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Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 10.1903
- Erscheinungsdatum
- 1903
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I 787
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20141350Z1
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20141350Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20141350Z
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Bemerkung
- Original unvollständig, S. 117-120 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 2 (15. Januar 1903)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Buchhaltung des Uhrmachers (Fortsetzung)
- Autor
- Diebener, Wilhelm
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftLeipziger Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 10.1903 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1903) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1903) 25
- ArtikelDie Theorie in der Werkstatt 25
- ArtikelPersonalien - Vereinsnachrichten 26
- ArtikelVermischtes 26
- ArtikelDie Deutsche Uhrmacher-Vereinigung Zentralstelle in Leipzig 27
- ArtikelZur Regelung des Auktionswesens 28
- ArtikelDie Uhr im modernen Kunstgewerbe 30
- ArtikelDie Buchhaltung des Uhrmachers (Fortsetzung) 31
- ArtikelAus der Werkstatt. Für die Werkstatt 33
- ArtikelWas nützen uns Uhrmacher-Vereine und Verbände? 34
- ArtikelElektrische Signal- und Weckuhr 35
- ArtikelChemische Plauderei 36
- ArtikelZitherspieluhr 38
- ArtikelZentral-Verband und Fachpresse 38
- ArtikelDas Verleihen der Taschenuhren 39
- ArtikelDie Sonnenuhren und deren Konstruktion (Schluss) 40
- ArtikelMaders Federmass (D. R.-P. Nr. 136467) 41
- ArtikelZu dem Artikel "Schwarzwald-Erinnerungen" 42
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 43
- ArtikelBriefkasten 43
- ArtikelPatente 44
- ArtikelGeschäftliche Mitteilungen 44
- ArtikelBüchertisch 44
- Abbildung1. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1903) 45
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1903) 65
- AusgabeNr. 5 (1. März 1903) 85
- AusgabeNr. 6 (15. März 1903) 105
- AusgabeNr. 7 (1. April 1903) 125
- AusgabeNr. 8 (15. April 1903) 145
- Abbildung2. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1903) 165
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1903) 187
- Abbildung3. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1903) 207
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1903) 227
- AbbildungOriginal Norwegischer Filigran-Schmuck -
- Abbildung4. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1903) 247
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1903) 271
- Abbildung5. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 15 (1. August 1903) 291
- AbbildungCigaretten-Etuis -
- AusgabeNr. 16 (15. August 1903) 311
- Abbildung6. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1903) 331
- AusgabeNr. 18 (15. September 1903) 353
- Abbildung7. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1903) 369
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1903) 387
- AusgabeNr. 21 (1. November 1903) 403
- AusgabeNr. 22 (15. November 1903) 419
- Abbildung8. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1903) 435
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1903) 451
- BandBand 10.1903 I
- Titel
- Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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32 LEIPZIGER UHRMACHER-ZEITUNG No. 2. von Kommissions recht an der Ware vor, damit nicht etwa andere Gläubiger die Waren pfänden können. Je nach dem Grunde der zum 'Bezüge waren die Veranlass ung gegeben hat, wer den auch die Bedin gungen, die an das Kommissionslager ge knüpft sind, verschie den sein. In allen Bällen bleibt die Kom missionsware Eigen tum des Lieferanten bis zu ihrem Verkauf. Der Uhrmacher wird erst die durch ihn verkaufte Kom missionsware an den Lieferanten schuldig. Das Kommissions lager hat der Uhr macher mit derselben Sorgfalt zu behandeln, wie sein eigenes Lager, und ist er dem Liefe ranten für jede Be schädigung der Ware verantwortlich. Eine widerrechtliche Beiseiteschaf fang des Kommissionslagers ist eine Unterschlagung. Es empfiehlt sich nun bei Bezug von Kommissions ware, das genaue Rechtsver hältnis mit dem Lieferanten klarzustellen. Geniesst der Uhrmacher das volle Vertrauen seines Lieferanten, dann bedeutet der Bezug von Kommissionswaren lediglich eine Erleichterung für den Uhrmacher. Er soll nur die wirklich verkaufte Ware bezahlen und geniesst auf dieselbe womöglich noch ein Ziel. Liegt eine da hingehende Abmachung vor, dann hat der Uhrmacher die Kommissionsware nur sorgfältig zu behandeln und aufzube wahren und kann ihm nie der Vorwurf der Unterschlagung ge macht werden, auch wenn er die ver- kaufte Kommissions ware nicht sofort an den Liefe ranten bezahlt. Hat sich der Lieferant bei Uebergabe des Kommissions lagers aber nicht nur das Eigen tumsrecht an der Ware, sondern auch au dem Erlös dafür Vor behalten, dann ist. der Uhr macher verpflichtet, den Preis der Kommissionsware sofort nach Verkauf derselben an den Lieferanten abzuführen und darf er nur seinen Hand eis- nutzen zurückbehalten. Würde Standuhren. Heinr. Cohen jr., München. Standuhr. Maisou Moderne, Lin der Lieferant in solchem Falle von seinem Kunden weder Ware noch Geld bekommen können, dann kann er den Schuldner nicht nur zivilrechtlich, sondern auch strafrechtlich verfolgen. Der Bezug von Kommissionsware kommt meistens für die Weihnachtszeit und dieBadesaison inFrage. Weit häufiger kommen aber Auswahlsendungen oder Ansichtssen dungen vor. Wir haben bei diesen zunächst zu unterscheiden zwischen unbestell ten und bestellten Auswahl Sendungen, Geht einem Uhr macher eine unbe stellte AuswahLen- dung zu, dann kann er die Annahme der selben einfach verwei gern, oder er kann die Sendung anneh men, öffnen und prüfen, ohne zu einem Kauf verpflichtet zu sein. Er ist weder ver pflichtet, die Sendung zurück- 'zuschicken, noch dem Absen der eine Mitteilung zu machen. Er ist nur verpflichtet, die Sendung mit derselben Sorgfalt zu verwahren, wie seine eige nen Waren. Der Absender ist verpflichtet, die Sendung wieder abholen zu lassen; etw r aige Be merkungen, w r ie „falls Sie die Sendung nicht innerhalb vier Wochen zurückschicken, neh men wir an, dass Sie dieselbe behalten wollen“, sind ungiltig. Da nun das Auf bewahret: einer Sendung auf die Dauer lästig werden kann, so ist es das einfachste, eine nicht bestellte Auswahlsendung sofort an den Absender zurückzuschicken. Die Pflicht hierzu liegt vor, wenn in der bisherigen längeren Ge schäftsverbindung Auswahlsen dungen üblich gewesen sind und wenn der Empfänger das nicht Konvenierende in früheren Fällen immer zurückgesandt hat. Treu und Glauben erheischen es, dass der Empfänger auch die eine Sendung auf Kosten des Absenders zurücksendet Bei bestellten Auswahlsen dungen ist die Sachlage eine andere. Hier erfolgt die Sen dung auf Ersuchen des Uhr machers und ist derselbe daher verpflichtet, dem Absender eine
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