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Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 10.1903
- Erscheinungsdatum
- 1903
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I 787
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20141350Z1
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20141350Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20141350Z
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Bemerkung
- Original unvollständig, S. 117-120 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 11 (1. Juni 1903)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Vermischtes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftLeipziger Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 10.1903 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1903) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1903) 25
- Abbildung1. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1903) 45
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1903) 65
- AusgabeNr. 5 (1. März 1903) 85
- AusgabeNr. 6 (15. März 1903) 105
- AusgabeNr. 7 (1. April 1903) 125
- AusgabeNr. 8 (15. April 1903) 145
- Abbildung2. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1903) 165
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1903) 187
- Abbildung3. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1903) 207
- ArtikelDeutsche Uhrmacher-Vereinigung Zentralstelle zu Leipzig 207
- ArtikelZur Charakterisierung des Herrn Genner 208
- ArtikelHistorische Ausstellung in Wien 1903. Alte Uhren und Fächer bis ... 209
- ArtikelEntfernungen des Weltenraumes 213
- ArtikelAlte und neue Arbeitsmethoden (Schluß) 217
- ArtikelEine Reklame für einzelne Fabrikmarken in Tageszeitungen 218
- ArtikelWiener Uhrmacherverhältnisse 219
- ArtikelAus der Werkstatt - Für die Werkstatt 220
- ArtikelReparaturenbücher und Reparaturenmarken 220
- ArtikelGeneralversammlung der Wiener Uhrmachergenossenschaft 221
- ArtikelGeschäftliche Mitteilungen 222
- ArtikelVereinsnachrichten 222
- ArtikelVermischtes 223
- ArtikelDie Theorie in der Werkstatt 225
- ArtikelBüchertisch 225
- ArtikelBriefkasten und Rechtsauskünfte 225
- ArtikelPatente 226
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1903) 227
- AbbildungOriginal Norwegischer Filigran-Schmuck -
- Abbildung4. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1903) 247
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1903) 271
- Abbildung5. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 15 (1. August 1903) 291
- AbbildungCigaretten-Etuis -
- AusgabeNr. 16 (15. August 1903) 311
- Abbildung6. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1903) 331
- AusgabeNr. 18 (15. September 1903) 353
- Abbildung7. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1903) 369
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1903) 387
- AusgabeNr. 21 (1. November 1903) 403
- AusgabeNr. 22 (15. November 1903) 419
- Abbildung8. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1903) 435
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1903) 451
- BandBand 10.1903 I
- Titel
- Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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224 LEIPZIGER UHRMACHER-ZEITUNG No. 11 weit bis jetzt bekannt ca. 100 Mk., unterschlug. Weiter hat er auch Uhren, die er von den Kunden aus irgend einem Grunde zur Rückgabe an das Geschäft erhielt, zum Teil verkauft und das Geld in seinem Nutzen verwendet. Er wird sich wegen Untreue und Unterschlagung zu verantworten haben. Einbruchsdiebstähle. In Berlin wurde in den Laden des Uhrmachers A. Mustroph, Friedrichstraße 39, eingebrochen, indem die Diebe in den Keller eindrangen, ein Loch in der Decke her stellten und dadurch hinauf in den Laden stiegen. Im Keller sortierten sie nachher die Waren und ließen die weniger wert vollen Sachen zurück. Der Wert der gemachten Beute beträgt M. 60000. — Ferner erbrachen Diebe den Laden des Kollegen A.Boelcke, Charlottenstraße 63, und entwendeten Waren im Werte von M. 9000. Dieselben hatten die Türen nach außen abgedichtet, so daß ein Lichtschimmer nicht hinausdringen konnte, dann das Gas angezündet und ruhig ihre Arbeit vollendet.— Aus Lörrach wird gemeldet, daß bei Herrn Uhrmacher Kirchhofer eingebrochen und dabei Uhren im Werte von 400—500 Mark entwendet wurden. Warnung vor dem österreichischen Taler. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 13. Marz d. J. die Bestimmung ge troffen, daß die bei den Reichs- und Landeskassen noch ein gehenden Vereinstaler österreichischen Gepräges durch Zerschlagen oder Einschneiden für den Umlauf unbrauchbar zu machen und alsdann dem Einzahler zurückzugeben sind. Ferner hat der Bundesrat sich damit einverstanden erklärt, daß in gleicher Weise die Reichsbankkassen mit diesen Talern verfahren. Nach ihrer sowohl im Deutschen Reiche, wie auch in Oesterreich erfolgten Außerkurssetzung, besitzen sie nur noch den Silberwert. LTm sich vor Schaden zu bewahren, kann daher nur empfohlen werden, bei der Vereiimahmung von Talern dem Gepräge eine besondere Aufmerksamkeit zuzuwenden. Die österreichischen Taler tragen auf der Aversseite das Bildnis des Kaisers Franz Josef und auf der Reversseite den österreichischen Doppeladler. Nicht die Erzeugnisse der Konkurrenz herabwürdigen. Im Geschäftsleben, besonders beim Anpreisen von Waren, huldigen manche der Maxime, die Erzeugnisse anderer zu bemängeln oder gar als minderwertig zu bezeichnen. Ist schon dieses nicht fair gehandelt und dem soliden Geschäftsgebaren nicht würdig, so ist es noch weniger gut zu heißen, wenn jemand, dritten gegen über, einen anderen unlauterer Praktiken zeiht. Es ist bedauer lich, daß es Leute gibt, welche zu diesem Mittel greifen, um der ..Konkurrenz“ den Rang abzulaufen. Wenn es sich um Tatsachen handelt, so ist dagegen nichts einzuwenden, anders aber, wenn jemand etwa nur auf Gerüchte hin oder gar wider besseres Wissen die Waren oder Erzeugnisse von anderen herabwürdigt. Gewiß, heutzutage ist es nicht so leicht, bei der starken Konkurrenz Ab satz für seine Waren und Erzeugnisse zu schaffen und sich die Kundschaft zu erhalten, und deshalb darf man, namentlich beim Reisenden, nicht jedes Wort auf die Goldwage legen. Aber eins sollte für jeden anständigen und gewissenhaften Kaufmann immer als oberster Grundsatz gelten, nicht andere grundlos unreeller Handlungen zu beschuldigen. Wer dies außer acht läßt, handelt nicht nur selbst unehrenhaft, sondern macht sich auch einer strafbaren Handlung schuldig. Ein solcher Fall mag zur W arnung dienen. Der Reisende einer bekannten Wiener Terra kotta-Fabrik, welch letzterer in einer jungen, aber sehr vorwärts strebenden kunstgewerblichen Anstalt in Osterode a. Harz eine sehr scharfe und ernste Konkurrenz gefunden hat, hatte bei der Kundschalt ausgesprochen, daß letztere die Modelle seiner Firma nachgeahmt bezw. kopiert habe. Diese Verdächtigung war dem Inhaber der gedachten Anstalt zu Ohren gekommen, weshalb dieser Klage wegen falscher Anschuldigung bezw. Beleidigung erhob. Ls wurde gerichtsseitig testgestellt, daß die Behauptungen des Angek 1 agt en a u 1 U n wah r hei t, beruhen. Der Angeklagte wurde zu 50 Mk. Geldstrafe ev. 5 Tage Haft wegen Beleidigung verurteilt. Die Ahndung wäre sicher noch härter ausgefallen, wenn das Gericht die Ueberzeugung gewonnen hätte, daß der Angeklagte seine Aeußerungen bewußt wider die Wahrheit getan habe. Das Gericht hat vielmehr zu seinen Gunsten angenommen, daß er nur den Produkten seines Hauses eine höhere Abnahme habe sichern wollen. Also Vorsicht! Beförderung geschlossener Briefe auf andere Weise als durch die Post. (Gesetzlich verboten.) Da in letzter Zeit ver schieden! liehe Bestrafungen wegen Portohinterziehung vor- gekommen sind, scheint nicht allgemein bekannt zu sein, daß die Beförderung verschlossener Briefe gegen Bezahlung von Orten, mit einer l’ostanstalt nach anderen Orten mit einer Postanstalt aut andere Weise als durch die Post gesetzlich verboten ist. Bei Zuwiderhandlung dieser Vorschrift macht sich nicht nur der Ab sender, sondern auch der Beförderer strafbar, l'nter Bezahlung ist jedes Vermögensrecht liehe Entgelt anzusehen, das als Lohn für die Beförderung gegeben oder versprochen wird. Es ist dabei glvh hgültig, ob die Bezahlung vom Absender oder vom Empfänger des Briefes erfolgt. Stillschweigende Verlängerung des Arbeitsverliältnisses. Einem Arbeiter war vorschriftsmäßig gekündigt, doch verblieb er nach Ablauf der Kündigungsfrist noch in dem fraglichen Betriebe. Nach einigen Tagen wurde er sodann entlassen. Er erkannte die Kündigung nicht mehr an und klagte auf Lohnentschädigung, da die Weiterbeschäftigung nach Ablauf der Kündigungsfrist eine stillschweigende Verlängerung des Arbeitsverhältnisses bedeute. Das Gewerbegericht schloß sich dieser Auffassung an. Reform der Messungen in derührenindustrie. — Wir möchten allen Interessenten dringend empfehlen, so schreibt die in Biel erscheinende Solidarite Horlogere, das metrische System bei Messungen zu gebrauchen. Dabei sei folgendes in Erinnerung gebracht: Der Chef einer der bedeutendsten und besteingerichteten Uhrenfabriken stellt jedem Arbeiter ein neues Meßinstrument, entweder ein „Dixieme“ oder „Centienxe“, je nach Bedürfnis, zur Verfügung mit der Bemerkung, daß in 14 Tagen alle noch vor handenen alten Meßwerkzeuge zwischen Hammer und Ambos gebracht werden. Und er tat es auch, trotz einigem „Brummen“. Seither hat die Ax’beit an Regelmäßigkeit bedeutend zugenommen. Umwandlungstabellen vom alten ins neue metrische System sind beim Lehrlingsinspektor ixx Locle unentgeltlich zu beziehen. — Also geht man auch in der Schweiz endlich energisch daran, einen alten Zopf abzuschneiden. 257900000 Taschenuhrzeiger waren gelegentlich einer kürz lich in Frankfurt stattgefundenen Ausstellung auf einen Haufen gestapelt. Kollege Otto Pfuhl in Tempelburg hat nun aus gerechnet, wie lange man, wenn man der damals gegebeneix freundlichen Einladung, die Zeiger zu zählen, Folge leisten wollte, sich damit zu beschäftigen hätte, und gelangt bei einer jährlichen Arbeitszeit von 300 Tagen zu je 10 Stunden in deren jeder 3600 Stück gezählt werden müßten, zu dem Resultat: 23 Jahre 264 Tage. „So lange aber wird sich wohl kaum ein Ausstellungsbesucher auf halten wollen“, bemerkt Plerr Pfuhl trocken. — Wie lange dauert aber das Wiedersortieren dieses ungeordneten Haufens oder sind vielleicht in vorzeitiger Aprilscherzlaune einige Nullen mehr axxge- hängt worden? Die „Poesie der Landstraße“. Ixx der Petitionskommissioix des Reichstages faxxd eine sehr interessante Debatte statt. Ver anlassung dazxx gabexx drei Petitionexx, dexx Hausierhandel uxxd sein Verbot, oder seine Einschränkung betreffend. Seitens des axxweseixdexx Regierungskonxnxissafs wurde xxxxr der ixx der Gewerbe ordnung zum Ausdruck gekommene Grundsatz der Gewerbefreiheit hervorgehoben, die in den Petitionen axxgeführten Uebelstände bestritten xxxxd Uebergang zxxr Tagesordnung empfohlen. Ihm sekundierte kräftigst eiix Reichstagsabgeordneter, Rechtsanwalt ixxx bürgerlichen Leben, Mitglied der freisixxxxigexx Partei, welcher selbst dem etwa mit dem Hausierhandel verbundenen Bettlertunx eixx begeistertes Loblied saxxg, indem er dasselbe als die „Poesie der Landstraße“ feierte und schließlich das offene Bekenxxtxxis ablegte: „Wäre er nicht Rechtsanwalt, möchte er Zigexxner sein“. Dieses, iixx ei'steix Augenblicke so verblüffende Geständnis, verliert bei ixälxerer Betrachtung schon etwas, wenn xxxan bedenkt, daß eine frühere Zierde des Berlixxer Rechtsaxxwaltsstandes jetzt seine Be- redsamkeit ixx Varietes hören läßt xnxd ein Münchener Rechts anwalt das „bunte Brettl“, oder wie das Kunstinstitut heißen mag, xnit seinen Darbietungen beglückt. Wir glauben nicht, daß der freisimxige Rechtsanwalt, auf die Probe gestellt, bei seinem Plane verbleiben würde. Sollte jedoch wirklich der uxxwider- stelxliche Drang in ihm wohnen, als Haxxsierer durchs Laxxd zxx ziehen, so empfehlen wir ilxxxx zum Versuch erst einmal die Periode während der Gerichtsferien zxi wählen und als Verkaufsobjekte Uhren, Gold- und Silberwax-en. Der Hausierer-Rechtsanwalt würde dann sehr bald iix die fröhliche Lage koxxxxxxen, sich selbst wegen Geschäftsübertretung zu verteidigen und wir zweifeln nicht, daß es einem so begeisterten Anhänger des Vagabundentums gelingen würde, eine recht ixxilde Beurteilung, vielleicht sogar einen Frei spruch zu erlangen. Zuixx Dank dafür würden ihm vielleicht seine Schützlinge einen Fackelzug bringen, oder eine Ehrenkette überreichen, am Endo würde er auch zum Ehrenmitgliede ernannt. Alles nur wohlverdiente Belohnungeix nach dem Motto: dem Ver dienste seine Krone. \ oii einem Ueberspitzbuben erhielt Herr Uhrmacher Sporys in Königshütte folgende Zweipfennig-Postkarte, die an ihrer unteren linken Ecke durch einen schwarzen Strich abgegrenzt war. >o daß der angestrichene Raum ein leeres Dreieck bildete: „Vor einiger Zeit kaufte ich bei Ihnen etwas und habe dabei ein mir passendes Nickel- Pincenez mitgenommen. Mir mangelt’s an Geld und das Pincenez brauche ich notwendig. Schreiber dieses bittet Sie darum, ihm dasselbe zu schenken. Falls Sie da- Pincenez zurück haben wollen, schneiden Sie bitte gleich nach Empfang dieses die link- angestrichene Ecke ab und legen dieselbe ganz vorn in Ihr Schaufenster auf die Platte mit Zigarettentaschen, und zwar bi- morgen mittag. Falls Sie mir das Pincenez schenken, besten Dank.“ Es gibt doch noch ehrliche Meit-eheu.
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