Suche löschen...
Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 10.1903
- Erscheinungsdatum
- 1903
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I 787
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20141350Z1
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20141350Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20141350Z
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Bemerkung
- Original unvollständig, S. 117-120 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 12 (15. Juni 1903)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Vermischtes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftLeipziger Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 10.1903 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1903) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1903) 25
- Abbildung1. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1903) 45
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1903) 65
- AusgabeNr. 5 (1. März 1903) 85
- AusgabeNr. 6 (15. März 1903) 105
- AusgabeNr. 7 (1. April 1903) 125
- AusgabeNr. 8 (15. April 1903) 145
- Abbildung2. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1903) 165
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1903) 187
- Abbildung3. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1903) 207
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1903) 227
- ArtikelDer Fall Genner 228
- ArtikelJulien Le Roy, 1686-1759 229
- ArtikelLuftdruck und Wetterprognose 230
- ArtikelElektrische Signal- und Weckuhr 241
- ArtikelGeschäftliche Mitteilungen 242
- ArtikelVermischtes 242
- ArtikelDie Theorie in der Werkstatt 245
- ArtikelDenksprüche für die Geschäftswelt 245
- ArtikelBriefkasten und Rechtsauskünfte 246
- ArtikelBüchertisch 246
- ArtikelPatente 246
- AbbildungOriginal Norwegischer Filigran-Schmuck -
- Abbildung4. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1903) 247
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1903) 271
- Abbildung5. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 15 (1. August 1903) 291
- AbbildungCigaretten-Etuis -
- AusgabeNr. 16 (15. August 1903) 311
- Abbildung6. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1903) 331
- AusgabeNr. 18 (15. September 1903) 353
- Abbildung7. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1903) 369
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1903) 387
- AusgabeNr. 21 (1. November 1903) 403
- AusgabeNr. 22 (15. November 1903) 419
- Abbildung8. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1903) 435
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1903) 451
- BandBand 10.1903 I
- Titel
- Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
No. 12 LEIPZIGER UHRMACHER-ZEITUNG 243 die Beschäftigung deshalb zu wünschen übrig, weil die Uhren fabriken bei ihrem geringen Verdienst zum Teil wohl etwas weniger geneigt zu großen Ausgaben für Verbesserung und Er neuerung ihrer Fabrikationseinrichtungen waren, als sie es in besseren Zeiten zu sein pflegten. Ungünstig war das Geschäft in Emaillezifferblättern, denen in letzter Zeit eine starke Kon kurrenz in den billigeren Celluloidzifferblättern erwachsen ist. Die Berichte aus der Zugfedernfabrikation gehen auseinander; bei der größten Fabrik war der Geschäftsgang etwas besser als 1901. Für Spiralfedern gestaltete sich der Absatz schleppend. Wegen unlauteren Wettbewerbes hatten sich vor dem Stettiner Schöffengericht der Uhrenhändler Nathan aus Hamburg und dessen Bruder in Stettin, Schulzenstr. 36, H. p. zu verant worten. In der Weihnachtszeit vorigen Jahres erschienen in den Blättern große Anzeigen, daß der Stettiner Vertreter der Uhren handlung Robert Neben & Comp, aus Hamburg echte Frei burger Uhren zum Preise von 19 Mark verkaufe und daß selbst Uhrmacher bei ihm vorteilhaft einkaufen könnten. Die Uhr macherinnung machte eine Probe darauf und fand, daß die Uhren durchaus nicht billiger als bei jedem Uhrmacher waren. Die Folge war eine Anklage wegen unlauteren Wettbewerbes und obwohl sich die Gebrüder Nathan durch verschiedene Ausreden in der Verhandlung zu verteidigen suchten, kam das Gericht doch zu einer Verurteilung und zwar wurde der Inhaber des Hamburger Geschäfts zu 300 M. und sein Bruder, der die Stettiner Vertretung inne hatte, zu 50 M. Geldstrafe verurteilt. Die industriellen Verhältnisse in Villingen wie auch über haupt des Schwarzwaldes gestalten sich seit kurzem erfreulicher weise wieder rege. So ist die Fabrikation durchgängig gut beschäftigt. Die bekannte Firma C. Werner, Uhrenfabrik in Villingen, sah sich sogar gezwungen, eine größere Zahl von Arbeitskräften, männliche und weibliche, aus Italien zu engagieren, da es ihr nicht gelang, den nötigen Bedarf aus einheimischen Arbeitern zu decken. Auch hat die betr. Firma zur Erweiterung ihres Etablissements ein Fabrikanwesen in Mönchweiler gepachtet. Der Mund als Diebesversteek. Ein Neger, der Kutscher Willy Dachsen, gebürtig aus Kingstown auf Jamaika, hatte sich vor dem Liegnitzer Schöffengericht wegen Diebstahls zu ver antworten. Er kam in den Laden des Uhrmacher Tiroke und wollte einen goldenen Ring kaufen. Nachdem er 20 Ringe zur Auswahl vorgelegt bekommen hatte, wollte er einen auf Kredit entnehmen, doch ging Herr Tiroke nicht darauf ein. Als sich der Neger entfernen wollte, merkte der Verkäufer, daß nur noch 19 Ringe vorhanden waren, und da der Neger bestritt, sich einen Ring angeeignet zu haben, wurde er einer Leibesvisitation unterzogen, die ergebnislos verlief. Die herbeigerufene Polizei verfolgte aber den Verdächtigen, der sich in den im selben Hause befindlichen Gasthof begeben hatte, und dort wurde der Ring hinter der Haustür ganz im Winkel aufgefunden. Bei der Leibes durchsuchung hatte der Neger den Ring im Munde verborgen gehalten. Nachträglich fiel Herrn Tiroke ein, daß der Ange klagte einmal während des Aussuchens in die Tür getreten war und ausgespuckt hatte, um einen neuen Prim in den Mund zu stecken. Der Angeklagte, der seine Schuld lebhaft in Abrede stellte, wurde für überführt erachtet und zu 14 Tagen Gefängnis verurteilt, Beantragt waren 6 Wochen Gefängnis. Einbrüche und Diebstähle. In der Nacht zum 9.Mai wurde bei Herrn Uhrmacher Müller in Rode wisch ein Einbruchsdiebstahl verübt und Waren im Werte von ca. 300 Mark entwendet. Die Diebe sind ermittelt und, nachdem sie bei einem erneuten Ein bruchsversuch in Chemnitz abgefaßt worden waren, an die dortige Staatsanwaltschaft abgeliefert worden. — In Sprend lingen versuchten zwei Einbrecher in den Laden des Uhrmachers K oll mann aus Langen b. Frankfurt a. M., der dort eine Filiale errichtet hat, einzudringen. Ein Fenster ist total zerschnitten. Als sie am anderen Fenster, hinter welchem Uhren, Ketten usw. ausgestellt sind, ihr Glück versuchten, wurden sie gestört und ergriffen die Flucht. Befugnis zur Anleitung von Lehrlingen. Das K. Wiirtt. Ministerium des Innern hat auf Grund des § 129 Abs. 4 der Ge werbeordnung den von der Fachschule für Feinmechanik ein schließlich Uhrmacherei u. Elektromecb. in Sch wenninge n a.N. ausgestellten Zeugnissen über die erfolgreich bestandene Abschluß prüfung des Fortbildungskurses für solche Prüflinge, welche diesen Kurs als ordentliche Schüler vollständig durchlaufen haben, die v ' «’kung ' V< rleihung der u fügni zur Anleitung von La hr- lingeii j*- als Fein- und Elektromechaniker oder als Uhrmacher • •' *'■ 1 " Wirkung gilt eratmali für die Zeugni e der im April 1903 abgehaltenen Abschlußprüfung. Eine Ausstellung von Sihülerarbeiten der Fachschule für Feinmechanik in Schwenningen a. V im K. Landes Geworbe- museum in Stuttgart. Di. Fadwchule für Feinmechanik in Bclm«,|ioingen a. N. bat am D >, April d. J, ihr drittes Schuljahr he«-ml* 1 und damit auch den Aiitl>au der drei >)allreskurse ab geschlossen, in welche der Lehrplan der Schule programmmäßig zerfällt. Im K. Landes-Gewerbemuseum in Stuttgart ist gegen wärtig eine Reihe von Arbeiten aus den Werkstätten der Schule erstmalig ausgestellt, welche weiteren Kreisen ein Bild von den praktischen Zielen der noch jungen Anstalt geben sollen. Die Arbeiten sind jahrgangweise geordnet und innerhalb des I. und II. Kurses der Schwierigkeit nach aneinandergereiht. Für den Fachmann wird es nicht auffällig sein, daß die Arbeiten des ersten Lehrjahres mit verschwindenden Ausnahmen nur in Eisen und Stahl und nicht in Messing ausgeführt sind. Dafür war die Erfahrung maßgebend, daß diese Materialien wegen der größeren Schwierigkeit ihrer Bearbeitung unter der Feile und auf der Drehbank besser als Messing für die praktische Ausbildung geeignet sind. Die Bearbeitung von Messing fällt alsdann dem vorgeschrittenen Schüler besonders leicht, er kann seine Auf merksamkeit mehr auf die qualitative Arbeit richten. Die Bearbeitungsmethoden sind dabei im I. und zum Teil noch im II. Jahr durchaus elementare. Demgemäß wird auf die Aus bildung im Feilen und in dem oft vernachlässigten Drehen mit dem Handstichel großer Wert gelegt. Nur wenn die Handfertig keit in diesen Arbeiten genügend ist, werden die Feilarbeiten durch die Benützung der Hobel- und Fräsmaschine ersetzt, während das Drehen mit dem Support naturgemäß schon ziemlich früh geübt werden muß. Als Vorlage für die Arbeiten dienen in den Anfangsstadien gute Modelle, bei vorgeschrittener Ent wicklung Zeichnungen. Im letzten Lehrjahr wird besonders darauf gehalten, daß der Schüler nach eigenen Zeichnungen arbeitet. Ein neues Metall kündigt das Polytechnische Zentralblatt an. Die hohen Erwartungen, welche man anfangs in die prak tische Verwertung des Aluminiums setzte, haben sich bekanntlich nur sehr bedingungsweise erfüllt. Insbesondere sind es die ge ringe Druck- und Zugfestigkeit, sowie die schwierige Bearbeitung des Aluminiums auf der Drehbank, des Mangels an Lötfähigkeit nicht zu vergessen, welche das Aluminium in der Technik wieder etwas zurückgedrängt haben. Man hat zwar des öfteren versucht, durch Legierung mit anderen Metallen die Qualitäten des Alu miniums aufzubessern. So sind die Zusätze von Kupfer, Wolfram, Nickel und Magnesium sehr bekannt geworden; indessen hat doch nur die Kupferlegierung eine größere Verbreitung gefunden, ob gleich eigentlich hierbei von Aluminium kaum noch zu sprechen ist, da nur 10% dieses Metalles in der sogenannten Aluminium- Kupferbronze vorhanden sind. Es handelt sich bei allen diesen Legierungen eigentlich mehr um eine Mischung als um eine chemische Verbindung. Das neue Metall, dem man den Namen Meteorit gegeben hat, soll nun in der Tat eine wirkliche Ver bindung sein. Ist dies der Fall, so würde man allerdings be rechtigt sein, von einem wesentlichen Fortschritt zu sprechen. Nach den Mitteilungen des Fachblattes soll sich das Meteorit auf das Vorzüglichste bearbeiten, d. h. drehen, fräsen und bohren lassen, soll Hochglanz-Politur annehmen und von silberweißer, der Feuchtigkeit und Witterung nicht unterliegender Oberfiächen- beschaffenheit sein. Ebenso ist eine dauerhafte Verbindung ein zelner Metallteile mit einem besonderen Lote möglich. Der Härte grad ist verschieden. Da bei gleichem Volumen das Gewicht des neuen Metalles ungefähr nur ein Drittel desjenigen des Messings ist, an Zugfestigkeit, Biegungs- und Druckfestigkeit dasselbe aber weit übertrifft, so kann man die Fachblätter verstehen, wenn sie der Ansicht sind, daß das Meteorit in allen Industrien die größte Verbreitung finden, ja geradezu eine Umwälzung hervorrufen wird. Hoffen wir, daß der ersten Freude nicht Enttäuschung folgt. Infolge versäumter Klebepflicht sind neuerdings verschiedene Arbeitgeber in empfindlicher Weise getroffen worden. Ein Unter nehmer hatte es versäumt, einem bei ihm beschäftigten Arbeiter In validen marken rechtzeitig einzukleben. Als Antrag auf Invaliden rente gestellt wurde, kam das zur Kenntnis der Behörde; diese verweigert*- schließlich die Auszahlung der Keilte, weil der § 146 des Invalidengesetzes es nicht gestattet, nachträglich Beiträge zu entrichten. Die infolgedessen um einen Hentenanspruch gebrachte versicherungspflichtige Person nahm nun den säumigen Arbeit geber vor den ordentlichen Gerichten in Anspruch, indem sic von ihm die Zahlung und Bi» herstellung einer .lahresia-nte mit 224 Mk. forderte. Und diesem Klageantrag wurde denn auch gerichtsseitig unter der Begründung stattgegoben, daß § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches zum Ersätze des daraus entstehenden Schadens den jenigen verpflichtet, welcher vorsätzlich oder fahrlässig das Eigen tum (»der »-in sonstiges Kocht eines anderen widerrechtlich verletzt, be/w. wer gegen ein den Schutz de- anderen bezweckendes lö set/, verstößt. Die öffentlich-rechtliche \i heiterv* I so lierung be zweck«* jedoch den Schutz des wirtschaftlich Schwächeren gegen Not, Entbehrungen und Inanspruchnahme der öffentlichen Armen* idlege, wie der die Allerhöchste Botschaft vom 17. November l.*ssI !»«• herrschend«? t«rutuige dank < unzweideutig zum Ausdruck bring« , und »las luvalideugesetz verpfli**hte den Arbeitgeber zum recht- zeitigen Umkleben d«*r Beitragsmarken in nu »r« n lcml« 1 llölu* und
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder