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Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 10.1903
- Erscheinungsdatum
- 1903
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I 787
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20141350Z1
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20141350Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20141350Z
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Bemerkung
- Original unvollständig, S. 117-120 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 2 (15. Januar 1903)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Deutsche Uhrmacher-Vereinigung Zentralstelle in Leipzig
- Autor
- Diebener, Wilhelm
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Zur Regelung des Auktionswesens
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftLeipziger Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 10.1903 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1903) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1903) 25
- ArtikelDie Theorie in der Werkstatt 25
- ArtikelPersonalien - Vereinsnachrichten 26
- ArtikelVermischtes 26
- ArtikelDie Deutsche Uhrmacher-Vereinigung Zentralstelle in Leipzig 27
- ArtikelZur Regelung des Auktionswesens 28
- ArtikelDie Uhr im modernen Kunstgewerbe 30
- ArtikelDie Buchhaltung des Uhrmachers (Fortsetzung) 31
- ArtikelAus der Werkstatt. Für die Werkstatt 33
- ArtikelWas nützen uns Uhrmacher-Vereine und Verbände? 34
- ArtikelElektrische Signal- und Weckuhr 35
- ArtikelChemische Plauderei 36
- ArtikelZitherspieluhr 38
- ArtikelZentral-Verband und Fachpresse 38
- ArtikelDas Verleihen der Taschenuhren 39
- ArtikelDie Sonnenuhren und deren Konstruktion (Schluss) 40
- ArtikelMaders Federmass (D. R.-P. Nr. 136467) 41
- ArtikelZu dem Artikel "Schwarzwald-Erinnerungen" 42
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 43
- ArtikelBriefkasten 43
- ArtikelPatente 44
- ArtikelGeschäftliche Mitteilungen 44
- ArtikelBüchertisch 44
- Abbildung1. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1903) 45
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1903) 65
- AusgabeNr. 5 (1. März 1903) 85
- AusgabeNr. 6 (15. März 1903) 105
- AusgabeNr. 7 (1. April 1903) 125
- AusgabeNr. 8 (15. April 1903) 145
- Abbildung2. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1903) 165
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1903) 187
- Abbildung3. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1903) 207
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1903) 227
- AbbildungOriginal Norwegischer Filigran-Schmuck -
- Abbildung4. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1903) 247
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1903) 271
- Abbildung5. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 15 (1. August 1903) 291
- AbbildungCigaretten-Etuis -
- AusgabeNr. 16 (15. August 1903) 311
- Abbildung6. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1903) 331
- AusgabeNr. 18 (15. September 1903) 353
- Abbildung7. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1903) 369
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1903) 387
- AusgabeNr. 21 (1. November 1903) 403
- AusgabeNr. 22 (15. November 1903) 419
- Abbildung8. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1903) 435
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1903) 451
- BandBand 10.1903 I
- Titel
- Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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LEIPZIGER UHRMACHER-ZEITUNG No. 2. Es handelt sich um ganz vereinzelte Geschäfte, die erst im Zusammenhang mit der Anlage von Kapitalien sich ergaben, und nicht schon geplant waren, und die Preise sind durchweg nicht höher, als sie sonst von mir meinen Kunden berechnet werden. Damit entfällt die Anschuldigung des Wuchers voll ständig. Was speziell den in No. 23 erwähnten Fall Stücker an belangt, so ist dieses Geschäft insofern tatsächlich nicht zu Stande gekommen, als ich die Uhren zurückgenommen habe, nachdem ich erfahren hatte, dass ihr Absatz für Stücker mit Schwierigkeiten verknüpft sei. Auch in diesem Falle war die Berechnung des Preises der Uhren eine durchaus normale. Hochachtungsvollst H. Th. Mylius. Nun aus dieser Berichtigung können wir nur ersehen, dass die genannte Firma zugeben muss, Uhren für Hypotheken ge liefert zu haben und an dieser Tatsache ändert auch die wegen Verkaufsschwierigkeiten erfolgte Zurücknahme der Uhren nichts. Wir haben unseren Standpunkt schon zur Genüge dargethan und brauchen dazu nichts hinzuzufügen noch zurückzunehmen, umsomehr, als uns noch weitere Bestätigungen aus Kollegen kreisen zugegangen sind. Wir könnten dieselben ohne weiteres veröffentlichen, da aber nichts Neues darin enthalten ist wollen wir die Erörterungen über den Fall schliessen. Unsere verehrten Mitglieder machen wir schon heute darauf aufmerksam, dass im Frühjahr wieder eine Lehrlingsarbeiten-Prüfung stattfindet, weshalb es Zeit wäre, die Lehrlinge mit der An fertigung von Arbeiten beginnen zu lassen. Den genauen Termin und die Bedingungen werden vor in der Generalversammlung der Zentralstelle, welche am 19. Januar stattfindet, festsetzen und in der nächsten Nummer bekanntgeben. Jedenfalls erhoffen wir eine recht rege Beteiligung. Zum Schluss setzen wir alle Kollegen davon in Kenntnis, dass unser verehrtes Mitglied, Kollege Emil Schneider, Leipzig, am 2. Januar d. J. sein 25jähriges Geschäftsjubiläum feierte, wozu ihm die Zentralstelle durch eine Abordnung, be stehend aus folgenden Herren: Vorsitzender Hahn, Kassierer Hofmann, Diebener und Schriftführer Wildner, die herz lichsten Glückwünsche nebst einer Blumenspende überbrachten. Mit kollegialischem Gruss Deutsche Uhrmachsr-Vereinigung Zentraistelle zu Leipzig. H. Wildner, Schriftführer. Alfred Hahn, Vorsitzender. Zur Regelung des Auktionswesens. Es ist allgemein bekannt, welchen schädlichen Einfluss das Auktionsunwesen, besonders in grösseren Städten, auf den ansässigen Handels- und Gewerbebetrieb ausiibt. Auch die Ver treter des Uhrmachergewerbes haben nur zu oft die unheilvollen Einwirkungen kennen gelernt. Weiss man doch z. B., dass ge wisse Fabriken Massen von minderwertigen, äusserlich jedoch den Schein der Solidität wahrenden Uhren direkt für den Auktionator oder die Leihhäuser anfertigen. Welcher Schaden sich aus solchem spottbilligen und marktschreierischen Vertrieb, der hauptsächlich um die Zeit vor Weihnachten und Ostern floriert, für den reellen Uhrmacher ergibt, lässt sich in seiner vollen Höhe garnicht abschätzen, abgesehen davon, dass das Geschäftsgebahren der Auktionatoren leicht eine Uebervorteilung der Käufer “zulässt. In richtiger Erkenntnis des illegalen Wettbewerbs des Auktionswesens und der dadurch bewirkten Schädigungen des Detailhandels hat die Handelskammer zu Hannover als erste seiner Zeit Veranlassung genommen, sich eingehender mit dieser Angelegenheit zu beschäftigen. Auf Grund der Verhandlungen wurde eine ausführliche Denkschrift an den Minister des Innern übersandt, die in Vorschlägen für die von der Regierung zu erlassenden Vorschriften über den Geschäftsbetrieb der Auktio natoren gipfelte. Die Denkschiift fand bei verschiedenen anderen Handelskammern, sowie auch beim Zentral-Verband deutscher Kaufleute und Gewerbetreibender Unterstützung. Nachdem dann das Handelsministerium die Angelegenheit in Angriff genommen und den Entwuif einer Vorschrift über den Geschäftsbetrieb der Auktionatoren, deren Grundzüge sieh mit den Vorschlägen der Hannoverschen Eingabe durchaus deckten, ausgearbeitet hatte, ist nunmehr mit dem 1 . September 1902 für Preussen eine Verfügung für den Geschäftsbetrieb der Versteigerer in Kraft getreten. Es ist das erste Mal, dass eine solche umfassende Regelung dieses Gewerbes erfolgte. Dieselbe wird sicher die unlauteren Elemente unter den Auktionatoren und den soliden Handels und Gewerbeverkehr beeinträchtigende Manipulationen solcher hintanhalten, bezw. ein strafrechtliches und disziplinarisches Einschreiten ermöglichen. Die preussische Verfügung erstreckt sich auf Vorschriften über den Umfang der Befugnisse und Verpflichtungen, sowie über den Geschäftsbetrieb a) der Versteigerer überhaupt, b) der Versteigerer, die in Markthallen Gegenstände des Wochenmarkt- veikehrs versteigern, c) auf Vorschriten für die beeidigten Auktionatoren in Ostfriesland und Harlingerland, sowie im Regierungsbezirk Osnabrück. Nach den neuen Verordnungen ist nunmehr zur Kontrolle des Geschäftsbetriebes der Auktiona toren die Führung eines Geschäftsbuches nach vorgeschriebenem Muster nötig. Die Versteigerer haben sich aller Handlungen oder Unterlassungen, die auf eine Täuschung des Publikums ab zielen, zu enthalten. Insbesondere ist ihnen untersagt, die Fabrikbezeichnung der Sachen zu beseitigen oder unkenntlich zu machen und den Sachen zum Zwecke der Täuschung des Publikums ein verändertes Aussehen zu geben. Das Aufkäufen von Waren zum Zwecke der Versteigerung ist ihnen untersagt. Der Versteigerer hat sich bei der Versteigerung jedes unlauteren Geschäftsgebahrens, insbesondere des trügerischen Anpreisens der zu versteigernden Sachen, der Verleitung zum Ueberbieten durch Aufstellung von Personen, die nur zum Scheine mitbieten, zu enthalten. Er darf Versteigerungen nur auf Grund eines schriftlichen Auftrages übernehmen. Die zu versteigernden Sachen müssen mindestens zwei Stunden vor der ä ersteigerung der Besichtigung zugänglich gemacht werden, sofern nicht für die Besichtigung ein besonderer Termin angesetzt war. Gold- und Silbersachen dürfen nicht unter ihrem Gold- und Silber werte zugeschlagen werden. Wird ein hiernach zulässiges Ge bot nicht abgegeben, so können diese V ertsachen nach Schluss der Versteigerung aus freier Hand zu einem dem zulässigen Gebot entsprechenden Preise verkauft werden; der 'S ersteigerer hat jedoch auf die Erzielung eines möglichst hohen Preises Bedacht zu nehmen. Die Beeidigung und öffentliche Anstellung von Versteigerern erfolgt nur nach Massgabe des Bedürfnisses und auf Widerruf, es dürfen ferner nur solche Personen an gestellt werden, gegen deren Unbescholtenheit und strenge Rechtlichkeit Bedenken nicht bestehen und die nach ihrer Vor bildung die hinreichende Gewähr bieten für eine ordnungsmäßige Wahrnehmung des Gewerbebetriebes. Dazu gehört insbesondere
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