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Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 10.1903
- Erscheinungsdatum
- 1903
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I 787
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20141350Z1
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20141350Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20141350Z
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Bemerkung
- Original unvollständig, S. 117-120 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 14 (15. Juli 1903)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Theorie in der Werkstatt (Fortsetzung)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftLeipziger Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 10.1903 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1903) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1903) 25
- Abbildung1. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1903) 45
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1903) 65
- AusgabeNr. 5 (1. März 1903) 85
- AusgabeNr. 6 (15. März 1903) 105
- AusgabeNr. 7 (1. April 1903) 125
- AusgabeNr. 8 (15. April 1903) 145
- Abbildung2. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1903) 165
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1903) 187
- Abbildung3. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1903) 207
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1903) 227
- AbbildungOriginal Norwegischer Filigran-Schmuck -
- Abbildung4. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1903) 247
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1903) 271
- ArtikelDas Ergebnis unseres Preisausschreibens zur Erlangung ... 271
- ArtikelÜber Konkurrenzverhältnisse in der Uhrmacherei 272
- ArtikelZur Entstehung und Entwicklung der Schwarzwälder Uhrenindustrie 274
- ArtikelKonstruktion und Berechnung von Spiralfeder-Endkurven 280
- ArtikelVon den Glashütter Festtagen 283
- ArtikelElektrischer selbsttätiger Dienstbotenwecker 284
- ArtikelRheinisch-westfälischer Verband der Uhrmacher und Goldschmiede 286
- ArtikelZur elektrischen Signal- und Weckuhr 287
- ArtikelArtikel 287
- ArtikelVermischtes 287
- ArtikelDie Theorie in der Werkstatt (Fortsetzung) 290
- ArtikelPatente 17
- Abbildung5. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 15 (1. August 1903) 291
- AbbildungCigaretten-Etuis -
- AusgabeNr. 16 (15. August 1903) 311
- Abbildung6. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1903) 331
- AusgabeNr. 18 (15. September 1903) 353
- Abbildung7. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1903) 369
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1903) 387
- AusgabeNr. 21 (1. November 1903) 403
- AusgabeNr. 22 (15. November 1903) 419
- Abbildung8. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1903) 435
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1903) 451
- BandBand 10.1903 I
- Titel
- Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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290 LEI PZIGER UHRMACHER-ZEITUNG No. 14 I)ic Theorie in der Werkstatt. (Fortsetzung.) Aufgabe 1 in voriger Nummer lautete: 12 >; x 3 — 7 x y 2 - I)a x = 12 ist und y = 18, so ist x 3 = 1728 und 12 x 3 dem nach 20736. y 3 ist 324 und 7 y 2 demnach 2268; es ist also: 12'. x* — 7 X y 2 (wenn x==12 und y = 7 ist) = 20 736 — 2 268 - *5 18 468 Aufa|be 2 lautete: (9 a x 2 ) + (7 b V x 3 ) (dabei ist a= 11. b = 14. x == 8). Sofort die gegebenen Zahlen und die Potenzen auf ihren Wert ausgerechnet eingesetzt, lautet der Rechnungsansatz: (9 11 X 64) X (7 14X512), also: 6 336 X 50176 — 56 512 Die dri11e Aufgabe lautete: (8 X a 2 X b s ) — (12 c 3 X X 2 ). (Hier ist a = 25. b = 19. c = 3. x = 5.) Wenn wir sofort die Potenzen ausrechnen und diese mit den gegebenen Zahlen ein- setzen, so erhalten wir: (8 > 625 X 361) — (12 X 27 > 25). 1 805 000 — _ 8100 _ = I 796 900 Die Division. Wenn der Wert des Produktes zweier Zahlen gegeben ist, ferner der Wert des einen der beiden Faktoren bekannt ist, so kann man den anderen Faktor bestimmen, indem man eine Rechnungsart benutzt, die eine Umkehrung der Multiplikation darstellt und die Division genannt wird. Soll die Zahl a durch b dividiert werden, so bezeichnet man dies durch a:b oder auch (gesprochen: a dividiert durch b, oder mich einfach a durch b). Die Zahl, welche dividiert werden soll, heißt Dividendus, die Zahl, durch welche dividiert werden soll, heißt Divisor. Bei j- ist- also a der Dividendus und b der Divisor, die ganze Zahl heißt Quotient. b hin«? Zahl, mit welcher gleichzeitig multipliziert und dividiert wird, fallt aus der Rechnung fort. Demnach ist d. h. wenn mau einen Bruch mit seinem Nenner multipliziert, erhält man den Zähler. a X b Nichtabgeholte PThren. Herrn M. i. W. Sie schreiben: Ich habe bei mir eine größere Anzahl nicht abgeholter Uhren an gesammelt, von denen einige zwar erst 3—4 Monate hängen, von denen ich aber erwarten kann, daß sie nicht abgeholt werden. Ich sehe auch nicht ein, warum ich anderer Leute Uhren monate- und jahrelang hüten soll, zudem ich auf diese Art 80—100 Mark hier hängen habe, die mir sehr gut täten, wenn ich sie hätte. Im Leipziger Uhrmacherkalender 1903 befindet sieh Seite 33 eine An weisung betr. nicht abgeholte Reparaturen. Nun möchte ich noch an Sie die Frage richten: „Wie lange ist es ungefähr nötig, zu warten, bis es den Anschein gewinnt, als werde ein Gegenstand nicht abgeholt? — Dazu antworten wir Ihnen: Das Gesetz kennt keine Frist dafür. Dieselbe muß vergessen sein. Schon 1—2 Monate genügen. Weiter fragen Sie: „Ist es tunlich, die direkte Be nachrichtigung an die Eigentümer der Uhren durch eine Auf forderung in öffentlichen Zeitungen zu ersetzen? — Antwort: Nein, nur direkt durch schriftliche Mitteilung. Wenn aber die Betreffenden nicht zu ermitteln sind, kann die Benachrichtigung ganz unterbleiben. "Wir haben, um die Arbeit des Benachrichtigens zu vereinfachen, vorgedruckte Formulare geschaffen, die den Er fordernissen entsprechen und durch uns zu beziehen sind. — Sie können eine beliebige Anzahl Uhren gleichzeitig versteigern lassen. Der § 1228 des B.G.B. kann keine Anwendung finden. Recht zur Lehrlingsausbildung, Herrn W. i. E. Sie fragen, ob ein Lehrherr, der einen Lehrling 6 Wochen beschäftigt hat. ehe ein Lehrvertrag gemacht ist, der Lehrling aber die Stelle verlassen musste, weil der Lehrherr noch nicht das Recht hat. Lehrlinge anzulernen, die Eltern des Lehrlings für Kost und Logis ersatzpflichtig machen kann? — Antwort: Die gestellte Frage ist "zu verneinen. Der Lehrherr durfte keine Lehrlinge halten, hat er es trotzdem getan. so ist er allein für den ihm durch Gewährung von Kost und Logis entstandenen Schaden haftbar, da nur er ihn verschuldet hat. Gleichzeitiger Bezug von Lohn und Krankengeld. Herrn S. M. i. V. Die Ansicht, niemand dürfe Lohn und Krankengeld für die gleiche Zeit beziehen, muß in dieser Allgemeinheit als rechtsirrtümlich bezeichnet werden. Vielmehr stimmen Theorie und Praxis darin überein, daß durch einen unbedeutenden Erwerb, der im Verhältnis zum durchschnittlichen Tagelohn oder zum Krankengeld des Versicherten nicht mehr beachtenswert erscheint, die Erwerbsunfähigkeit nicht ausgeschlossen wird. Der Arbeiter einer I hrenfabrik, der krankheitshalber seine Tätigkeit in der Fabrik einstellen muß, weil er die andauernde Arbeit, wie sie der Fabrikbetrieb erfordert, nicht leisten kann, geht daher seines An spruchs auf Krankengeld nicht verlustig, wenn er an einzelnen Tagen stundenweise ohne Schaden für seine Gesundheit zu Hause Uhrmacherarbeiten verrichtet. Herrn H. B., Zwickau. Dankend erhalten. Gruß. Die Red.
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