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Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 10.1903
- Erscheinungsdatum
- 1903
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I 787
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20141350Z1
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20141350Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20141350Z
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Bemerkung
- Original unvollständig, S. 117-120 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 19 (1. Oktober 1903)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Vereinigung (Zentralstelle zu Leipzig)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Kreditbetrug
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftLeipziger Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 10.1903 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1903) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1903) 25
- Abbildung1. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1903) 45
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1903) 65
- AusgabeNr. 5 (1. März 1903) 85
- AusgabeNr. 6 (15. März 1903) 105
- AusgabeNr. 7 (1. April 1903) 125
- AusgabeNr. 8 (15. April 1903) 145
- Abbildung2. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1903) 165
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1903) 187
- Abbildung3. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1903) 207
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1903) 227
- AbbildungOriginal Norwegischer Filigran-Schmuck -
- Abbildung4. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1903) 247
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1903) 271
- Abbildung5. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 15 (1. August 1903) 291
- AbbildungCigaretten-Etuis -
- AusgabeNr. 16 (15. August 1903) 311
- Abbildung6. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1903) 331
- AusgabeNr. 18 (15. September 1903) 353
- Abbildung7. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1903) 369
- ArtikelDeutsche Uhrmacher-Vereinigung (Zentralstelle zu Leipzig) 369
- ArtikelKreditbetrug 370
- ArtikelEin neuer Tourbillon 371
- ArtikelDas Schaufenster des Uhrmachers 372
- ArtikelDer Cylindergang 374
- ArtikelDas Interesse der deutschen Uhrenindustrie am ... 376
- ArtikelDas Einsetzen von Zähnen in Räder (Schluß) 377
- ArtikelAus der Werkstatt - Für die Werkstatt 378
- ArtikelElektrische Uhren System Siemens-Schuckert 379
- ArtikelSchieß-Brille "Ender" 381
- ArtikelDie Leipziger Herbstmesse 381
- ArtikelPersonalien. - Geschäftliche Mitteilungen 383
- ArtikelVermischtes 384
- ArtikelDie Theorie in der Werkstatt 385
- ArtikelBriefkasten und Rechtsauskünfte 385
- ArtikelFrage-Kasten 385
- ArtikelPatente 386
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1903) 387
- AusgabeNr. 21 (1. November 1903) 403
- AusgabeNr. 22 (15. November 1903) 419
- Abbildung8. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1903) 435
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1903) 451
- BandBand 10.1903 I
- Titel
- Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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370 LEIPZIGER UHRMACHER-ZEITUNG No. 19 dafür sein Geld nicht bekommen. Als er den Käufer nach zweijährigem Warten schließlich verklagt, macht dieser den Einwand, die Uhren wären nie gegangen, und legt diese, natür lich ganz verschmutzt, dem Gericht zum Beweis vor. Das Ge richt hört einen Sachverständigen, den Konkurrenten des Klägers, und dieser sagt aus, die Uhren wären schlecht abgezogen und auch von Haus aus schlecht, obgleich er dieselbe Sorte vom gleichen Lieferanten bezieht wie der Kläger. Zufolge dieser kollegialen sachverständigen Aussage wird der klagende Uhr macher abgewiesen und hat 100 Mark Gerichtskosten zu zahlen. Schlimmer als dieses Geldopfer ist nach unserer Meinung aber die Schädigung, welche das Ansehen und das Vertrauen des Publikums zum Uhrmacher durch solche Prozesse erleidet, und aus diesem Grunde muß das unkollegiale Verhalten am meisten bedauert werden. Ein anderer Fall ist in Gotha vorgekommen. Dort hat der Uhrmacher H., der erst ein Jahr etabliert ist, einen Ausverkauf wegen Überfüllung seines Lagers veranstaltet und damit seine Kollegen natürlich sehr geschädigt. Wir hören, daß er jetzt den Schauplatz seiner Tätigkeit verlassen hat und hoffen, daß er das Manöver, nicht an anderen Orten wiederholt. Gleichzeitig können wir darauf aufmerksam machen, daß z. Z. wieder eine lebhafte Bewegung gegen die Mißstände im Ausverkaufswesen eingesetzt hat, welche von der Dresdener Kaufmannschaft aus geht. Die sächsische Regierung hat zufolge einer Eingabe bei den Handels- und Gewerbekammern eine Umfrage veranstaltet, wie dies schon einmal aus gleichem Anlasse im Februar v. J. geschehen ist. Damals hatte die Regierung von vornherein Be denken dagegen geäußert, daß der Nachschub von Waren bei Ausverkäufen verboten würde. Heute scheint sie diese Bedenken fallen gelassen zu haben und sucht nur die in reellen Geschäften der Konfektion sich als nötig erwiesenen Saisonausverkäufe zu schützen. Wir haben uns zu der Umfrage, die von der Leipziger Handelskammer Herrn Popitz übermittelt wurde, in dem ähn- Hchen Sinne geäußert wie im Februar v. J. (siehe unseren Bericht in Nr. 4 v. J.) und noch bemerkt, daß wir den Anmeldezwang der Ausverkäufe befürworten. Im nächsten Bericht kommen wir darauf noch ausführlicher zurück. Zur Prüfung einer technischen Neuheit, nämlich einer Bügelbefestigung, zirkulierte in der Sitzung das Muster, welches ein Kollege zu diesem Zwecke eingesandt hatte. Die saubere Ausführung des Modelles fand einstimmige An erkennung, die Idee selbst aber konnte nicht als praktisch be zeichnet werden, da die Befestigung keine Aussicht auf Dauer haftigkeit besitzt. Den in der vorigen Sitzung auf den 27. Sept. festgesetzten Ausflug nach Rötha wünschte Herrn Hofmann nach Wahren verlegt, womit sich die Mitglieder einverstanden erklärten. Nach dem Bericht des Kassierers ist unsere Anzeigenprämie wieder in 5 Fällen und zwar nach Elberfeld, Ratibor, Esch- weiler, Schwarzenbach und Schöneberg bezahlt worden; einige andere Fälle harren noch der Erledigung. Mit kollegialem Gruß Deutsche Uhrmacher=Vereinigung. Zentralstelle zu Leipzig. Hermann Wildner Alfred Hahn Schriftführer. Vorsitzender. Rreöitbetrug Das Reichsgericht hat ein Urteil gefällt, das für die ge samte Geschäftswelt eine ebenso tief wie weitgehende Bedeutung hat. Das Reichgericht hat es nämlich als Betrug charakterisiert, wenn jemand, sogar ohne die Absicht, nicht zu bezahlen, Ware bestellt zu einer Zeit, wo er außer Stande ist, alle seine Schulden wegen unzureichender Mittel zu bezahlen. Durch eine solche Bestellung gefährde er seine Gläubiger. Die Absicht, den ändern zu schädigen, brauche nicht gerade vorzuliegen, das Bewußtsein auf seiten des Täters, daß das Vermögen des ändern durch ihn in Gefahr gebracht, also geschädigt werde, genüge. Man sieht auf den ersten Blick, welche geradezu umwälzende und tief einschneidende Wirkung eine solche Definition vom Tatbestände des Kreditbetruges auf den Geschäftsverkehr aus üben muß. Den schwarzen Banden und Schlittenfahrern zwar, denen, wenn sie sehr schlau vorgingen, die bisher erforderte Absicht zu betrügen sich nur schwer nachweisen ließ, wird man auf Grund einer solchen Entscheidung von nun an leicht das Handweik legen können und das allein wäre ein außerordent licher Gewinn, auch sonst würde eine solche allgemein in der Rechtsprechung sich geltend machende Anschauung viel zur Ge sundung unserer geschäftlichen Verhältnisse beitragen. Manch einer, der heut mit vollen Segeln auf seinen endlichen Konkurs zusteuert, der ohne Anlage- und Betriebskapital die bei uns üb liche leichtsinnige Kreditgewährung ohne alle Skrupeln in voll stem Maße in Anspruch nimmt, auf Kosten seiner Gläubiger ein gutes Leben führt, ein „flottes Geschäft“ macht bis zu dem Augenblick, wo er „gezwungen ist, sich an seine Herren Gläu biger zu wenden und deren Nachsicht in Anspruch zu nehmen“, würde es sich doch mehr als einmal überlegen, so verschwen- deiisch mit dem ( teile seiner Gläubiger umzugehen, wenn er g* wütigen müßte, deswegen auf (»ruiul des Betrugs] aragrapheu ins Gefängnis zu wandern. Denn die Firmen, die vorher sc leichtsinnig Kredit gegeben, möchten wohl nachher keinen An stand nehmen, sich für ihren mehr oder minder empfindlichen Verlust durch Denunziation des frivolen Kreditnehmers zu rächen. Daß eine solche Handhabung des Betrugsparagraphen des Straf gesetzbuches unsere Kreditverhältnisse nach dieser Richtung hin nur in günstigstem Sinne beeinflussen kann, liegt auf der Hand, und insofern kann man es dem Reichsgericht nur Dank wissen, daß es in der Inanspruchnahme von Krediten, denen keine aus reichende Zahlungsfähigkeit gegenübersteht, die Merkmale des Betruges sieht. Das Gericht geht hierbei von der Ansicht aus, daß in der ausdrücklichen Behauptung seiner Zahlungsfähigkeit oder aber in der Verschweigung der schlechten Vermögenslage seitens des Schuldners eine Irrtumserregung durch Vorspiegelung falscher resp. Unterdrückung wahrer Tatsachen liegt, und eine solche Anschauung wird wohl auch allgemein anerkannt werden müssen. So sehr aber in dieser von der bisherigen weit abweichenden Praxis eine Wohltat für das kaufmännische Leben zu sehen ist, so geradezu befreiend und reinigend eine solche Handhabung des § 263 St. G. B. wirken dürfte, so liegt doch die Befürchtung nahe, daß auch das legitime Geschäft dadurch beunruhigt und gefährdet wird. Nach dem in dem Urteil ausgesprochenen Grund sätze des Reichsgerichts ist es nicht die ausgesprochene Zahlungs unfähigkeit, die dem Schuldner verbietet, weitere Kredite in Anspruch zu nehmen, will er sich nicht dem Verdachte des Be truges aussetzen. Es genügt danach, die Vermögensunzulänglich keit, die Fberschuldung, um ihn zu zwingen, seinen Gläubigern reinen V ein einzuschenken und sich mit ihnen auseinander zusetzen. Das würde aber, wie jeder Kenner unserer geschäft lichen Verhältnisse weiß, ganz unerträgliche, ja unmögliche K<m-
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