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Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 10.1903
- Erscheinungsdatum
- 1903
- Signatur
- I 787
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20141350Z1
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20141350Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20141350Z
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Bemerkung
- Original unvollständig, S. 117-120 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 11 (1. Juni 1903)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Theorie in der Werkstatt
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Büchertisch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Briefkasten und Rechtsauskünfte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftLeipziger Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 10.1903 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1903) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1903) 25
- Abbildung1. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1903) 45
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1903) 65
- AusgabeNr. 5 (1. März 1903) 85
- AusgabeNr. 6 (15. März 1903) 105
- AusgabeNr. 7 (1. April 1903) 125
- AusgabeNr. 8 (15. April 1903) 145
- Abbildung2. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1903) 165
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1903) 187
- Abbildung3. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1903) 207
- ArtikelDeutsche Uhrmacher-Vereinigung Zentralstelle zu Leipzig 207
- ArtikelZur Charakterisierung des Herrn Genner 208
- ArtikelHistorische Ausstellung in Wien 1903. Alte Uhren und Fächer bis ... 209
- ArtikelEntfernungen des Weltenraumes 213
- ArtikelAlte und neue Arbeitsmethoden (Schluß) 217
- ArtikelEine Reklame für einzelne Fabrikmarken in Tageszeitungen 218
- ArtikelWiener Uhrmacherverhältnisse 219
- ArtikelAus der Werkstatt - Für die Werkstatt 220
- ArtikelReparaturenbücher und Reparaturenmarken 220
- ArtikelGeneralversammlung der Wiener Uhrmachergenossenschaft 221
- ArtikelGeschäftliche Mitteilungen 222
- ArtikelVereinsnachrichten 222
- ArtikelVermischtes 223
- ArtikelDie Theorie in der Werkstatt 225
- ArtikelBüchertisch 225
- ArtikelBriefkasten und Rechtsauskünfte 225
- ArtikelPatente 226
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1903) 227
- AbbildungOriginal Norwegischer Filigran-Schmuck -
- Abbildung4. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1903) 247
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1903) 271
- Abbildung5. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 15 (1. August 1903) 291
- AbbildungCigaretten-Etuis -
- AusgabeNr. 16 (15. August 1903) 311
- Abbildung6. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1903) 331
- AusgabeNr. 18 (15. September 1903) 353
- Abbildung7. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1903) 369
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1903) 387
- AusgabeNr. 21 (1. November 1903) 403
- AusgabeNr. 22 (15. November 1903) 419
- Abbildung8. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1903) 435
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1903) 451
- BandBand 10.1903 I
- Titel
- Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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No. ii LEIPZIGER UHRMACHER-ZEITUNG Die Theorie in der Werkstatt. Die Multiplikation. (Fortsetzung.) Der in den letzten Aufgaben anzuwendende Lehrsatz lautete: a (b -{- c) = ab -j- a c, das heißt also: Eine Summe*) wird mit einer Zahl multi pliziert, indem man jeden Summandus mit der Zahl multipliziert und die entstandenen Produkte zuein ander addiert. Die Aufgaben sind demnach folgendermaßen richtig gelöst. 1. ac-j-ax. 2. xa + xb + xd. 3. 11X8 + 11X2 = 110. 4. 3 x + 3 y. Für die Multiplikation einer Differenz**) mit einer Zahl gilt der Lehrsatz: a (b — c) = ab — ac. das heißt also: Eine Differenz wird mit einer Zahl multi pliziert, indem man den Minuendus und den Sribtra- hendus mit der Zahl multipliziert und von dem ersten Produkte das zweite subtrahiert. Für die Multiplikation einer zusammengesetzten Zahl mit einer Zahl gilt der Lehrsatz: a (b + c — d) = ab + ac — ad, das heißt: Eine zusammengesetzte Zahl wird mit einer Zahl multipliziert, indem man jedes Glied mit der Zahl multipliziert und die entstandenen Produkte je nach den Vorzeichen addiert oder subtrahiert. Neue Aufgaben. 1. m (x — y). 2. b (a — y — z). 3. a (b — c — d + e). 4. a (b — c) + a (c + d) — b (a + d). 5- x (v — z + u — w) + x (z — y — u + v). Richtige Ausrechnungen gingen ein von den Herren: N. Ebbessen, Christiansfeld; Alex Benecke, Hausberge; Reinhold Georg. Lüdenscheid: Emil Heymann, Worms; Robert Schiller, Gr.-Strehlitz: Johannes Scholze, Leipzig: Walter Heuser. Lüden scheid. Max Mayr, Illertissen; Eugen Kulms, Münster i. W.; G. Rockstroh, Neustadt a. Haardt. *) Siehe „Addition“. **) Siehe „Subtraktion“. Büchertisck. Was ist Elektrizität? Eine Studie über das Wesen der Elektrizität. Von Professor Wilhelm Biscan, Direktor des städt. Elektrotechnikums in Teplitz. Verlag von Hachmeister & Thal in Leipzig. Preis Mk. 1.50. Unter diesem Titel ist soeben ein Werkehen erschienen, welches sich zur Aufgabe macht, dem Leser, der täglich Gelegenheit hat, die großartigen Wirkungen der Elektrizität zu beobachten, auch einen Einblick in das innerste Wesen dieser geheimnisvollen Naturkraft und in deren ursäch lichen Zusammenhang mit den übrigen Naturkräften zu ge währen. Der Verfasser versucht in anschaulicher Weise und unter Zuhilfenahme zahlreicher, durch einfache Illustrationen veranschaulichter Beispiele auf eine nähere Verwandtschaft zwischen dem Lichte, der Elektrizität und dem Magnetismus und auf die Möglichkeit eines allmälichen Ueberganges dieser ver schiedenen Erscheinungsformen eines und desselben Natur phänomens hinzuweisen, wobei namentlich die Besprechung der bisher zum großen Teile noch unerforschten nahen Beziehungen zwischen den Lichtquellen und den sogenannten Hertz’schen eilen, welche z. B. bei der drahtlosen Telegraphie zur Anwendung kommen, von besonderem Interesse ist. ohst, Fabrikbesitzer und Fabrikarbeiter, Handwerks meister und Geselle, ihre Hechte und Pflichten, ist ein ililfs- und Auskunftshuch für Fabrikbesitzer, Gewerbetreibende, Be triebsbeamte, Werkmeister, Techniker, Gesellen, Fabrikarbeiter bezüglich der neuen Boiehsgewerbeordnung. Mit den wichtigsten Bestimmungen au» dem am 1. Oktober 1901 in Kraft getretenen Handwerkergesetz und Erläuterungen versehen, gibt es über viele iin Geschäftsbetriebe und im Verkehr mit Lehrlingen, Ge hilfen etc, wiederholenden Fragen präzise Antwort, Es erscheint im \ er big von Gustav Weigel in Leipzig und wird gegen bö Pfg. in Briefmarken franko versandt. Liebhaberkünste, Zeitschrift für häusliche Kunst. Verlag ' * 1 bui/e • Köln. 1 iauskunst*\ erlag, Darmstadt. Liebhaber «1« r liätislii hen Kunst sind meistens Leute, die gerne für sieh etwas „basteln". Wir glauben daher, gerade bei unseren Abon nenten mit der Besprechung einer Zeitschrift für die „häusliche Bastelei“ ein besonderes Interesse zu erregen, weil die Eigenschaft des „Basteins“ doch eigentlich jedem Uhrmacher mehr oder weniger von Hause aus im Blut steckt. Die „Liebhaberkünste“ verfolgen das Ziel, allen denen, welche sich mit irgend einem Zweige der Handwerkskunst praktisch beschäftigen wollen, ohne sich ihr beruflich zu widmen, mit Anregungen, Vorbildern und An leitungen an die Hand zu gehen. Die Zeitschrift bringt belehrende und unterhaltende Aufsätze, bringt eine Menge, meist eigens für sie entworfene Vorlagen von tüchtigen Künstlern und bringt endlich als besonders wertvolle Beilage naturgroße Detailzeich nungen, welche ein direktes Nachbilden ermöglichen. Dem Dilet tantismus sollen mit alledem keine Eselsbrücken gebaut werden, sondern die künstlerische Qualität der hier gebotenen Vorlagen ist wohl geeignet, dem darnach Arbeitenden jenes warme Ver ständnis für wahre Kunst und jene weise Selbsterkenntnis und Selbstbeschränkung anzuerziehen, welche das schönste Ergebnis jeder dilettantischen Kunstpflege im wahren Sinne des Wortes ist. Häufige Preisausschreiben spornen die selbständige Tätigkeit des einzelnen an und suchen die in der Zeitschrift gegebenen Anregungen ins Praktische zu überführen. Alles in allem muß man den „Liebhaberkünsten“ das Zeugnis geben, daß sie ihrer schönen Aufgabe mit feinsinnigem Verständnis und rühriger Energie nachkommen. Briefkasten und Rechtsauskünfte. Lehrvertrag zwischen Vater und Sohn. Sie schreiben: Ich habe meinen Sohn in die Lehre genommen und, da meines Wissens die Handwerkskammer den Abschluß eines vorschriftsmäßigen Lehrvertrags zwischen Vater und Sohn nicht verlangt, weder einen Lehrvertrag abgeschlossen, noch die Bestellung eines Pflegers, wie es der Buchstabe des Gesetzes bestimmt, durch das Vormundschafts gericht veranlaßt. Der Innungsvorstand fordert mir jedoch behufs Einschreibung meines Sohnes in die Lehrlingsrolle einen vor schriftsmäßigen Lehrvertrag ab. Wie habe ich mich da zu ver halten? — Antwort: Gemäß § 126b der „Reichsgewerbeordnung“ sollte ein Gewerbetreibender, welcher seinen Sohn in die Lehre nimmt, allerdings trotz der ihm aus der Sorge für sein Kind und der Hausgemeinschaft gemäß §§ 1631 ff., 1617 des „Bürgerlichen Gesetzbuchs“ erwachsenden Rechte und Pflichten unter allen Um ständen einen schriftlichen Lehrvertrag abschließen. Eine dies bezügliche letztinstanzliche Entscheidung ist auch bereits von dem Oberlandesgericht Naumburg, allerdings auch nur von diesem getroffen worden. Eine endgiltige Regelung der Streitfrage steht deshalb noch aus, und würden in jedem Einzelfalle zunächst die Gerichte zu entscheiden haben. Die Handwerkskammer sieht vorläufig, wie Sie zutreffend unterrichtet sind, von dem schrift lichen Abschluß eines Lehrvertrages zwischen Vater und Sohn ab und verlangt nur. daß die Söhne, welche bei ihren Vätern ein Handwerk erlernen sollen, sofort bei Beginn der Lehre zur Lehr lingsrolle der Innung, wenn der Vater Innungsmitglied ist, be ziehungsweise zur Lehrlingsrolle der Handwerkskammer, wenn der Vater einer Innung nicht angehört , unter Angabe der Per sonalien und der Lehrzeit angemeldet werden. Die* dürfte auch dem Innungsvorstand genügen, wenn anderseits auch der Innung»- verstand berechtigt ist, die buchstäbliche Erfüllung der gesetz lichen Bestimmungen zur Bedingung zu machen. Lehrlingsprüfüng. Herrn O. <’, i. Z. Wenn Ihr Lehrling vor dem 1. April 1901 in die Lehre getreten ist, kann er gesetz lich zur Ablegung einer Prüfung nicht gezwungen werden. Wegen der Nachteile, die dem Fugeprüften aber später erwachsen können, möchten wir Ihnen jedoch dringend raten, den Lehrling dazu anzuhalten. Daß Sie einer Innung nicht ungehören, schadet nichts. Sie haben sich an die zuständige Handwerkskammer zu wenden, worauf dieselbe die Prüfung vor der zu diesem Zweck* errichteten Prüfungskommission bez.w. der für Ihren Bezirk das Prüfung*rocht besitzenden Innung uuordneu wir*!. Den Kollegen von der Saar herzlichen Dank für die gelegent lich de» Ausfluges nach tiher»t*»iu gesandt** Ansichtskarte und Uegeugrüßo. Di.* Ked.
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