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Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 10.1903
- Erscheinungsdatum
- 1903
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I 787
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20141350Z1
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20141350Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20141350Z
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Bemerkung
- Original unvollständig, S. 117-120 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 12 (15. Juni 1903)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Denksprüche für die Geschäftswelt
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Briefkasten und Rechtsauskünfte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Büchertisch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Patente
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftLeipziger Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 10.1903 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1903) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1903) 25
- Abbildung1. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1903) 45
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1903) 65
- AusgabeNr. 5 (1. März 1903) 85
- AusgabeNr. 6 (15. März 1903) 105
- AusgabeNr. 7 (1. April 1903) 125
- AusgabeNr. 8 (15. April 1903) 145
- Abbildung2. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1903) 165
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1903) 187
- Abbildung3. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1903) 207
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1903) 227
- ArtikelDer Fall Genner 228
- ArtikelJulien Le Roy, 1686-1759 229
- ArtikelLuftdruck und Wetterprognose 230
- ArtikelElektrische Signal- und Weckuhr 241
- ArtikelGeschäftliche Mitteilungen 242
- ArtikelVermischtes 242
- ArtikelDie Theorie in der Werkstatt 245
- ArtikelDenksprüche für die Geschäftswelt 245
- ArtikelBriefkasten und Rechtsauskünfte 246
- ArtikelBüchertisch 246
- ArtikelPatente 246
- AbbildungOriginal Norwegischer Filigran-Schmuck -
- Abbildung4. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1903) 247
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1903) 271
- Abbildung5. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 15 (1. August 1903) 291
- AbbildungCigaretten-Etuis -
- AusgabeNr. 16 (15. August 1903) 311
- Abbildung6. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1903) 331
- AusgabeNr. 18 (15. September 1903) 353
- Abbildung7. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1903) 369
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1903) 387
- AusgabeNr. 21 (1. November 1903) 403
- AusgabeNr. 22 (15. November 1903) 419
- Abbildung8. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1903) 435
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1903) 451
- BandBand 10.1903 I
- Titel
- Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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246 LEIPZIGER UHRMACHER-ZEITUNG No. 12 Großer Umsatz kennzeichnet noch lange kein gutes Geschäft, großer Verdienst ist es, der dies tut. Deshalb sollte ein denkender Geschäftsmann jeden Auftrag von der Hand weisen, der nicht guten Verdienst läßt. Er verschlechtert damit nur sein Geschäft. Briefkasten und Rechtsauskünfte. Herausgabe einer gestohlenen Uhr an den rechtmäßigen Eigentümer. Herrn H. S. in H. Sie schreiben: Im Sommer 1902 hatte ich einem Lohnkellner zur Aushilfe eine Uhr im Werte von 12 Mark geliehen. Mit dieser Uhr ist der Lohnkellner durchgebrannt. Ich habe sofort die Sache der Staatsanwalt schaft angezeigt. Der Kellner wurde festgenommen und hat ausgesagt, daß ihm die'Uhr gestohlen sei, worauf er 3 Tage Ge fängnis erhielt, welche als durch die Untersuchungshaft verbüßt gerechnet wurden. Jetzt vor 14 Tagen kommt dieser Lohnkellner hierher und versetzt diese meine Uhr bei einem Gastwirt für 3.50 Mk. Zeche. Ich mache natürlich sofort wieder bei der Staats anwaltschaft Anzeige betreffs Verschärfung der Strafe und Heraus gabe meiner Uhr. Die Sache kann nun n i c h t wieder aufgenommen werden, weil der Mann hierfür bestraft ist. Der Gastwirt will mir aber die Uhr nur gegen den Betrag von 3.50 Mk. heraus geben; der Gastwirt ist in dem Glauben gewesen, daß die Uhr Eigentum des Lohnkellners sei. Was läßt sich da machen? — Antwort: Der Einwand desl!„gute*i Glaubens“ hilft dem Gast wirt nichts, er muß Ihnen die Uhr herausgeben, ohne eine Rück vergütung seiner Forderung beanspruchen zu können. Hätte er die Uhr in einer Versteigerung^erstanden, so wäre sie sein Eigen tum geworden und Sie könnten einen Anspruch darauf nicht machen. Unter diesen Umständen aber ist er wohl zur Zeit Besitzer, Sie aber sind immer noch der rechtmäßige Eigentümer der Uhr. Zwang zum Besuch der Fortbildungsschule. Herrn X. B. i. W. Sie fragen: Sind die Lehrlinge gezwungen, die Fortbildungs schule zu besuchen, ehe mit ihnen der Lehrvertrag abgeschlossen ist? Kann eventuell für Versäumung des Unterrichts der Lehr meister bestraft werden? — Antwort: Um ein Lehrverhältnis gesetzlich zu begründen, muß ein schriftlicher, vorschriftsmäßiger Lehrvertrag gemäß § 126 b der Reichsgewerbeordnung binnen 4 Wochen nach Beginn der Lehre, also spätestens nach Ablauf der durch § 127b Abs. 1 R.-G.-O. vorgesehenen Soll-Probezeit ab geschlossen werden. Als gewerblicher Arbeiter gilt ein Lehrling jedoch auch schon während der Probezeit, und muß er deshalb auch eventuell schon vor Abschluß eines Lehrvertrages die Fort bildungsschule besuchen, falls überhaupt ein Schulzwang besteht. Gemäß § 127 Abs. 1 R.-G.-O. muß der Lehrherr den Lehrling, auch während der Probezeit, zum Besuche der Fortbildungsschule anhalten, und macht er sich daher strafbar, wenn er dieser Ver pflichtung nicht nachkommt. M., Alsfeld.'— Brief erhalten. Gruß. Die Red. Büchertisch. Leipziger Adreßbuch. Für die zur Michaelismesse d. J. er scheinende neue Auflage des offiziellen Leipziger Meß adreßbuchs (Verkäufer-Verzeichnisses), das der Meß ausschuß der Handelskammer zweimal jährlich herausgibt und an alle Meßeinkäufer unentgeltlich verbreitet, sind dieser Tage die maßgebenden Anmeldeformulare verschickt worden. An gesichts der Bedeutung, die bei der allgemeinen Verbreitung des Buchs die Aufführung darin für die Aussteller hat, sei an dieser Stelle darauf aufmerksam gemacht, daß die pünktliche Ausfertigung und . Rücksendung der Formulare an den Meßausschuß für die Aufnahme oder Wiederaufnahme die Voraussetzung bildet, wo gegen Firmen, die ihre Anmeldung versäumen, im Interesse der Zuverlässigkeit des Buches nicht mit aufgenommen bez. in der neuen Auflage gestrichen werden. Neue Aussteller, die die frag lichen Formulare noch nicht erhalten haben sollten, bekommen sie zurzeit vom Meßausschuß der Handelskammer Leipzig auf Wunsch noch zugestellt. Lexikon der Uhrmacherkunst von Carl Schulte, Berlin. Ver lag von Emil Hübner, Bautzen. Was die ersten Lieferungen des Werkes versprochen haben, halten die uns heute vorliegenden Nummern 7 —19 voll und ganz. Es gestaltet sich zu einem Nachschlagebuch für fast alle Fragen technischer und geschicht licher Art aus. Seine Schlußlieferungen dürften demnächst zu erwarten sein, denn es waren 20—25 Lieferungen ä 50 Pfg. vor gesehen. Allerdings ist bei der neunzehnten Lieferung erst der Buchstabe S erreicht und ist daher eine Ueberschreitung dieser Zahl nicht unmöglich. t Patente. Patent - Anmeldungen. 83 a. B. 33 433. Geräuschloses Vorlegewerk an Schlagwerken mit Rechen und Staffel. Fa. Math. Bäuerle, St. Georgen, Bad. Schwarzwald. 15. 1. 03. 83 a. V. 4824. Weckeruhr mit einem mehrere Glocken an schlagenden Hammer. Vereinigte Uhrenfabriken von Gebr. Junghans & Thomas Haller, A.-G., Schramberg. 19. 9. 02. 83 a. F. 17154. Einstellbare Brücke für die Lagerung der hinteren Zapfen von Unruh- und Ankerwelle. Friedrich Faller, Gütenbach, Schwarzw. 17. 1. 03. 83 b. Sch. 18 469. Elektrische Hauptuhr zum Betriebe elek trischer Nebenuhren durch Extraströme. Ferdinand Schneider, Fulda. 11. 3. 02. 83a. A. 9515. Doppelchronograph. Anc. ne Manufacture d’Horlogerie Patek, Philippe & Co., Societö anonyme, Genf; Vertr.: C. Fehlert, G. Loubier, Fr. Harmsen u. A. Büttner, Pat.-Anw., Berlin NW 7. 28. 11. 02. 83 a. B. 32496. Vorrichtung zum selbsttätigen Abstellen des Gehwerkes vom Schlagwerk aus an .Uhren, deren Gehwerk durch das Schlagen des Schlagwerkes aufgezogen wird. Hermann Behr, Stuttgart, Militärstr. 16B. 3. 9. 02. Patent-Erteilungen. 83 a. 143 592. Uhrwerk mit einer zu bestimmten Tagesstunden von einem besonderen Federwerk betriebenen Läutevorrichtung. Christian Bauer, Fürth, Bayern. 20. 6. 02. Gebrauchsmuster. 83 a. 199 694. Jockeleuhr mit durchbrochenen, durch drei ge stanzte Pfeiler verbundenen Metallplatinen, von denen zwei Pfeiler zugleich als Werkträger dienen. Ludwig Hackenjos, Triberg, Baden. 17. 4. 03. H. 20 872. 83a. 199698. Zifferblatt mit Zelluloidüberzug, mit einge prägter und auf dem Zelluloid bronzierter Mittelvertiefung mit erhöhtem Randring innerhalb des Zahlenreifes, als Imitation eines Metallmittelstücks. Kraemer & van Eisberg, G.m.b.H., Köln. 18. 4. 03. K. 18 927. 83 a. 199 903. Küchenuhr, bei welcher der Teller oder die Schale von einem Holzrahmen eingefaßt ist. Paul Bößenroth, Berlin, Ritterstraße 92. 26. 1. 03. B. 21 212. 83 c. 200 201. Drehsaitenhalter für Zapfenrollierstühle, welcher gleichzeitig mit der Mitnehmerrolle durch die Stellschraube ver schiebbar ist. Koch & Co., Elberfeld. 27. 4. 03. K. 18 986. 83 c. 200199. Amboß mit doppelten Punzen zum Vernieten der Uhrzeiger und zur Verrichtung ähnlicher Arbeiten. Koch & Co., Elberfeld. 27. 4. 03. K. 18 983. 83 c. 200200. Werkzeug mit Steinschleifscheibe zum Nach schleifen der Cylinder und Anker sowie der Hemmungen in Uhren. Koch & Co., Elberfeld. 27.4.03. K. 18 985. 83a. 200195. Chronometerhemmung für Pendeluhren, be stehend aus einem mittels Räderwerks betätigten Hebelsystem, zum Zwecke der regelmäßigen Betätigung des Uhrenpendels. Karl Frei, Sidwald, Neu St. Johann; Vertr.: M. Menzel, Patent- Anwalt, Berlin N. 4. 24. 4. 03. F. 9839. 83a. 200197. Weckerabstellung, welche durch einen im Uhrgehäuse geführten Stift betätigt wird, indem sich ein Sperr- arm in ein auf der Hammerantriebswelle sitzendes Sperrrad legt. Uhrenfabrik Villingen, A.-G., Villingen, Bad. Schwarzwald. 25. 4. 03. U. 1546. 83a. 200273. Uhrgehäuse mit in metallischen Ring gefaßtem Schmucksteinboden. Maurice Rueff, Chaux de Fonds; Vertr.: Dr. A. Levy, Pat.-Anw., Berlin NW. 6. 8. 4. 03. R. 12 074. 83 a. 200 571. Taschenuhr, deren Zifferblatt oder Gehäuse boden mit zur Aufnahme von Photographien, Porträts, Bildern, Landschaften u. dgl. dienenden Ausschnitten oder Vertiefungen versehen ist. Alexandre Mercier & Robert Brugger, Biel; Vertr.: E. Hoffmann, Pat.-Anw., Berlin SW.68. 30. 4. 03. M. 15 170. 83 b. 200 253. Schneckenantrieb zwischen Sperrrad und Minutenrad an magnetisch vom Pendel aus angetriebenen Uhren o. dgl. American Electrical NoVelty & Mfg. Co., G.m.b.H. Berlin. 23. 1. 03. A. 6081.
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