gesetzte Uhrenauktion der Gebrüder Kirchheim in Guben zur Umgehung des Gesetzes über unlauteren Wettbewerb scheint weitere Liebhaber gefunden zu haben. Einer Eberswalder Zeitung ging kürzlich aus dem Leserkreise folgende Notiz zu: „Es ist leicht möglich, daß nächster Tage hier am Orte eine Auktion stattfindet, welche Aehnlichkeit nxit derjenigen hat", die kürzlich ixx Gxxben stattfand, und deren Beschreibung durch viele Blätter gegangen ist. Die gepfändetexx Waren, Ulmen, Ketten, Broschen, Knöpfe usw., welche ich Dienstag taxierte, sind zum größten Teil sogenannte Schundwaren. Uxxx das Publikuxn zxx täuschen, sind hohe Preise einem jeden Stück mit dem Gummistempel aufgedruckt, welches unmöglich der Stückpreis, sondern höchstens der Dutzendpreis sein kann. Sie würden sich sicher den Dank der hiesigen Ge schäftsleute verdienen, wenn Sie schon vorher unter „Lokales“ das Publikunx darauf aufmerksam machen würden.“ Die Warnung war berechtigt, denn dieser Fall nach dem Gubener Vorbilde hat sich kürzlich in Eberswalde abgespielt, nur hat die Polizei dieser Stadt den beiden „Reisenden“ aufmerksamer auf die Finger ge sehen. Nachdem die beiden „Reisenden“ angelangt waren, suchte der eine mit einem vollstreckbaren Zahlungsbefehl den Gerichts vollzieher auf und teilte ihm mit, daß sein Schuldner zufällig im Orte anwesend sei. Dieser Schuldner der andere Reisende hatte natürlich nur einen Koffer mit Gold und Silbersachen ge wöhnlichsten Kalibers, deix ex- dem Beamten übergab. Der hatte nun die Axitga.be, den „wertvollen Schmuck“ zu versteigern. Aber die Reisenden hatten sich diesmal verrechnet. Die Polizei legte wegen Verdachts des unrechtmäßigen Erwerbs auf die gesamten Waren Beschlag. Wahrscheinlich aber haben sie vom Vorgefulhmen schon Wind und kommen nicht, um anderwärts ihre genuin- gefährliche Arbeit ins Werk zu setzen. Ein sehr aufmerksamer Herr ist der Juwelier E r ns t Vogdt in Breslau. Aut irgend eine Weise verschafft er sieh die Daten von Geburtstagen usw. kaufkräftiger Personen, die dann von ihm mit folgenden Sachen erfreut werden: I. eine (• rutulatious- knrtc mit dem Konterfei des Herrn Vogdt; 2. Ein Wertpnpier son 500 Reichsmark nebst Kouponbogen mit Reklamctext. Dali Herr Vogdt nichts verschenkt, wird jedem Leser begreiflich sein, und so ist man auch erst in der Lage, die Koupmis in (Lid um* zUHotzon, wenn man in einem Jahre für 500 Mark Ware gekauft hat, worauf am .11. Dezent her die Einlösung eines solchen Kmipons mit 20 Mark erfolgt. Wie Herr Vogdt immer noch Leute findet, die nicht merken, was diese Liebenswürdigkeit zu bedeuten hat. ist unverständlich, «lall er aber die Sache schon lange derart be treibt, beweist, daß immer noch von denen welch© vorhanden sind, die nicht alle werden. Diese Art Reklame ist sicher wohl die aufdringlichste und widerwärtigst**, die sich denken läßt, die bd allen verständigen lauten auch ihre richtige Würdigung finden wird, Verhaftet wurde der Geschäftsreisende Karl Kh*egr* we aus Paderborn, welcher für die Firma Alb. it Brümel, t Imn .m gr*.* in NordhtiUrton, reiste und v«»n den Kunden erhaltene Gelder, s.„
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